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   VK Südbayern, 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13   

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VK Südbayern, 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13 (https://dejure.org/2014,4171)
VK Südbayern, Entscheidung vom 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13 (https://dejure.org/2014,4171)
VK Südbayern, Entscheidung vom 10. Februar 2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13 (https://dejure.org/2014,4171)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung des Ausschlusses eines Bieters wegen unangemessen niedriger Preise; Möglichkeit der Nachholung einer unterbliebenen Aufklärung nach § 16 Abs. 6 Nr. 2 VOB/A-EG während des Nachprüfungsverfahrens

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit nur nach Anhörung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterkostenangebot: Nachholung unterbliebener Anhörung im Nachprüfungsverfahren? (VPR 2014, 1060)

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10

    Anforderungen an das Verfahren vor Ausschluss eines Angebots wegen

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13
    Die Aufklärungspflicht setzt ein, sobald die Vergabestelle Anhaltspunkte für einen ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis hat (OLG Celle, B. v. 30.09.2010 - Az.: 13 Verg 10/10; OLG Frankfurt, B. v. 06.03.2013 - Az.: 11 Verg 7/12).

    Ein Angebotsausschluss wegen eines unangemessen niedrigen Preises - wie von der Antragsgegnerin vorgenommen - kommt ohne nähere Aufklärung grundsätzlich nicht in Betracht (OLG Celle, B. v. 30.09.2010 - Az.: 13 Verg 10/10).

    Nach der überwiegenden Rechtsprechung (z.B. OLG München, B. v. 21.05.2010 - Az.: Verg 02/10; OLG Celle, B. v. 30.09.2010 - Az.: 13 Verg 10/10; OLG Frankfurt, B. v. 06.03.2013 - Az.: 11 Verg 7/12) sind Unterkostenangebote nämlich nicht per se unzulässig.

  • OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Beigeladenen gegen die

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13
    Gemäß Beschluss des OLG München vom 21.05.2010, Az.: Verg 02/10 ist von einem unangemessen niedrigen Preis dann auszugehen, wenn der angebotene Gesamtpreis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass die Unangemessenheit ohne detaillierte Überprüfung sofort ins Auge fällt.

    Umgekehrt können sachliche Gründe zu erheblichen Unterschieden führen, etwa die Entwicklung effizienterer Betriebsabläufe, brach liegende Kapazitäten (deren Kosten wenigstens zumindest teilweise erwirtschaftet werden sollen) oder das Bemühen, in einem Markt neu einzusteigen (OLG München, B. v. 21.05.2010 - Az.: Verg 02/10).

    Nach der überwiegenden Rechtsprechung (z.B. OLG München, B. v. 21.05.2010 - Az.: Verg 02/10; OLG Celle, B. v. 30.09.2010 - Az.: 13 Verg 10/10; OLG Frankfurt, B. v. 06.03.2013 - Az.: 11 Verg 7/12) sind Unterkostenangebote nämlich nicht per se unzulässig.

  • EuGH, 27.11.2001 - C-285/99

    Impresa Lombardini

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13
    Der öffentliche Auftraggeber hat stets vor Ausschluss eines Bieters wegen eines unangemessen niedrigen Preises diesen nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A 2012 konkret zum Vorwurf des unangemessen niedrigen Preises anzuhören (EuGH, Urteil vom 27.11.2001, Rs. C-285/99 und Rs. C-286/99).

    Die Antragstellerin verweist dazu auf die Urteile der EuGH vom 27.11.2001 (Rs. C-285/99 und Rs. C-286/99, NZ Bau 2002, 101, 104 Randnummer 53 - Lombardini).

    Die Antragsgegnerin hätte damit vor Ausschluss der Antragstellerin wegen eines unangemessen niedrigen Preises nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A konkret die Antragstellerin zum Vorwurf des unangemessen niedrigen Preises anhören müssen (vgl. EuGH, Urteil vom 27.11.2001, Rs. C-285/99 und Rs. C-286/99).

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13
    Soweit aufgrund der Entscheidungen des EuGH vom 28.01.2010 (Az.: C-406/08 und C-456/08) § 107 Abs. 3 GWB überhaupt noch anzuwenden sei, sei nach der Rechtsprechung des OLG München vom 15.03.2012 (Az.: Verg 2/12) eine großzügigere Handhabung der Auslegung des Begriffes "unverzüglich" angezeigt.

    Darüber hinaus hat die Vergabekammer Südbayern - ohne dass es im vorliegenden Fall entscheidungserheblich wäre - erhebliche Bedenken, ob die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB aufgrund der Vorgaben der EuGH-Entscheidungen vom 28.01.2010 (C-406/08, Tz. 39 ff., und C-456/08) überhaupt noch anzuwenden ist.

    Hierauf hat das OLG München bereits in seinen Beschlüssen vom 03.11.2011 (Verg 14/11) und 15.03.2012 (Verg 2/12) hingewiesen und dort ausgeführt: "Es kommt im Übrigen die grundsätzliche Überlegung hinzu, dass nach der Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 - C-406/08 und C-456/08, welcher klare Fristen für die Ausübung und Gewährung des Primärrechtsschutzes verlangt, eine großzügigere Handhabung bei der Auslegung des Begriffes "unverzüglich" angezeigt erscheint.".

  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13
    Soweit aufgrund der Entscheidungen des EuGH vom 28.01.2010 (Az.: C-406/08 und C-456/08) § 107 Abs. 3 GWB überhaupt noch anzuwenden sei, sei nach der Rechtsprechung des OLG München vom 15.03.2012 (Az.: Verg 2/12) eine großzügigere Handhabung der Auslegung des Begriffes "unverzüglich" angezeigt.

    Darüber hinaus hat die Vergabekammer Südbayern - ohne dass es im vorliegenden Fall entscheidungserheblich wäre - erhebliche Bedenken, ob die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB aufgrund der Vorgaben der EuGH-Entscheidungen vom 28.01.2010 (C-406/08, Tz. 39 ff., und C-456/08) überhaupt noch anzuwenden ist.

    Hierauf hat das OLG München bereits in seinen Beschlüssen vom 03.11.2011 (Verg 14/11) und 15.03.2012 (Verg 2/12) hingewiesen und dort ausgeführt: "Es kommt im Übrigen die grundsätzliche Überlegung hinzu, dass nach der Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 - C-406/08 und C-456/08, welcher klare Fristen für die Ausübung und Gewährung des Primärrechtsschutzes verlangt, eine großzügigere Handhabung bei der Auslegung des Begriffes "unverzüglich" angezeigt erscheint.".

  • OLG Frankfurt, 06.03.2013 - 11 Verg 7/12

    Vergaberecht: Auskömmlichkeit von Angeboten; Ausschluss nicth wirtschaftlicher

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13
    Die Aufklärungspflicht setzt ein, sobald die Vergabestelle Anhaltspunkte für einen ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis hat (OLG Celle, B. v. 30.09.2010 - Az.: 13 Verg 10/10; OLG Frankfurt, B. v. 06.03.2013 - Az.: 11 Verg 7/12).

    Nach der überwiegenden Rechtsprechung (z.B. OLG München, B. v. 21.05.2010 - Az.: Verg 02/10; OLG Celle, B. v. 30.09.2010 - Az.: 13 Verg 10/10; OLG Frankfurt, B. v. 06.03.2013 - Az.: 11 Verg 7/12) sind Unterkostenangebote nämlich nicht per se unzulässig.

  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13
    Soweit aufgrund der Entscheidungen des EuGH vom 28.01.2010 (Az.: C-406/08 und C-456/08) § 107 Abs. 3 GWB überhaupt noch anzuwenden sei, sei nach der Rechtsprechung des OLG München vom 15.03.2012 (Az.: Verg 2/12) eine großzügigere Handhabung der Auslegung des Begriffes "unverzüglich" angezeigt.

    Hierauf hat das OLG München bereits in seinen Beschlüssen vom 03.11.2011 (Verg 14/11) und 15.03.2012 (Verg 2/12) hingewiesen und dort ausgeführt: "Es kommt im Übrigen die grundsätzliche Überlegung hinzu, dass nach der Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 - C-406/08 und C-456/08, welcher klare Fristen für die Ausübung und Gewährung des Primärrechtsschutzes verlangt, eine großzügigere Handhabung bei der Auslegung des Begriffes "unverzüglich" angezeigt erscheint.".

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13
    Nach der Rechtsprechung des BGH (B. v. 08.02.2011 - Az. X ZB 4/10) kann der Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren nicht kategorisch mit allen Aspekten und Argumenten präkludiert werden, die nicht im Vergabevermerk zeitnah niedergelegt worden sind.
  • VK Nordbayern, 04.12.2006 - 21.VK-3194-39/06

    Feststellung eines unangemessen niedrigen Angebots

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13
    Insbesondere hat sie nicht nachvollziehbar dargelegt, dass aufgrund der Unauskömmlichkeit des Angebotes mit einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung nicht zu rechnen ist (Vergabekammer Nordbayern B. v. 04.12.2006 Az.: 21.VK-3194-39/06) und ihr deshalb eine Annahme dieses Angebots nicht zumutbar ist.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - Verg 48/11

    Zulässigkeit des Absehens von der Fachlosvergabe

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13
    Die Vergabekammer Südbayern schließt sich vor diesem Hintergrund der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf an, dass - in Anlehnung an § 114 Satz 2 VwGO - unter Umständen die für eine bestimmte Entscheidung maßgeblichen Erwägungen bzw. deren Dokumentation auch noch im Verlaufe der Nachprüfungsverfahrens bis zur letzten mündlichen Verhandlung nachgeholt werden können (OLG Düsseldorf B. v. 08.09.2011 - Az.: VII-Verg 48/11, OLG Düsseldorf B. v. 23.03.2011 - Az.: VII-Verg 63/10, siehe auch Vergabekammer Südbayern B. v. 08.10.2013 - Az.: Z3-.......).
  • OLG Koblenz, 26.10.2005 - 1 Verg 4/05

    Vergabenachprüfungsverfahren: Nachschieben von Vergabeverstößen; Prüfung des

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10

    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

  • OLG München, 07.03.2013 - Verg 36/12

    Vergabeverfahren: Zuschlagsverbot bei unangemessen hohen Preisen und

  • OLG München, 03.11.2011 - Verg 14/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzüglichkeit der Rüge eines

  • VK Sachsen, 20.01.2017 - 1/SVK/030-16

    Nachweise für die letzten drei Jahre gefordert: Newcomer ungeeignet?

    Zutreffend hat die Antragstellerin in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass die Unangemessenheit des Preises eines Angebots nicht (nur) mittels eines festen Prozentsatzes der Abweichung des Angebots von einem Markt- oder Durchschnittspreis zu bestimmen ist, sondern aufgrund einer Bewertung aller Umstände des Einzelfalls (VK Südbayern, Beschluss vom 10. Februar 2014 - Az.: Z3-3-3194-1-42-11/13).

    Richtig ist, dass der Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Preises nicht nur durch die Aufgreifschwelle, sondern bspw. auch durch die Auftragswertschätzung des Auftraggebers und weiterer Umstände des Einzelfalls entstehen kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2007 - Verg W 12/06, VK Südbayern, Beschluss vom 10. Februar 2014 - Az.: Z3-3-3194-1-42-11/13 sowie Dicks in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, § 60 Rn. 6).

  • VK Sachsen, 19.06.2015 - 1/SVK/009-15

    Vertrag über Anmietung eines noch zu errichtenden Gebäudes ist Bauauftrag!

    a. BGH, Urt. v. 20.11.2012 - X ZR 108/10 (Friedhofsmauer), VK Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 18.09.2014 - 2 VK 8/14, VK Südbayern, B. v. 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13 (Aufhebung Gewerk Elektroinstallation)).
  • VK Sachsen, 24.08.2016 - 1/SVK/017-16

    Antworten auf Bieteranfragen sind allen Bietern mitzuteilen!

    Jedoch ist die Unangemessenheit nicht (nur) mittels eines festen Prozentsatzes der Abweichung des Angebots von einem Markt- oder Durchschnittspreis zu bestimmen, sondern aufgrund einer Bewertung aller Umstände des Einzelfalls (VK Südbayern, Beschluss vom 10. Februar 2014 - Az.: Z3-3-3194-1-42-11/13 ).
  • VK Südbayern, 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-34-05/15

    Wann kann ein Mitbewerber gegen ein ungewöhnlich niedriges Angebot vorgehen?

    Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass eine unterbliebene Aufklärung nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOL/A 2009 noch während des Nachprüfungsverfahrens nachgeholt wird (so schon VK Südbayern, Beschluss vom 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13).*).

    Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass eine unterbliebene Aufklärung nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOL/A 2009 noch während des Nachprüfungsverfahrens nachgeholt wird (so schon VK Südbayern, Beschluss vom 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13).*).

  • VK Südbayern, 19.12.2014 - Z3-3-3194-1-45-10/14

    Referenzgeber nicht erreichbar: Abwertung des Angebots unzulässig!

    Die für eine bestimmte Entscheidung maßgeblichen Erwägungen bzw. deren Dokumentation können auch noch im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens bis zur letzten mündlichen Verhandlung im Nachprüfungsverfahren, d.h. auch im Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat, nachgeholt werden (VK Südbayern, B. v. 10.02.2014 - Az.: Z3-3-3194-1-42-11/13; VK Südbayern, B. v. 08.10.- - Az.: Z3-3-3194-1-26-08/13).
  • VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22

    Wie ist die Preisprüfung durchzuführen?

    In Anlehnung an § 114 Satz 2 VwGO - wonach die Verwaltungsbehörde ihre Ermessenserwägungen auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann - sollen unter Umständen die für eine bestimmte Entscheidung maßgeblichen Erwägungen bzw. deren Dokumentation auch noch im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens bis zur letzten mündlichen Verhandlung nachgeholt werden können (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 10. Februar 2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13 - OLG Düsseldorf Beschluss vom 08.09.2011 - Verg 48/11, OLG Düsseldorf B. v. 23.03.2011 - Verg 63/10).
  • VK Sachsen, 02.04.2014 - 1/SVK/005-14

    Zuschlag kann auch auf ein Unterkostenangebot erteilt werden!

    Eine Nachholung der Befassung scheint der erkennenden Vergabekammer mit Blick auf die Rechtsprechung des BGH (B. v. 08.02.2011 - X ZB 4/10) und des OLG Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf B. v. 08.09.2011 - VII-Verg 48/11) zu Heilungsmöglichkeiten von Dokumentationsmängeln und mit Blick auf die Rechtsprechung zur Nachholbarkeit einer zunächst unterbliebenen Anhörung des Bieters vor Ausschluss seines Angebotes wegen Unauskömmlichkeit (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13) möglich und zulässig.
  • VK Thüringen, 25.01.2018 - 250-4003-209/2018-N-001-G

    Ungewöhnlich niedriges Angebot muss der Auftraggeber aufklären!

    Deshalb hat der Auftraggeber vor seiner Prüfung, der Angemessenheit eines Angebotspreises und Prüfung des Preis/Leistungsverhältnisses sowie der Prognoseentscheidung, ob die Antragstellerin die geforderte Leistung vertragsgerecht erbringen kann, die Antragstellerin in Bezug auf seine Bedenken wegen eines unangemessen niedrigen Preises anzuhören (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 10.02.2014, Z3-3-3194-1-42-11/13, aus: vpronline).
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