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   BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 23.89   

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BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 23.89 (https://dejure.org/1991,1789)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1991 - 2 C 23.89 (https://dejure.org/1991,1789)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1991 - 2 C 23.89 (https://dejure.org/1991,1789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfefähigkeit von Kraftfahrzeugen - Behindertebgerechte Umrüstung eines Kraftfahrzeuges - Keine Beihilfe für behindertengerechtes Kraftfahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 82 (Ls.)
  • DÖV 1991, 203
  • ZBR 1991, 350
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.11.1990 - 2 C 13.88

    Beamtenrecht: Versagung von Beihilfe für ärzlich verordnete Sportstiefel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 23.89
    Es werden in zulässig typisierender Weise Aufwendungen in Krankheitsfällen, derentwegen der Soldat einer ergänzenden Hilfeleistung des Dienstherrn durch Beihilfen bedarf, von Kosten der allgemeinen Lebenshaltung abgegrenzt, zu deren Bestreitung grundsätzlich die amtsgemäße Besoldung und Versorgung sowie allgemein zugängliche Hilfen, jedenfalls aber nicht die Beihilferegelung vorgesehen sind (vgl. Urteil des Senats vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 36. und 37.81 - und vom 15. November 1990 - BVerwG 2 C 13.88 -).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 3.12

    Alimentationsprinzip; Aufwendungen; beihilfefähige -; Behinderte; Beihilfe;

    Nach Ziffer 2.3.2 der Anlage zur Beihilfeverordnung vom 12. März 1986 (GBl S. 67 ) bestand bereits ein Leistungsausschluss für "Personenkraftwagen oder -sitze", während behindertengerechte Einbauten damals zumindest teilweise als beihilfefähig angesehen wurden (vgl. Urteile vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 36.81 u.a. - Buchholz 238.911 Nr. 4 BhV Nr. 1 und vom 14. März 1991 - BVerwG 2 C 23.89 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 5).

    Anders liegt es unter anderem bei Aufwendungen, die ihrer Art nach bei typisierender Betrachtung dem Bereich der allgemeinen Lebensführung bzw. des allgemeinen Wohlbefindens zuzuordnen sind, und bei Aufwendungen, die sich als mittelbare Folgekosten einer Krankheit darstellen (vgl. Urteile vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 36.81 - Buchholz 238.911 Nr. 4 BhV Nr. 1 , vom 14. März 1991 -BVerwG 2 C 23.89 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 5 und vom 28. Mai 2008 jeweils a.a.O.).

    Sie ist bei typisierender Betrachtung in ihrem Schwerpunkt dem Bereich der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen (so auch Urteile vom 30. Juni 1983 a.a.O. und vom 14. März 1991 a.a.O. S. 7).

  • VGH Bayern, 19.03.2024 - 24 ZB 23.2224

    Beihilfe, Hilfsmittel, Allergikerbettwäsche, Encasings aus milben- und

    Für die entsprechende Zuordnung der in (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBhV genannten Hilfsmittel, Geräten zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle oder Körperersatzstücke kommt es auf deren objektive Eigenart und Beschaffenheit an, nicht hingegen darauf, ob sie im Einzelfall auch ohne Erkrankung überhaupt und in gleich teurer Ausführung beschafft worden wären. Entscheidend ist, ob bei objektiver Betrachtung der angeschaffte Gegenstand einen unmittelbar-spezifischen Bezug zu dem festgestellten Krankheitsbild hat und die Nutzungsoptionen hierauf beschränkt sind oder ob das Gerät auch von gesunden Menschen üblicherweise genutzt wird bzw. genutzt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 4.3.2024 - 24 ZB 23.1840 - Rn. 14 m.w.N., zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Beihilfevorschriften haben nicht zum Ziel, dem Beamten umfassend für jede durch Krankheit bedingte Verteuerung der allgemeinen Lebenshaltung Ausgleich zu gewähren (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 21).

    Außerdem würde eine Beihilfegewährung in solchen Fällen die Entscheidung des Verordnungsgebers, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds nur in besonderen (Pflege-)Fällen als beihilfefähig einzustufen (vgl. § 35 BayBhV), ebenso umgehen, wie die Voraussetzungen von sonstigen, allgemein zugänglichen Unterstützungsleistungen oder Förderprogrammen, etwa zur Herstellung von barrierefreiem Wohnraum (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 24 ZB 23.1840

    Keine Beihilfe für Gegenstände, die der allgemeinen Lebenshaltung unterliegen.

    c) Mit dem Ausschlusstatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BayBhV nimmt der Verordnungsgeber solche Anschaffungen von der Beihilfefähigkeit aus, zu deren Bestreitung grundsätzlich die amtsgemäße Besoldung und Versorgung sowie allgemein zugängliche Hilfen, jedenfalls aber nicht die Beihilferegelung vorgesehen sind (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 24).

    Es kommt daher für die Zuordnung eines Geräts der Selbstkontrolle zum Bereich der allgemeinen Lebenshaltung auf seine objektive Eigenart und Beschaffenheit an, nicht hingegen darauf, ob es im Einzelfall auch ohne Erkrankung überhaupt und in gleich teurer Ausführung beschafft worden wäre (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 21).

    Beihilfen werden hiernach "als Ergänzung der aus den laufenden Bezügen zu bestreitenden Eigenvorsorge" (Art. 96 Abs. 1 Satz 1 BayBG) gewährt und haben demnach nicht zum Ziel, dem Beamten umfassend für jede durch Krankheit bedingte Verteuerung der allgemeinen Lebenshaltung Ausgleich zu gewähren (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 21).

  • VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18

    Beihilfefähigkeit eines PTBS-Assistenzhundes

    Vielmehr erfordert die Einordnung als beihilfefähiges Hilfsmittel eine entsprechende objektive Eigenart und Beschaffenheit, die es von einem Gegenstand, den jedermann im Rahmen der allgemeinen Lebenshaltung nutzen könnte, abhebt (vgl. hierzu VG Baden-Württemberg, Urt. v. 06.10.2016 - 2 S 347/16 -, NVwZ-RR 2016, S. 333 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 14.03.1991 - 2 C 23.89 - juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 2 S 2806/10

    Beihilfefähigkeit des behindertengerechten Umbaus eines Kraftfahrzeuges

    Sie grenzt in zulässig typisierender Weise Aufwendungen in Krankheitsfällen, derentwegen der Beamte einer ergänzenden Hilfeleistung des Dienstherrn durch Beihilfen bedarf, von Kosten ab, die in ihrem Schwerpunkt eher der allgemeinen Lebenshaltung zuzurechnen sind, zu deren Bestreitung grundsätzlich die amtsgemäße Besoldung und Versorgung sowie allgemein zugängliche Hilfen, jedenfalls aber nicht die Beihilferegelung vorgesehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.3.1991 - 2 C 23.89 - Einen weitergehenden Behinderungsausgleich gebietet die Fürsorgepflicht nicht (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 14.3.1991 - 2 C 23.89 - ZBR 1991, 350).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23

    Beihilfefähigkeit des Galileo S 25 Trainingsgeräts; Bewertung durch den

    Für die Einordnung als Hilfsmittel kommt es danach auf die objektive Eigenart und Beschaffenheit des betreffenden Gegenstands an, nicht dagegen darauf, ob im Einzelfall der Gegenstand auch ohne Erkrankung bzw. Behinderung überhaupt oder in gleich teurer Ausführung beschafft worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 21).

    Dem Beamten stehen zur Bestreitung der Kosten der allgemeinen Lebenshaltung bzw. der allgemeinen Lebensführung die amtsangemessene Besoldung und Versorgung sowie allgemein zugängliche Hilfen, jedenfalls aber nicht die Leistungen der Beihilfe, zur Verfügung (so bereits BVerwG, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 24; Urteil vom 15.11.1990 - 2 C 13.88 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 4.22

    Beihilfefähigkeit von inländischen nicht nach § 21 AMG zugelassenen und im

    Denn eine Beihilfe soll für Aufwendungen ausgeschlossen werden, die dem Grunde nach unabhängig von einer Erkrankung bei jedem Beamten oder Versorgungsempfänger im Rahmen der allgemeinen Lebenshaltung anfallen und bereits durch die Dienst- bzw. Versorgungsbezüge gedeckt sind, die der Dienstherr dem Beamten bzw. Versorgungsberechtigten aufgrund seiner Alimentationspflicht zu gewähren hat und daher im Grundsatz auch aus diesen zu bestreiten sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 1991 - 2 C 23.89 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 5 S. 7 m. w. N. und vom 24. Januar 2012 - 2 C 24.10 - Buchholz 238.927 § 12 BVO NRW Nr. 1 Rn. 13).
  • BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 3.22

    Beihilfefähigkeit des von einer inländischen Apotheke in der Schweiz bestellten

    Denn eine Beihilfe soll für Aufwendungen ausgeschlossen werden, die dem Grunde nach unabhängig von einer Erkrankung bei jedem Beamten oder Versorgungsempfänger im Rahmen der allgemeinen Lebenshaltung anfallen und bereits durch die Dienst- bzw. Versorgungsbezüge gedeckt sind, die der Dienstherr dem Beamten bzw. Versorgungsberechtigten aufgrund seiner Alimentationspflicht zu gewähren hat und daher im Grundsatz auch aus diesen zu bestreiten sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 1991 - 2 C 23.89 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 5 S. 7 m. w. N. und vom 24. Januar 2012 - 2 C 24.10 - Buchholz 238.927 § 12 BVO NRW Nr. 1 Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 2 S 347/16

    Beihilfefähigkeit eines Tandems bei Schwerbehinderung

    Vielmehr erfordert die Einordnung als beihilfefähiges Hilfsmittel eine entsprechende objektive Eigenart und Beschaffenheit (in Anknüpfung an BVerwG, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 23.89 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 5).

    Vielmehr erfordert die Einordnung als beihilfefähiges Hilfsmittel eine entsprechende objektive Eigenart und Beschaffenheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 23), die es von einem Gegenstand, den jedermann im Rahmen der allgemeinen Lebenshaltung nutzen könnte, abhebt.

  • BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97

    Beihilfe für antiallergene Mittel (Kissen, Bett usw.)

    Dabei kommt es auf die objektive Eigenart und Beschaffenheit des betreffenden Gegenstandes an, nicht darauf, ob im Einzelfall der Gegenstand auch ohne Erkrankung überhaupt oder in gleich teurer Ausführung beschafft worden wäre (BVerwG 14. März 1991 - 2 C 23.89 - ZBR 1991, 350).
  • VG Osnabrück, 28.02.2007 - 3 A 113/06

    Beamter; Beihilfe; Beihilfevorschrift; Blutdruck; Blutdruckmessgerät; Fürsorge;

  • BVerwG, 16.03.2000 - 2 B 16.00

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels als

  • VG Regensburg, 17.01.2011 - RN 8 K 10.01646

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Aktivschuhe mit Abrollfunktion

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2011 - 2 S 825/11

    DAISY-Abspielgerät, Beihilfeanspruch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1998 - 12 A 5885/96

    Arzt; Schriftliche Verordnung; Beihilfe; Hilfsmittel; Elektromobil;

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2004 - 3 LB 97/03

    Chinesische Phytotherapeutika - Beihilfefähigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2002 - 1 A 178/00

    Beihilfe zu den Aufwendungen für die Anschaffung eines Lichttherapiegerätes

  • VG Freiburg, 31.03.2011 - 6 K 303/09

    Charakteristika eines Krankenfahrstuhls; keine Beihilfefähigkeit eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2000 - 12 A 2489/99

    Zur Beihilfefähigkeit - hier: verneint für Antiallergene Bettzwischenbezüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1994 - 1 A 1292/91

    Beihilfe zur dauernden Anstaltsunterbringung des volljährigen Kindes eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1993 - 2 A 11607/92

    Spinocerebellare Ataxie; Beihilfefähigkeit eines Rollstuhlzuggerätes

  • OVG Bremen, 15.12.1999 - 2 A 112/99

    Zum Anspruch auf Beihilfe für ein Elektromobil

  • BVerwG, 04.08.1992 - 2 B 134.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Würzburg, 03.06.2014 - W 1 K 14.309

    Beihilfe für Inkontinenz-Badeanzug; Hilfsmittelbegriff; (kein) Gegenstand der

  • VG Ansbach, 01.04.2014 - AN 1 K 13.01949

    Beihilfefähige Anschaffung eines Elektromobils "Mini-Scooter listo", welches auch

  • VG Osnabrück, 28.02.2007 - 3 A 112/06

    Badeschuhe; Beamter; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; Erkrankung; Fürsorgeanspruch;

  • VG Arnsberg, 23.11.2012 - 13 K 2854/11

    Anspruch auf Beihilfe für ein Audio-Abspielgerät für sehbehinderte Menschen

  • VG Darmstadt, 15.12.1999 - 5 E 405/95

    Arzneimitteleigenschaft und Arzneimittelbegriff; Gewährung von Beihilfen in

  • VG Augsburg, 27.04.2010 - Au 2 K 09.1080

    Beihilfe; ärztlich verordnete Körperpflegemittel; Güter des täglichen Bedarfs;

  • VG Augsburg, 20.06.2008 - Au 7 K 08.601

    Beihilfe; Ärztlich verordnete Cremes; Güter des täglichen Bedarfs;

  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 24.02.2003 - VK 12/02
  • VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 24.02.2003 - VK 12/02
  • VG Düsseldorf, 27.08.2002 - 26 K 6990/01

    Anspruch auf eine Beihilfe zu den Aufwendungen für ein Vitaminpräparat ;

  • VG Düsseldorf, 22.07.2002 - 26 K 5940/01

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Beihilfefähigkeit der Vitaminprodukte Vitacor

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.07.1991 - 2 B 21.91   

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BVerwG, 23.07.1991 - 2 B 21.91 (https://dejure.org/1991,3899)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1991 - 2 B 21.91 (https://dejure.org/1991,3899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthalt in Kurkrankenhaus - Aufenthalt in Sanatorium - Heilkur - Kostenerstattung bei Genehmigung - Vorläufiger Rechtsschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1991, 350
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 2 B 21.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 2 B 21.91
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet es dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, ankommt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189 m.w.N.>).
  • BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67

    Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 2 B 21.91
    Hinsichtlich der ersten Frage hat das Berufungsgericht zutreffend unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1965 - BVerwG 8 C 233.63 - (Buchholz 237.1 Art. 150 BayBG 60 Nr. 1) ausgeführt, daß die in § 6 Abs. 1 Satz 1 HeilVfV angeordnete vorherige Prüfung und Genehmigung einer Sanatoriumsbehandlung sachlich gerechtfertigt und nicht verfassungswidrig ist (ebenso: BVerwGE 27, 189 ).
  • BVerwG, 09.12.1965 - VIII C 233.63

    Anspruch eines Beamten auf Unfallfürsorge - Erstattung von Auslagen eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 2 B 21.91
    Hinsichtlich der ersten Frage hat das Berufungsgericht zutreffend unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1965 - BVerwG 8 C 233.63 - (Buchholz 237.1 Art. 150 BayBG 60 Nr. 1) ausgeführt, daß die in § 6 Abs. 1 Satz 1 HeilVfV angeordnete vorherige Prüfung und Genehmigung einer Sanatoriumsbehandlung sachlich gerechtfertigt und nicht verfassungswidrig ist (ebenso: BVerwGE 27, 189 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 4 S 1909/07

    Zur vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Heilmaßnahme

    Ansonsten muss er zuvor ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren mit dem Ziel durchführen, die Behandlung antreten zu dürfen, ohne dass dies einem für ihn positiven Ergebnis des späteren Hauptsacheverfahrens auf Beihilfegewährung entgegensteht (wie BVerwG, Urteil vom 05.11.1998 - 2 A 6.97 - und Beschluss vom 23.07.1991 - 2 B 21.91 -, ZBR 1991, 350).

    17, 162, vom 12.06.1967 - VI C 28.67 -, BVerwGE 27, 189, vom 13.11.1997 - 2 A 7.96 -, Buchholz 270 § 7 BhV Nr. 4, vom 05.11.1998 - 2 A 6.97 -, Juris, sowie Beschluss vom 23.07.1991 - 2 B 21.91 -, ZBR 1991, 350; Senatsurteil vom 18.10.1996 - 4 S 1751/94 -, Juris; so auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.09.2006 - 14 B 04.1220 -, Juris; Hessischer VGH, Urteil vom 27.07.1993 - 2 UE 2130/90 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 31.10.1996 - Bf I 16/96 -, ZBR 1997, 235; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2006 - 1 A 2526/04 -, IÖD 2007, 116, und Beschluss vom 23.05.2006 - 6 A 3612/04 -, Juris).

    Gegebenenfalls muss er den Antritt der Kur verschieben (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.1998, a.a.O., und Beschluss vom 23.07.1991, a.a.O; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2006, a.a.O., und Beschluss vom 23.05.2006, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 15.04.2016 - 5 Bf 82/15

    Klage auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung

    Er muss vielmehr vor Behandlungsbeginn den Bescheid über die Beihilfefähigkeit abwarten und im Falle einer ablehnenden Entscheidung ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren durchführen mit dem Ziel, die kieferorthopädische Behandlung durchführen zu dürfen, ohne dass dies einem für ihn positiven Ergebnis des späteren Hauptsacheverfahrens entgegensteht (BVerwG, Beschl. v. 23.7.1991, 2 B 21/91, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 17.12.2009, a.a.O., juris Rn. 41).

    Selbst wenn sich der Antrag auf die kieferorthopädische (und nicht allgemein zahnärztliche) Behandlung der Klägerin beziehen und diese Behandlung dringlich gewesen sein sollte, hätte die Klägerin nach Ablehnung der Beihilfefähigkeit durch die Beklagte mit Bescheid vom 6. Mai 2009 die Möglichkeit gehabt, vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.7.1991, a.a.O.).

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15

    Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre

    Ist dem Beihilfeberechtigten - wie im vorliegenden Fall dem Kläger - die Notwendigkeit bekannt, die vorherige Anerkennung der Rehabilitationsmaßnahme einzuholen, kommt eine nachträgliche Anerkennung nur in Betracht, wenn ein Anspruch auf Voranerkennung bestand, eine sofortige Durchführung der Behandlung aus medizinischen Gründen geboten war und einstweiliger Rechtsschutz vom Beihilfeberechtigten nicht mehr eingeholt werden konnte (vgl. BVerwG 5. November 1998 - 2 A 6.97 - juris-Rn. 17 f.; 23. Juli 1991 - 2 B 21.91 - juris-Rn. 8; VGH Baden-Württemberg 17. Dezember 2009 - 4 S 1909/07 - juris-Rn. 41; zur Frist, in der einstweiliger Rechtsschutz zu erlangen ist, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 21. Januar 2016 - 1 A 1797/14 - juris-Rn. 9) .
  • BVerwG, 31.08.1992 - 2 B 136.92

    Beihilferegelung für Sanatoriumskosten - Kosten einer Krankenhausbehandlung

    Damit stellen Sanatoriumsbehandlung und Krankenhausbehandlung zwei in der Beihilfeverordnung beschriebene verschiedene Sachverhalte dar, die auch in bezug auf die Gewährung einer Beihilfe ohne Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 GG) verschieden geregelt werden können (zur vorherigen Genehmigung eines Sanatoriumsaufenthalts vgl. Beschluß vom 23. Juli 1991 - BVerwG 2 B 21.91 Buchholz 239.1 § 33 BeamtVG Nr. 1 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1991 - 2 B 68.91   

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https://dejure.org/1991,6254
BVerwG, 13.06.1991 - 2 B 68.91 (https://dejure.org/1991,6254)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1991 - 2 B 68.91 (https://dejure.org/1991,6254)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1991 - 2 B 68.91 (https://dejure.org/1991,6254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2362
  • NVwZ 1991, 998 (Ls.)
  • ZBR 1991, 350
 
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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1991 - 2 B 68.91
    Aus dem Vorbringen- in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1991 - 2 B 68.91
    Aus dem von der Beschwerde herangezogenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1975 (BVerfGE 39, 1 ), das den Schutz des werdenden menschlichen Lebens gegen Schwangerschaftsabbruch behandelt und ihm auch Teilnahme am Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) zuspricht, ist für die hier aufgeworfene Frage nichts zu entnehmen.
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