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   VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08   

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VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08 (https://dejure.org/2009,3117)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.08.2009 - 9 S 3330/08 (https://dejure.org/2009,3117)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. August 2009 - 9 S 3330/08 (https://dejure.org/2009,3117)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Entschädigungszahlung für erfolglosen schwerbehinderten Bewerber um Einstellung in den Richterdienst - hier: abgelehnt

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot schwerbehinderter Menschen i.R.e. Nichteinstellung in den höheren Justizdienst; Schadensersatzanspruch bzw. Entschädigungsanspruch wegen unterbliebener Einstellung; Bestimmung eines Anforderungsprofils durch den Dienstherrn für zu ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; SGB IX § 82 Satz 3; ; AGG § 15 Abs. 2; ; AGG § 22; ; JAPrO § 13 Abs. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehindertenrecht; Amtsbezeichnung, Ernennung, ADA, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand: Anforderungsprofil; Auswahlkriterien; Benachteiligungsverbot; Bewerbung; Eignung; Einstellungspraxis; Entschädigung; Ernennung; Prüfungserleichterung; Vorstellungsgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1328 DÖV 2009, 867 (Leitsatz) PersR 2010, 90 (Ls.)
  • DÖV 2009, 867
  • ZBR 2010, 128
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08
    Denn die zwingende Mindestvorgabe für ein Auswahlverfahren muss verbindlich, nachvollziehbar dokumentiert und für die Bewerber erkennbar festgelegt sein (vgl. dazu auch BAG, Urteil vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 -, BAGE 119, 262).

    Nach der gesetzlichen Intention muss der öffentliche Arbeitgeber den schwerbehinderten Bewerber demnach selbst dann einladen und ihm ein Vorstellungsgespräch gewähren, wenn er sich aufgrund einer anhand der Bewerbungsunterlagen getroffenen Vorauswahl bereits die Meinung gebildet hat, ein oder mehrere andere Bewerber seien so gut geeignet, dass der schwerbehinderte Konkurrent nicht mehr in die nähere Auswahl einbezogen werden sollte (so BAG, Urteil vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 -, BAGE 119, 262).

    Um der Annahme eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot zu entgehen, muss der Beklagte daher gemäß § 22 AMG [richtig: § 22 AGG - d. Red.] den Beweis erbringen, dass ausschließlich sachliche, nicht auf die Behinderung bezogene Gründe maßgeblich für die Auswahlentscheidung waren (vgl. BAG, Urteil vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 -, BAGE 119, 262).

    Die Entschädigungsregelung enthielt damit zwar insoweit eine Erleichterung, als es auf die Kausalität der Benachteiligung für die unterbliebene Einstellung nur hinsichtlich der Höhe der Entschädigungszahlung ankam und eine Reduzierung des Auswahlermessens auf Null daher nicht nachgewiesen werden musste (vgl. BAG, Urteil vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 -, BAGE 119, 262; LAG Schleswig Holstein, Urteil vom 08.11.2005 - 5 Sa 277/05 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07

    Auswahlverfahren für die Besetzung einer Richterstelle; Eignungsbeurteilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08
    Dort werden die persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften, "die ein Stelleninhaber im Idealfall mitbringen soll", konkretisiert und festgelegt (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -).

    An das von ihm entwickelte Anforderungsprofil und die darin liegende vorentscheidende Gestaltung der Auswahlkriterien ist der Dienstherr im laufenden Auswahlverfahren gebunden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 -, NVwZ 2007, 693; BVerwG, Beschluss vom 25.04.2007 - 1 WB 31/06 -, BVerwGE 128, 329; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -).

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08
    An das von ihm entwickelte Anforderungsprofil und die darin liegende vorentscheidende Gestaltung der Auswahlkriterien ist der Dienstherr im laufenden Auswahlverfahren gebunden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 -, NVwZ 2007, 693; BVerwG, Beschluss vom 25.04.2007 - 1 WB 31/06 -, BVerwGE 128, 329; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -).

    Unzulässig und mit dem Bewerbungsverfahrensanspruch potenzieller Bewerber nicht vereinbar ist es dagegen, die Auswahlkriterien nachträglich dergestalt zu ändern, dass sich der Bewerberkreis erweitern würde, ohne dass mögliche Interessenten hiervon Kenntnis erhielten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 -, NVwZ 2007, 693).

  • VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.1587

    Unterbliebene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch mit einem schwerbehinderten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08
    Angesichts des Fehlens vorhersehbarer und in der tatsächlichen Verwaltungspraxis strikt geübter Kriterien kann damit nicht davon ausgegangen werden, dass ein Bewerber, der nicht in beiden Staatsprüfungen mindestens das Prädikat "vollbefriedigend" erreicht hat, von vornherein keine Aussicht auf eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren gehabt hätte (a.A. offenbar OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.05.2008 - 2 A 10197/08 - VG München, Urteil vom 12.03.2008 - M 18 K 07.1587 -).

    Denn mit dem Anspruch auf Einladung zu einem Vorstellungsgespräch hat der Gesetzgeber den schwerbehinderten Bewerber im Auswahlverfahren bewusst besser gestellt als den nicht behinderten Konkurrenten, um ihm durch sein persönliches Auftreten die Gelegenheit zu geben, seine spezielle Befähigung für die ausgeschriebene Stelle unter Beweis zu stellen und den Arbeitgeber trotz anfänglicher Zweifel von der bestehenden Eignung im mündlichen Gespräch zu überzeugen (vgl. Neumann/Pahlen/ Majerski-Pahlen, Sozialgesetzbuch IX, 11. Aufl. 2005, § 82 Rdnr. 5; VG München, Urteil vom 12.03.2008 - M 18 K 07.1587 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.11.2005 - 5 Sa 277/05

    Bewerbung, Schwerbehinderter, Entschädigung, Benachteiligung, Diskriminierung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08
    Diese Pflicht besteht gemäß § 82 Satz 3 SGB IX nur dann nicht, wenn dem schwerbehinderten Menschen bereits die fachliche Eignung offensichtlich fehlt, er also "ganz augenscheinlich" für die ausgeschriebene Stelle nicht in Betracht kommen kann (vgl. LAG Schleswig Holstein, Urteil vom 08.11.2005 - 5 Sa 277/05 -).

    Die Entschädigungsregelung enthielt damit zwar insoweit eine Erleichterung, als es auf die Kausalität der Benachteiligung für die unterbliebene Einstellung nur hinsichtlich der Höhe der Entschädigungszahlung ankam und eine Reduzierung des Auswahlermessens auf Null daher nicht nachgewiesen werden musste (vgl. BAG, Urteil vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 -, BAGE 119, 262; LAG Schleswig Holstein, Urteil vom 08.11.2005 - 5 Sa 277/05 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 1357/05

    Die fehlende Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zu einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08
    Mit der Bezugnahme auf die in § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG benannte Obergrenze von drei Monatsgehältern hat die Klägerin - die ihr Einstellungsbegehren nicht weiter verfolgt - auch deutlich gemacht, dass sie nur diesen limitierten Entschädigungsanspruch geltend macht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 21.09.2005 - 9 S 1357/05 -, NJW 2006, 538) und die Tatsachengrundlage für die Höhenbestimmung des Gerichts benannt.

    Diese Rechtslage war unter Geltung des § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB IX a.F. geklärt (vgl. Senatsbeschluss vom 21.09.2005 - 9 S 1357/05 -, NJW 2006, 538).

  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08
    Diese Kriterien sind durch den verfassungskräftigen Grundsatz der Bestenauslese in Art. 33 Abs. 2 GG abschließend und vorbehaltlos vorgegeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. -, NVwZ 2008, 69).

    Mit der Bestimmung eines "Anforderungsprofils" für die zu vergebende Stelle legt der Dienstherr daher gleichzeitig die Kriterien für die Auswahl der Bewerber fest, an ihm werden die Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerber gemessen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. - NVwZ 2008, 69; BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 -, BVerwGE 115, 58).

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06

    Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08
    An dieser Rechtslage hat die Überführung des Entschädigungsanspruchs aus § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB IX a.F. in § 15 Abs. 2 AGG nichts geändert (vgl. Bay.VGH, Beschluss v. 20.10.2008 - 3 ZB 07.2179 - BAG, Urteil vom 03.04.2007 - 9 AZR 823/06 -, BAGE 122, 54; LAG Niedersachsen, Urteil vom 24.04.2008 - 4 Sa 1077/07 -).
  • OVG Bremen, 28.01.2009 - 2 B 479/08

    Anforderungsprofil; Auswahl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08
    Grundsätzlich kann daher für die Stellenbesetzung nur ein Bewerber zum Zuge kommen, der alle Kriterien des Anforderungsprofils erfüllt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.2005 - 2 B 6/05 - OVG Bremen, Beschluss vom 28.01.2009 - 2 B 479/08 -, NordÖR 2009, 213).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08
    An das von ihm entwickelte Anforderungsprofil und die darin liegende vorentscheidende Gestaltung der Auswahlkriterien ist der Dienstherr im laufenden Auswahlverfahren gebunden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 -, NVwZ 2007, 693; BVerwG, Beschluss vom 25.04.2007 - 1 WB 31/06 -, BVerwGE 128, 329; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -).
  • LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 4 Sa 1077/07

    Benachteiligung wegen einer Behinderung als Voraussetzung eines

  • BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 209.07

    Keine Zulassung zur Revision - Benachteiligung einer schwerbehinderten Lehrerin

  • BVerwG, 01.02.2006 - 2 PKH 3.05

    Widerruf einer Zusage auf vorläufige Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Grund

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2008 - 2 A 10197/08
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 9 S 2023/93

    Prüfungserleichterungen zum Ausgleich von Behinderungen, die die Schreibfähigkeit

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

  • VGH Bayern, 20.10.2008 - 3 ZB 07.2179

    Entschädigungsanspruch eines nicht eingestellten schwerbehinderten Bewerbers;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2005 - 4 S 838/05

    Professorenstelle; Besetzung; Eignungsfeststellung; pädagogische Eignung

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007 - 2 F 10596/07

    Beamtenrecht; Richterrecht; Rechtsweg bei Schadensersatzanspruch

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

  • VGH Bayern, 27.01.2010 - 12 B 08.1978

    Entschädigungsanspruch bei Verstoß gegen Gleichstellungsgesetz in einem

    Es kann offenbleiben, ob in Fällen der vorliegenden Art, ein Vorverfahren gemäß § 126 Abs. 3 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) bzw. nunmehr mit Wirkung vom 1. April 2009 § 54 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni 2008 (BGBl I S. 1010 - BeamtStG) erforderlich ist (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 4.8.2009 Az. 9 S 3330/08 ), weil sich der Beklagte durch diejenige Behörde, die nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VwGO einen etwaigen Widerspruchsbescheid hätte erlassen müssen, sachlich auf die Klage eingelassen und deren Abweisung beantragt hat, weshalb aus Gründen der Prozessökonomie ein Vorverfahren hier entbehrlich ist (vgl. BVerwG vom 20.4.2004 BVerwGE 95, 312 und vom 9.5.1985 DVBl 1985, 1233 = Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrat Nr. 14).

    2.2.1 Die Klägerin hat dargelegt, dass sie entgegen der in § 82 Satz 2 SGB IX normierten Pflicht öffentlicher Arbeitgeber, wie hier des Beklagten, trotz ihrer Behinderung nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, was eine Benachteiligung wegen ihrer Gleichstellung mit Schwerbehinderten vermuten lässt (vgl. BAG vom 12.9.2006 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg vom 4.8.2009 a.a.O.) und gemäß § 22 AGG zu einer Beweislastumkehr führt (vgl. BAG vom 21.7.2009 a.a.O.; BayVGH vom 20.10.2008 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg vom 4.8.2009 a.a.O.; vgl. auch Trenk-Hinterberger in Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX, 3. Auflage 2010, § 82 RdNrn. 12 - 15; Knittel, SGB IX, Stand: Oktober 2009, § 82 RdNr. 15).

    Die Klägerin hat mit dem Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung gemäß § 5 Abs. 1 DRiG die Befähigung zum Richteramt (Volljuristin) erlangt und ist damit - mangels eines konkreten Anforderungsprofils - nicht offensichtlich fachlich ungeeignet (vgl. BAG vom 21.7.2009 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg vom 4.8.2009 a.a.O.; Trenk-Hinterberger, a.a.O., § 82 RdNr. 9 m.w.N.).

    2.2.3 Der von der Klägerin geltend gemachte Entschädigungsanspruch besteht aber dennoch nicht, weil der Beklagte im Sinne von § 22 AGG überzeugend nachgewiesen hat, dass ausschließlich sachliche, nicht auf der Behinderung bezogene Gründe für die Auswahlentscheidung maßgeblich waren (vgl. BVerwG vom 22.2.2008 a.a.O.; BAG vom 12.9.2006 a.a.O.; BayVGH vom 20.10.2008 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg vom 4.8.2009 a.a.O.; Trenk-Hinterberger, a.a.O., § 81 RdNr. 49 und § 82 RdNrn. 12 - 15).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob dann, wenn ein Bewerber mehrere Entschädigungsklagen anstrengt (vgl. die "Parallelverfahren" VGH Baden-Württemberg vom 4.8.2009 a.a.O. und VGH Rheinland-Pfalz vom 15.5.2008 a.a.O.), ein Indiz gegen eine ernsthafte Bewerbung vorliegt, das einem Entschädigungsanspruch entgegengehalten werden könnte (vgl. dazu BAG vom 21.7.2009 a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 16.12.2010 - 3 K 1688/10

    Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung als Schwerbehinderter im

    Der Durchführung eines Vorverfahrens nach § 54 Abs. 2 BeamtStG bedarf es nicht, da das die besondere Verfahrensanordnung des § 54 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz begründende Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn im vorliegenden Fall gerade nicht gegeben ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009 - 9 S 3330/08 -, ZBR 2010, 128).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass insbesondere die unterbliebene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch die Vermutung eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung schwerbehinderter Menschen aus § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX begründet (vgl. BAG, Urt. v. 21.07.2009, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009, a.a.O.).

    Mit der Bestimmung eines Anforderungsprofils legt der Dienstherr die Kriterien für die Auswahl der Bewerber fest (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009, a.a.O., m.w.N.).

    Die entgegenstehende Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, (Urt. v. 04.08.2009, a.a.O.) und des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 27.01.2010 - 12 B 08.1978 -, Juris), die bei fehlerfreier Bestenauswahl von einer Heilung des Verstoßes gegen die dem Schutz der Schwerbehinderten dienenden Verfahrensbestimmungen ausgehen, überzeugt nach dem klaren Wortlaut des § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG nicht.

    Die Berufung der Beklagten ist gemäß §§ 124 a Abs. 1 Satz 1, 124 Abs. 2 Nr. 3 und 4 VwGO zuzulassen, da die Entscheidung hinsichtlich der Frage der Heilung von Verstößen im Bewerberauswahlverfahren durch eine nachfolgende fehlerfreie Bestenauswahl vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 04.08.2009 (a.a.O.) abweicht und die Rechtssache insoweit auch grundsätzliche Bedeutung hat.

  • VG Freiburg, 10.05.2011 - 5 K 989/10

    Rechtsmissbrauch bei Vielzahl von Klagen wegen Entschädigung aufgrund

    Eines Vorverfahrens (gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 BeamtStG) bedarf es jedenfalls deshalb nicht (mehr), weil die Sperrfrist des § 75 Satz 2 VwGO abgelaufen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009 - 9 S 3330/08 - ZBR 2010, 128 = juris Rdnr. 16).

    Der Klagantrag ist hinreichend bestimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009 - 9 S 3330/08 - a.a.O. Rdnr.17).

    Das Anforderungsprofil bestimmt als Funktionsbeschreibung des Dienstpostens objektiv die Kriterien, die der künftige Inhaber erfüllen muss (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009 - 9 S 3330/08 - ZBR 2010, 128 = Juris Rdnr. 22 ff. m.w.N.; BAG, Urt. v. 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 - a.a.O., Rdnr. 24).

    Denn aus dieser dürfte nur hervorgehen, dass im Falle einer unterbliebenen, geboten Einladung zum Vorstellungsgespräch ein Entschädigungsanspruch nicht daran scheitert, dass der schwerbehinderte Bewerber auch im Falle seiner Einladung letztlich wegen seiner Abschlussnote im maßgeblichen Examen voraussichtlich nicht zum Zuge gekommen wäre (so noch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009 - 9 S 3330/08 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12

    Benachteiligung im Stellenbesetzungsverfahren durch unterlassene Beteiligung der

    Der Durchführung eines Vorverfahrens nach § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG bedarf es nicht, da der geltend gemachte Anspruch nicht in dem die besondere Verfahrensanordnung dieser Vorschrift begründenden Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn wurzelt (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.2009 - 9 S 3330/08 -, ZBR 2010, 128; Senatsurteil vom 07.02.2012 - 4 S 1813/11 -); die Klägerin begehrt weder eine auf dem Gebiet des Beamtenrechts liegende Entscheidung noch geht sie gegen eine solche vor.
  • VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15

    Keine Entschädigung nach dem AGG wegen Nichtberücksichtigung im

    Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage statthaft; das Entschädigungsbegehren setzt eine vorherige Behördenentscheidung gerade in der Form des Verwaltungsakts nicht voraus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 -, juris Rn. 17; Urteil vom 4. August 2009 - 9 S 3330/08 - juris Rn. 16).

    b) Demgegenüber geht die Mehrzahl der Verwaltungsgerichte in Übereinstimmung mit dem Beklagten davon aus, dass § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG keine Anwendung auf Entschädigungsklagen gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG findet, weil Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach dem AGG nicht in dem die besondere Verfahrensanordnung dieser Vorschrift begründenden Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn wurzeln würden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 -, juris Rn. 17; Urteil vom 4. August 2009 - 9 S 3330/08 - juris Rn. 16; VG Göttingen, Urteil vom 18. März 2014 - 1 A 247/12 - juris Rn. 14).

  • VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21

    Schadensersatzanspruch einer Bürgermeisterin nach dem Allgemeinen

    Insbesondere kann dahinstehen, ob hier ein Vorverfahren gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG i.V.m. §§ 68 ff. VwGO durchzuführen gewesen wäre (für AGG-Klagen nach erfolglosen Bewerbungen verneinend: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.02.2012 - 4 S 82/12 -, juris; Urteil vom 04.08.2009 - 9 S 3330/08 -, juris), da die Klage auch bei unterstellter Anwendbarkeit der genannten Vorschriften als Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO zulässig wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12

    Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Das maßgebliche Anforderungsprofil für die zu besetzende Stelle einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters am Landessozialgericht ergibt sich aus Anlage 3 der Beurteilungsrichtlinie vom 15.10.2008 (siehe dazu Senatsbeschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, Juris, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.2009 - 9 S 3330/08 -, ZBR 2010, 128).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 4 S 1333/10

    Keine Gerichtskostenfreiheit für Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs 2 AGG

    Auf § 81 Abs. 2 SGB IX i.V.m. § 15 Abs. 2 AGG gestützte Entschädigungsansprüche betreffen nicht das Sachgebiet der Schwerbehindertenfürsorge und sind daher nicht gemäß § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei (a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.2009 - 9 S 3330/08 -).

    Derartige Entschädigungsansprüche betreffen nicht das Sachgebiet der Schwerbehindertenfürsorge und können deswegen nicht gemäß § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei geltend gemacht werden (anderer Ansicht - ohne Angabe von Gründen - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.2009 - 9 S 3330/08 -).

  • VG Düsseldorf, 10.12.2021 - 26 K 1639/18

    Gewährung einer Entschädigung sowie eines Schadensersatzes nach dem Allgemeinen

    vgl. mit weiterer Begründung, allerdings in Bezug auf § 126 Abs. 1 BRRG OVG RP, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07 -, juris, Rn. 2 ff.; zudem VGH BW, Urteil vom 4. August 2009 - 9 S 3330/08 -, juris, Rn. 15 (ebenso noch in Bezug auf § 126 Abs. 1 BRRG); ferner etwa VGH BW, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 -, juris, Rn. 4; VG Gera, Urteil vom 20. Januar 2020 - 1 K 2039/18 -, juris, Rn. 23; Hoffmann , in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht - Kommentar, 32. UPD Oktober 2021, § 14 LBG NRW, Rn. 78.
  • VG Göttingen, 18.03.2014 - 1 A 247/12

    Behinderung; Entschädigungsanspruch; höheres Risiko; krankheitsbedingte

    Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage zulässig; das Entschädigungsbegehren setzt eine vorherige Behördenentscheidung gerade in der Form des Verwaltungsakts nicht voraus (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.09.2013 - 4 S 547/12 -, Rn. 17 und 04.08.2009 - 9 S 3330/08 -, Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).

    Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurzeln nicht in dem die besondere Verfahrensanordnung dieser Vorschrift begründenden Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.09.2013 und 04.08.2009, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

  • VG Berlin, 18.04.2018 - 28 K 6.14

    Benachteiligung/Diskriminierung aufgrund des Alters, der Religion und der

  • VG Ansbach, 17.01.2017 - AN 1 K 16.00995

    Nichteinladung einer schwerbehinderten Bewerberin zum Vorstellungsgespräch

  • VG Freiburg, 28.12.2010 - 5 K 989/10

    Mutwilligkeit im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO bei Erhebung zahlreicher Klagen;

  • VG Ansbach, 17.01.2017 - AN 1 K 16.01045

    Nichteinladung einer schwerbehinderten Bewerberin zum Vorstellungsgespräch

  • VG München, 23.07.2013 - M 5 M 13.2846

    Erinnerung; Gerichtskosten; gerichtskostenfreies Verfahren

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