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   BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07   

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https://dejure.org/2008,391
BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07 (https://dejure.org/2008,391)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.2008 - 2 C 41.07 (https://dejure.org/2008,391)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 2008 - 2 C 41.07 (https://dejure.org/2008,391)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 5; LBG NW § 48 Abs. 3 Satz 1; GO NW § 76 Abs. 2
    Haushaltssicherungskonzept; zwingende dienstliche Gründe; Wiederberufung eines Ruhestandsbeamten; Organisationsermessen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 5
    Beamtenverhältnis; Einstellungssperre; Haushaltssicherungskonzept; Haushaltssicherungskonzept; Organisationsermessen; Organisationsermessen; Personalkosten; Reaktivierung; Ruhestandsbeamter; Wiederberufung; Wiederberufung eines Ruhestandsbeamten; dienstlicher Grund; ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Wiederberufung eines Ruhestandsbeamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit durch den Dienstherrn wegen der damit verbundenen finanziellen und personalorganisatorischen Auswirkungen; Begriff der eine Versagung der Wiederberufung eines ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 5; ; LBG NW § 48 Abs. 3 Satz 1; ; GO NW § 76 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Wiederberufung eines Ruhestandsbeamten - Haushaltssicherungskonzept; zwingende dienstliche Gründe; Wiederberufung eines Ruhestandsbeamten; Organisationsermessen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Trotz Finanznot müssen Beamte beschäftigt werden

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Entgegenstehende zwingende dienstliche Gründe eng zu sehen - OVG NRW gesteht Telekom-Beamten Wiederberufung in das Beamtenverhältnis nach DDU zu

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Wiederberufung von Ruhestandsbeamten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 29
  • DVBl 2008, 1521 (Ls.)
  • DÖV 2009, 171
  • ZBR 2009, 93
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 4 S 1438/03

    Kommunaler Wahlbeamter; Ablauf der Amtszeit; erneute Berufung

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07
    Die Versetzung in den Ruhestand lockert zwar das rechtliche Band zwischen Dienstherrn und Beamten; es zerschneidet dieses Band jedoch nicht vollständig, wie die zahlreichen beamtenrechtlichen Vorschriften belegen, die sich an den Ruhestandsbeamten richten (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14. September 2004 - 4 S 1438/03 - ZBR 2005, 136 ; Wichmann/Langer, Öffentliches Dienstrecht, 6. Aufl. 2007, S. 591; Battis, Bundesbeamtengesetz, Kommentar, 3. Aufl. 2004, § 6 Rn. 18).
  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 38.99

    Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Ermessensentscheidung des Dienstherrn;

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07
    Ihnen gleichwohl das Gewicht eines entgegenstehenden zwingenden Grundes beizumessen, widerspräche zudem der Entscheidung des Landesgesetzgebers, in Ausschöpfung des § 29 Abs. 1 Satz 2 BRRG Fristen zu bestimmen, innerhalb derer der Beamte den Antrag auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis stellen muss und jenseits derer ihm dann kein Anspruch auf eine auch nur ermessensfehlerfreie Entscheidung zusteht (vgl. Urteile vom 26. Oktober 2000 - BVerwG 2 C 38.99 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 1 S. 1 ff. und vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - BVerwGE 51, 264 ).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 29. April 2004 - BVerwG 2 C 21.03 - (BVerwGE 120, 382 ) und vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - (Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1) dargelegt hat, erschließt sich der Bedeutungsgehalt unbestimmter Rechtsbegriffe wie etwa "dienstlicher Belang", "öffentliches Interesse" oder "dienstlicher Grund" aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist.
  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 40.74

    Dienstunfähigkeit - Ruhestand - Beamter - Berufung in Beamtenverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07
    Ihnen gleichwohl das Gewicht eines entgegenstehenden zwingenden Grundes beizumessen, widerspräche zudem der Entscheidung des Landesgesetzgebers, in Ausschöpfung des § 29 Abs. 1 Satz 2 BRRG Fristen zu bestimmen, innerhalb derer der Beamte den Antrag auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis stellen muss und jenseits derer ihm dann kein Anspruch auf eine auch nur ermessensfehlerfreie Entscheidung zusteht (vgl. Urteile vom 26. Oktober 2000 - BVerwG 2 C 38.99 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 1 S. 1 ff. und vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - BVerwGE 51, 264 ).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03

    Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von;

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07
    Zudem können auch andere Verhaltensweisen des Ruhestandsbeamten weiterhin disziplinarisch geahndet werden (§ 83 Abs. 2 LBG NW) und zur Aberkennung oder Kürzung von Versorgungsbezügen führen, die an ihn gerade in Erfüllung der verfassungsrechtlich gebotenen Alimentationspflicht gezahlt werden (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 ; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 ).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07
    Somit liegt kein längerer, traditionsbildender Zeitraum vor, der mindestens die Zeit der Weimarer Reichsverfassung umfasst und dem Anspruch verfassungsrechtliches Gewicht verleihen könnte (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 ).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07
    Zudem können auch andere Verhaltensweisen des Ruhestandsbeamten weiterhin disziplinarisch geahndet werden (§ 83 Abs. 2 LBG NW) und zur Aberkennung oder Kürzung von Versorgungsbezügen führen, die an ihn gerade in Erfüllung der verfassungsrechtlich gebotenen Alimentationspflicht gezahlt werden (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 ; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 ).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 23.05

    Richterliche Unabhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahrmodell; zwingende

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 29. April 2004 - BVerwG 2 C 21.03 - (BVerwGE 120, 382 ) und vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - (Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1) dargelegt hat, erschließt sich der Bedeutungsgehalt unbestimmter Rechtsbegriffe wie etwa "dienstlicher Belang", "öffentliches Interesse" oder "dienstlicher Grund" aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist.
  • BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21

    Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines vorzeitig pensionierten

    Der Dienstherr kann dem Anspruch des zu reaktivierenden Beamten auch keine Erwägungen des Auswahlermessens entgegensetzen (BVerwG, Urteil vom 13. August 2008 - 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 11).

    Bezugspunkt hierfür ist die begehrte Berufung in das Beamtenverhältnis und damit das außenwirksame Statusverhältnis des vorzeitig zur Ruhe gesetzten Beamten (BVerwG, Urteil vom 13. August 2008 - 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 11).

    Maßgeblich ist deshalb nicht, ob ein für den Beamten "passender" Dienstposten zur Verfügung steht, die Zuweisung einer Dienststelle und die konkrete Aufgabenzuweisung sind vielmehr der Statusentscheidung nachfolgende Organisationsentscheidungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. August 2008 - 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 12).

    Die mit einer Reaktivierung typischerweise verbundenen Gründe, wie etwa die Erhöhung der dadurch verursachten Personalkosten oder die hierdurch bedingten Erfordernisse einer personalwirtschaftlichen Anpassung, reichen nicht (BVerwG, Urteil vom 13. August 2008 - 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 10 und 12).

    Da in den damaligen Fallgestaltungen die grundsätzliche Möglichkeit der Zurverfügungstellung eines amtsangemessenen Aufgabenbereichs nicht in Zweifel stand (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. August 2008 - 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 13 und vom 25. Juni 2009 - 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 21 f.), waren zu der Frage, ob der Dienstherr zur erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis erst dann verpflichtet ist, wenn er einen für die künftige Verwendung passenden Dienstposten gefunden hat, keine Ausführungen enthalten.

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 15.07

    Altersteilzeit; Änderung der Teilzeitbeschäftigung; Arbeitsphase; Arbeitszeit;

    b) Dienstliche Belange, die dem Antrag des Beamten entgegengehalten werden können, sind alle organisatorischen und personalwirtschaftlichen Belange, die das dienstliche Interesse an der sachgemäßen und reibungslosen Erfüllung der der Verwaltung übertragenen Aufgaben betreffen (vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - Rn. 10 und vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erschließt sich der Bedeutungsgehalt unbestimmter Rechtsbegriffe wie etwa "dienstlicher Belang", "öffentliches Interesse" oder "dienstlicher Grund" aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (Urteile vom 29. April 2004 - BVerwG 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 = Buchholz 237.95 § 88a SHLBG Nr. 1, vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1 und vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - [...], zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dies wird allenfalls bei Dienstherrn mit einem kleinen Personalbestand in Betracht kommen (vgl. Urteil vom 13. August 2008 a.a.O.).

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