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   VGH Baden-Württemberg, 08.11.1983 - 15 S 72/83   

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VGH Baden-Württemberg, 08.11.1983 - 15 S 72/83 (https://dejure.org/1983,7529)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.11.1983 - 15 S 72/83 (https://dejure.org/1983,7529)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. November 1983 - 15 S 72/83 (https://dejure.org/1983,7529)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1984, 344
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 10 S 1820/09

    Vererblichkeit von Beihilfeansprüchen - zum Anspruch auf Beihilfeleistungen für

    Daraus folgt, dass in den Fällen des § 16 Abs. 1 BVO die Frist des § 17 Abs. 10 Satz 1 BVO auch stets erst mit Ablauf des Todestages zu laufen beginnt (vgl. BayVGH, Urteil vom 09.05.1984 - Nr. 3 B 83 A. 776 - ZBR 1984, 344 - zu den strukturähnlichen Bestimmungen Nr. 14 Abs. 4 und Nr. 15 Abs. 1 BhV 1979).
  • VGH Hessen, 24.04.1991 - 1 UE 3718/87

    Beihilfe: Geltendmachung durch Hinterbliebene; Ausschlußfrist

    Die in Nr. 15 Abs. 1 BhV bezeichneten, ursprünglich dem Verstorbenen entstandenen beihilfefähigen Aufwendungen sollen insoweit auch für die Hinterbliebenenberechtigten einen Beihilfeanspruch begründen, als ihre Geltendmachung zu Lebzeiten des Verstorbenen nicht schon wegen Ablaufs der für diesen geltenden Jahresfrist der Nr. 14 Abs. 4 BhV ausgeschlossen war (BayVGH, Urteil vom 9.5.1984 -- Nr. 3 B 83 A 776 --, ZBR 1984, 344 mit weiteren Nachweisen; Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Stand Oktober 1990, Anmerkung 2 zu § 16 BhV F. 1985; Mildenberger, Beihilfevorschriften, Kommentar, Stand 1985, Anmerkung 4 b zu Nr. 15 BhV F. 1979).
  • VG Köln, 29.08.2011 - 19 K 3512/10

    Übertragbarkeit des Grundsatzes des Nichteinstehens eines betroffenen

    Selbst wenn man zu Gunsten des Klägers davon ausgeht, dass die Jahresfrist erst mit Ablauf des Todestages des Vaters (15. Januar 2009) zu laufen begann, vgl. BayVGH, Urteil vom 9. Mai 1984 - 3 B 83 A. 776 -, ZBR 1984, 344, endete diese am 15. Januar 2010.
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