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   VK Südbayern, 10.02.2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05   

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VK Südbayern, 10.02.2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05 (https://dejure.org/2006,32360)
VK Südbayern, Entscheidung vom 10.02.2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05 (https://dejure.org/2006,32360)
VK Südbayern, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05 (https://dejure.org/2006,32360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Europaweite Ausschreibung von Dienstleistungen im offenen Verfahren; Verbot der Erteilung des Zuschlags auf ein Angebot mit unangemessen hohem oder niedrigem Preis; Bieterschützende Wirkung und Aufklärungspflicht und Prüfungspflicht der Vergabestelle im Ausnahmsfall bei ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Unterkostenangebot: offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung (Grundsatz)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unangemessen hoher oder niedriger Preis: Zuschlag ausgeschlossen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • streifler.de (Entscheidungsanmerkung)

    Keine Angebotsvergabe bei zu hohem oder auch zu niedrigem Preis

  • streifler.de (Kurzanmerkung)

    Vergaberecht: Keine Angebotsvergabe bei zu hohem oder auch zu niedrigem Preis

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05
    Die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur geht dagegen davon aus, dass § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A keinen grundsätzlichen Bieterschutz bezweckt (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.11.2004, 1 U 56/04, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02, VergabeR 2002, 471, BayObLG, Beschluss vom 12.09.2000, Verg 4/00, VergabeR 2001, 65, 1. VK Bund, Beschluss vom 28.12.2004, VK 1 - 144/04).

    Es würde vielmehr sogar einen Verstoß gegen die verbindlichen europäischen Richtlinien bedeuten, wenn ein Auftraggeber zu Gunsten von Bietern verpflichtet wäre, grundsätzlich nur auskömmliche und kostendeckende Preise zu akzeptieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02, VergabeR 2002, 471).

    Allerdings entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A Bieter schützende Wirkung, wenn Unterkostenangebote den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn das Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02, VergabeR 2002, 471, 1. VK Bund, Beschluss vom 28.12.2004, VK 1 - 144/04, 2. VK Bund, Beschluss vom 11.11.2004, VK 2 196/04).

    Angebote, die in der Absicht abgegeben werden oder die zumindest die Gefahr begründen, andere Marktteilnehmer zu verdrängen (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig, Beschluss vom 1.10.2002 - Az.: 1/SVK/084-02) oder die erwarten lassen, dass der Anbieter den Auftrag nicht wird durchführen können (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 26.2.2004 - Az.: 2 Verg 16/03, Beschluss vom 15.3.2004 - Az.: 2 Verg 17/03, Beschluss vom 22.8.2001 - Az.: KartVerg 03/01) oder wenn das Angebot von vornherein darauf angelegt ist, den Auftraggeber im Rahmen der Bauausführung zu übervorteilen (Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Beschluss vom 26.08.2004 - Az.: VK-30/2004-L), schädigen auch die übrigen Bieter, die entweder einem gezielten Verdrängungswettbewerb ausgesetzt sind oder bei Ausfall des ersten Auftragnehmers nun nicht mehr genügend freie Kapazitäten haben, um den Auftrag zu übernehmen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.6.2002 - Az.: Verg 18/02).

    Die Wettbewerbswidrigkeit eines solchen ohne Rücksicht auf die Konsequenzen abgegebenen Angebots ist darin zu erblicken, dass es für die anderen höher und kostendeckend anbietenden Mitbewerber die schädigende Folge haben kann, dass sie in einem Zeitpunkt, in dem sie den Auftrag gut hätten annehmen und durchführen können, den Auftrag nicht erhalten, zu einem späteren Zeitpunkt aber den Auftrag (nachdem der erste Auftragnehmer wegen seines Unterangebots gescheitert ist) wegen der weiteren Entwicklung der geschäftlichen Verhältnisse - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr übernehmen können (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.6.2002 - Az.: Verg 18/02).

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05
    Dieses Verbot dient dem Ziel, die wirklich seriös kalkulierten Angebote in die letzte Wertungsphase einzubeziehen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003 - Az.: VII - Verg 22/03).

    Nur eine Mindermeinung in der Rechtsprechung vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A grundsätzlich eine Bieter schützende Funktion hat (OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2003, Verg 22/03, VergabeR 2004, 397, OLG Jena, Beschluss vom 22.12.1999, 6 Verg 3/99, BauR 2000, 396, OLG Celle, Beschluss vom 30.04.1999, 13 Verg 1/99, BauR 2000, 405).

    Von einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis ist dann auszugehen, wenn der angebotene (Gesamt-)Preis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass eine genauere Überprüfung nicht im einzelnen erforderlich ist und die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003 - Az.: Verg 22/03) Als Anhaltspunkt sind grundsätzlich die Preisvorstellungen des Auftraggebers (Haushaltsansatz) und die Angebotssummen der anderen Bieter heranzuziehen (Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Beschluss vom 21.1.2004 - Az.: 360-4002.20- 037/03-MHL; 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig, Beschluss vom 11.10.2001 - Az.: 1/SVK/98-01, 1/SVK/98- 01g, Beschluss vom 10.9.2003 - Az.: 1/SVK/107-03).

  • BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00

    Zur Prüfung der Gleichwertigkeit im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05
    Die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur geht dagegen davon aus, dass § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A keinen grundsätzlichen Bieterschutz bezweckt (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.11.2004, 1 U 56/04, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02, VergabeR 2002, 471, BayObLG, Beschluss vom 12.09.2000, Verg 4/00, VergabeR 2001, 65, 1. VK Bund, Beschluss vom 28.12.2004, VK 1 - 144/04).

    Denn § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A soll in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers dienen, der bei Zuschlagserteilung auf ein Angebot mit einem unangemessenen niedrigen Preis Gefahr läuft, dass der Bieter entweder in eine qualitativ schlechte Leistung oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht (BayObLG, Beschluss vom 12.09.2000, Verg 4/00, VergabeR 2001, 65).

  • KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03

    Divergenzvorlage eines Vergabenachprüfungsverfahrens zum BGH: Ausschluss eines

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05
    Angebote, die in der Absicht abgegeben werden oder die zumindest die Gefahr begründen, andere Marktteilnehmer zu verdrängen (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig, Beschluss vom 1.10.2002 - Az.: 1/SVK/084-02) oder die erwarten lassen, dass der Anbieter den Auftrag nicht wird durchführen können (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 26.2.2004 - Az.: 2 Verg 16/03, Beschluss vom 15.3.2004 - Az.: 2 Verg 17/03, Beschluss vom 22.8.2001 - Az.: KartVerg 03/01) oder wenn das Angebot von vornherein darauf angelegt ist, den Auftraggeber im Rahmen der Bauausführung zu übervorteilen (Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Beschluss vom 26.08.2004 - Az.: VK-30/2004-L), schädigen auch die übrigen Bieter, die entweder einem gezielten Verdrängungswettbewerb ausgesetzt sind oder bei Ausfall des ersten Auftragnehmers nun nicht mehr genügend freie Kapazitäten haben, um den Auftrag zu übernehmen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.6.2002 - Az.: Verg 18/02).
  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05
    Zur Darlegung der Antragsbefugnis ist deshalb ein Sachvortrag erforderlich, aus dem sich schlüssig und nachvollziehbar ergibt, dass durch die gerügten Vergaberechtsverstöße die Aussichten des Antragstellers auf eine Berücksichtigung seiner Bewerbung oder die Erteilung des Zuschlags beeinträchtigt worden sind oder dass die Chancen seiner Bewerbung oder die Chance auf einen Zuschlag zumindest verschlechtert worden sein können (OLG Düsseldorf vom 22.11.1999, Verg 2/99 - im Anschluss an BayObLG WuW 1999, 1037, 1044 NZBau 2000, 1 49, 52).
  • OLG Celle, 18.12.2003 - 13 Verg 22/03

    Ausschreibung von Versicherungsleistungen für Gebäude und Inventar;

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05
    Nur eine Mindermeinung in der Rechtsprechung vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A grundsätzlich eine Bieter schützende Funktion hat (OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2003, Verg 22/03, VergabeR 2004, 397, OLG Jena, Beschluss vom 22.12.1999, 6 Verg 3/99, BauR 2000, 396, OLG Celle, Beschluss vom 30.04.1999, 13 Verg 1/99, BauR 2000, 405).
  • KG, 22.08.2001 - KartVerg 3/01

    Was sind ?Änderungen an den Verdingungsunterlagen? in § 21 VOB/A?

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05
    Angebote, die in der Absicht abgegeben werden oder die zumindest die Gefahr begründen, andere Marktteilnehmer zu verdrängen (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig, Beschluss vom 1.10.2002 - Az.: 1/SVK/084-02) oder die erwarten lassen, dass der Anbieter den Auftrag nicht wird durchführen können (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 26.2.2004 - Az.: 2 Verg 16/03, Beschluss vom 15.3.2004 - Az.: 2 Verg 17/03, Beschluss vom 22.8.2001 - Az.: KartVerg 03/01) oder wenn das Angebot von vornherein darauf angelegt ist, den Auftraggeber im Rahmen der Bauausführung zu übervorteilen (Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Beschluss vom 26.08.2004 - Az.: VK-30/2004-L), schädigen auch die übrigen Bieter, die entweder einem gezielten Verdrängungswettbewerb ausgesetzt sind oder bei Ausfall des ersten Auftragnehmers nun nicht mehr genügend freie Kapazitäten haben, um den Auftrag zu übernehmen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.6.2002 - Az.: Verg 18/02).
  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05
    Nur eine Mindermeinung in der Rechtsprechung vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A grundsätzlich eine Bieter schützende Funktion hat (OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2003, Verg 22/03, VergabeR 2004, 397, OLG Jena, Beschluss vom 22.12.1999, 6 Verg 3/99, BauR 2000, 396, OLG Celle, Beschluss vom 30.04.1999, 13 Verg 1/99, BauR 2000, 405).
  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05
    Nur eine Mindermeinung in der Rechtsprechung vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A grundsätzlich eine Bieter schützende Funktion hat (OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2003, Verg 22/03, VergabeR 2004, 397, OLG Jena, Beschluss vom 22.12.1999, 6 Verg 3/99, BauR 2000, 396, OLG Celle, Beschluss vom 30.04.1999, 13 Verg 1/99, BauR 2000, 405).
  • VK Sachsen, 11.10.2001 - 1/SVK/98-01

    Unterkostenangebot: Verteilung der Beweislast

    Auszug aus VK Südbayern, 10.02.2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05
    Von einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis ist dann auszugehen, wenn der angebotene (Gesamt-)Preis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass eine genauere Überprüfung nicht im einzelnen erforderlich ist und die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003 - Az.: Verg 22/03) Als Anhaltspunkt sind grundsätzlich die Preisvorstellungen des Auftraggebers (Haushaltsansatz) und die Angebotssummen der anderen Bieter heranzuziehen (Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Beschluss vom 21.1.2004 - Az.: 360-4002.20- 037/03-MHL; 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig, Beschluss vom 11.10.2001 - Az.: 1/SVK/98-01, 1/SVK/98- 01g, Beschluss vom 10.9.2003 - Az.: 1/SVK/107-03).
  • VK Sachsen, 01.10.2002 - 1/SVK/084-02

    Missverhältnis zwischen geforderter Leistung und angebotenem Preis

  • OLG Naumburg, 22.11.2004 - 1 U 56/04

    Zur Frage der Risikotragung der Fehlkalkulation bei einer öffentlichen

  • OLG Düsseldorf, 22.11.1999 - Verg 2/99

    Sachvortrag und Antragsbefugnis

  • KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03

    Vergabeverfahren: Bewertung eines Angebots mit stark auf- oder abgepreisten

  • VK Sachsen, 10.09.2003 - 1/SVK/107-03

    Pflicht des Auftraggebers, die Auskömmlichkeit zu hinterfragen?

  • VK Düsseldorf, 26.08.2004 - VK-30/04

    Vergabefremdes Kriterium: Forderung nach Zahlung des Tariflohnes

  • VK Südbayern, 31.05.2011 - Z3-3-3194-1-11-03/11

    Ungewöhnlich niedriges Angebot: Aufklärungspflicht des Auftraggebers !

    Als Anhaltspunkt sind grundsätzlich die Preisvorstellungen des Auftraggebers (Haushaltsansatz) und die Angebotssummen der anderen Bieter heranzuziehen (OLG Brandenburg, B. v. 20.03.2007 -Az.: Verg W 12/06; Thüringer OLG, B. v. 29.08.2008 -Az.: 9 Verg 5/08; VK Südbayern, B. v. 06.06.2007 -Az.: Z3-3-3194-1-19-05/07; B. v. 10.02.2006 -Az. Z3-3-3194-1-57-12/05; 1. VK Sachsen, B. v. 11.10.2001 -Az.: 1/SVK/98-01, 1/SVK/98-01g, B. v. 10.9.2003 -Az.: 1/SVK/107-03).

    Selbst in den Fällen, in denen ein Angebot nach Auffassung des Auftraggebers unrealistisch ist, ist der Bieter dennoch zur Stellungnahme aufzufordern (VK Schleswig-Holstein, B. v. 06.06.2007 -Az.: VK-SH 10/07; VK Südbayern, B. v. 10.02.2006 -Az. Z3-3-3194-1-57-12/05; 1. VK Sachsen, B. v. 08.02.2005 -Az.: 1/SVK/003-05; VK Lüneburg, B. v. 24.9.2003 -Az.: 203-VgK-17/2003, B. v. 25.8.2003 -Az.: 203-VgK-18/2003).

  • VK Sachsen, 01.11.2016 - 1/SVK/020-16

    Eignungsprüfung abgeschlossen: Wiedereinstieg ist möglich!

    Selbst in den Fällen, in denen ein Angebot nach Auffassung des Auftraggebers unrealistisch ist, ist der Bieter dennoch zur Stellungnahme aufzufordern (VK Südbayern, B. v. 31.05.2011 - Z3-3-3194-111-03/11; VK Schleswig-Holstein, B. v. 06.06.2007 VK-SH 10/07; VK Südbayern, B. v. 10.02.2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 06.06.2007 - VK-SH 10/07

    Berücksichtigung eines niedrigen Unterkostenangebots

    Selbst in den Fällen, in denen das Angebot nach Auffassung des Auftraggebers unrealistisch ist, ist der Bieter dennoch zur Stellungnahme aufzufordern (VK Südbayern, Beschluss vom 10.02.2006, Z3-3-3194-1-57-12/05; VK Sachsen, Beschluss vom 08.02.2005, 1/SVK/003-05).
  • VK Schleswig-Holstein, 30.05.2007 - VK-SH 10/07

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Behauptung einer Rechtsverletzung und

    Selbst in den Fällen, in denen das Angebot nach Auffassung des Auftraggebers unrealistisch ist, ist der Bieter dennoch zur Stellungnahme aufzufordern (VK Südbayern, Beschluss vom 10.02.2006, Z3-3-3194-1-57-12/05; VK Sachsen, Beschluss vom 08.02.2005, 1/SVK/003-05).
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