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   VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 4 S 1438/03   

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https://dejure.org/2004,4291
VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 4 S 1438/03 (https://dejure.org/2004,4291)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.09.2004 - 4 S 1438/03 (https://dejure.org/2004,4291)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. September 2004 - 4 S 1438/03 (https://dejure.org/2004,4291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kommunaler Wahlbeamter; Ablauf der Amtszeit; erneute Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtstellung eines Beigeordneten nach Ablauf seiner Dienstzeit als Beamter auf Zeit; Zulässigkeit einer Feststellungsklage bezüglich des Eintritts des Ruhestandes; Auslegung von Anträgen, Rechtsbehelfen und Prozesshandlungen; Auswirkungen einer erneuten Berufung nach ...

  • Judicialis

    LBG § 130; ; LBG § 131; ; LBG § 132; ; LBG § 136

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG § 130; LBG § 131; LBG § 132; LBG § 136
    Dienstrecht - Beigeordneter, Beamter auf Zeit, Amtszeit, Ruhestand, Erneute Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 122
  • DVBl 2005, 332 (Ls.)
  • ZBR 2005, 136
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 4 S 1438/03
    Die Auslegung einer Norm orientiert sich an dem in der Vorschrift zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers, wie er sich insbesondere aus dem Wortlaut der Bestimmung, dem Zusammenhang, in den diese hineingestellt ist, und ihrem Sinn und Zweck ergibt (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 17.05.1960, BVerfGE 11, 126 ).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 4 S 1438/03
    Dementsprechend darf einer nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Regelung im Wege der Auslegung nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.10.1985, BVerfGE 71, 81 , m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 7 C 77.80

    Bekenntnisloser Schüler - Religionsunterricht - Religionsgemeinschaft -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 4 S 1438/03
    Ein berechtigtes Interesse ist dabei - wie hier - insbesondere dann gegeben, wenn die Rechtslage unklar ist, die zuständige Behörde insoweit anderer Auffassung ist und der Betreffende sein künftiges Verhalten an der Feststellung orientieren will (BVerwG, Beschluss vom 22.10.1981, NJW 1983, 2584; Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 RdNr. 24).
  • BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 4 S 1438/03
    Denn es ist für den Kläger angesichts der gegensätzlichen Standpunkte der Beteiligten unzumutbar, erst nach einer erfolgten Entlassung im Rahmen der Geltendmachung von Versorgungsansprüchen klären zu lassen, ob er sich im Ruhestand befindet und deshalb einen Anspruch auf Ruhegehalt hat (vgl. auch BVerwGE 59, 148, 163; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 43 RdNr. 29).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 4 S 1438/03
    Entscheidend ist der geäußerte Wille des Erklärenden, wie er aus der Erklärung und sonstigen Umständen für den Erklärungsempfänger erkennbar wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.04.1990, Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 und vom 12.12.2001, BVerwGE 115, 302 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07

    Haushaltssicherungskonzept; zwingende dienstliche Gründe; Wiederberufung eines

    Die Versetzung in den Ruhestand lockert zwar das rechtliche Band zwischen Dienstherrn und Beamten; es zerschneidet dieses Band jedoch nicht vollständig, wie die zahlreichen beamtenrechtlichen Vorschriften belegen, die sich an den Ruhestandsbeamten richten (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14. September 2004 - 4 S 1438/03 - ZBR 2005, 136 ; Wichmann/Langer, Öffentliches Dienstrecht, 6. Aufl. 2007, S. 591; Battis, Bundesbeamtengesetz, Kommentar, 3. Aufl. 2004, § 6 Rn. 18).
  • VG Sigmaringen, 19.01.2010 - 3 K 1723/08

    Rücknahme bewilligter und Rückzahlung gezahlter Versorgungsbezüge, schutzwürdiges

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 14.09.2004 - 4 S 1438/03 -) sei ein Nebeneinander von Ruhestand und aktivem Dienstverhältnis möglich.

    Dies vermag aber an dem zugleich bestehenden, hier bis zum 13.10.2006, aktiven Dienstverhältnis als Bürgermeister der Beklagten nichts zu ändern (zum statusrechtlichen Nebeneinander von Ruhestand und aktivem Dienstverhältnis vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.09.2004 - 4 S 1438/03 - ).

    Nichts anderes ergibt sich schließlich aus dem bereits genannten Beschluss des VGH Baden - Württemberg vom 14.09.2004 - 4 S 1438/03 - .

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 4 S 546/11

    Wahlbeamter; Strafverurteilung; Rückforderung von Versorgungsbezügen

    Dass er zu dieser Zeit wiederholt auch in den Ruhestand getreten war, nämlich am 01.01.1984 nach Ablauf seiner zweiten Amtszeit als Bürgermeister der Beklagten gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 2 LBG a.F. und sodann am 01.01.1992 und am 01.01.2000 nach Ablauf seiner dritten und vierten Amtszeit auch noch gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 LBG a.F., und er daher zugleich - statusrechtlich - Ruhestandsbeamter war, ändert hieran nichts (zum möglichen Nebeneinander von Ruhestand und aktivem Beamtenverhältnis vgl. Senatsbeschluss vom 14.09.2004 - 4 S 1438/03 -, ZBR 2005, 136).

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Senatsbeschluss vom 14.09.2004 (a.a.O.), der sich allein mit statusrechtlichen Fragen des (Nicht-) Eintritts eines Beamten auf Zeit in den Ruhestand nach Ablauf der Amtszeit im Falle seiner erneuten Ernennung in Ansehung der in §§ 131 und 132 LBG a.F. getroffenen Regelungen befasst, aber nicht mit den - getrennt hiervon zu beurteilenden - versorgungsrechtlichen Fragen.

  • VG Sigmaringen, 26.02.2008 - 3 K 1096/07

    Rücknahme bewilligter Versorgungsbezüge, Ermessensfehler; Verlust der Rechte als

    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 14.09.2004 - 4 S 1438/03 - sei davon auszugehen, dass das Beamtenverhältnis zum Zeitpunkt der Begehung der abgeurteilten Einzeldelikte beendet gewesen sei.

    Dies vermag aber an dem zugleich bestehenden, hier bis zum 13.10.2006, aktiven Dienstverhältnis als Bürgermeister der Beklagten nichts zu ändern (zum statusrechtlichen Nebeneinander von Ruhestand und aktivem Dienstverhältnis vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.09.2004 - 4 S 1438/03 - ).

    30 Nichts anderes ergibt sich schließlich aus dem bereits genannten Beschluss des VGH Baden - Württemberg vom 14.09.2004 - 4 S 1438/03 - .

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2016 - 4 S 192/15

    Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand bei Beamten auf Zeit; ruhegehaltfähige

    § 131 Abs. 1 LBG a.F entsprach seinerseits § 187 Abs. 1 LBG in der Fassung vom 13.08.1962 (GBl. S. 89), der im Wesentlichen nach dem Vorbild des württemberg-badischen Gesetzes über die Versorgung der in den Jahren 1954 und 1955 aus dem Amt scheidenden kommunalen Landräte, Bürgermeister und hauptamtlichen Beigeordneten vom 01.03.1954 (GBl. S. 28) in der Fassung des Gesetzes über die Versorgung der nach dem 31.12.1955 aus dem Amt scheidenden kommunalen Landräte, Bürgermeister und hauptamtlichen Beigeordneten vom 14.10.1957 (GBl. S. 123) normiert war (vgl. den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landesbeamtengesetz vom 23.01.1961, Landtag von Baden-Württemberg, 3. Wahlperiode, Sitzungsprotokolle, Beilage 600, S. 1020; Senatsbeschluss vom 14.09.2013 - 4 S 1438/03 -, ZBR 2005, 136).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2013 - DL 13 S 2098/12

    Zur Frage der Beiladung Dritter im Disziplinarverfahren

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO wären somit gegeben (vgl. zu einer einfachen Beiladung des Kommunalen Versorgungsverbandes in einem beamtenrechtlichen Streitverfahren zwischen einem Kommunalbeamten und einer Kommune VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.09.2004 - 4 S 1438/03 -, ESVGH 55, 122).
  • VG Lüneburg, 02.02.2009 - 1 A 9/08

    Beamte; Fürsorgepflicht; Heilfürsorge, freie; Reaktivierung; Landesdienst;

    Vgl. insoweit VGH Mannheim, Urt. v. 14.9.2004 - 4 S 1438/03 - :.
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