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   BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07   

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BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07 (https://dejure.org/2008,140)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2008 - 10 C 33.07 (https://dejure.org/2008,140)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 10 C 33.07 (https://dejure.org/2008,140)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 73... Abs. 1, 2a und 7; AufenthG § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 60 Abs. 1, 2, 3 und 7, § 60a Abs. 1 Satz 1; AuslG § 51 Abs. 1; GG Art. 16a Abs. 1; GFK Art. 1 A Nr. 2, Art. 1 C Nr. 5 und 6; VwVfG § 48 Abs. 4, § 49 Abs. 2 Satz 2; EG Art. 68 Abs. 1, Art. 234 Abs. 1 und 3; WVK Art. 31 Abs. 1 und 3 Buchst. b; Richtlinie 2004/83/EG Art. 2 Buchst. c, Art. 4 Abs. 4, Art. 7 Abs. 1, Art. 11 Abs. 1 Buchst. e und f und Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 und 2, Art. 15, 18, 38 Abs. 1 Satz 1, Art. 39
    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende Umsetzung; Altanerkennung; Ermessen; Unverzüglichkeit; Jahresfrist für Widerruf; Furcht vor Verfolgung; neue andersartige Verfolgung; Schutz bietender Akteur; subsidiärer Schutz; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    Stichworte
    Abschiebungsschutz; Altanerkennung; Beweiserleichterung; Ermessen; Furcht vor Verfolgung; Jahresfrist für Widerruf; Prognosemaßstab; Schutz bietender Akteur; Unverzüglichkeit; Vorabentscheidung; Vorverfolgung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); neue andersartige ...

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung als eine an den gemeinschaftsrechtlichen Sekundärvorschriften über die Flüchtlingseigenschaft zu messende Entscheidung; Zuständigkeit des Gerichtshofs für eine Vorabentscheidung im Fall einer überschießenden nationalen Umsetzung von ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EG Art. 68 Abs. 1; EG Art. 234 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 11 Abs. 1 Bst. e; RL 2004/83/EG Art. 7 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 15; RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4; AsylVfG § 71 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Vorlagebeschluss, EuGH, Vorabentscheidung, Anerkennungsrichtlinie, Erlöschen, Genfer Flüchtlingskonvention, Wegfall-der-Umstände-Klausel, Schutzbereitschaft, Schutzfähigkeit, Gebietsgewalt, allgemeine Gefahr, ernsthafter Schaden, ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 73... Abs. 1; ; AsylVfG § 73 Abs. 2a; ; AsylVfG § 73 Abs. 7; ; AufenthG § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; AufenthG § 60 Abs. 1; ; AufenthG § 60 Abs. 2; ; AufenthG § 60 Abs. 3; ; AufenthG § 60 Abs. 7; ; AufenthG § 60a Abs. 1 Satz 1; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; GG Art. 16a Abs. 1; ; GFK Art. 1 A Nr. 2; ; GFK Art. 1 C Nr. 5; ; GFK Art. 1 C Nr. 6; ; VwVfG § 48 Abs. 4; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Satz 2; ; EG Art. 68 Abs. 1; ; EG Art. 234 Abs. 1; ; EG Art. 234 Abs. 3; ; WVK Art. 31 Abs. 1; ; WVK Art. 31 Abs. 3 Buchst. b; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 2 Buchst. c; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 7 Abs. 1; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 11 Abs. 1 Buchst. e; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 11 Abs. 1 Buchst. f; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 11 Abs. 2; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 14 Abs. 1; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 14 Abs. 2; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 15; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 18; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 38 Abs. 1 Satz 1; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 39

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht: Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • migrationsrecht.net (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Vorabentscheidungsverfahren zum Widerruf der Flüchtlingsanerkennung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Vorabentscheidungsverfahren zum Widerruf der Flüchtlingsanerkennung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1255
  • DVBl 2008, 933 (Ls.)
  • ZAR 2008, 192
 
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Wird zitiert von ... (923)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 34.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung von Irakern

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
    Daraus folgt, dass vor einer solchen Prüfung und Verneinung der Widerrufsvoraussetzungen (Negativentscheidung) eine Ermessensentscheidung grundsätzlich nicht in Betracht kommt (ebenso Urteil vom 20. März 2007 a.a.O. Rn. 12 f. zur bisherigen Rechtslage).

    Der Senat konnte bislang offen lassen, ob aus dem Schutz vor erneuter Verfolgung abzuleiten ist, dass zumindest überhaupt eine - staatliche oder staatsähnliche (quasistaatliche) - Herrschaftsgewalt im Sinne einer prinzipiell schutz- und verfolgungsmächtigen Ordnung existieren muss, wie sie nach der Rechtsprechung des Senats für eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG erforderlich ist (vgl. Urteil vom 20. März 2007 a.a.O. Rn. 22).

    Für den Irak ist der Senat unter Einbeziehung des vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Resolution 1723 vom 28. November 2006 bis Ende 2007 (und mit Resolution 1790 vom 18. Dezember 2007 nochmals um ein weiteres Jahr) verlängerten Mandats der multinationalen Streitkräfte zu dem Ergebnis gelangt, dass die irakische Regierung jedenfalls mit deren Hilfe eine effektive staatliche oder staatsähnliche Gewalt in Teilen des Staatsgebietes innehat (vgl. Urteil vom 20. März 2007 - BVerwG 1 C 34.06 - Rn. 19).

    aa) Der Senat ist bislang in Widerrufsfällen davon ausgegangen, dass die Furcht eines Flüchtlings vor Verfolgung nicht länger als begründet angesehen werden kann, wenn sich in seinem Herkunftsland die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so geändert haben, dass eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und ihm bei einer Rückkehr auch nicht aus anderen Gründen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung droht (vgl. Urteile vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243 Rn. 26 und vom 20. März 2007 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
    Auch wenn die Formulierung ihrerseits der Regelung in Art. 1 C Nr. 5 und 6 GFK entspricht und schon nach der bisherigen Rechtslage aufgrund ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG im Sinne dieser "Wegfall-der-Umstände-Klausel" auszulegen und anzuwenden war (vgl. Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276), diente die jetzige Aufnahme dieser Klausel in § 73 AsylVfG durch das Richtlinienumsetzungsgesetz ersichtlich auch der endgültigen Anpassung der nationalen Widerrufsbestimmung an den Wortlaut der Richtlinie.

    Die "Wegfall-der-Umstände-Klausel" beruht nämlich auf der Überlegung, dass in Anbetracht von Veränderungen in dem Verfolgerland ein internationaler (Flüchtlings-)Schutz nicht mehr gerechtfertigt ist, da die Gründe, die dazu führten, dass eine Person zum Flüchtling wurde, nicht mehr bestehen (vgl. Nr. 115 des UNHCR-Handbuchs über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft vom September 1979, Neuauflage UNHCR Österreich, Dezember 2003) und damit die Gründe für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und für den internationalen Schutz nachträglich weggefallen sind (vgl. Urteil vom 1. November 2005 a.a.O.).

    In Anwendung dieser Grundsätze ist der Senat im Falle von Afghanistan davon ausgegangen, dass die im Oktober 2004 gewählte Übergangsregierung zumindest im Großraum Kabul de facto die Gebietsgewalt im Sinne einer übergreifenden prinzipiell schutz- und verfolgungsmächtigen Ordnung ausüben dürfte, auch wenn sich die Regierungsgewalt (auch) auf die von den Vereinten Nationen mandatierte International Security Assistance Force (ISAF) stützt, deren Aufgabe es ist, die Sicherheit in Kabul und Umgebung bzw. anderen ggf. zu bestimmenden Regionen zu gewährleisten (vgl. Urteil vom 1. November 2005 a.a.O. S. 286).

  • BVerfG, 10.08.2000 - 2 BvR 260/98

    Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung iSv GG Art

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
    Gibt es allerdings solche Strukturen, so spricht dies für eine verfestigte, auf Dauer angelegte übergreifende Ordnungsmacht (Urteil vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 20.00 - BVerwGE 114, 16 im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 10. August 2000 - 2 BvR 260/98 und 2 BvR 1353/98 - NVwZ 2000, 1165).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es auch aus der Sicht eines besonnen und vernünftig denkenden Menschen bei der Überlegung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z.B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00

    Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
    Gibt es allerdings solche Strukturen, so spricht dies für eine verfestigte, auf Dauer angelegte übergreifende Ordnungsmacht (Urteil vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 20.00 - BVerwGE 114, 16 im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 10. August 2000 - 2 BvR 260/98 und 2 BvR 1353/98 - NVwZ 2000, 1165).
  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
    Lassen sich aber ernsthafte Bedenken nicht ausräumen, so wirken sie sich nach diesem Maßstab zugunsten des Asylbewerbers aus und führen zu seiner Anerkennung (Urteil vom 18. Februar 1997 - BVerwG 9 C 9.96 - BVerwGE 104, 97 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
    Dabei sind grundsätzlich alle im Anerkennungsverfahren geltend gemachten Verfolgungsgründe - gleichgültig, ob sie im Anerkennungsbescheid berücksichtigt worden sind - unter dem Gesichtspunkt eines etwaigen Zusammenhangs mit einer Rückkehrgefährdung zu untersuchen bevor die Anwendung des herabgestuften Maßstabs der hinreichenden Verfolgungssicherheit ausgeschlossen werden kann (vgl. Urteil vom 12. Juni 2007 - BVerwG 10 C 24.07 - InfAuslR 2007, 401).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
    aa) Der Senat ist bislang in Widerrufsfällen davon ausgegangen, dass die Furcht eines Flüchtlings vor Verfolgung nicht länger als begründet angesehen werden kann, wenn sich in seinem Herkunftsland die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so geändert haben, dass eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und ihm bei einer Rückkehr auch nicht aus anderen Gründen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung droht (vgl. Urteile vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243 Rn. 26 und vom 20. März 2007 a.a.O. Rn. 20).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-3/04

    Poseidon Chartering - Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
    Ist eine Vorschrift sowohl auf dem innerstaatlichen Recht unterliegende als auch auf dem Gemeinschaftsrecht unterliegende Sachverhalte anwendbar, besteht ein unbestreitbares Gemeinschaftsinteresse, zur Vermeidung künftiger Auslegungsdivergenzen die vom Gemeinschaftsrecht übernommenen Bestimmungen unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie anzuwenden sind, einheitlich auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - Rs C-3/04, Poseidon Chartering - Slg. 2006, I-2505, Rn. 14 ff., m.w.N.).
  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
    Art. 14 i.V.m. Art. 11 der Richtlinie finden deshalb auf den Widerruf keine unmittelbare Anwendung (vgl. Urteil vom 20. März 2007 - BVerwG 1 C 21.06 - BVerwGE 128, 199 Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2017 - A 11 S 562/17

    Verfolgung in Syrien wegen Wehrdienstentziehung

    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, kann es auch aus der Sicht eines besonnen und vernünftig denkenden Menschen bei der Überlegung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen entscheidungserheblichen und motivationsbildenden Unterschied machen, ob er etwa lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber schwere Misshandlungen bzw. Folter oder gar die Todesstrafe riskiert (schon BVerwG, Urteil vom 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162 m.w.N. und erneut Beschluss vom 07.02.2008 - 10 C 33.07 -, AuAS 2008, 118).
  • VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16

    Flüchtlingsanerkennung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb anzunehmen, wenn bei der im Rahmen der Prognose vorzunehmenden zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 07.02.2008 - 10 C 33.07 -, juris).

    Ein verständiger Betrachter wird bei der Abwägung aller Umstände daneben auch die besondere Schwere des befürchteten Eingriffs in einem gewissen Umfang in seine Betrachtung mit einbeziehen (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 07.02.2008 - 10 C 33.07 -, juris).

  • BVerwG, 14.10.2008 - 10 C 48.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus;

    Das Berufungsgericht hat in Anknüpfung an die vom Senat für die Asylanerkennung nach Art. 16a GG entwickelten und später auf die Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention übertragenen Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe (vgl. hierzu Vorlagebeschluss des Senats vom 7. Februar 2008 - BVerwG 10 C 33.07 - ZAR 2008, 192) angenommen, dass der Kläger im Falle einer Rückkehr vor erneuter Verfolgung nicht hinreichend sicher wäre.

    Diese Vorgehensweise führt in der Praxis regelmäßig - und so auch hier - zu dem gleichen Ergebnis wie die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG (vgl. Vorlagebeschluss des Senats vom 7. Februar 2008 a.a.O. für den Fall des Widerrufs).

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