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   VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16   

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https://dejure.org/2016,24628
VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16 (https://dejure.org/2016,24628)
VK Südbayern, Entscheidung vom 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16 (https://dejure.org/2016,24628)
VK Südbayern, Entscheidung vom 12. August 2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16 (https://dejure.org/2016,24628)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines beschleunigten offenen Verfahrens hinsichtlich der Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb; Vergabe der einzelnen Leistungen als Fachlose für die Tätigkeitsbereiche Management/Betreibung zur befristeten Unterbringung von ...

  • Wolters Kluwer

    Durchführung eines beschleunigten offenen Verfahrens hinsichtlich der Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb; Vergabe der einzelnen Leistungen als Fachlose für die Tätigkeitsbereiche Management/Betreibung zur befristeten Unterbringung von ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Unwirksamer Vertrag nach Vergabeverfahren wegen Verstoßes gegen die Informations- und Wartepflicht und wegen Versäumnis einer vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungen rund um die Unterbringung von Asylbewerbern sind in Losen zu vergeben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fachlosvergabe für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche bei Unterbringung von Asylbewerbern notwendig

  • brl.de (Kurzinformation)

    Losweise Vergabe von Dienstleistungen zur umfassenden Versorgung von Asylbewerbern

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Fachlosvergabe in der öffentlichen Daseinsvorsorge (Versorgung von Flüchtlingen) erforderlich

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungen zur Versorgung von Flüchtlingen: Fachlosvergabe erforderlich! (VPR 2016, 213)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungen zur Versorgung von Flüchtlingen: Fachlosvergabe erforderlich! (IBR 2016, 603)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bildung eines Fachloses für die Vergabe von

    Auszug aus VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16
    Die jeweiligen Leistungen sind auch ausreichend abgrenzbar und nicht untrennbar mit anderen verflochten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2007, VII - Verg 10/07; OLG München, Beschluss vom 09.04.2015 - Verg 1/15).

    Dies bedeutet, dass die "wirtschaftlichen oder technischen Gründe", welche die Norm verlangt, sich auf das jeweilige Fachgewerk beziehen müssen, welches für eine getrennte Losvergabe in Betracht kommt und globale, also das gesamte Vorhaben betreffende Überlegungen nur dann berücksichtigt werden können, wenn sie auch und gerade das jeweilige Fachgewerk erfassen (OLG München, Beschluss vom 09.04.2015 - Verg 1/15).

    Der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsmehraufwand, den der Antragsgegner hier vermeiden wollte, kann eine Gesamtvergabe für sich allein nicht rechtfertigen, weil es sich dabei um einen Fachlosvergaben immanenten und damit typischerweise verbundenen Mehraufwand handelt, der nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich in Kauf zu nehmen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012 - Verg 52/11, OLG München, Beschluss vom 09.04.2015 - Verg 1/15).

  • OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07

    Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe

    Auszug aus VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei Leistungen der dem Auftraggeber verpflichtend zugewiesenen Daseinsvorsorge in der Situation nach Feststellung der Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags eine besondere Dringlichkeit für einen gewissen Zeitraum selbst dann gegeben sein kann, wenn die Gründe für die Dringlichkeit - wie hier - in der Sphäre des Auftraggebers liegen (OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008 - WVerg 10/07).

    Nach der Rechtsprechung (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.07.2008 - 1 Verg 1/08; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008 - WVerg 10/07) sind diejenigen, die sich an einem vorangegangenen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beteiligt hatten, grundsätzlich auch an dem Verfahren zur Vergabe der Interimsaufträge zu beteiligen.

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 52/11

    Erfordernis der Fachlosvergabe von Glasreinigungsarbeiten

    Auszug aus VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16
    Bei der Verpflegung von Asylsuchenden handle es sich um ein Fachlos (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 11.01.2012, VII-Verg 52/11).

    Der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsmehraufwand, den der Antragsgegner hier vermeiden wollte, kann eine Gesamtvergabe für sich allein nicht rechtfertigen, weil es sich dabei um einen Fachlosvergaben immanenten und damit typischerweise verbundenen Mehraufwand handelt, der nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich in Kauf zu nehmen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012 - Verg 52/11, OLG München, Beschluss vom 09.04.2015 - Verg 1/15).

  • OLG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Verg 1/08

    Vergaberecht: Pflicht zur Beteiligung eines Bieters bei der freihändigen Vergabe

    Auszug aus VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16
    Nach der Rechtsprechung (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.07.2008 - 1 Verg 1/08; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008 - WVerg 10/07) sind diejenigen, die sich an einem vorangegangenen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beteiligt hatten, grundsätzlich auch an dem Verfahren zur Vergabe der Interimsaufträge zu beteiligen.
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

    Auszug aus VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16
    Dem Sinn und Zweck der §§ 97 Abs. 4 GWB entsprechend, obliegt dem öffentlichen Auftraggeber regelmäßig vor Einleitung eines Vergabeverfahrens eine Abwägung aller für und gegen eine Los- oder Gesamtvergabe sprechenden Umstände (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. November 2009 - Verg 27/09).
  • OLG Celle, 26.04.2010 - 13 Verg 4/10

    Voraussetzungen für die Abwicklung einer Fachlosaufteilung bei öffentlicher

    Auszug aus VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16
    So scheidet eine Losaufteilung beispielsweise aus, wenn das zu beschaffende Projekt anderenfalls keinen Sinn machte (OLG Celle, Beschluss vom 26. April 2010 - 13 Verg 4/10).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - Verg 28/13

    Berechtigung einer gesetzlichen Krankenkasse zum Abfordern von

    Auszug aus VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16
    Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern ( vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 46/15

    Anforderungen an die Beschaffung sondergeschützte Fahrzeuge

    Auszug aus VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16
    Kann er nicht darlegen, dass die Beschaffung so rasch erfolgen musste, dass auch die verkürzten Fristen für das beschleunigte offene, das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nicht eingehalten werden konnten, geht das zu seinen Lasten (Begründung der Vergaberechtsmoderisierungsverordnung BR-DRS 87/16 S. 169; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2016 - Verg 46/15).
  • VK Sachsen, 25.09.2009 - 1/SVK/038-09

    Gemeinsame Vergabe nur bei wirtschaftlicher Erforderlichkeit

    Auszug aus VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16
    Greifen die gegen eine Losvergabe sprechenden Gründe ein, ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, aktenkundig das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu begründen (VK Sachsen, Beschluss vom 25. September 2009 - 1/SVK/038-09) und zu dokumentieren, um die Nachvollziehbarkeit der Erwägungen zu gewährleisten.
  • OLG München, 02.06.2016 - Verg 15/15

    Schülerbeförderung in der Stadt - Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16
    Die Antragstellerin ist bereits durch das Unterlassen eines gebotenen EU-weiten Vergabeverfahrens in ihren subjektiven Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt (siehe dazu jüngst OLG München, Beschluss vom 02.06.2016 - Verg 15/15).
  • OLG Rostock, 20.11.2013 - 17 Verg 7/13

    Vergabeverfahren für Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs: Rügeobliegenheit

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - Verg 10/07

    Vergaberecht: Kein Verstoß gegen Gebot der Fachlosvergabe bei entgegenstehenden

  • OLG Rostock, 09.12.2020 - 17 Verg 4/20

    Corona-Tests - Vergaberechtliche Wirksamkeit eines direkt vergebenen Auftrags zur

    (4) Ein reguläres Vergabeverfahren nach § 119 Abs. 2 Satz 1 GWB i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 VgV wäre unter Einschluss der notwendigen Zeitspanne für die Vorbereitung der Ausschreibung und die Wertung sowie der Wartefrist nach § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07-16 [Juris; Tz. 68]; Völlink, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 04. Aufl. 2020, VgV § 14 Rn. 63) selbst bei maximaler Abkürzung der Fristen nach § 15 Abs. 3 VgV, § 16 Abs. 3 u. 7 VgV bzw. § 17 Abs. 3 u. 8 VgV weder als offenes Verfahren noch als nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb noch als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb möglich gewesen.
  • VK Südbayern, 08.12.2022 - 3194.Z3-3_01-22-23

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Software, Vergabeverfahren, Vergabekammer,

    Die Vergabekammer geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass es der Antragsgegnerin möglich gewesen wäre, die Leistung bis zum 31.03.2022 auch im Rahmen eines beschleunigten offenen Verfahrens nach § 15 Abs. 3 VgV zu vergeben, was die Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV von vorneherein ausschließt (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07-16).
  • KG, 26.03.2019 - Verg 16/16

    Ausschreibung von Verpflegungsleistungen beim Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft

    Unstreitig besteht für diese Verpflegungsleistungen ein eigener Markt, an dem die Antragstellerin tätig ist, und werden entsprechende Cateringleistungen tatsächlich auch europaweit ausgeschrieben (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 12. August 2016 - Z3-3-3194-1-27-07-16 -, juris Rn. 75).
  • VK Südbayern, 26.09.2022 - 3194.Z3-3_01-22-48

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Auswahlentscheidung, Vergabeverfahren,

    Dabei kann eine besondere Dringlichkeit für einen kurzen Übergangszeitraum selbst dann gegeben sein, wenn die Gründe für die Dringlichkeit in der Sphäre des Auftraggebers liegen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07-16).
  • VK Rheinland, 10.07.2019 - VK 19/19

    Jeder bietet auf je ein Los: Zulässige Bietergemeinschaft?

    Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.01.2022 - 1 VK 6/21

    Voraussetzungen einer sog. Dringlichkeitsvergabe?

    Unter Berücksichtigung des Zeitraums für die Angebotswertung und der Wartefrist nach § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB kann eine Vergabe im beschleunigten offenen Verfahren innerhalb von (gut) fünf Wochen durchgeführt werden (VK Südbayern, Beschluss vom 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07-16; unter Bezugnahme darauf auch OLG Rostock, Beschluss vom 09.12.2020 - 17 Verg 4/20).
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