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   VK Südbayern, 29.11.2005 - Z3-3-3194-1-46-09/05   

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VK Südbayern, 29.11.2005 - Z3-3-3194-1-46-09/05 (https://dejure.org/2005,34485)
VK Südbayern, Entscheidung vom 29.11.2005 - Z3-3-3194-1-46-09/05 (https://dejure.org/2005,34485)
VK Südbayern, Entscheidung vom 29. November 2005 - Z3-3-3194-1-46-09/05 (https://dejure.org/2005,34485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Bauleistung; Gebot weiter Auslegung dessen, was als Bauwerk bzw. als zum Bauwerk gehörig gelten soll; Zuordnung der Lieferung und Montage der für die bauliche Anlage erforderlichen maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen und Anlagenteile; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Schwellenwert: Schätzung (Grundsätze)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt eine Bauleistung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 31.07.2002 - 6 Verg 5/01

    Lieferung als Bauauftrag

    Auszug aus VK Südbayern, 29.11.2005 - Z3-3-3194-1-46-09/05
    Für die Frage, ob der 4. Teil des GWB eröffnet ist, ist dagegen grundsätzlich nicht die Definition des Bauauftrages in § 1 VOB/A maßgeblich (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01; Marx Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, § 99 Rn. 27; Boesen, Vergaberecht, 1. Auflage 2000, § 99 Rn. 88); allerdings decken sich der Anwendungsbereich von § 99 Abs. 3 GWB und § 1 VOB/A weitgehend, so dass ein Rückgriff auf die Rechtsprechung und Literatur zur VOB/A möglich ist, soweit ein Widerspruch zum gemeinschaftsrechtlich geprägten Begriff in § 99 Abs. 3 GWB nicht besteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, VergabeR 2002, 662; Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01; Müller-Wrede in Ingenstau/Korbion, VOB- Kommentar, 14. Auflage 2001, § 99 GWB Rn. 3; Eschenbruch in Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum Vergaberecht, § 99 Rn. 73; a. A. Marx Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, § 99 Rn. 27).

    Dies gilt sowohl nach den Auslegungsgrundsätzen des deutschen Rechts als auch unter Berücksichtigung der Vorgaben der BKR (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01; Boesen, aaO, § 99 Rn. 89).

    Für die Frage, ob der Einbau solcher Anlagen für den bestimmungsgemäßen Bestand der baulichen Anlage bzw. für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung ist, ist auf die jeweilige Zweckbestimmung des Bauwerkes im konkreten Einzelfall abzustellen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, VergabeR 2002, 662 - Ausschreibung von Dampfstabilisatoren und eines Wasserstoffperoxydgenerators für den Ersatzneubau eines Tierhauses eines Klinikums; Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01 - Ausschreibung von Geräten für die Laborausstattung eines Ersatzneubaus eines klinischen Instituts; Boesen, aaO., § 99 Rn. 89, 105 ff., 133; Korbion in Ingenstau/Korbion, 14. Auflage 2001, § 1 Rn. 15 f., 59 ff., Messerschmidt in Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, § 1 VOB/A Rn. 62 ff.; Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Auflage 2000, § 1 Rn. 2, 33 ff., Franke/Grünhagen in Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB Kommentar, § 1 Rn. 6, jew. m.w.N. und Beispielen aus der Rechtsprechung; siehe auch die unter Gruppe 503 "Installationen" aufgeführten Untergruppen und Positionen des "Verzeichnisses der Berufstätigkeiten im Baugewerbe entsprechend dem allgemeinen Verzeichnis der wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Europäischen Gemeinschaft (NACE)", Anhang II der BKR).

    Dieses Kriterium mag für die Frage, ob ein Bauauftrag gemäß § 1 VOB/A vorliegt, relevant sein, hat jedoch im Rahmen des § 99 Abs. 3 GWB nach allgemeiner Auffassung keine Bedeutung (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01; Boesen, aaO., § 99 Rn. 131 ff., Messerschmidt, aaO., § 1 VOB/A Rn. 7; a.A. Eschenbruch, aaO., § 99 Rn. 73).

  • BayObLG, 23.07.2002 - Verg 17/02

    Schwellenwerte für Bauaufträge im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 29.11.2005 - Z3-3-3194-1-46-09/05
    Für die Frage, ob der 4. Teil des GWB eröffnet ist, ist dagegen grundsätzlich nicht die Definition des Bauauftrages in § 1 VOB/A maßgeblich (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01; Marx Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, § 99 Rn. 27; Boesen, Vergaberecht, 1. Auflage 2000, § 99 Rn. 88); allerdings decken sich der Anwendungsbereich von § 99 Abs. 3 GWB und § 1 VOB/A weitgehend, so dass ein Rückgriff auf die Rechtsprechung und Literatur zur VOB/A möglich ist, soweit ein Widerspruch zum gemeinschaftsrechtlich geprägten Begriff in § 99 Abs. 3 GWB nicht besteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, VergabeR 2002, 662; Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01; Müller-Wrede in Ingenstau/Korbion, VOB- Kommentar, 14. Auflage 2001, § 99 GWB Rn. 3; Eschenbruch in Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum Vergaberecht, § 99 Rn. 73; a. A. Marx Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, § 99 Rn. 27).

    Für die Frage, ob der Einbau solcher Anlagen für den bestimmungsgemäßen Bestand der baulichen Anlage bzw. für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung ist, ist auf die jeweilige Zweckbestimmung des Bauwerkes im konkreten Einzelfall abzustellen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, VergabeR 2002, 662 - Ausschreibung von Dampfstabilisatoren und eines Wasserstoffperoxydgenerators für den Ersatzneubau eines Tierhauses eines Klinikums; Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01 - Ausschreibung von Geräten für die Laborausstattung eines Ersatzneubaus eines klinischen Instituts; Boesen, aaO., § 99 Rn. 89, 105 ff., 133; Korbion in Ingenstau/Korbion, 14. Auflage 2001, § 1 Rn. 15 f., 59 ff., Messerschmidt in Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, § 1 VOB/A Rn. 62 ff.; Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Auflage 2000, § 1 Rn. 2, 33 ff., Franke/Grünhagen in Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB Kommentar, § 1 Rn. 6, jew. m.w.N. und Beispielen aus der Rechtsprechung; siehe auch die unter Gruppe 503 "Installationen" aufgeführten Untergruppen und Positionen des "Verzeichnisses der Berufstätigkeiten im Baugewerbe entsprechend dem allgemeinen Verzeichnis der wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Europäischen Gemeinschaft (NACE)", Anhang II der BKR).

  • VK Bund, 12.05.2003 - VK 2-20/03

    Einsatz einer Maschine im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme

    Auszug aus VK Südbayern, 29.11.2005 - Z3-3-3194-1-46-09/05
    Etwas anderes hätte nur dann zu gelten, wenn die Auftraggeber bewusst den Auftragswert unterhalb der Grenze der Schwellenwerte für die europaweite Ausschreibung ansetzt, um eine derartige Ausschreibung zu vermeiden (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 12.5.2003 - Az.: VK 2-20/03).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 29.11.2005 - Z3-3-3194-1-46-09/05
    Nach gefestigter Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. NZBau 2000, 486) ist vielmehr einen differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sich an folgenden Gesichtspunkten orientiert: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im Allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten "notwendig" bedarf.
  • OLG Hamm, 11.11.1975 - 21 U 42/75

    Bauleistung: Einbau einer Einbruchalarmanlage

    Auszug aus VK Südbayern, 29.11.2005 - Z3-3-3194-1-46-09/05
    Die Erforderlichkeit und die wesentliche Bedeutung werden dabei von der im Zeitpunkt des Einbaus herrschenden Verkehrsanschauung bestimmt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. November 1975, NJW 1976, 1269 - nachträglicher Einbau einer Einbruchsalarmanlage in ein Kaufhaus; Boesen, aaO., § 99 Rn. 105 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 5/02

    Erfolgsaussichten eines Nachprüfungsantrages bei manipulierter Vertragsdauer für

    Auszug aus VK Südbayern, 29.11.2005 - Z3-3-3194-1-46-09/05
    Das OLG Düsseldorf hat hierzu in seiner Entscheidung vom 8.5.2002, Verg 5/02, ausgeführt, dass eine pflichtgemäße Schätzung nach rein objektiven Kriterien erfolgen muss und jenen Wert trifft, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und auf dem Boden einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 6.7.2000 - Verg 1/99).
  • OLG Brandenburg, 20.08.2002 - Verg W 4/02

    Zusammenrechnung einzelner Bauabschnitte?

    Auszug aus VK Südbayern, 29.11.2005 - Z3-3-3194-1-46-09/05
    Der Auftraggeber hat diese Schätzung deshalb anhand von objektiven Kriterien vorzunehmen, wobei an die Schätzung selber keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2002, Verg W 4/02).
  • VK Sachsen, 12.07.2007 - 1/SVK/049-07

    Bestimmung der Gesamtauftragssumme

    In der Rechtsprechung und in der Literatur besteht Einigkeit, dass eine weite Auslegung dessen, was als Bauwerk bzw. als zum Bauwerk gehörig gelten soll, geboten ist (OLG Dresden, B. v. 02.11.2004 - Az.: WVerg 11/04; OLG Thüringen, B. v. 22.8.2002 - Az.: 6 Verg 5/01; VK Südbayern, B. v. 29.11.2005 - Az.: Z3-3-3194-1-46-09/05; 1. VK Bund, B. v. 2.5.2003 - Az.: VK 1-25/03).

    Ein pflichtgemäß geschätzter Auftragswert ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegmentes und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sachen veranschlagen würde (VK Südbayern, B. v. 29.11.2005 - Az.: Z3-3-3194-1-46-09/05; B. v. 22.07.2005 - Az.: 27-05/05; 2. VK Bund, B. v. 17.08.2005 - Az.: VK 2-81/05; VK Nordbayern, B. v. 26.3.2002 - Az.: 320.VK-3194-05/02; OLG Düsseldorf, B. v. 30.7.2003 - Az.: Verg 5/03).

    Etwas anderes hätte nur dann zu gelten, wenn die Auftraggeber bewusst den Auftragswert unterhalb der Grenze der Schwellenwerte für die europaweite Ausschreibung ansetzt, um eine derartige Ausschreibung zu vermeiden (2. VK Bund, B. v. 12.5.2003 - Az.: VK 2-20/03; im Ergebnis ebenso Hanseatisches OLG Bremen, B. v. 18.05.2006 - Az.: Verg 3/2005; VK Südbayern, B. v. 29.11.2005 - Az.: Z3-3-3194-1-46-09/05; 2. VK Brandenburg, B. v. 11.11.2005 - Az.: 2 VK 68/05).

  • VK Baden-Württemberg, 18.06.2014 - 1 VK 21/14

    Vergabeverfahren: Rechtsnatur eines Vertrages bei sog. typengemischten Verträgen;

    Entscheidend für die Abgrenzung einer Lieferleistung von einer Bauleistung kann insbesondere sein, ob vom Auftragnehmer nur die bloße Verschaffung der Verfügungsgewalt (Lieferleistung) oder ein vereinbarter Erfolg (Bauleistung) geschuldet wird (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 29.11.2005, Z3-3-3194-1-46-09/05, Rn. 28 -31 zitiert nach juris).
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