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   VK Südbayern, 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17   

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VK Südbayern, 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17 (https://dejure.org/2018,14501)
VK Südbayern, Entscheidung vom 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17 (https://dejure.org/2018,14501)
VK Südbayern, Entscheidung vom 20. April 2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17 (https://dejure.org/2018,14501)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • BAYERN | RECHT

    VgV § 42 Abs. 1, § 48 Abs. 1, § 60; GWB § 98, § 99 Nr. 1, § 103 Abs. 2, § 107, § 109, § 122 Abs. 4 S. 2, § 160 Abs. 3
    Fehler der unzureichenden Bekanntmachung der Eignungsanforderungen im Vergabeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Fehler der unzureichenden Bekanntmachung der Eignungsanforderungen im Vergabeverfahren

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Link zu Vergabeplattform: Eignungskriterien nicht wirksam bekannt gemacht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • VK Südbayern, 05.12.2013 - Z3-3-3194-1-38-10/13

    Vorgaben an die Eignung sind in der Bekanntmachung anzugeben!

    Auszug aus VK Südbayern, 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17
    Die Vergabekammer Südbayern hat demzufolge bereits im Beschluss vom 05.12.2013, Z3-3-3194-1-38-10/13 die Auffassung vertreten, dass ein Vergabeverfahren an einem schwerwiegenden Mangel leidet, wenn aufgrund eines Bekanntmachungsdefizits keine oder praktisch keine Eignungsanforderungen wirksam erhoben sind.

    Eine derartige Rückversetzung kommt einer Aufhebung gleich (Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 05.12.2013, Z3-3-3194-1-38-10/13).

  • VK Südbayern, 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17

    Anforderungen an die Auftragsbekanntmachung

    Auszug aus VK Südbayern, 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17
    Der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 16.10.2017 (Az.: Z3-3-3194-1-30-06/17) zur Möglichkeit der Verlinkung von Eignungskriterien gehe fehl.

    Die sich dazu erst entwickelnde Rechtsprechung (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 16.10.2017, Z3-3-3194-1-30-06/17; VK Nordbayern, Beschluss vom 15.02.2018, RMF-SG21-3194-3-1) musste die Antragstellerin nicht kennen.

  • VK Nordbayern, 15.02.2018 - RMF-SG21-3194-3-1

    Festlegung der Eignungskriterien in Bekanntmachung

    Auszug aus VK Südbayern, 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17
    Die sich dazu erst entwickelnde Rechtsprechung (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 16.10.2017, Z3-3-3194-1-30-06/17; VK Nordbayern, Beschluss vom 15.02.2018, RMF-SG21-3194-3-1) musste die Antragstellerin nicht kennen.

    Nicht ausreichend ist es, wenn in der Bekanntmachung auf die Vergabeunterlagen verwiesen wird, die unmittelbar online zugänglich sind (VK Nordbayern, Beschluss vom 15.02.2018, RMF-SG21-3194-3-1).

  • OLG Koblenz, 10.06.2010 - 1 Verg 3/10

    Schutzeinrichtungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis; Verneinung

    Auszug aus VK Südbayern, 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17
    Wenn der Auftraggeber von der Festlegung eines Eignungsprofils abgesehen hat, darf er die Eignung eines Bieters nicht mit der Begründung verneinen, dieser habe noch keine Erfahrung mit der Leistung (Opitz in Burgi/Dreher, Beck"scher Vergaberechtskommentar § 122 GWB Rn.14; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.10.2010, 1 Verg 3/10).
  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Südbayern, 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17
    Diesbezüglich wurde auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2017 - Az.: X ZB 3/17 verwiesen.
  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Auszug aus VK Südbayern, 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17
    Dazu wurde auf den Beschluss des OLG Celle vom 10.03.2016 - 13 Verg 5/15 verwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - Verg 74/11

    Anforderungen an die Eignung eines Bieters von Gebäudereinigungsleistungen

    Auszug aus VK Südbayern, 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17
    Zwar sind Mindestanforderungen an die Eignung hinsichtlich der Umsatzzahlen und vergleichbarer Referenzen weithin üblich und es mag Fallgestaltungen geben, wo der Auftraggeber sein entsprechendes weites Ermessen (vgl. Ziekow in Ziekow/Völlink § 122 GWB Rn. 21; OLG Düsseldorf Beschluss vom 21.12.2011, Az. VII-Verg 74/11), welche Mindestanforderungen an die Eignung er stellt, rechtmäßig nicht anders ausüben kann.
  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Unabhängig davon, dass dies § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB i. V. m. § 48 Abs. 1 VgV widerspricht, nach denen die Eignungskriterien und die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) mit denen Bewerber ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 VgV zu belegen haben, in der Auftragsbekanntmachung und eben nicht in den Vergabeunterlagen anzugeben sind (VK Sachsen, Beschluss vom 27. März 2018 - 1/SVK/004-18 -, VK Südbayern, Beschluss vom 20. April 2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17 -) befindet sich zudem in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nirgends die Forderung ein Gütesiegel AK 1 der Gütegemeinschaft Kanalbau vorzulegen.
  • VK Südbayern, 05.06.2019 - Z3-3-3194-1-06-02/19

    Ausschluss eines Bieters, der eine als eigene Leistung erklärte Teilleistung

    Vielmehr habe die Antragsgegnerin eine Prüfung der Eignung der Beigeladenen im Sinne der Beschlüsse der Vergabekammer Südbayern vom 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17 und vom 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18 vorgenommen.
  • VK Sachsen, 05.07.2019 - 1/SVK/011-19

    Preisabstand von 30% löst Prüfpflicht aus!

    § 122 Abs. 1 GWB enthält damit eine Pflicht zur Eignungsprüfung (VK Südbayern, Beschluss vom 20. April 2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17).

    Auf diese Eignungsanforderungen kann demnach nicht verzichtet werden, da dies dem eindeutigen Willen des Auftraggebers widerspricht (vgl. hierzu VK Südbayern, Beschluss vom 20. April 2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17).

    Es ist einem Durchschnittsbieter daher nicht zumutbar, die entsprechende Rechtsprechung mit den unterschiedlichen Anforderungen in diesem Zusammenhang zu kennen (VK Südbayern, Beschluss vom 20. April 2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17).

  • VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18

    Vergabeverfahren: Anforderungen an Bekanntmachung

    Aufgrund der gem. § 41 Abs. 1 VgV gebotenen direkten Abrufbarkeit der Vergabeunterlagen und der Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Eignungskriterien einschließlich der Unterlagen, mit denen die Eignung zu belegen ist, anzugeben (und nicht des Bieters, sie zu suchen!), ist eine solche Verlinkung jedenfalls nur dann ausreichend, wenn sie in einem direkten Link auf das konkrete Vergabeverfahren besteht (VK Südbayern, Beschluss vom 02.01.2018, Z3-3-3194-1-47-08/17 und Beschluss vom 20.04.2018, Z3-3-3194-1-59-12/17, so auch VK Nordbayern, Beschluss vom 15.02.2018, RMF-SG21-3194-3-1 und Beschluss vom 09.04.2018, RMF-SG21-3194-3-5).

    Sind - wie hier - aufgrund eines Bekanntmachungsdefizits keine oder praktisch keine Mindestanforderungen an die Eignung wirksam erhoben sind, leidet das Vergabeverfahren an einem schwerwiegenden Mangel (VK Südbayern, Beschluss vom 05.12.2013, Z3-3-3194-1-38-10/13 und Beschluss vom 20.04.2018, Z3-3-3194-1-59-12/17).

  • VK Sachsen, 14.08.2020 - 1/SVK/022-20

    Wann erscheint ein Angebotspreis ungewöhnlich niedrig?

    Der einzig ausschlaggebenden Vergabebekanntmachung (vgl. bspw. VK Südbayern, B. v. 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17; VK Südbayern, B. v. 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17) war zunächst kein Hinweis zu entnehmen, dass für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eine Eintragung des Bieters in der Handwerksrolle als Stuckateur vorausgesetzt würde.
  • VK Südbayern, 27.02.2024 - 3194.Z3-3_01-23-61

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Nachprüfungsverfahren, Entscheidungen der

    Zwar hat der Antragsgegner dem Nachprüfungsantrag durch die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor der Auftragsbekanntmachung die Grundlage entzogen und ist damit einer entsprechenden Verpflichtung durch die Vergabekammer zuvorgekommen, was für eine Kostentragung des Antragsgegners spricht (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17).
  • VK Sachsen, 29.11.2022 - 1/SVK/024-22

    Pauschaler Verweis auf Auftragsunterlagen: Eignungskriterien nicht ordnungsgemäß

    § 122 Abs. 1 GWB enthält damit eine Pflicht zur Eignungsprüfung (VK Südbayern, Beschluss vom 20. April 2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17).

    Dies widerspricht insoweit auch dem Willen des Auftraggebers, der die Vorlage des Formblattes 124 gefordert hatte (vgl. hierzu VK Südbayern, Beschluss vom 20. April 2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17).

  • VK Südbayern, 21.12.2018 - Z3-3-3194-1-32-09/18

    Ersatzvornahme

    Nachdem nur zwei Tage zwischen der Mandatierung der Bevollmächtigten und der Einreichung von Rüge und Nachprüfungsantrag vergangen sind, kann nicht vermutet werden, dass die Bevollmächtigten vor Einreichung des Nachprüfungsantrags alle Unterlagen umfassend prüfen und rechtlich auswerten konnten, um so positive Kenntnis von jedem potentiellen Vergabeverstoß zu erhalten (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17).
  • VK Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - VK 2-11/18

    Angabe einer Internet-Adresse: Eignungsanforderungen nicht wirksam gefordert!

    Sinn und Zweck dieser Regelungen ist es, dass jedes in- und ausländische Unternehmen auf einen Blick erkennen kann, ob es als potentiell geeigneter Wettbewerbsteilnehmer in Betracht kommt oder ob es sich eine Befassung mit den Vergabeunterlagen von vornherein ersparen kann (Summa in: jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 122 GWB Rn. 54.1 ff; auch mit Hinweis auf die Beschlüsse der VK Südbayern vom 15.09.2017, Z3-3-3194-1-30-06/17, und vom 20.04.2018, Z3-3-3194-1-59-12/17, sowie der VK Nordbayern vom 15.02.2018, RMF-SG21-3194-3-1, und vom 09.04.2018, RMF-SG21-3194-3-5).
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