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   BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84   

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BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84 (https://dejure.org/1985,662)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1985 - 2 C 9.84 (https://dejure.org/1985,662)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1985 - 2 C 9.84 (https://dejure.org/1985,662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Vorstehers eines Hauptzollamtes auf Gewährung einer Polizeizulage - Gewährung einer Stellenzulage für herausgehobene Positionen - Anforderungen an die Besoldung eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1985, 197
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 20.81

    Beamte der Feuerwehr - Feuerwehrzulage - Erschwerniszulage - Dienst zu

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84
    Zutreffend hat das Berufungsgericht ausgeführt, daß diese Zulageregelung - ebenso wie die der Nr. 10 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B - keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung enthält (vgl. hierzu Vorbemerkungen 4, 5, 6, 6 a und 8 a zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B), sondern einen summarischen Funktionbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Beamtengruppe hat (vgl. hierzu auch BVerwGE 62, 354 [BVerwG 26.06.1981 - 6 C 85/79];Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - ).

    Inhalt und Zweck der Zulage gemäß Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B a.F. sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt dargelegt worden (BVerwGE 62, 354;Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - ).

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.79

    Erstattung von dienstlichen Fahrtkosten - Voraussetzung für eine Kostenerstattung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84
    Zutreffend hat das Berufungsgericht ausgeführt, daß diese Zulageregelung - ebenso wie die der Nr. 10 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B - keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung enthält (vgl. hierzu Vorbemerkungen 4, 5, 6, 6 a und 8 a zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B), sondern einen summarischen Funktionbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Beamtengruppe hat (vgl. hierzu auch BVerwGE 62, 354 [BVerwG 26.06.1981 - 6 C 85/79];Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - ).

    Inhalt und Zweck der Zulage gemäß Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B a.F. sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt dargelegt worden (BVerwGE 62, 354;Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - ).

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.78

    Stellenzulage - Herausgehobene Funktion - Zulageberechtigung - Zulageregelung -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84
    Denn die Gewährung einer Stellenzulage erfordert im Hinblick auf die gesetzliche Regelung des § 42 Abs. 1 BBesG grundsätzlich, daß der Dienstposten des Beamten durch die zulageberechtigende Funktion, hier durch die Zugehörigkeit zu der angeführten Beamtengruppe, geprägt ist (vgl. in diesem Zusammenhang auchUrteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - ).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77

    Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene"

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84
    Die zuletzt angeführte, nach Abschluß des Berufungsverfahrens geänderte Fassung der hier anzuwendenden Vorschrift ist zu berücksichtigen, weil die Rechtslage maßgebend ist, die auch das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde legen müßte, wenn es erst jetzt den Rechtsstreit zu entscheiden hätte (BVerwGE 41, 227 [BVerwG 01.12.1972 - IV C 6/71]; 55, 272 [BVerwG 24.02.1978 - 4 C 12/76]; 61, 285 [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 82/77]).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84
    Die zuletzt angeführte, nach Abschluß des Berufungsverfahrens geänderte Fassung der hier anzuwendenden Vorschrift ist zu berücksichtigen, weil die Rechtslage maßgebend ist, die auch das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde legen müßte, wenn es erst jetzt den Rechtsstreit zu entscheiden hätte (BVerwGE 41, 227 [BVerwG 01.12.1972 - IV C 6/71]; 55, 272 [BVerwG 24.02.1978 - 4 C 12/76]; 61, 285 [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 82/77]).
  • BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76

    Sperrwirkung der §§ 30 ff. BBauG 1960/1976 hinsichtlich landesrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84
    Die zuletzt angeführte, nach Abschluß des Berufungsverfahrens geänderte Fassung der hier anzuwendenden Vorschrift ist zu berücksichtigen, weil die Rechtslage maßgebend ist, die auch das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde legen müßte, wenn es erst jetzt den Rechtsstreit zu entscheiden hätte (BVerwGE 41, 227 [BVerwG 01.12.1972 - IV C 6/71]; 55, 272 [BVerwG 24.02.1978 - 4 C 12/76]; 61, 285 [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 82/77]).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84
    Diese Auslegung wird durch Sinn und Zweck der Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B, ihre Entstehungsgeschichte und die Gesetzesmaterialien, die heranzuziehen und auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist, bestätigt (vgl. u.a. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]).
  • VG Wiesbaden, 18.09.2008 - 8 K 614/08

    Höherwertige Planstelle bei schuldhafter Fürsorgepflichtverletzung des

    Allerdings hat der Kläger, der durch den im Schuljahr 2004/2005 erfolgten Anstieg der Schülerzahl auf über 1000 seit gut 4 Jahren eine Funktion ausfüllt, der nach dem Hessischen Besoldungsgesetz die Wertigkeit eines Amtes nach Besoldungsgruppe A 15 plus Amtszulage (HBesG) zukommt, in dem für die Verpflichtungsklage maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts einen Anspruch auf Ernennung zum Pädagogischen Leiter an einer Gesamtschule mit Oberstufe mit mehr als 1000 Schülern aus der schuldhaften Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (BVerwG, Urteil vom 24.01.1985 -2 C 39/82 -, ZBR 1985, 197; Hess.VGH, Urteil vom 14.07.1982 - I OE 13/80 -, NVwZ 1983, 51; Urteil vom 28.10.1987 - 1 UE 2260/86 -, HessVGRspr.

    Auch aus der Wahrnehmung der Obliegenheiten eines höherwertigen Amtes folgt in aller Regel kein Anspruch des Beamten auf Verleihung eines entsprechenden Status (BVerwG, Urteil vom 24.01.1985 - 2 C 39/82 -, ZBR 1985, 197).

    Ausnahmsweise kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten eine Verpflichtung des Dienstherrn - etwa auf Beschaffung einer Beförderungsmöglichkeit durch Bereitstellung einer höher bewerteten Planstelle hinzuwirken - folgen, wenn es sich dabei um eine Maßnahme der Exekutive handelt, der nur noch die Verwirklichung des anderweitig geäußerten Willens der Gesetzgebung obliegt, und wenn nur die Beförderung dieses Beamten in Betracht kommt (BVerwG, Urteile vom 17.10.1974 - II C 40.72 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 51 und 24.01.1985 - 2 C 39/82 -, ZBR 1985, 197).

    Ein solcher Fall ist bei den so genannten funktionsgebundenen Ämtern anzunehmen, bei denen der Gesetzgeber selbst abschließend und ohne Bewertungsspielraum des Dienstherrn bestimmte Funktionen mit Ämtern bestimmter besoldungsrechtlicher Wertigkeiten verknüpft (BVerwG, Urteil vom 24.01.1985 - 2 C 39/82 -, ZBR 1985, 197; Hess.VGH, Urteil vom 14.07.1982 - I OE 13/80 -, NVwZ 1983, 51; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.12.1975 - IV 483/74 -, ZBR 1976, 155).

    Dieser Zusatz räumt keinen Wertungsspielraum ein (anders als der in dem Urteil des BVerwG vom 24.01.1985 - 2 C 39/82 -, ZBR 1985, 197, zugrunde liegenden Fallkonstellation eines Abteilungsleiters als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.01.1985 - 2 C 39/82 -, ZBR 1985, 197) kann der Dienstherr allerdings einen Beamten für "gewisse, auch längere Zeit" in einer gesetzlich höher bewerteten Funktion beschäftigen, ohne dass sich für ihn daraus ohne weiteres eine Verpflichtung zur Beförderung des Beamten ergäbe; ein aus längerer Beschäftigung erwachsener Anspruch auf Beförderung wird aber auch nicht schlechthin ausgeschlossen.

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90

    Feuerwehrzulage - Einsatzdienst - Brandbekämpfungsdienst - Hilfeleistungsdienst

    Diese berufstypischen Besonderheiten rechtfertigen die Gewährung der Zulage und ihre Beschränkung auf den genannten Personenkreis (vgl. Urteile vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - ; vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - ) zur vergleichbaren Polizeizulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen).

    Dabei kommt es weder auf die Zahl der geleisteten Einsätze noch auf die Art und den Umfang der bei den einzelnen Einsätzen geleisteten bzw. zu leistenden Dienste entscheidend an (vgl. dazu Urteile vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - ; vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - ).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 1.08

    Allgemeine Ämterbewertung; Ämterbewertung; Außendienst; Besonderheiten des

    Die Zulageregelung der Nr. 9 der Vorbemerkungen verlangt keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung, vielmehr genügt ein summarischer Funktionsbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Tätigkeit (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 S. 24 , vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.79 - BVerwGE 62, 354 und vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1).

    Zu deren mit der Zulage abgegoltenen, von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten Besonderheiten gehört das Erfordernis, in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell verantwortliche, möglicherweise einschneidende Maßnahmen zu treffen, und die Bereitschaft, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben gegebenenfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (Urteil vom 24. Januar 1985 a.a.O. S. 25).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 6.08

    Beachrung des Funktionsbezugs i.R.d. Erfordernisses einer bestimmten Verwendung

    Die Zulageregelung der Nr. 9 der Vorbemerkungen verlangt keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung, vielmehr genügt ein summarischer Funktionsbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Tätigkeit (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 BVerwG 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 S. 24; vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.79 - BVerwGE 62, 354 und vom 10. Februar 1983 BVerwG 2 C 20.81 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1).

    Zu deren mit der Zulage abgegoltenen, von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten Besonderheiten gehört das Erfordernis, in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell verantwortliche, möglicherweise einschneidende Maßnahmen zu treffen, und die Bereitschaft, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben gegebenenfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (Urteil vom 24. Januar 1985 a.a.O. S. 25).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 1.07

    Steuerfahndungshelfer; Polizeizulage; Beamte des Steuerfahndungsdienstes;

    Denn die Gewährung einer Stellenzulage erfordert im Hinblick auf die gesetzliche Regelung des § 42 Abs. 1 BBesG grundsätzlich, dass der Dienstposten des Beamten durch die zulageberechtigende Funktion, hier durch die Zugehörigkeit zu der angeführten Beamtengruppe, geprägt ist (zum Erfordernis der Prägung vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2007 - 2 B 2.07 -, juris Rn. 6; ferner BVerwGE 98, 192, 194; Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 55.02 -, ZBR 2004, 173, zitiert nach juris Rn. 10 f.; Urteil vom 24. Januar 1985 - 2 C 9.84 -, ZBR 1985, 197, zitiert nach juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen die typischen zusätzlichen Anforderungen hervorgehoben hat, die mit dem Polizeivollzugsdienst verbunden sind (wie etwa Schusswaffengebrauch, Einsatz von Leben und Gesundheit), können diese Aussagen für den nunmehr erweiterten Kreis der zulageberechtigten Beamten nur noch eingeschränkt Geltung beanspruchen (vgl. BVerwGE 62, 354, 356 f.; Urteil vom 24. Januar 1985, a.a.O., Rn.18; auch OVG Münster, Beschluss vom 1. Juli 1999 - 6 A 5877/98 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 28.11.2017 - 2 B 53.17

    Beamter; Dienstposten; Funktionalprinzip; Generalisierung; Polizeizulage;

    Ebenso wie ein derart bereichsbezogenes Zuordnungsmodell zu einer Versagung der Zulagengewährung im Einzelfall trotz Wahrnehmung entsprechender Funktionen führen kann (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 S. 24), hat es zur Folge, dass ein im entsprechenden Organisationsbereich tätiger Beamter die Zulage auch dann erhält, wenn sein konkreter Aufgaben- und Tätigkeitsbereich nicht vollzugspolizeilich geprägt ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 13.06

    Steuerfahndungshelfer; sog. Polizeizulage

    Denn die Gewährung einer Stellenzulage erfordert im Hinblick auf die gesetzliche Regelung des § 42 Abs. 1 BBesG grundsätzlich, dass der Dienstposten des Beamten durch die zulageberechtigende Funktion, hier durch die Zugehörigkeit zu der angeführten Beamtengruppe, geprägt ist (zum Erfordernis der Prägung vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2007 - 2 B 2.07 -, juris Rn. 6; ferner BVerwGE 98, 192, 194; Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 55.02 -, ZBR 2004, 173, zitiert nach juris Rn. 10 f.; Urteil vom 24. Januar 1985 - 2 C 9.84 -, ZBR 1985, 197, zitiert nach juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen die typischen zusätzlichen Anforderungen hervorgehoben hat, die mit dem Polizeivollzugsdienst verbunden sind (wie etwa Schusswaffengebrauch, Einsatz von Leben und Gesundheit), können diese Aussagen für den nunmehr erweiterten Kreis der zulageberechtigten Beamten nur noch eingeschränkt Geltung beanspruchen (vgl. BVerwGE 62, 354, 356 f.; Urteil vom 24. Januar 1985, a.a.O., Rn.18; auch OVG Münster, Beschluss vom 1. Juli 1999 - 6 A 5877/98 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 39.11

    Aufgabenbetrauung; Auslandsvertretung; Auslandszuschlag;

    Beamte in anderen Bereichen der Zollverwaltung erhielten die Zulage dagegen selbst dann nicht, wenn sie entsprechende Tätigkeiten einschließlich der Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs und des Schusswaffengebrauchs ausgeübt hatten (Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 1 A 2825/09

    Bei Verwendung als verantwortlicher Luftfahrzeugführer mit

    vgl. hierzu: BVerwG, Urteile vom 26. März 2009 2 C 1.08 -, ZBR 2009, 305 = juris, Rn. 13, und vom 24. Januar 1985 - 2 C 9.84 -, ZBR 1985, 197 = juris Rn. 14; Mayer, in: Schwegmann/Summer, a.a.O., § 42 BBesG, Rn. 11 f.

    vgl. hierzu: BVerwG, Urteile vom 26. März 2009 2 C 1.08 -, ZBR 2009, 305 = juris, Rn. 13, und vom 24. Januar 1985 - 2 C 9.84 -, ZBR 1985, 197 = juris Rn. 14; Mayer, in: Schwegmann/Summer, a.a.O., § 42 BBesG, Rn. 11 f.

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 3.08

    Beachtung des Funktionsbezugs i.R.d Erfordernisses einer bestimmten Verwendung

    Die Zulageregelung der Nr. 9 der Vorbemerkungen verlangt keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung, vielmehr genügt ein summarischer Funktionsbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Tätigkeit (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 BVerwG 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 S. 24; vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.79 - BVerwGE 62, 354 und vom 10. Februar 1983 BVerwG 2 C 20.81 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1).

    Zu deren mit der Zulage abgegoltenen, von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten Besonderheiten gehört das Erfordernis, in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell verantwortliche, möglicherweise einschneidende Maßnahmen zu treffen, und die Bereitschaft, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben gegebenenfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (Urteil vom 24. Januar 1985 a.a.O. S. 25).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 5.08

    Anspruch der mit materiellen Aufgaben der Steuerfahndung und mit

  • BVerwG, 28.11.2017 - 2 B 58.17

    Voraussetzungen für die Gewährung der sog. Polizeizulage für Beamte der

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 4.08

    Polizeizulage für eine in der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes für Fahndung

  • BVerwG, 12.09.1994 - 2 C 7.93

    Gewährung einer Sicherheitszulage für eine Tätigkeit bei einem Sicherheitsdienst

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 2.08

    Gewährung einer sog. Polizeizulage an einen in der Steuerfahndungsstelle des

  • VG Würzburg, 29.01.2019 - W 1 K 18.1219

    Kein Anspruch auf frühere Ruhestandsversetzung - Position als stellvertretender

  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 13.94

    Besoldungsrecht - Stellenzulage - Verwendung in zulagefähiger Funktion

  • VG Würzburg, 16.04.2019 - W 1 K 19.19

    Keine Versetzung eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 20.90

    Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst - Stellenzulage - Brandbekämpfungsdienst -

  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 31.90

    Anspruch auf Stellenzulage - Verbot der Dienstgeschäftsführung

  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 53.16

    Anrechnung; Ausbildung; Ausbildungszeit; Beamter; Dienstherrnwechsel; Dienstzeit;

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 54.11

    Gewährung einer Polizeizulage für die Abordnung als Zollverbindungsbeamter an

  • OVG Niedersachsen, 28.10.1993 - 5 L 1489/92

    Widerruf; Polizeizulage; Kur; Rückforderung; Verstoß gegen Bundesrecht

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 2 LB 7/17

    Polizeizulage für Zollbeamte aus dem Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit

  • VG Arnsberg, 25.07.2007 - 2 K 1944/06

    Gewährung einer Zulage nach § 42 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) an einen als

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 53.11

    Gewährung der Polizeizulage gegenüber Zollverbindungsbeamten an einer deutschen

  • VG Düsseldorf, 23.08.2011 - 26 K 1601/11

    Polizeivollzugsbeamter Polizeizulage Polizeidienstunfähigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 1 A 2093/09

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals des Betrautseins von Beamten der Zollverwaltung

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 55.11

    Gewährung einer Polizeizulage für einen Zolloberamtsrat während der

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 56.11

    Gewährung einer Polizeizulage für einen Zollamtsrat während der

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 57.11

    Gewährung der Polizeizulage gegenüber Zollverbindungsbeamten an einer deutschen

  • VGH Bayern, 12.03.2012 - 14 BV 11.202

    Zur Frage, ob für die Tätigkeit als Wärmebild- und Systemoperator in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 1 A 1990/10

    Anspruch eines Zolloberamtsrat beim Zollkriminalamt auf Gewährung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 1 A 3353/04

    Wegfall der Polizeizulage während der Dauer einer Abordnung als

  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 11.90

    Dauer einer vorläufigen Dienstenthebung - Wegfall der Polizeizulage -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - 1 A 1248/16

    Einstellung der Gewährung einer sog. Polizeizulage aufgrund des Nichtableistens

  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 55.16

    Anrechnung des Zeitraums einer Ausbildung auf die Wartezeit für die Gewährung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 1 A 2179/10

    Anspruch eines Zollbeamten auf Gewährung von Polizeizulage für seine Tätigkeit

  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 54.16

    Anrechnen einer früheren Dienstzeit eines Beamten auf Probe auf die Wartezeit für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 1 A 1385/10

    Anspruch auf Gewährung einer Polizeizulage für den Zeitraum einer Tätigkeit als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 1 A 1458/10

    Anspruch eines Zollbeamten auf Polizeizulage für die Zeit seiner Tätigkeit als

  • BVerwG, 23.05.1985 - 6 C 121.83

    Umfang einer zulageberechtigenden Tätigkeit - Anspruch auf Gewährung einer Zulage

  • VGH Bayern, 06.04.2009 - 14 BV 07.1263

    Die Tätigkeit als Wärmebild- und Systemoperator in Hubschraubern der

  • VGH Hessen, 28.10.1987 - 1 UE 2260/86

    Zum Anspruch auf Beförderung bei dauerhafter Übertragung eines höherbewerteten

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2019 - 5 LB 87/18

    Dienstreise; Dienststätte; Einkommensteuerrecht; erste Tätigkeitsstätte;

  • VG Schleswig, 21.01.2016 - 12 A 223/15

    Polizeizulage für Zollbeamten - zur Verwendung auf einem Dienstposten im

  • BFH, 08.10.1993 - VI R 9/93

    Qualifizierung der Polizeizulage als steuerpflichtigen Arbeitslohn

  • VGH Bayern, 14.05.2018 - 14 B 16.2427

    Zum Tatbestandsmerkmal des Wegfalls einer Stellenzulage

  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 14.94

    Anforderungen für die Gewährung einer Stellenzulage - Umfang der Tätigkeit als

  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 3.90

    Dauer einer vorläufigen Dienstenthebung - Wegfall der Polizeizulage -

  • BVerwG, 08.03.2000 - 2 B 9.00

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Osnabrück, 22.04.2002 - 3 A 36/00

    Bereicherungsrecht; Bezügerückforderung; Polizeizulage; Suspendierung; Wegfall

  • OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 5 L 4155/95

    Stellenzulage; Fliegerische Tätigkeit; Gepräge des Aufgabenbereiches; Nachfliegen

  • VG Gießen, 21.12.2012 - 5 K 4556/11

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung

  • BVerwG, 05.03.1986 - 6 B 5.86

    Voraussetzung für die Gewährung einer Stellenzulage - Nichtzulassung der Revision

  • VG Kassel, 25.11.2013 - 1 K 203/13

    Fliegerstellenzulage bei Flugverbot

  • VG Düsseldorf, 28.05.2010 - 13 K 5138/08

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Feldjägerzulagen; Anspruch auf Fortzahlung

  • VG Kassel, 19.06.2007 - 1 E 520/05
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