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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78   

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BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78 (https://dejure.org/1982,2591)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1982 - 6 C 38.78 (https://dejure.org/1982,2591)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1982 - 6 C 38.78 (https://dejure.org/1982,2591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsanspruch - Besoldungsdienstalter - Anrechnungsfähige Abgeordnetentätigkeit - Tätigwerden vor Beamtenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1983, 799
  • ZBR 1983, 125
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Auch aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 40, 296 kannten keine Gründe für die Berücksichtigung einer vor dem Eintritt in das Beamtenverhältnis liegenden Parlamentsmitgliedschaft entnommen werden.

    Ein derartiges Abhängigkeitsverhältnis ist bei dem Mitglied eines Parlaments offenkundig nicht gegeben, wie auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975 - 2 BvR 193/74 - (BVerfGE 40, 296) bestätigt wird.

    Der Abgeordnete "schulde" rechtlich keine Dienste, sondern nehme in Unabhängigkeit sein Mandat wahr (BVerfGE 40, 296 [314, 316]).

    Bei dieser Rechtslage kommt es auf die - nicht näher begründete - Auffassung des Berufungsgerichts nicht an, daß die Regelung des § 1 LRG 1954, wonach ein in den Landtag gewählter Beamter oder Richter mit Dienstbezügen mit dem Tage der Annahme der Wahl in den Ruhestand tritt, deshalb verfassungswidrig gewesen sei, weil die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen bereits damals angemessen alimentiert worden seien (vgl. BVerfGE 40, 296 [321 ff.]).

  • BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78

    Anforderungen an eine "Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Er erfordert aber in jedem Fall, daß zwischen dem Dienstleistenden und den Dienstherrn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, kraft dessen der Dienstleistende gegenüber dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und zumindest bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit den Weisungen seines Dienstherrn unterworfen ist (BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]; 29, 118 [120]; Urteile vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [ZBR 1970, 391] und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 6 C 110.78 - [ZBR 1980, 316]).
  • BVerwG, 28.12.1971 - VI C 17.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Das schließt es jedoch nicht aus, eine im Besoldungsgesetz (versehentlich) nicht getroffene Regelung nach dem den gesamten Umständen zu entnehmenden mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers zu schließen (BVerwGE 39, 221 [228, 229]; Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 91.67 - [Buchholz 235.17 § 24 a LBesG NW Nr. 1]).
  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67

    Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Die in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände sind somit schon nach der soeben dargelegten Gesamtkonzeption des § 6 BBesG regelmäßig einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich (BVerwGE 27, 159 [161]; 45, 201 [203]).
  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 22.64
    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Er erfordert aber in jedem Fall, daß zwischen dem Dienstleistenden und den Dienstherrn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, kraft dessen der Dienstleistende gegenüber dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und zumindest bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit den Weisungen seines Dienstherrn unterworfen ist (BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]; 29, 118 [120]; Urteile vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [ZBR 1970, 391] und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 6 C 110.78 - [ZBR 1980, 316]).
  • BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73

    Besoldung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Die in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände sind somit schon nach der soeben dargelegten Gesamtkonzeption des § 6 BBesG regelmäßig einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich (BVerwGE 27, 159 [161]; 45, 201 [203]).
  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Wie der erkennende Senat in BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78] unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt hat, nötigt schon diese pauschale Verbesserung des BDA um die Hälfte der in Rede stehenden Differenzzeit zu der Annahme, daß der Gesetzgeber über die in § 6 Abs. 2 BBesG enthaltene Regelung hinaus nur noch bei Vorliegen der in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG angeführten besonderen Tatbestände ausnahmsweise eine weitere Verbesserung des BDA zulassen wollte; die dort nicht ausdrücklich erfaßten Zeiten hat er erkennbar als durch die in § 6 Abs. 2 BBesG vorgesehene pauschale Anrechnung der halben Differenzzeit abgegolten angesehen.
  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65

    Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Zuschlägen beim

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz läßt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, der nur dann verletzt ist, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergehender oder sonst einleuchtender Grund für die betreffende Differenzierung nicht finden läßt (BVerfGE 18, 288 [298]; 25, 101 [105]).
  • BVerwG, 07.02.1968 - VI C 57.65
    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Er erfordert aber in jedem Fall, daß zwischen dem Dienstleistenden und den Dienstherrn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, kraft dessen der Dienstleistende gegenüber dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und zumindest bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit den Weisungen seines Dienstherrn unterworfen ist (BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]; 29, 118 [120]; Urteile vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [ZBR 1970, 391] und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 6 C 110.78 - [ZBR 1980, 316]).
  • BVerwG, 29.06.1970 - VI C 41.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Er erfordert aber in jedem Fall, daß zwischen dem Dienstleistenden und den Dienstherrn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, kraft dessen der Dienstleistende gegenüber dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und zumindest bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit den Weisungen seines Dienstherrn unterworfen ist (BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]; 29, 118 [120]; Urteile vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [ZBR 1970, 391] und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 6 C 110.78 - [ZBR 1980, 316]).
  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 91.67

    Besoldungsrechtliche Überleitung von Berufsfachschuldirektoren auf Grund der

  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Das schließt es zwar nicht generell aus, eine im Besoldungsgesetz versehentlich nicht getroffene Regelung nach dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers im Wege der Analogie zu schließen (Urteil vom 18. November 1982 - BVerwG 6 C 38.78 - Buchholz 235 § 28 BBesG Nr. 7 S. 9 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2023 - 3 A 295/23

    Corona-Sonderzahlung für Beamte im Sabbat-Modell

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18.11.1982 - 6 C 38.78 -, juris Rn. 21, und vom 27.03.2014 - 2 C 2.13 -, juris Rn. 18 f., jeweils m.w.N.
  • BVerwG, 18.07.1989 - 2 CB 12.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung einer Revision -

    Hinzu kommt, daß die in § 28 Abs. 3 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände nach der auf dem sogenannten mechanisierten Dienstaltersprinzip beruhenden Gesamtkonzeption des § 28 BBesG ohnehin einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich sind (vgl. u.a. BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67] ; 45, 201 [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73] ; 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78] ; Urteil vom 18. November 1982 - BVerwG 6 C 38.78 - ).
  • OVG Saarland, 18.05.2022 - 1 A 216/20

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch zum Ausgleich der Folgen der Verleihung

    [vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 18.11.1982 - 6 C 38/78 -, juris Rn. 21, und vom 28.12.1971 -VI C 17/68 -, juris Rn. 24 f.] Jedoch liegt eine planwidrige Gesetzeslücke im Bereich der geltenden Beamtenbesoldung angesichts des regelmäßig abschließenden Charakters der getroffenen Bestimmungen nach der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nur ganz ausnahmsweise vor.
  • BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 27.87

    Besoldungsdienstalter - Beförderung - Wegfall einer Zulage - Auswahlentscheidung

    Andererseits steht es aber auch im Zusammenhang mit dem Lebensalter und dem Dienstalter, und es liegt ihm im Ergebnis ein "mechanisiertes Lebensaltersprinzip" zugrunde (vgl. Urteile vom 30. Mai 1967 - BVerwG 2 C 27.67 - <BVerwGE 27, 159, 161> [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67]; vom 20. Juni 1974 - BVerwG 2 C 28.73 - <BVerwGE 45, 201 = Buchholz 235 § 6 Nr. 18> und vom 18. November 1982 - BVerwG 6 C 38.78 - ).
  • BVerwG, 19.05.1983 - 6 B 37.83

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Denn die Bestimmungen des Verfassungsrechts lassen dem Gesetzgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bei der Regelung des Besoldungsrechts einen weiten Gestaltungsspielraum, der nur dann verletzt ist, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst einleuchtender Grund für eine vorgenommene Differenzierung nicht finden läßt (BVerfGE 18, 288 [298]; 25, 101 [105]; Urteil vom 18. November 1982 - BVerwG 6 C 38.78 - [Buchholz 235 § 28 BBesG Nr. 7]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 101.81   

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BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 101.81 (https://dejure.org/1982,2180)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.1982 - 2 B 101.81 (https://dejure.org/1982,2180)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 1982 - 2 B 101.81 (https://dejure.org/1982,2180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsrecht - Anwärter - Verheiratetenzuschlag - Eheähnliche Gemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2885
  • FamRZ 1982, 1207
  • DVBl 1982, 1197
  • ZBR 1983, 125
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1967 - I A 521/66
    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 101.81
    Unter Berufung auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO macht die Beschwerde geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 27. Juni 1967 - I A 521/66 - (DÖD 1967, 237) ab.

    Das von der Beschwerde genannte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 27. Juni 1967 (a.a.O.) ist in Anwendung des § 15 Abs. 2 Nr. 4 BBesG a.F. ergangen (Gewährung eines höheren Ortszuschlages), das angefochtene Urteil dagegen in Anwendung des § 62 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) BBesG (Anwärterverheiratetenzuschlag).

  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 101.81
    Eine Zulassung wegen Divergenz kommt nur in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts bzw. des anderen Oberverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 101.81
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtssprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 101.81
    Eine Zulassung wegen Divergenz kommt nur in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts bzw. des anderen Oberverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 28.02.1972 - II B 5.72

    Grundsätzliche Bedeutung einer Revision - Umzugskostenvergütung bei

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 101.81
    Eine Zulassung wegen Divergenz kommt nur in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts bzw. des anderen Oberverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 30.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 101.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Zusammenhang des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 (a) WPflG die sittliche Verpflichtung eines Wehrpflichtigen zur Unterhaltsgewährung dann anerkannt, "wenn er zwar nicht auf Grund gesetzlicher Regelungen zur Unterhaltsleistung verpflichtet werden kann, wenn er sich aber wegen der gegenseitigen besonderen persönlichen Beziehungen der Unterstützung des Hilfsbedürftigen nicht entziehen könnte, ohne nach dem Urteil aller billig und gerecht Denkenden gegen ein Gebot des Anstandes zu verstoßen" (Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 30.67 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 36]).
  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Die Alimentationspflicht des Dienstherrn als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums erstreckt sich auf den Ehegatten und die Kinder des Beamten (BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039, 1045/75 - BVerfGE 44, 249 ; BVerwG, Beschluss vom 4. August 1982 - BVerwG 2 B 101.81 - Buchholz 235 § 62 BBesG Nr. 1), nicht auf den Partner anderer Lebensgemeinschaften.
  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 39.91

    Sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zwischen Lebenspartnern -

    Maßgebend ist vielmehr allein, ob der Entzug von Leistungen (Unterkunft und Unterhalt) nach dem Urteil aller billig und gerecht Denkenden gegen ein Gebot des Anstandes verstieße und damit moralisch anstößig wäre, d.h. wenn aufgrund der persönlichen Bindungen der Partner einer solchen Gemeinschaft nach der Verkehrsauffassung eine Pflicht zum Helfen besteht (Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 2 B 101.81 - im Anschluß an das Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 30.67 - und Urteil vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 4.88 - ).

    Keiner der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist deshalb grundsätzlich sittlich verpflichtet, das Zusammenleben und die damit etwa verbundene Unterkunfts- und Unterhaltseewährung - und sei es auch nur vorübergehend - aufrechtzuerhalten (Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 2 B 101.81 - ; Urteil vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 4.88 - ; vgl. auch BVerfGE 87, 234 [BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87]).

  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 4.88

    Anspruch auf erhöhten Ortszuschlag - Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern

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  • OVG Niedersachsen, 30.11.2010 - 5 LA 286/09

    Unterhaltsgewährung als sittliche Verpflichtung i.R.e. eheänlichen

    Denn es entspricht dem Sinn eines solchen Zusammenlebens, dass sein Fortbestehen im freien Entschluss der Partner liegt und grundsätzlich keinen Partner eine sittliche Pflicht trifft, das Zusammenleben und die damit verbundene Unterkunfts- und Unterhaltsgewährung nicht nur vorübergehend aufrecht zu erhalten; es steht jedem der Partner frei, jederzeit - unabhängig von der Dauer der eheähnlichen Gemeinschaft - und ohne rechtlich geregeltes Verfahren sein bisheriges Verhalten zu ändern und sein Einkommen ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse oder zur Erfüllung eigener Verpflichtungen zu verwenden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1982 - BVerwG 2 B 101.81 -, Buchholz 235 § 62 BBesG Nr. 1 = NJW 1982, 2885 = ZBR 1983, 125; Urt. v. 28.10.1993 - BVerwG 2 C 39.91 -, BVerwGE 94, 253 = NJW 1994, 1169 = ZBR 1994, 184 m. w. N.).
  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZR 22/82

    Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen Aufnahme einer eheähnlichen Gemeinschaft

    Danach würden ihm nach Abzug der Unterhaltsrenten für die beiden Kinder monatlich 1.080 DM verbleiben, ein Betrag, der den angemessenen Eigenbedarf deutlich unterschreiten dürfte (vgl. etwa Düsseldorfer Tabelle nach dem Stand vom 1. Januar 1982, FamRZ 1982, 1207, 1208).
  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 16a DS 22.110

    Einbehalt der Dienstbezüge bei vorläufiger Dienstenthebung - hier:

    Entscheidend ist insoweit, dass die aus Art. 33 Abs. 5 GG abgeleitete Alimentationspflicht des Dienstherrn nur den Beamten und seine Familie - verstanden als Kleinfamilie - umfasst und daher entsprechend für die Berechnung des Familieneinkommens maßgeblich ist (vgl. BVerfG, B.v. 11.4.1967 - 2 BvL 3/62 - juris Rn. 33, 34; BVerwG, B.v. 4.8.1982 - 2 B 101.81 - juris Rn. 6; OVG LSA, B.v. 23.11.2015 - 10 M 8/15 - juris Rn. 9-11; VG Magdeburg, B.v. 17.9.2015 - 8 B 10/15 - juris Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.08.1991 - 3 L 143/91

    Anspruch eines Beamten auf Ortszuschlag nach Stufe 2; Sittliche Verpflichtung zur

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  • VG Arnsberg, 05.02.2007 - 2 K 4145/06

    Kein Anspruch auf Beamtenversorgung für eingetragenen Lebenspartner eines

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039, 1045/75 -, BVerfGE 44, 249; BVerwG, Beschluss vom 4. August 1982 - 2 B 101.81 -, Buchholz 235 § 62 BBesG Nr. 1.
  • OLG Hamm, 10.01.1983 - 7 WF 673/82
    Das Bundesverwaltungsgericht (FamRZ 1982, 1207) hat zu dem Recht der Beamtenbesoldung entschieden, daß mit Rücksicht auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ein Verheiratetenzuschlag nicht zu gewähren ist.
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