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   VK Südbayern, 14.09.2007 - Z3-3-3194-1-33-07/07   

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VK Südbayern, 14.09.2007 - Z3-3-3194-1-33-07/07 (https://dejure.org/2007,70598)
VK Südbayern, Entscheidung vom 14.09.2007 - Z3-3-3194-1-33-07/07 (https://dejure.org/2007,70598)
VK Südbayern, Entscheidung vom 14. September 2007 - Z3-3-3194-1-33-07/07 (https://dejure.org/2007,70598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwehrung des Zugangs zum Nachprüfungsverfahren mit dem Hinweis der Rechtmäßigkeit eines Angebotsausschlusses aus anderen als den mit dem Antrag zur Überprüfung gestellten Gründen; Anforderungen an die Darlegungslast i.R.d. Antragsbefugnis im Hinblick auf das rechtliche ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unangemessen niedriger Preis: Kein Zuschlag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94

    Submissionsabsprache - Wasserbaufall, letzter Akt

    Auszug aus VK Südbayern, 14.09.2007 - Z3-3-3194-1-33-07/07
    Diese Bestimmungen dienen in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor der Eingehung eines wirtschaftlichen Risikos, nicht jedoch dem Schutz des Bieters vor seinem eigenen niedrigen Angebot (vgl. BHG NJW 1995, 737 [BGH 31.08.1994 - 2 StR 256/94] ; VK Bund, Beschluss vom 26. Aug. 2004 - VK 1-101/04).

    Es würde vielmehr sogar einen Verstoß gegen die verbindlichen europäischen Richtlinien bedeuten, wenn ein Auftraggeber zugunsten von Bietern verpflichtet wäre, grundsätzlich nur auskömmliche und kostendeckende Preise zu akzeptieren (BGH NJW 1995, 737 [BGH 31.08.1994 - 2 StR 256/94] ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002 - Verg 18/02 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 22. November 2004 - 1 U 56/04 ).

    Der BGH erkennt ausdrücklich an, dass es im Verantwortungsbereich des Bieters liegt, wie er seine Preise kalkuliert und zu welchen Preisen er welche Leistungen des Leistungsverzeichnisses anbietet (vgl. BGH, NJW 1995, 737 [BGH 31.08.1994 - 2 StR 256/94] ).

    Der Meinung der Antragstellerin zu folgen würde letztlich bedeuten, dass die Auffassung des BGH in der ausdrücklich festgestellt wurde, dass es im Verantwortungsbereich des Bieters liegt, wie er seine Preise kalkuliert und zu welchen Preisen er welche Leistungen des Leistungsverzeichnisses anbietet unterlaufen wird (vgl. BGH, NJW 1995, 737 [BGH 31.08.1994 - 2 StR 256/94] ).

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Auszug aus VK Südbayern, 14.09.2007 - Z3-3-3194-1-33-07/07
    Aber auch nach der Auffassung des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 17.06.2002 - Verg 18/02 ) kommt § 25 Nr. 2 Abs. 2 und Abs. 3 VOL/A bieterschützende Wirkung zumindest dann zu, wenn ein Unterkostenangebot den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn es in der zielgerichteten Absicht abgegeben werde oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe verdrängt werden.

    Es würde vielmehr sogar einen Verstoß gegen die verbindlichen europäischen Richtlinien bedeuten, wenn ein Auftraggeber zugunsten von Bietern verpflichtet wäre, grundsätzlich nur auskömmliche und kostendeckende Preise zu akzeptieren (BGH NJW 1995, 737 [BGH 31.08.1994 - 2 StR 256/94] ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002 - Verg 18/02 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 22. November 2004 - 1 U 56/04 ).

    Allerdings entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützende Wirkung, wenn ein Unterkostenangebot den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn es in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juni 2002 - Verg 18/02 ; VK Bund, Beschluss vom 28. Dezember 2004 - VK 1-144/04; Beschluss vom 11. November 2004 - VK 2 196/04).

    Demnach ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob ein Unterkostenangebot vorliegt oder nicht, da ein solches nur dann auszuschließen wäre, wenn es entweder der gezielten und vollständigen Verdrängung anderer Bieter vom Markt dient oder wenn es den Bieter im konkreten Fall so in Schwierigkeiten bringt, dass er den Auftrag nicht ordnungsgemäß ausführen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Az. Verg 18/02; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2000, Az.: Verg 28/00; VK Bund, Beschluss vom 07.09.2000, Az.: VK 2-26/00; VÜA Bund, Beschluss vom 17.12.1997, Az.: 1 VÜ 23/97; VK Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 13.10.2004, Az.: 2 VK 13/04).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Südbayern, 14.09.2007 - Z3-3-3194-1-33-07/07
    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin kommt es nach der Rechtssprechung des BGH für die Frage, ob ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung mit der Folge vorliegt, das es sich um ein Unterkostenangebot im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A handelt allein auf den Gesamtpreis des Angebots an (BGH, NZBau 2004, 457, 459 [BGH 18.05.2004 - X ZB 7/04] ; OLG Rostock, VergabeR 2004, 719, 721) [OLG Rostock 15.09.2004 - 17 Verg 4/04] .

    Die Darlegung oder gar der substantiierte Nachweis, dass die Antragstellerin bei einem rechtmäßigen Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten hätte oder dass sie eine "echte Chance" auf den Zuschlag gehabt hätte, ist somit nicht erforderlich, um den Zulässigkeitsanforderungen an einen Nachprüfungsantrag zu genügen (vgl. BHG , Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04 - ).

    Hieran ändert nach Auffassung der Vergabekammer Südbayern dass durch die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin angesprochene Urteil des BHG zur Mischkalkulation nichts (vgl. BGH vom 18.05.2007, Az.: X ZB 7/04).

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 2/09 D

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Ausschreibung der Versorgung mit

    Bereits bei Preisdifferenzen von 10 % bis 20 % zu den Angeboten anderer günstiger Bieter wird eine weitere Prüfungspflicht nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A angenommen (vgl VK Südbayern, Beschluss vom 14.9. 2007 - Z3-3-3194-1-33-07/07 -, juris RdNr 159 mwN; ferner Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl 2007, § 25 VOL/A RdNr 7495 ff unter Verweis auf § 25 VOB/A RdNr 5628, 5636 ff).
  • VK Südbayern, 19.03.2015 - Z3-3-3194-1-61-12/14

    Sämtliche Eignungsnachweise gehören in die Vergabebekanntmachung!

    Diese Regelung dient dem Schutz der Vergabestelle und soll dazu dienen, spätere Schäden der Vergabestelle zu verhindern, weil der Auftragnehmer, der einen unangemessen niedrigen Preis anbietet, den Auftrag möglicherweise nicht oder nicht ordnungsgemäß ausführt (OLG Karlsruhe, B. v. 06.08.2014 - Az.: 15 Verg 7/14; VK Südbayern, B. v. 16.04.2014 - Az.: Z3-3-3194-1-05-02/14; B. v. 14.09.2007 - Az.: Z3-3-3194-1-33-07/07; B. v. 27.11.2006 - Az.: Z3-3-3194-1-33-10/06).

    Drittschützende Wirkung kann der Vorschrift auch in den Fällen zukommen, in denen die Unterangebote den Bieter selber in solche Schwierigkeiten bringen, dass er den Auftrag nicht vertragsgemäß durchführen kann (OLG Düsseldorf, B. v. 09.05.2011 - Az.: VII-Verg 45/11; VK Südbayern, B. v. 14.09.2007 - Az.: Z3-3-3194-1-33-07/07).

  • VK Südbayern, 11.03.2015 - Z3-3-3194-1-65-12/14

    Mehrdeutige Angebote sind zwingend auszuschließen!

    Diese Regelung dient dem Schutz der Vergabestelle und soll dazu dienen, spätere Schäden der Vergabestelle zu verhindern, weil der Auftragnehmer, der einen unangemessen niedrigen Preis anbietet, den Auftrag möglicherweise nicht oder nicht ordnungsgemäß ausführt (OLG Karlsruhe, B. v. 06.08.2014 - Az.: 15 Verg 7/14; VK Südbayern, B. v. 16.04.2014 - Az.: Z3-3-3194-1-05-02/14; B. v. 14.09.2007 - Az.: Z3-3-3194-1-33-07/07; B. v. 27.11.2006 - Az.: Z3-3-3194-1-33-10/06).

    Drittschützende Wirkung kann der Vorschrift auch in den Fällen zukommen, in denen die Unterangebote den Bieter selber in solche Schwierigkeiten bringen, dass er den Auftrag nicht vertragsgemäß durchführen kann (OLG Düsseldorf, B. v. 09.05.2011 - Az.: VII-Verg 45/11; VK Südbayern, B. v. 14.09.2007 - Az.: Z3-3-3194-1-33-07/07).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.12.2011 - 1 VK 6/11

    Betrieb einer Unterkunft (VOL/A) für wohnungslose Personen

    Zwar trifft es zu, dass ein willkürlicher oder ohne tatsächliche Anhaltspunkte angebrachter Vortrag unbeachtlich ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2008, Az.: VII-Verg 55/08; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.08.2007, Az.: 11 Verg 3/07, 4/07; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010, Az.: 15 Verg 4/10; VK Südbayern, Beschluss vom 14.09.2007, Az.: Z3-3-3194-1-33-07/07).
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