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   VGH Baden-Württemberg, 02.12.1975 - IV 483/74   

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VGH Baden-Württemberg, 02.12.1975 - IV 483/74 (https://dejure.org/1975,9698)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.1975 - IV 483/74 (https://dejure.org/1975,9698)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 1975 - IV 483/74 (https://dejure.org/1975,9698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beförderung - Rektor, Planstelleneinweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZBR 1976, 155
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Berlin, 26.01.1971 - IV 142/70
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1975 - IV 483/74
    Die Wahrnehmung der höher bewerteten Aufgaben kann ohne entsprechende Einweisung für eine Zeitdauer von insgesamt 2 Jahren und 8 Monaten hierbei noch vertretbar sein (Fortführung zu den Urteilen des VGH vom 17.12.1963, ZBR 1964, 147, 05.11.1969, IV 318/67, und 24.06.1971, IV 142/70).

    Für Fälle dieser Art hat der Senat angenommen, daß der Gesetzgeber den an sich gegebenen Freiheitsraum der Verwaltung durch eine Art Auftrag beschränken wollte (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 24.06.1971, IV 142/70, und vom 05.11.1969, IV 318/67; ferner das Urteil des 3. Senats vom 17.12.1963, ZBR 1964, 147).

  • VG Wiesbaden, 18.09.2008 - 8 K 614/08

    Höherwertige Planstelle bei schuldhafter Fürsorgepflichtverletzung des

    Die Einweisung in eine entsprechende Planstelle erweitert in diesen Fällen den Rechtsstand des Beamten, so dass ihr eine rechtsbegründende Bedeutung zukommt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1975 - IV 483/74 -, ZBR 1976, 155).

    1988, 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1975 - IV 483/74 -, ZBR 1976, 155; OVG Lüneburg, Urteil vom 26.02.1991 - 2 OVG A 37/86 -, ZBR 1992, 213).

    Ein solcher Fall ist bei den so genannten funktionsgebundenen Ämtern anzunehmen, bei denen der Gesetzgeber selbst abschließend und ohne Bewertungsspielraum des Dienstherrn bestimmte Funktionen mit Ämtern bestimmter besoldungsrechtlicher Wertigkeiten verknüpft (BVerwG, Urteil vom 24.01.1985 - 2 C 39/82 -, ZBR 1985, 197; Hess.VGH, Urteil vom 14.07.1982 - I OE 13/80 -, NVwZ 1983, 51; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.12.1975 - IV 483/74 -, ZBR 1976, 155).

    Nach Auffassung des Hess.VGH überschreitet jedenfalls eine fast fünf Jahre währende überwertige Beschäftigung den hinzunehmenden Zeitraum (Urteil vom 28.10.1987 - 1 UE 2260/86 -, HessVGRspr. 1988, 9; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1975 - IV 483/74 -, ZBR 1976, 155, wonach der Zeitraum von zwei Jahren und acht Monaten noch hinnehmbar ist).

    Damit sind auch die Vorgaben von Nr. 2 Abs. 2 der Vorbemerkungen zu den Hessischen Besoldungsordnungen erfüllt, wonach Amtszulagen nicht zu gewähren sind, wenn abzusehen ist, dass die Änderung der Schülerzahl nicht über die Dauer eines Schuljahres hinaus Bestand haben wird (so bei der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1975 - IV 483/74 -, ZBR 1976, 155).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02

    Zur Besoldung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts

    Schon hier fehlt jede Auseinandersetzung mit der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, dass die Einweisung in eine Besoldungsgruppe dann eine Doppelnatur haben kann, wenn ein Amt und eine Amtsbezeichnung nach der Besoldungsordnung mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet ist (vgl. Schwegmann/Summer, Bundesbesoldungsgesetz, Bd. II, Stand: April 2003, § 19 BBesG Rn. 8; für beförderungsgleiche Maßnahmen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 1975, ZBR 1976, S. 155 f.; Clemens/Millack/Engelking/Lantermann/Henkel, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Bd. I, Stand: April 2003, § 3 BBesG Anm. 3 a).

    Für eine rückwirkende Einweisung als rein besoldungsrechtliche Maßnahme gemäß § 49 Abs. 2 i.V.m. § 115 LHO-BW fehlt es nicht nur an einer besetzbaren Planstelle in der Besoldungsgruppe R 8; vielmehr begehrt der zwischenzeitlich im Ruhestand befindliche Kläger die Rückwirkung auch weit über die Drei-Monats-Grenze hinaus (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 1975, ZBR 1976, S. 155 ).

    Unerörtert bleiben kann deshalb die vom Finanzministerium Baden-Württemberg aufgeworfene Frage, ob angesichts des Umstandes, dass erst im Oktober 1996 mehr als 100 dauerhafte Stellen für Arbeitsrichter ausgewiesen waren, im Zeitpunkt der Ernennung im Hinblick auf eine mögliche Fluktuation und später im Hinblick auf § 19 Abs. 2 BBesG - selbst bei Bestehen einer Rechtsgrundlage für die Besoldung in R 8 ab 101 Richterplanstellen - ein zwingender Anspruch auf Besoldung nach R 8 bestanden hätte (vgl. dazu Schwegmann/Summer, a.a.O., § 18 BBesG Rn. 11 c und § 19 BBesG Rn. 11, 12; Clemens/Millack/Engelking/Lantermann/Henkel, a.a.O., § 19 Anm. 5; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985, DÖV 1985, S. 875 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Februar 1991, ZBR 1992, S. 213 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 1975, ZBR 1976, S. 155 ).

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

    Ob und ggf. unter welchen Umständen im Einzelfall sich die dem Dienstherrn allgemein obliegende Fürsorgepflicht zu einem Anspruch des Beamten gegen seinen Dienstherrn verdichten kann, der auf die Einrichtung einer Planstelle und die Übertragung des damit verbundenen Amtes gerichtet ist (vgl. dazu einerseits BVerwG 24. Januar 1985 - 2 C 39/82 - NVwZ 1986, 123; andererseits VGH Baden-Württemberg 2. Dezember 1975 - IV 483/74 - ZBR 1976, 155, 156 und OVG Lüneburg 26. Februar 1991 - 2 OVG A 37/86 - ZBR 1992, 213, 214), bedarf im vorliegenden Zusammenhang keiner weiteren Erörterung.
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

    Deshalb verfängt der Hinweis der Revision auf die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (2. Dezember 1975 - IV 483/74 - ZBR 1976, 155) nicht.
  • VGH Hessen, 28.10.1987 - 1 UE 2260/86

    Zum Anspruch auf Beförderung bei dauerhafter Übertragung eines höherbewerteten

    Überdies sei ihm das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 02.012..1975 (ZBR 1976, 155) bekannt, der für eine solche überwertige Beschäftigung eine Zeitdauer von zwei Jahren und acht Monaten noch für vertretbar gehalten habe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Dienstherr aufgrund der Fürsorgepflicht verpflichtet, in angemessener Weise für die Bereitstellung einer höher bewerteten Planstelle zu sorgen, wenn einem Beamten ein Dienstposten übertragen ist, dessen Bewertung und Zuordnung zu einem bestimmten Amt das Besoldungsgesetz selbst abschließend regelt, und wenn der betreffende Beamte auch weiterhin als einziger für die Beförderung auf dem höher zu bewerteten Amt in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 17.10.1974 - II C 40.72 -, Buchholz 232 § 79 Nr. 51; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.12.1975 - IV 483/74 -, ZBR 1976, 155).

  • OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01

    Beförderung; Schulleiter; Wartezeit; Sprungbeförderung

    Der VGH Baden-Württemberg hat im Falle eines Schulleiters die Wahrnehmung der höherwertigen Funktion für eine Zeitdauer von 2 Jahren und 8 Monaten als noch vertretbar angesehen, und zwar maßgeblich deshalb, weil sich abzeichnete, dass der Betroffene die höherwertige Funktion - wegen einer Zusammenlegung von Schulen - alsbald wieder verlieren würde (U. v. 02.12.1975 - IV 483/74 - = ZBR 1976, 155).
  • BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 47.86

    Beamter auf Probe - Eingangsbesoldung - Besoldungsgruppe - Versetzung -

    Denn in den Fällen, in denen das Eingangsamt eines Lehrers z.A. mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet ist, bedarf die Änderung seiner besoldungsrechtlichen Rechtsstellung wegen der Verwendung an einer anderen Schulart einer ausdrücklichen und eindeutigen Regelung (vgl. zu der ähnlichen Rechtslage der konstitutiv wirkenden Planstelleneinweisung bei einem mehreren Besoldungsgruppen zugeordneten Amt Urteil vom 22. Februar 1968 - BVerwG 2 C 25.67 - <ZBR 1968, 225>; ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 1975 - IV 483/74 - <ZBR 1976, 155> sowie Fürst, GKÖD III, K § 19 Rz 13 f.).
  • VG Düsseldorf, 26.10.2004 - 26 K 1653/04

    Anspruch auf Beförderung zur städtischen Rechtsdirektorin ; Beamtenrechtliche

    Soweit sich die Klägerin schließlich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 2. Dezember 1975 - IV 483/74 -, ZBR 1976, 155 ff., und auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 18. September 2004 - 2 A 197/01 -, ZBR 2003, 215 ff., bezieht, führen diese Entscheidungen zu keiner anderen Beurteilung.
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