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   BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93   

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https://dejure.org/1994,117
BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93 (https://dejure.org/1994,117)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1994 - 2 C 21.93 (https://dejure.org/1994,117)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 (https://dejure.org/1994,117)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 128
  • NVwZ 1995, 790 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 340
  • DVBl 1995, 625
  • DÖV 1995, 99
  • DÖV 1995, 999
  • ZBR 1995, 145
 
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Wird zitiert von ... (195)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93
    Dies gilt unabhängig davon, daß die personalbewirtschaftende Stelle im Rahmen eines Auswahlverfahrens für einen bestimmten Dienstposten (Beförderungsposten) eine eigene Auswahlentscheidung zu treffen hat, bei der zwar den dienstlichen Beurteilungen mitentscheidende Bedeutung zukommt, bei der aber auch andere sachgerechte Gesichtspunkte berücksichtigt werden dürfen (vgl. etwa Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - (BVerwGE 80, 123, 125 f. = Buchholz 237.7 § 7 Nr. 5)).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93
    Bei der erneuten Beurteilung durch Bildung eines Gesamturteils wird die Beklagte zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Gesamturteil nach § 41 Abs. 2 BLV nicht aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten ermittelt werden darf (vgl. Urteile vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 146.62 - (BVerwGE 21, 127, 131 = Buchholz 237.1 Art. 72 Nr. 1), vom 16. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 44.64 - (Buchholz 232 § 15 Nr. 1) und Beschluß vom 15. Oktober 1992 - BVerwG 2 B 164.92 -).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93
    Die Bildung dieses Gesamturteils ist ein ausschließlich dem Dienstherrn anvertrauter Akt der Gesamtwürdigung (vgl. Urteile vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 54.78 -, - BVerwG 2 C 52.82 - und - BVerwG 2 C 53.82 - (Buchholz 238.5 § 26 Nr. 2 S. 18)).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93
    Aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 9.79 - inhaltsgleich mit Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 - (Buchholz 232.1 § 40 Nr. 1) ergibt sich nicht, daß die Gestaltungs- und Ermessensfreiheit den Dienstherrn dazu berechtigt, die dienstliche Beurteilung nach den Einzelmerkmalen in zwei Teilnoten zusammenzufassen; der Senat hatte in der damals entschiedenen Streitsache keinen Anlaß, auf die jetzt streitigen, damals jedoch von keiner Seite angesprochenen Fragen einzugehen.
  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93
    Dienstliche Beurteilungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von den Gerichten nur beschränkt überprüfbar (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - (Buchholz 232.1 § 40 Nr. 15 mit umfangreichen Nachweisen)).
  • BVerwG, 15.10.1992 - 2 B 164.92

    Wesen der dienstlichen Beurteilung - Richtlinien für die Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93
    Bei der erneuten Beurteilung durch Bildung eines Gesamturteils wird die Beklagte zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Gesamturteil nach § 41 Abs. 2 BLV nicht aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten ermittelt werden darf (vgl. Urteile vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 146.62 - (BVerwGE 21, 127, 131 = Buchholz 237.1 Art. 72 Nr. 1), vom 16. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 44.64 - (Buchholz 232 § 15 Nr. 1) und Beschluß vom 15. Oktober 1992 - BVerwG 2 B 164.92 -).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 53.82

    Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93
    Die Bildung dieses Gesamturteils ist ein ausschließlich dem Dienstherrn anvertrauter Akt der Gesamtwürdigung (vgl. Urteile vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 54.78 -, - BVerwG 2 C 52.82 - und - BVerwG 2 C 53.82 - (Buchholz 238.5 § 26 Nr. 2 S. 18)).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93
    Nur in diesem Falle genügt sie ihrer Zweckbestimmung, als Auswahlgrundlage für künftige Personalentscheidungen zu dienen (vgl. Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 18)).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 9.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93
    Aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 9.79 - inhaltsgleich mit Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 - (Buchholz 232.1 § 40 Nr. 1) ergibt sich nicht, daß die Gestaltungs- und Ermessensfreiheit den Dienstherrn dazu berechtigt, die dienstliche Beurteilung nach den Einzelmerkmalen in zwei Teilnoten zusammenzufassen; der Senat hatte in der damals entschiedenen Streitsache keinen Anlaß, auf die jetzt streitigen, damals jedoch von keiner Seite angesprochenen Fragen einzugehen.
  • BVerwG, 16.10.1967 - VI C 44.64
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93
    Bei der erneuten Beurteilung durch Bildung eines Gesamturteils wird die Beklagte zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Gesamturteil nach § 41 Abs. 2 BLV nicht aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten ermittelt werden darf (vgl. Urteile vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 146.62 - (BVerwGE 21, 127, 131 = Buchholz 237.1 Art. 72 Nr. 1), vom 16. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 44.64 - (Buchholz 232 § 15 Nr. 1) und Beschluß vom 15. Oktober 1992 - BVerwG 2 B 164.92 -).
  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

    Die für diese Ansicht in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts betreffen Beurteilungsrichtlinien mit einer großen Anzahl von Einzelmerkmalen ohne Vorgaben des Dienstherrn zu deren Gewichtung; in diesen Fallkonstellationen ist die rein rechnerische Bildung der Gesamtnote aus dem arithmetischen Mittel von Einzel- oder Teilnoten beanstandet und eine Begründung des Gesamturteils für erforderlich gehalten worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 - BVerwGE 97, 128 [zu 30 Einzelmerkmalen in zwei Teilblöcken]; vgl. auch Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 30 [zu 19 Einzelmerkmalen].
  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

    Auch nach Ergehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kontrolldichte bei berufsbezogenen Prüfungen (BVerfGE 84, 34) hat das Bundesverwaltungsgericht an seinem Standpunkt festgehalten und eine Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur weiter gehenden Kontrolle bei berufsbezogenen Prüfungen auf die gerichtliche Kontrolle von dienstlichen Beurteilungen unter Hinweis auf die Andersartigkeit des Kontrollgegenstandes grundsätzlich abgelehnt (vgl. dazu Beschluss vom 17. März 1993, DVBl 1993, S. 956; BVerwGE 97, 128 f.; Beschluss vom 17. Juli 1998, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 19).

    Auch im Rahmen der eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle erstreckt sich diese voll auf den Sachverhalt, soweit Einzelvorkommnisse in der dienstlichen Beurteilung konkret benannt werden (vgl. BVerwGE 97, 128 und schon BVerwGE 60, 245 ).

    Im nachfolgenden Verwaltungsgerichtsprozess kann das Gericht auch insoweit voll kontrollieren, ob der Dienstherr von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist (so z.B. BVerwGE 21, 127 ; 97, 128 ; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Februar 2000 - 2 A 10.98 -, ZBR 2000, S. 303 ).

  • BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08

    Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung;

    Das Gesamturteil bildet für die Dienstbehörde wie für den Beamten eine zuverlässige Erkenntnisquelle über den Standort des einzelnen Beamten im Leistungswettbewerb untereinander (vgl. Urteil vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - BVerwGE 97, 128 = Buchholz 232.1 § 41 BLV Nr. 3 S. 3).
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