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   VK Südbayern, 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19   

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https://dejure.org/2020,7299
VK Südbayern, 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19 (https://dejure.org/2020,7299)
VK Südbayern, Entscheidung vom 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19 (https://dejure.org/2020,7299)
VK Südbayern, Entscheidung vom 17. März 2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19 (https://dejure.org/2020,7299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    GWB § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3; VOB/A § 8 EU Abs. 2 Nr. 3
    Leistungen, Nichtzulassung, Vergabekammer, Vergabeverfahren, Bieter, Vergabeunterlagen, Ausschluss, Zuschlag, Nebenangebot, Antragsgegner, Leistung, Verfahren, Leistungsbeschreibung, Nebenangebote, Kosten des Rechtsstreits, Kosten des Verfahrens, zweckentsprechende ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nebenangebote und Preisentscheid: Auftraggeber muss detaillierte Mindestanforderungen festlegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erkennbarkeit eines Verstoßes durch nicht ausreichend detailliert festgelegte Mindestanforderungen bei der Zulassung von Nebenangeboten bei einem reinen Preisentscheid für einen durchschnittlichen Bieter; Berufen des Auftraggebers selbst auf einen eigenen Vergabeverstoß ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Neustart des Vergabeverfahrens bei nicht ausreichend formulierten Mindestanforderungen für Nebenangebote

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenangebote und Preisentscheid: Detaillierte Mindestanforderungen nötig! (VPR 2020, 139)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenangebote und Preisentscheid: Detaillierte Mindestanforderungen nötig! (IBR 2020, 420)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus VK Südbayern, 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19
    § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 6 VOB/A (und der inhaltsgleiche § 35 Abs. 2 VgV) stellt den Versuch des Gesetzgebers dar, im Sinne eines von ihm angenommenen Bedarfs an innovativen Nebenangeboten die Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 07.01.2014 - X ZB 15/13) zu korrigieren.

    Der BGH hat zwar mit Beschluss vom 07.01.2014 - Az.: X ZB 15/13- ausgeführt, dass die für Nebenangebote vorzugebenden Mindestanforderungen im Allgemeinen nicht alle Details der Ausführung zu erfassen brauchen, sondern Spielraum für eine hinreichend große Variationsbreite in der Ausarbeitung von Alternativvorschlägen lassen und sich darauf beschränken dürfen, den Bietern, abgesehen von technischen Spezifikationen, in allgemeinerer Form den Standard und die wesentlichen Merkmale zu vermitteln, die eine Alternativausführung aufweisen muss.

  • OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

    Auszug aus VK Südbayern, 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19
    Dafür muss eine den Beitritt eines Streithelfers vergleichbare Unterstützungshandlung erkennbar sein, an Hand derer festzustellen ist, welches (Rechtsschutz-) Ziel ein Beigeladener in der Sache verfolgt (OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2008, Az.: 13 Verg 2/08).
  • VK Bund, 26.02.2007 - VK 2-09/07

    Herrichtung des Dienstsitzes

    Auszug aus VK Südbayern, 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19
    Eine Pauschalierung eines Einheitspreisangebotes ist damit ein kaufmännisches, die Vergütungsart betreffendes Nebenangebot (vgl. VK Bund, Beschluss vom 26.02.2007 - VK 2-9/07).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14

    Anforderungen an die Zulassung von Nebenangeboten

    Auszug aus VK Südbayern, 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19
    Von einer gegenseitigen Beeinflussung beider Angebote ist vielmehr bereits aus grundsätzlichen Erwägungen auszugehen, weil die Möglichkeit, Nebenangebote einzureichen, Bietern einen auf mehrere Angebote gestützten Wettbewerbsbeitrag eröffnet, der typischerweise aufeinander abgestimmt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2015 - Verg 31/14).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2011 - Verg 22/11

    Zulässigkeit von Nebenangeboten

    Auszug aus VK Südbayern, 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19
    Es kann im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass die Zulassung eines Nebenangebots auf die Erstellung des Hauptangebotes Einfluss ausgeübt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2011, VII-Verg 22/11, BA 16; Thüringer OLG, Beschluss vom 16.09.2013, 9 Verg 3/13).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Südbayern, 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19
    Die bisherige Rechtsprechung der Vergabesenate hat den Beigeladenen kostenrechtlich nämlich nur dann wie einen Antragsteller oder Antragsgegner behandelt, wenn er die durch die Beiladung begründete Stellung im Verfahren auch nutzt, indem er sich an dem Verfahren beteiligt (BGH, Beschluss vom 26.09.2006, Az.: X ZB 14/06).
  • EuGH, 13.12.2012 - C-465/11

    Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2

    Auszug aus VK Südbayern, 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19
    Dass der Geschäftsführer letztlich das Angebot mit der unechten Bescheinigung abgegeben und unterschrieben hatte ist nicht ausreichend, um eine schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 3 GWB zu begründen, da hierfür Voraussetzung wäre, dass der Geschäftsführer gewusst oder grob fahrlässig nicht gewusst haben müsste, dass eine unechte Bescheinigung in den Unterlagen verwendet worden war (vgl. EuGH, Urt. v. 13.12.2012 - C-465/11, Rn 30).
  • VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10

    Aufwendungen der Beigeladenen erstattungsfähig?

    Auszug aus VK Südbayern, 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19
    Ist eine solche nicht ersichtlich, handelt es sich bei den entstandenen Aufwendungen des Beigeladenen nicht um solche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2010, Az.: 1 VK 76/10).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 10/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags des

    Auszug aus VK Südbayern, 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19
    Dabei setzt die Erstattungsfähigkeit jedenfalls voraus, dass der Beigeladene sich mit demselben Rechtsschutzziel wie der obsiegende Verfahrensbeteiligte aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2010, Az.: Verg W 10/09).
  • OLG Jena, 16.09.2013 - 9 Verg 3/13

    Straßenbahnprogramm - Europaweite Ausschreibung: Inhaltliche Abänderung der

    Auszug aus VK Südbayern, 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19
    Es kann im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass die Zulassung eines Nebenangebots auf die Erstellung des Hauptangebotes Einfluss ausgeübt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2011, VII-Verg 22/11, BA 16; Thüringer OLG, Beschluss vom 16.09.2013, 9 Verg 3/13).
  • VK Südbayern, 06.02.2017 - Z3-3-3194-1-50-12/16

    Abfallrechtliche Klassifizierung von Aushubmaterial und schwere Qualifizierung

  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 54 Verg 3/18

    Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 66/15

    Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Erforderlichkeit der Festlegung von

  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes; positive

  • OLG Frankfurt, 10.06.2008 - 11 Verg 3/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Positive Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß

  • OLG München, 23.06.2009 - Verg 8/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen Änderungen mittels

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 35/06

    Erfordernis der konkreten Bestimmung von Eignungsnachweisen des Bieters in der

  • OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21

    Konkludente Aufstellung von Mindestanforderungen für Nebenangebote

    Sie verweist insoweit auf Entscheidung der Vergabekammer Südbayern vom 17.3.2020 (AZ. Z3-3-3194-1-47-11/19).

    Zurückversetzung entsprechend dem Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 17.3.2020 (AZ. Z3-3-3194-1-47-11/19).

    Demgegenüber wird nicht angenommen, dass auch von fachkundigen und vergabeerfahrenen Bietern erwartet werden darf, dass sie wissen, wie detailliert (vorhandene) Mindestanforderungen sein müssen und die entsprechende Literatur und Rechtsprechung kennen (VK Südbayern, Beschluss vom 5.3.202 - Z3-3-3194-1-47-11/19 Rn. 61).

    Denn diese Rechtslage, die auch der Rechtsprechung des EuGH entspricht (Urteil vom 16.10.2003, C-421-01- Traunfellner), ist von der Literatur zustimmend behandelt worden und zwar auch in Publikationen, die sich an Nichtjuristen und Vergabepraktiker richteten (OLG Schleswig, Beschluss vom 22.1.2019 - 54 Verg 3/18 Rn. 81ff., Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 5.3.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19 Rn. 62).

  • VK Südbayern, 28.10.2021 - 3194.Z3-3_01-21-27

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Apothekenpflichtige Medizinprodukte,

    Der Verstoß muss so offensichtlich sein, dass er einem verständigen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebots bzw. seiner Bewerbung auffallen muss (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.3.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19).
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