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   BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95   

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BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95 (https://dejure.org/2002,2720)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95 (https://dejure.org/2002,2720)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 1 BvR 2284/95 (https://dejure.org/2002,2720)
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Islamische Metzgerei-GmbH

Art. 4 GG, Aufhebung der BVerwG-Entscheidung «Schächten» entsprechend den Grundsätzen von «Schächten [BVerfG]» ;

Art. 19 Abs. 3 GG, zur Frage, ob eine inländische juristische Person sich auch dann auf ein Deutschen-Grundrecht (hier: Art. 12 GG) berufen kann, wenn sämtliche Gesellschafter Ausländer sind (hier offengelassen)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Berufsfreiheit durch Versagung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten von Tieren für eine inländische GmbH, die gläubige Muslime beliefert und deren Gesellschafter ausländische Staatsangehörige sind

  • Wolters Kluwer

    Religionsfreiheit - Schächten - Tierschlachtung - Tierschutz - Ausnahmegenehmigung - Moslem

  • Judicialis

    TierSchG § 4 a Abs. 1; ; TierSchG § ... 4 a Abs. 2 Nr. 2; ; TierSchG § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1, 2
    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Schächtens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Veterinärrecht - Tiere

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1485
  • NVwZ 2002, 984 (Ls.)
  • ZAR 2002, 289
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95
    Dies ergibt sich im Wesentlichen aus den Gründen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 -, in dem sich dieses auch schon mit der hier angegriffenen Entscheidung befasst hat (vgl. Urteilsumdruck, S. 5 f. und 24 f.).

    4 Abs. 1 und 2 GG tritt dabei vorliegend nicht in der Weise verstärkend zu diesem Grundrecht hinzu, wie dies bei natürlichen Personen der Fall ist, die den Beruf des Schächters ausüben (vgl. dazu das Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 -, Umdruck S. 14 f.).

    Gleichwohl ist dieses Grundrecht auch hier im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung mit zu berücksichtigen (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 -, Umdruck S. 19 ff.).

    Dazu kommt - wie im Fall des Beschwerdeführers in dem Verfahren 1 BvR 1783/99 -, dass die berufliche Tätigkeit der Beschwerdeführerin durch die Zielsetzung gekennzeichnet ist, Kunden mit dem Fleisch geschächteter Tiere zu versorgen, denen ihre Glaubensüberzeugung gebietet, auf den Verzehr von Fleisch nicht geschächteter Tiere zu verzichten.

  • BVerwG, 15.06.1995 - 3 C 31.93

    Schächten

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95
    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 - BVerwG 3 C 31.93 -,.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 - BVerwG 3 C 31.93 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Mit dem angegriffenen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision der Beschwerdeführerin gegen das Berufungsurteil zurückgewiesen (vgl. BVerwGE 99, 1):.

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95
    Schutzgut dieses Grundrechts ist bei juristischen Personen die Freiheit, eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit, insbesondere ein Gewerbe, zu betreiben, soweit diese Tätigkeit ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 65, 196 ; 95, 173 ).
  • BVerfG, 01.03.1967 - 1 BvR 46/66

    Flächentransistor

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95
    Derartige juristische Personen können gemäß Art. 19 Abs. 3 GG grundrechtsfähig sein, soweit das jeweilige Grundrecht seinem Wesen nach auf eine juristische Person anwendbar ist (vgl. auch BVerfGE 21, 207 ).
  • BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95
    Sie dient also nicht religiösen oder weltanschaulichen Zwecken und ist deshalb selbst nicht Trägerin des Grundrechts der Religionsfreiheit (vgl. BVerfGE 44, 103 ).
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95
    Schutzgut dieses Grundrechts ist bei juristischen Personen die Freiheit, eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit, insbesondere ein Gewerbe, zu betreiben, soweit diese Tätigkeit ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 65, 196 ; 95, 173 ).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95
    Schutzgut dieses Grundrechts ist bei juristischen Personen die Freiheit, eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit, insbesondere ein Gewerbe, zu betreiben, soweit diese Tätigkeit ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 65, 196 ; 95, 173 ).
  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1287/17

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer international tätigen US-amerikanischen

    b) Für die Beantwortung der Frage, ob es sich um eine inländische oder eine ausländische juristische Person handelt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und nach in der Literatur ganz überwiegend vertretener Ansicht entscheidend, wo die juristische Person ihren Sitz hat (sog. Sitztheorie); auf die Staatsangehörigkeit der hinter ihr stehenden natürlichen Personen kommt es hingegen nicht an (vgl. BVerfGE 21, 207 ; 23, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2002 - 1 BvR 2284/95 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 853/06 -, juris, Rn. 10; Huber, in: v. Mangoldt/ Klein/Starck, GG, Bd. 1, 7. Aufl. 2018, Art. 19 Abs. 3, Rn. 296; Dreier, in: Dreier, GG, Bd. 1, 3. Aufl. 2013, Art. 19 Abs. 3, Rn. 79 f.; Sachs, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 19 Rn. 54 und 56; Remmert, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 19 Abs. 3, Rn. 78 f. (Mai 2009) m.w.N. auch zur Gegenansicht).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05

    Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten;

    Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist weiterhin uneingeschränkt vorgegeben, dass für einen Schlachter, dessen berufliche Tätigkeit durch die Zielsetzung gekennzeichnet ist, seine - durch eine entsprechende Glaubensüberzeugung gebundenen - Kunden mit dem Fleisch (betäubungslos) geschächteter Tiere zu versorgen, das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 4 GG streitet, was bei der Auslegung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG zu beachten ist (vgl. BVerfGE 104, 337 sowie Beschluss vom 18. Januar 2002 - 1 BvR 2284/95 - NJW 2002, 1485).
  • BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 853/06

    Nichtannahme einer mangels Beschwerdefähigkeit der beschwerdeführenden

    Für die Beantwortung der Frage, ob es sich um eine inländische oder eine ausländische juristische Person handelt, kommt es auf deren Sitz und nicht auf die Staatsangehörigkeit der hinter ihr stehenden Personen an (vgl. BVerfGE 21, 207 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2002 - 1 BvR 2284/95 -, NJW 2002, S. 1485).
  • OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06

    Amtshaftung: Schadensersatzanspruch einer Personenhandelsgesellschaft, die mit

    Bezüglich des Rechts auf Religionsfreiheit gemäß Art. 4 GG hat das Bundesverfassungsgericht für juristische Personen eine Rechtsträgerschaft verneint, soweit deren Zweck nicht die Pflege oder Förderung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses, sondern das Erwirtschaften von Gewinnen ist (vgl. BVerfGE 44, 103; BVerfG NJW 2002, 1485 ff).

    Auch wenn sie damit nicht selbst Trägerin des Grundrechts des Art. 4 GG ist, hat die Religionsfreiheit im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und der Abwägung der Interessen Bedeutung und ist dabei angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 2002, 1485 ff).

  • VG Schleswig, 30.01.2004 - 1 B 7/04

    Anspruch auf Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2

    Wenn Antragsteller sich als juristische Personen des Privatrechts nicht selbst auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen können, ist bei der Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten nach § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG maßgeblich darauf abzustellen, ob es die Glaubensüberzeugung der belieferten Kunden gebietet, nur das Fleisch geschächteter Tiere zu sich zu nehmen (vgl. dazu BVerfG, NJW 2002, S. 1485).

    Dabei ist dann maßgeblich - wie auch von der Antragstellerin geltend gemacht - darauf abzustellen, ob es die Glaubensüberzeugung der von ihr belieferten Kunden gebietet, nur das Fleisch geschächteter Tiere zu sich zu nehmen (vgl. dazu BVerfG, NJW 2002, S. 1485).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2013 - L 24 KA 68/10

    Vertragsärztliche Vergütung - Bewertungsausschuss - EBM 2000plus -

    Schutzgut dieses Grundrechts ist bei juristischen Personen die Freiheit, eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit zu betreiben, soweit diese Tätigkeit ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann (so BVerfG, B. v. 18.01.2002 -1 BvR 2284/95-, juris-Rdnr. 14 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.12.2002 - 3 C 3.02

    Kostenverteilung nach Einstellung des Beschwerdeverfahrens auf Grund der Abgabe

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 18. Januar 2002 (- 1 BvR 2284/95 -) unter Bezugnahme auf die neuere Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 40.99 - BVerwGE 112, 227) der Klägerin insoweit Recht gegeben, als die Zielsetzung ihrer beruflichen Tätigkeit, Kunden in Übereinstimmung mit deren Glaubensüberzeugung mit dem Fleisch geschächteter Tiere zu versorgen, eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative des Tierschutzgesetzes zulässt.
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