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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78   

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BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78 (https://dejure.org/1981,365)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1981 - 2 C 26.78 (https://dejure.org/1981,365)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1981 - 2 C 26.78 (https://dejure.org/1981,365)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richtlinien über dienstliche Beurteilungen - Erlaß von Beurteilungsrichtlinien - Gestaltungsfreiheit - Änderungen von Verwaltungsvorschriften - Abweichende Praxis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1982, 174
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78
    Zur gleichmäßigen Anwendung solcher Richtlinien auf alle Beamte (wie BVerwG, 30.04.1981, 2 C 8/79).

    Änderungen von Verwaltungsvorschriften (Beurteilungsrichtlinien) durch abweichende Praxis (wie BVerwG,30.04.1981, 2 C 8/79).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Ihre wesentliche Aussagekraft erhält eine dienstliche Beurteilung erst aufgrund ihrer Relation zu den Bewertungen in anderen dienstlichen Beurteilungen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 2. April 1981 - 2 C 13.80 - Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 15 S. 4 f., vom 30. April 1981 - 2 C 26.78 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 20 S. 12 und - 2 C 8.79 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 1 S. 1 f. sowie vom 2. März 2000 - 2 C 7.99 - Buchholz 237.8 § 18 RhPLBG Nr. 1 S. 2 f.).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Maßgeblich ist die Verwaltungspraxis (BVerwG, Urteile vom 30. April 1981 - 2 C 26.78 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 20 S. 13 f. und vom 2. März 2000 - 2 C 7.99 - Buchholz 237.8 § 18 RhPLBG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Innerhalb der durch das einschlägige Gesetzes- und Verordnungsrecht gezogenen Grenzen kann der Dienstherr Verfahren und Inhalt dienstlicher Beurteilungen weitgehend durch Richtlinien festlegen (vgl. Urteile vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 26.78 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 20 und - BVerwG 2 C 8.79 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 1).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 22.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,390
BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 22.80 (https://dejure.org/1981,390)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1981 - 2 C 22.80 (https://dejure.org/1981,390)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1981 - 2 C 22.80 (https://dejure.org/1981,390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufstiegsausbildung als Steuerbeamter - Erneute Zulassung - Nichtbestehen der Zwischenprüfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1982, 174
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.01.1976 - 7 B 63.75

    Ausschluss einer zweiten Wiederholung der nicht bestandenen ersten juristischen

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 22.80
    Sie gehen nicht nur auf die Frage einer erneuten Ausbildung ausdrücklich ein, sondern betreffen auch Ausbildungsgänge, die als allgemeine Ausbildungsstätten im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG gerade keiner vergleichbaren Steuerung des Zugangs zugänglich sind; zudem befassen sie sich nicht mit Zwischen-, sondern mit Abschlußprüfungen, übrigens hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem von der Revision angeführten Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG 7 C 145.61 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 21 = DVBl. 1964, 317) und dem Beschluß vom 19. Januar 1976 - BVerwG 7 B 63.75 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 71) die Frage eines erneuten Studiums nicht behandelt.
  • BVerwG, 17.07.1969 - II C 8.66

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Klageänderung - Prüfung der

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 22.80
    Ferner hat der erkennende Senat im Urteil vom 17. Juli 1969 - BVerwG 2 C 8.66 - (DÖD 1970, 71) zwar die Auslegung der Prüfungsordnung Tür die Seminare des Hessischen Verwaltungsschulverbandes durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof gebilligt, wonach die endgültig nicht bestandene Abschlußprüfung des Verwaltungsschulverbandes auch nach einem erneuten Aufstiegslehrgang nicht nochmals wiederholt werden könne.
  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 145.61

    Beschränkungen der zweiten Wiederholungsprüfung bei der ersten juristischen

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 22.80
    Sie gehen nicht nur auf die Frage einer erneuten Ausbildung ausdrücklich ein, sondern betreffen auch Ausbildungsgänge, die als allgemeine Ausbildungsstätten im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG gerade keiner vergleichbaren Steuerung des Zugangs zugänglich sind; zudem befassen sie sich nicht mit Zwischen-, sondern mit Abschlußprüfungen, übrigens hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem von der Revision angeführten Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG 7 C 145.61 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 21 = DVBl. 1964, 317) und dem Beschluß vom 19. Januar 1976 - BVerwG 7 B 63.75 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 71) die Frage eines erneuten Studiums nicht behandelt.
  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

    "Ihm ist eine verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung für die Frage eingeräumt, ob und ggf. in welchem Maße ein Beamter die über die Anforderungen der bisherigen Laufbahn wesentlich hinausgehende Eignung für den Aufstieg besitzt bzw. erwarten läßt, ferner eine weitere Ermessensermächtigung hinsichtlich der Frage, wieviele und welche der als geeignet erscheinenden Beamten zum Aufstieg zugelassen werden (vgl. Urteil des Senats vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 22.80 - ).
  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00389

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

    Insoweit ist ihm eine verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung für die Frage eingeräumt, ob und gegebenenfalls in welchem Maße ein Beamter die über die Anforderungen der bisherigen Qualifikationsebene wesentlich hinausgehende Eignung für die höhere Qualifikationsebene besitzt bzw. erwarten lässt, ferner eine Ermessensermächtigung hinsichtlich der Frage, wie viele und welche der als geeignet erscheinenden Beamten zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U. v. 2.7.1981 - 2 C 22.80, a.a.O.).

    Dem Ermessen des Dienstherrn obliegt es auch, zunächst zu entscheiden, ob und wie viele Beamte - abhängig von dem erkannten dienstlichen Bedarf - zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U. v. 2.7.1981 - 2 C 22.80; U. v. 27.5.1982 - 2 A 1.79).

  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00374

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

    Insoweit ist ihm eine verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung für die Frage eingeräumt, ob und gegebenenfalls in welchem Maße ein Beamter die über die Anforderungen der bisherigen Qualifikationsebene wesentlich hinausgehende Eignung für die höhere Qualifikationsebene besitzt bzw. erwarten lässt, ferner eine Ermessensermächtigung hinsichtlich der Frage, wie viele und welche der als geeignet erscheinenden Beamten zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U. v. 2.7.1981 - 2 C 22.80, a.a.O.).

    Dem Ermessen des Dienstherrn obliegt es auch, zunächst zu entscheiden, ob und wie viele Beamte - abhängig von dem erkannten dienstlichen Bedarf - zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U. v. 2.7.1981 - 2 C 22.80; U. v. 27.5.1982 - 2 A 1.79).

  • VG Ansbach, 13.03.2015 - AN 1 E 15.00387

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

    Insoweit ist ihm eine verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung für die Frage eingeräumt, ob und gegebenenfalls in welchem Maße ein Beamter die über die Anforderungen der bisherigen Qualifikationsebene wesentlich hinausgehende Eignung für die höhere Qualifikationsebene besitzt bzw. erwarten lässt, ferner eine Ermessensermächtigung hinsichtlich der Frage, wie viele und welche der als geeignet erscheinenden Beamten zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U. v. 2.7.1981 - 2 C 22.80, a.a.O.).

    Dem Ermessen des Dienstherrn obliegt es auch, zunächst zu entscheiden, ob und wie viele Beamte - abhängig von dem erkannten dienstlichen Bedarf - zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U. v. 2.7.1981 - 2 C 22.80; U. v. 27.5.1982 - 2 A 1.79).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2007 - 2 M 159/07

    Öffentlicher Dienst: Zulassung zur Ausbildung zum Aufstieg in den gehobenen

    Dem Dienstherr ist eine verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung für die Frage eingeräumt, ob und gegebenenfalls in welchem Maße ein Beamter die über die Anforderungen der bisherigen Laufbahn wesentlich hinausgehende Eignung für den Aufstieg besitzt bzw. erwarten lässt, ferner eine weitere Ermessensermächtigung hinsichtlich der Frage, wieviele und welche der als geeignet erscheinenden Beamten zum Aufstieg zugelassen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 22.80 -, DÖD 1982, 26).
  • BVerwG, 25.07.2022 - 2 B 14.22

    Kein Anspruch auf Durchführung eines Laufbahnaufstiegsverfahrens

    Die Vorschrift regelt die Zulassung zum Aufstieg im Rahmen der vom Dienstherrn bereitgestellten Stellen auf der Grundlage des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzips (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1981 - 2 C 22.80 - ZBR 1982, 175, vom 27. Mai 1982 - 2 A 1.79 - Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 1 S. 3 und vom 26. September 2012 - 2 C 74.10 - BVerwGE 144, 186 Rn. 18).
  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00417

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

    Insoweit ist ihm eine verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung für die Frage eingeräumt, ob und gegebenenfalls in welchem Maße ein Beamter die über die Anforderungen der bisherigen Qualifikationsebene wesentlich hinausgehende Eignung für die höhere Qualifikationsebene besitzt bzw. erwarten lässt, ferner eine Ermessensermächtigung hinsichtlich der Frage, wie viele und welche der als geeignet erscheinenden Beamten zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U. v. 2.7.1981 - 2 C 22.80, a.a.O.).

    Dem Ermessen des Dienstherrn obliegt es auch, zunächst zu entscheiden, ob und wie viele Beamte - abhängig von dem erkannten dienstlichen Bedarf - zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U. v. 2.7.1981 - 2 C 22.80; U. v. 27.5.1982 - 2 A 1.79).

  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00373

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

    Insoweit ist ihm eine verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung für die Frage eingeräumt, ob und gegebenenfalls in welchem Maße ein Beamter die über die Anforderungen der bisherigen Qualifikationsebene wesentlich hinausgehende Eignung für die höhere Qualifikationsebene besitzt bzw. erwarten lässt, ferner eine Ermessensermächtigung hinsichtlich der Frage, wie viele und welche der als geeignet erscheinenden Beamten zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U. v. 2.7.1981 - 2 C 22.80, a.a.O.).

    Dem Ermessen des Dienstherrn obliegt es auch, zunächst zu entscheiden, ob und wie viele Beamte - abhängig von dem erkannten dienstlichen Bedarf - zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U. v. 2.7.1981 - 2 C 22.80; U. v. 27.5.1982 - 2 A 1.79).

  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 3 CE 15.815

    Bewerber, Beamtenrecht, Antragsgegner, Dienstherr, Leistungsvergleich

    Subjektive Rechte der Beamten werden durch diese im Vorfeld der späteren Auswahlentscheidung über die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung getroffene Organisationsentscheidung nicht berührt (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U.v. 2.7.1981 - 2 C 22/80 - juris Rn. 13; U.v. 27.5.1982 - 2 A 1/79 - juris Rn. 20).
  • VG Ansbach, 26.09.2012 - AN 1 E 12.01466

    Zulassungsverfahren zur Ausbildungsqualifizierung für die dritte

    Dem Ermessen des Dienstherrn obliegt es, ob und wie viele Beamte - abhängig von dem erkannten dienstlichen Bedarf - zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U. v. 2.7.1981, 2 C 22.80, ZBR 1982, 175 f.; U. v. 27.5.1982, 2 A 1.79, ZBR 1983, 182 f.).

    Insoweit ist ihm eine verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung für die Frage eingeräumt, ob und gegebenenfalls in welchem Maße ein Beamter die über die Anforderungen der bisherigen Qualifikationsebene wesentlich hinausgehende Eignung für die höhere Qualifikationsebene besitzt bzw. erwarten lässt, ferner eine Ermessensermächtigung hinsichtlich der Frage, wie viele und welche der als geeignet erscheinenden Beamten zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U. v. 2.7.1981, 2 C 22.80, a. a. O.).

  • BVerwG, 11.02.1983 - 2 B 103.81

    Erforderlichkeit einer psychologischen Eignungsentschädigung für den Aufstieg

  • VG Ansbach, 01.03.2018 - AN 1 E 18.00297

    Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter der 3. Qualifikationsebene im

  • VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.887

    Polizeivollzugsdienst, Vorprüfung, vorläufige Zulassung, Auswahlanspruch,

  • VG Düsseldorf, 23.11.2004 - 2 K 6217/02

    Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in den Laufbahnabschnitt III

  • BVerwG, 07.01.1987 - 2 ER 210.86

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2050

    Beamtenrecht, Studienbeginn, Bewerber, Beurteilungslage, Dienstherr,

  • VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889

    Polizeivollzugsdienst, Beurteilungszeitraum, Auswahlverfahren, Laufbahn,

  • VG Ansbach, 01.03.2018 - AN 1 E 18.297

    Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter der 3. Qualifikationsebene im

  • VGH Bayern, 04.12.2015 - 3 CE 15.2563

    Beamtenrecht, Polizeihauptmeister, Antrag, Zulassung, Vorprüfung,

  • VG München, 25.04.2014 - M 21 S 14.1447

    Widerruf der Zulassung zum Ausbildungsaufstieg und der zugehörigen Abordnung

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 31.82

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 05.03.1984 - 2 B 53.83

    Polizei - Aufstieg in höheren Dienst - Zulassungsvoraussetzungen - Allgemeine

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 32.82

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 16.02.1983 - 2 B 67.82

    Auswahlentscheidung für die Zulassung zur Ausbildung zum gehobenen Dienst der

  • VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2051

    Auswahlentscheidung, Beamte, Ausbildungsqualifizierung, Polizeivollzugsdienst

  • VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.888

    Beamter, Auswahlverfahren, Bewerber, Auswahlentscheidung, Dienstherr

  • VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.885

    Auswahlentscheidung, Beamter, Bewerber, Polizeivollzugsdienst

  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 3 CE 15.595

    Beamtenrecht Kriminalhauptmeister (BesGr A 9); Antrag auf vorläufige Zulassung

  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 3 CE 15.605

    Bewerber, Beamtenrecht, Antragsgegner, Dienstherr

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 53.82

    "Einheitslaufbahn" von Polizeivollzugsbeamten auch für Ämter des mittleren

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 68.82

    "Einheitslaufbahn" von Polizeivollzugsbeamten auch für Ämter des mittleren

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 56.82

    Verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung eines

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 45.82

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 60.82

    Verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung eines

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 40.82

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 59.82

    Verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung des

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 66.82

    Auswahlentscheidung eines Dienstherrn bei der Zulassung zum gehobenen Dienst für

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 47.82

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 54.82

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei der Zulassung zum gehobenen Dienst für

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 44.82

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 55.82

    Verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung eines

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 62.82

    Verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung eines

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 51.82

    Auswahlentscheidung eines Dienstherrn bei der Zulassung zum gehobenen Dienst für

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 39.82

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 49.82

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 42.82

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 61.82

    "Einheitslaufbahn" von Polizeivollzugsbeamten auch für Ämter des mittleren

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 57.82

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei der Zulassung zum gehobenen Dienst für

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 48.82

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 52.82

    "Einheitslaufbahn" von Polizeivollzugsbeamten auch für die Ämter des mittleren

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 46.82

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 64.82

    "Einheitslaufbahn" von Polizeivollzugsbeamten auch für Ämter des mittleren

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 41.82

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 63.82

    Auswahlentscheidung eines Dienstherrn bei der Zulassung zum gehobenen Dienst für

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 58.82

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei der Zulassung zum gehobenen Dienst für

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 43.82

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 50.82

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 11.02.1983 - 2 B 200.82

    Zulassungsverfahren für den Aufstieg eines Polizeibeamten in den höheren Dienst -

  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 3 CE 15.636

    Beamtenrecht Kriminalhauptmeister (BesGr A 9); Antrag auf vorläufige Zulassung

  • BVerwG, 30.03.1984 - 2 B 52.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VG Potsdam, 07.09.2017 - 2 L 901/17

    Vorläufige Zulassung zur Ausbildung für den Aufstieg

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