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   BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95   

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https://dejure.org/1998,354
BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 (https://dejure.org/1998,354)
BVerfG, Entscheidung vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 (https://dejure.org/1998,354)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 (https://dejure.org/1998,354)
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Minderjährige kurdische Asylbewerberinnen

Art. 19 Abs. 4 GG, Unerreichbarkeit

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtlicher Hinweis auf den Zweifel am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses in einem Verfahren; Abweisung des Rechtsschutzbegehrens mangels vorhandenen Rechtsschutzinteresses; Erfüllung und Fortbestand formaler Voraussetzungen in einem gerichtlichen Verfahren; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 17
  • DVBl 1999, 166
  • ZAR 1999, 41
 
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Wird zitiert von ... (231)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 18.11.1983 - 9 CB 252.81

    Mängel des Asylverfahrens - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Asylantrag -

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
    Dazu, inwieweit dies für die weitere Förderung des Verfahrens notwendig war, verhält sich das Gericht im angegriffenen Urteil aber nicht, so daß auch dahinstehen kann, ob ihre Angaben im Asylverfahren überhaupt verwertbar sind (generell verneinend unter Verweis auf den Zweck des Minderjährigenschutzes: Marx, Kommentar zum AsylVfG, , § 12 Rn. 15; differenzierend: BVerwG, Beschluß vom 18. November 1983 - 9 CB 252.81 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 80; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 156.83 -, NJW 1985, S. 576 f.; Funke-Kaiser in: GK-AsylVfG, Stand: Oktober 1995, § 12 Rn. 21).

    Die Beschwerdeführerin zu 1. ist zwar der Anordnung ihres persönlichen Erscheinens nicht nachgekommen, jedoch hat hier das gleiche zu gelten wie bei unvollständigen, unterbliebenen oder widersprüchlichen Angaben Minderjähriger, aus denen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluß vom 18. November 1983 - 9 CB 252.81 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 156.83 -, a.a.O.) grundsätzlich keine negativen Schlußfolgerungen gezogen werden dürfen.

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 156.83

    Asylrecht - Asylverfahren - Handlungsunfähigkeit - Asylsuchender -

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
    Dazu, inwieweit dies für die weitere Förderung des Verfahrens notwendig war, verhält sich das Gericht im angegriffenen Urteil aber nicht, so daß auch dahinstehen kann, ob ihre Angaben im Asylverfahren überhaupt verwertbar sind (generell verneinend unter Verweis auf den Zweck des Minderjährigenschutzes: Marx, Kommentar zum AsylVfG, , § 12 Rn. 15; differenzierend: BVerwG, Beschluß vom 18. November 1983 - 9 CB 252.81 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 80; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 156.83 -, NJW 1985, S. 576 f.; Funke-Kaiser in: GK-AsylVfG, Stand: Oktober 1995, § 12 Rn. 21).

    Die Beschwerdeführerin zu 1. ist zwar der Anordnung ihres persönlichen Erscheinens nicht nachgekommen, jedoch hat hier das gleiche zu gelten wie bei unvollständigen, unterbliebenen oder widersprüchlichen Angaben Minderjähriger, aus denen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluß vom 18. November 1983 - 9 CB 252.81 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 156.83 -, a.a.O.) grundsätzlich keine negativen Schlußfolgerungen gezogen werden dürfen.

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
    Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ; 40, 272 ; 77, 275 ).

    Sie muß im Hinblick darauf geeignet und angemessen sowie für den Rechtsuchenden zumutbar sein (BVerfGE 77, 275 ).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
    Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ; 40, 272 ; 77, 275 ).

    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
    Im Einklang mit Art. 19 Abs. 4 GG setzt jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. BVerfGE 61, 126 ; 96, 27 ; Redeker/von Oertzen, VwGO , § 42 Rn. 28; Ehlers in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , Vorb. § 40 Rn. 75).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
    Dieser Grundsatz gilt auch innerhalb des jeweils eingeleiteten Verfahrens, soweit es darum geht, sich dort effektiv Gehör verschaffen zu können, und nicht nur für die Eröffnung des Zugangs zum Gericht selbst (BVerfGE 81, 123 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
    Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ; 40, 272 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
    Der gerichtlichen Durchsetzung des materiellen Anspruchs dürfen auch hier nicht unangemessen hohe verfahrensrechtliche Hindernisse in den Weg gelegt werden (BVerfGE 53, 115 ).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
    Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ; 40, 272 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der

  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 48.84

    Asylverfahren - Gerichtsbeschluß - Verfügung - Vorsitzender - Berichterstatter -

  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

  • BVerfG, 15.08.1984 - 2 BvR 357/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Erledigungsfiktion bei Nichtbetreiben

  • BVerfG, 07.08.1984 - 2 BvR 187/84

    Asylverfahren - Verfassungsmäßigkeit

  • BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Asylklage

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

    Das BVerfG (Kammer) hat in seinem Beschluss vom 27.10.1998 (2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167) darauf hingewiesen, dass in Einklang mit Art. 19 Abs. 4 GG jede an einen Antrag gebundene Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraussetzt und ein Gericht im Einzelfall von einem Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses ausgehen kann, wenn das Verhalten eines Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung nicht mehr gelegen ist.

    Das BVerfG hat bereits mehrfach entschieden, dass hiervon ausgehende Vorschriften mit der Rechtsfolge einer Verfahrensbeendigung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sind; es hat aber zugleich betont, dass Regelungen dieser Art Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167 zu § 81 AsylVfG und § 92 Abs. 2 VwGO; vgl bereits BVerfG Beschluss vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG Beschluss vom 15.8.1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl 1984, 1005; BVerfG Beschluss vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62 f, alle zu § 33 AsylVfG 1982).

    a) Zwar ist im Zeitpunkt der Betreibensaufforderung das vom BVerfG für eine Rechtsmittelrücknahmefiktion geforderte ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllt gewesen, dass nach dem prozessualen Verhalten des Klägers hinreichender Anlass bestand, von einem Wegfall des Rechtsschutzinteresses auszugehen (vgl BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167; vgl ebenso Senatsurteil vom heutigen Tage - B 13 R 74/09 R).

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11

    Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO

    Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall auch dann ausgehen, wenn das Verhalten eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 -, juris Rn. 17).
  • BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers -

    Eine hierauf gestützte Abweisung seines Rechtsschutzbegehrens mangels Sachbescheidungsinteresses sei verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167).

    Das BVerfG hat aber auch betont, dass prozessrechtliche Regelungen dieser Art Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung im Hinblick auf die Rechtsschutzgewährleistung in Art. 19 Abs. 4 GG zu beachten sei (BVerfG Beschluss vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62 f zu § 33 AsylVfG 1982; BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167; umfassende Nachweise zur Literatur in: BSG vom 1.7.2010 - B 13 R 58/09 R - BSGE 106, 254 = SozR 4-1500 § 102 Nr. 1, jeweils RdNr 44) .

    Jede Anwendung der Klagerücknahmefiktion setzt deshalb voraus, dass konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die den sicheren Schluss zulassen, dass einem Beteiligten an einer Sachentscheidung des Gerichts nicht mehr gelegen ist (BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167) .

    Bei der Gesamtwürdigung sind sowohl die Umstände vor und nach Erlass der Betreibensaufforderung als auch das Verhalten des Klägers zu berücksichtigen (BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 102 RdNr 8a mwN; Schmid in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl 2014, § 92 RdNr 63; Wehrhahn in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 102 RdNr 9) .

    Allerdings genügt für eine Betreibensaufforderung nicht jegliche Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit, vielmehr ist nur das Unterlassen solcher prozessualen Handlungen oder Äußerungen beachtlich, die zB für die Feststellung von Tatsachen bedeutsam sind, die das Gericht nach seiner Rechtsansicht für entscheidungserheblich und deren Klärung es für notwendig hält (vgl BSG vom 1.7.2010 - B 13 R 74/09 R - juris RdNr 52; BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 168).

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