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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1992 - 2 A 12357/91   

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OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1992 - 2 A 12357/91 (https://dejure.org/1992,4654)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.05.1992 - 2 A 12357/91 (https://dejure.org/1992,4654)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 2 A 12357/91 (https://dejure.org/1992,4654)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dienstliche Beurteilung; Nebenamtliche Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 420
  • ZBR 1993, 90
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1991 - 2 A 12615/90

    Beurteilungsrichtlinien; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Punktevergabe;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1992 - 2 A 12357/91
    Dagegen kann die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung nicht dazu führen, daß das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten in vollem Umfang nachvollzieht oder gar selbst vornimmt (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 15. Mai 1991, DÖD 1992, 63 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1992 - 2 A 12357/91
    Der Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilung besteht vorrangig darin, dem Dienstherrn als geeignete Auswahlgrundlage für Personalentscheidungen zu dienen, indem ein sachgerechter Vergleich aller Beamten, einer Laufbahn und Besoldungsgruppe untereinander ermöglicht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980, ZBR 1981, 197 = DÖD 1980, 224).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1992 - 2 A 12357/91
    Dabei ist als Leitung der Beamten die jeweils tatsächlich erbrachte Leistung zu bewerten; die Bedeutung und Schwierigkeit seines jeweiligen Arbeitsgebiets ist bei der dienstlichen Beurteilung in der Weise zu berücksichtigen, daß sie Schlüsse auf seine fachliche Eignung zuläßt und dies in der Regel auch in dem allgemeinen Eignungsurteil zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 02. April 1981, ZBR 1981, 315 = DÖD 1981, 279).
  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 144.83

    Vorhandensein einer sozial erfahrenen personenberatenden Beteiligung im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1992 - 2 A 12357/91
    Denn diese Erwägung könnte für sich genommen allenfalls zur Aufhebung der angefochtenen Bescheide über das Abänderungsbegehren führen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Mai 1979, DÖV 1979, 791 und vom 11. Oktober 1984, BVerwGE 70, 196, 197 f.; Dawin, NVwZ 1987, 872).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1992 - 2 A 12357/91
    Die dienstliche Beurteilung hat daher statusamtsbezogen zu erfolgen, d.h. sie erschöpft sich nicht in einem Urteil darüber, wie der betreffende Beamte die Aufgaben seines konkreten Dienstpostens erfüllt hat; vielmehr hat sie die Anforderungen des statusrechtlichen Amtes und die vergleichsweisen Leistungen der Beamten in derselben Besoldungsgruppe und Laufbahn zum Anknüpfungspunkt (vgl. BVerwG, aaO; ferner Urteile vom 30. April 1981, DVBl 1981, 1062 und vom 07. Juni 1984, DVBl 1984, 1221; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG,, Art. 118, Anm. 7; Schnellenbach. Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 1986, Rdnr. 258).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1992 - 2 A 12357/91
    Die dienstliche Beurteilung hat daher statusamtsbezogen zu erfolgen, d.h. sie erschöpft sich nicht in einem Urteil darüber, wie der betreffende Beamte die Aufgaben seines konkreten Dienstpostens erfüllt hat; vielmehr hat sie die Anforderungen des statusrechtlichen Amtes und die vergleichsweisen Leistungen der Beamten in derselben Besoldungsgruppe und Laufbahn zum Anknüpfungspunkt (vgl. BVerwG, aaO; ferner Urteile vom 30. April 1981, DVBl 1981, 1062 und vom 07. Juni 1984, DVBl 1984, 1221; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG,, Art. 118, Anm. 7; Schnellenbach. Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 1986, Rdnr. 258).
  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 4.78

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten - Umfang der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1992 - 2 A 12357/91
    Denn diese Erwägung könnte für sich genommen allenfalls zur Aufhebung der angefochtenen Bescheide über das Abänderungsbegehren führen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Mai 1979, DÖV 1979, 791 und vom 11. Oktober 1984, BVerwGE 70, 196, 197 f.; Dawin, NVwZ 1987, 872).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

    Etwas anderes gilt, wenn ein Beamter eine Nebentätigkeit auf Verlangen oder im dienstlichen Interesse seines Dienstherrn übernommen hat und die dort gezeigten Leistungen Rückschlüsse auf seine Qualifikation in Bezug auf weitere dienstliche Verwendungen zulassen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 A 12357/91 - ZBR 1993, 90 und OVG Münster, Beschluss vom 7. März 2016 - 6 A 623/14 - juris Rn. 9 f.).
  • VG Gera, 26.10.2015 - 1 K 523/13

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beurteilung eines Lehrers

    Es geht dabei nämlich nicht um die dem Dienstherrn vorbehaltene eigentliche Bewertung der Befähigung und der dienstlichen Tätigkeit des Beamten, sondern als Vorstufe hierzu um die zutreffende Festlegung und Ermittlung der dem Wertungsvorgang zugrunde zu legenden tatsächlichen Beurteilungsgrundlagen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 A 12357/91 -, zitiert nach juris).

    Mangels näherer Regelungen hierzu in den Beurteilungsrichtlinien ist in erster Linie aus dem Wesen und aus Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilung zu schlussfolgern, wie die Beurteilungsgrundlagen zu ermitteln sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 A 12357/91 -).

    Der Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilung besteht demnach u.a. darin, dem Dienstherrn als geeignete Auswahlgrundlage für Personalentscheidungen zu dienen, indem ein sachgerechter Vergleich aller Beamten einer Laufbahn und Besoldungsgruppe untereinander ermöglicht wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 A 12357/91 - m.w.N.).

    Dies entspricht Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilung, Auswahlgrundlage für Personalentscheidungen zu sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 A 12357/91 - zur Nebentätigkeit).

  • VG Gera, 16.11.2015 - 1 K 883/13

    Verwaltungsinterne Kontrollmäßigkeit der Widerspruchsbehörde; Vorverfahren;

    Es geht dabei nämlich nicht um die dem Dienstherrn vorbehaltene eigentliche Bewertung der Befähigung und der dienstlichen Tätigkeit des Beamten, sondern als Vorstufe hierzu um die zutreffende Festlegung und Ermittlung der dem Wertungsvorgang zugrunde zu legenden tatsächlichen Beurteilungsgrundlagen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 A 12357/91 -, zitiert nach juris).

    Mangels näherer Regelungen hierzu in den Beurteilungsrichtlinien ist in erster Linie aus dem Wesen und aus Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilung zu schlussfolgern, wie die Beurteilungsgrundlagen zu ermitteln sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 A 12357/91 -).

    Somit sind zum einen Stärken, zum anderen auch Schwächen, die dienstlich relevant sind oder sein können, zu verdeutlichen." Der Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilung besteht demnach u. a. darin, dem Dienstherrn als geeignete Auswahlgrundlage für Personalentscheidungen zu dienen, indem ein sachgerechter Vergleich aller Beamten einer Laufbahn und Besoldungsgruppe untereinander ermöglicht wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 A 12357/91 -, zitiert nach juris, m. w. N.).

    Die dienstliche Beurteilung hat daher statusamtsbezogen zu erfolgen, d. h. sie erschöpft sich nicht in einem Urteil darüber, wie der betreffende Beamte die Aufgaben seines konkreten Dienstpostens erfüllt hat; vielmehr hat sie die Anforderungen des statusrechtlichen Amtes und die vergleichsweisen Leistungen der Beamten in derselben Besoldungsgruppe und Laufbahn zum Anknüpfungspunkt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 A 12357/91 - a. a. O. zur Nebentätigkeit).

  • OVG Sachsen, 25.10.2022 - 2 A 902/20

    Regelbeurteilung; Vergleichsgruppe; Beurteilungskommission; Nebentätigkeit;

    Dies bedarf vielmehr der Prüfung der Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls (vgl. zur Frage der Einbeziehung einer Nebentätigkeit: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Auflage, Rn. 349 und 358; OVG Rh.-Pfalz, Urt. v. 20. Mai 1992 - 2 A 12357/91 -, ZBR 1993, 90; OVG NRW, Beschl. v. 7. März 2016 - 6 A 623/14 -, juris Rn. 9).
  • VGH Hessen, 17.03.2020 - 1 B 835/19

    Dienstliche Beurteilung und ehrenamtliche Tätigkeit eines Beamten

    Gegenstand der dienstlichen Beurteilung sind darüber hinaus Nebentätigkeiten (Nebenamt, Nebenbeschäftigung, vgl. § 71 HBG ), die der Beamte auf Verlangen seines Dienstherrn wahrnimmt (vgl. § 72 HBG ) und die während des zu betrachtenden Beurteilungszeitraums quantitativ nicht nur von geringfügiger Bedeutung gewesen sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 A 12357/91 - ZBR 1993, 90; Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 6. Aufl. 2016, Rn. 104; abweichend Zängl, Anm. zu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 A 12357/91 - ZBR 1993, 91; Bieler, Die dienstliche Beurteilung, 1998, Rn. 200: nicht Gegenstand der dienstlichen Beurteilung, sondern nur beim Wertungsvorgang heranzuziehen, wenn die entsprechende Verwendung Rückschlüsse auf die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten, bezogen auf das von diesem innegehabte Statusamt, zulässt).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - 6 A 623/14

    Neuerteilungsbegehren eines Kriminalhauptkommissars bzgl. seiner

    vgl. zur Frage der Einbeziehung einer Nebentätigkeit: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Auflage, Rn. 349 und 358; OVG Rh.-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 1992 - 2 A 12357/91 -, ZBR 1993, 90.
  • VG Köln, 18.11.1999 - 15 K 5163/98
    Wo dies ausdrücklich in Beurteilungsregelungen vorgesehen war, hat es die Rechtsprechung gebilligt, BVerwG, Urteil vom 02.04.1981 - 2 C 13.80 - ZBR 1981, 315; Urteil vom 30.04.1981 - 2 C 8.79 -, a.a.O..; Urteil vom 26.08.1993 - BVerwG 2 C 37.91 -, ZBR 1994, 54; OVG Koblenz, Urteil vom 20.05.1992 - 2 A 12357/91 -, ZBR 1993, 90.
  • VG Köln, 08.03.2001 - 15 K 7934/98

    Beschränkte gerichtliche Nachprüfbarkeit von beamtenrechtlichen dienstlichen

    Wo dies ausdrücklich in Beurteilungsregelungen vorgesehen war, hat es die Rechtsprechung gebilligt, BVerwG, Urteil vom 02.04.1981 - 2 C 13.80 - ZBR 1981, 315; Urteil vom 30.04.1981 - 2 C 8.79 -, a.a.O..; Urteil vom 26.08.1993 - BVerwG 2 C 37.91 -, ZBR 1994, 54; OVG Koblenz, Urteil vom 20.05.1992 - 2 A 12357/91 -, ZBR 1993, 90.
  • VG Köln, 25.05.2000 - 15 K 3659/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der dienstlichen Beurteilung eines

    Wo dies ausdrücklich in Beurteilungsregelungen vorgesehen war, hat es die Rechtsprechung gebilligt, BVerwG, Urteil vom 02.04.1981 - 2 C 13.80 - ZBR 1981, 315; Urteil vom 30.04.1981 - 2 C 8.79 -, a.a.O..; Urteil vom 26.08.1993 - BVerwG 2 C 37.91 -, ZBR 1994, 54; OVG Koblenz, Urteil vom 20.05.1992 - 2 A 12357/91 -, ZBR 1993, 90.
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