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   OVG Niedersachsen, 26.02.1991 - 2 OVG A 37/86   

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https://dejure.org/1991,4425
OVG Niedersachsen, 26.02.1991 - 2 OVG A 37/86 (https://dejure.org/1991,4425)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.02.1991 - 2 OVG A 37/86 (https://dejure.org/1991,4425)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - 2 OVG A 37/86 (https://dejure.org/1991,4425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 20 Abs. 2 BBesG; § 19 Abs. 2 BBesG; § 18 BBesG; § 2 BesG ND
    Einweisung; Lehrer; Besoldungsgruppe; Erreichen einer Mindestschülerzahl; Bestand der Schülerzahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einweisung; Lehrer; Besoldungsgruppe; Erreichen einer Mindestschülerzahl; Bestand der Schülerzahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1992, 213
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.10.1974 - II C 40.72

    Besoldungsansprüche eines Beamten - Einstufung in eine bestimmte Besoldungsstufe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.1991 - 2 A 37/86
    Dieser Wille muß dann nur noch stellenplanmäßig umgesetzt und durch geeignete beamtenrechtliche Maßnahmen verwirklicht werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1974 - II C 40.72 - Buchholz 232, § 79 Nr. 51).
  • VG Wiesbaden, 18.09.2008 - 8 K 614/08

    Höherwertige Planstelle bei schuldhafter Fürsorgepflichtverletzung des

    1988, 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1975 - IV 483/74 -, ZBR 1976, 155; OVG Lüneburg, Urteil vom 26.02.1991 - 2 OVG A 37/86 -, ZBR 1992, 213).

    Die Vorschrift korrespondiert mit § 18 Abs. 1 S. 1 BBesG und stellt auch im Verhältnis zu den gesetzlichen Funktionsmerkmalen klar, dass deren Erfüllung allein noch keinen Anspruch auf die Übertragung des Amtes gibt, vielmehr dem Dienstherrn auch in den Fällen, in denen einem Amt gesetzlich eine Funktion zugeordnet ist, grundsätzlich den bei Beförderungen und ähnlichen Maßnahmen bestehenden personalwirtschaftlichen Ermessenspielraum belässt (OVG Lüneburg, Urteil vom 26.02.1991 - 2 OVG A 37/86 -, ZBR 1982, 213).

    In der vorliegenden Konstellation stellt sich die Beförderung des Klägers in die Besoldungsgruppe A 15 plus Amtszulage nach dem Hessischen Besoldungsgesetz nur noch als exekutive Maßnahme zur Verwirklichung des bereits geäußerten Willens der Gesetzgebung dar (OVG Lüneburg, Urteil vom 26.02.1991 - 2 OVG A 37/86 -, ZBR 1982, 213).

    Er hat, auch zum Schutz der Rechtsstellung des betroffenen Beamten, auf die Herstellung des Gleichklangs zwischen gesetzlicher Stellenbewertung und beamtenrechtlichem Status einschließlich der dieser zugeordneten Besoldung hinzuwirken (OVG Lüneburg, Urteil vom 26.02.1991 - 2 OVG A 37/86 -, ZBR 1982, 213).

    Auf dieser Grundlage verbietet die Fürsorgepflicht, die in diesen Fällen das Ermessen des Dienstherrn begrenzt, jedenfalls eine in voller Absicht auf Dauer angelegte "überwertige" Beschäftigung ohne entsprechende Beförderung des Beamten (Hess.VGH, Urteil vom 28.10.1987 - 1 UE 2260/86 -, HessVGRspr. 1988, 9; OVG Lüneburg, Urteil vom 26.02.1991 - 2 OVG A 37/86 -, ZBR 1982, 213).

    Es kann offenbleiben, ob sich der Anspruch aus der Fürsorgepflicht zu einem Ernennungsanspruch verdichtet, wenn für die Besetzung der höher zu bewertenden Stelle kein anderer Beamter als der Stelleninhaber in Betracht kommt (OVG Lüneburg, Urteil vom 26.02.1991 - 2 OVG A 37/86 -, ZBR 1982, 213).

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

    Ob und ggf. unter welchen Umständen im Einzelfall sich die dem Dienstherrn allgemein obliegende Fürsorgepflicht zu einem Anspruch des Beamten gegen seinen Dienstherrn verdichten kann, der auf die Einrichtung einer Planstelle und die Übertragung des damit verbundenen Amtes gerichtet ist (vgl. dazu einerseits BVerwG 24. Januar 1985 - 2 C 39/82 - NVwZ 1986, 123; andererseits VGH Baden-Württemberg 2. Dezember 1975 - IV 483/74 - ZBR 1976, 155, 156 und OVG Lüneburg 26. Februar 1991 - 2 OVG A 37/86 - ZBR 1992, 213, 214), bedarf im vorliegenden Zusammenhang keiner weiteren Erörterung.
  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02

    Zur Besoldung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts

    Unerörtert bleiben kann deshalb die vom Finanzministerium Baden-Württemberg aufgeworfene Frage, ob angesichts des Umstandes, dass erst im Oktober 1996 mehr als 100 dauerhafte Stellen für Arbeitsrichter ausgewiesen waren, im Zeitpunkt der Ernennung im Hinblick auf eine mögliche Fluktuation und später im Hinblick auf § 19 Abs. 2 BBesG - selbst bei Bestehen einer Rechtsgrundlage für die Besoldung in R 8 ab 101 Richterplanstellen - ein zwingender Anspruch auf Besoldung nach R 8 bestanden hätte (vgl. dazu Schwegmann/Summer, a.a.O., § 18 BBesG Rn. 11 c und § 19 BBesG Rn. 11, 12; Clemens/Millack/Engelking/Lantermann/Henkel, a.a.O., § 19 Anm. 5; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985, DÖV 1985, S. 875 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Februar 1991, ZBR 1992, S. 213 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 1975, ZBR 1976, S. 155 ).
  • VG Magdeburg, 18.10.2011 - 5 A 60/10

    Schadensersatz wegen unterbliebener Ernennung zum Kanzler einer Fachhochschule

    Darin kommt zum Ausdruck, dass der Besoldungsgesetzgeber den für statusbezogene Entscheidungen zuständigen Dienstherrn nicht bindet, sondern ihm auch in den Fällen, in denen einem Amt gesetzlich eine Funktion zugeordnet ist, den bei Beförderungen und ähnlichen Maßnahmen bestehenden Spielraum belässt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26. Februar 1991 - 2 A 37/86 -, ZBR 1992, 213).

    Diese widerspricht dem hergebrachten Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation, so dass der Dienstherr aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten gehalten sein kann, auf die Herstellung des Gleichlaufs zwischen gesetzlicher Stellenbewertung und beamtenrechtlichem Status einschließlich der diesem zugeordneten Besoldung hinzuwirken (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26. Februar 1991 - 2 A 37/86 -, a. a. O.; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 19. November 1974 - VI B 21.74 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 52).

  • VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 270/02

    Amtszulage; Beförderung; Besoldung; Fürsorgepflicht; Niedersächsische

    Da der Prozess sich zur Zeit der Erfüllbarkeit des Besoldungsanspruchs als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage entwickelt hat, hat der Kläger, nachdem ohne sein Zutun die Voraussetzungen einer Erfüllung weggefallen sind, ein berechtigtes Interesse daran, dass im anhängigen Verfahren geklärt wird, ob die von ihm beantragte Verpflichtung der Beklagten bestanden hat oder zu Recht abgelehnt worden ist (in diesem Sinne auch OVG Lüneburg, Urteil vom 26.2.1991 - 2 A 37/86 -, ZBR 1992, 213).

    Eine die Fürsorgepflicht und den Gleichheitssatz verletzende Handhabung kann grundsätzlich erst dann angenommen werden, wenn die funktionsgerechte Besoldung länger als 5 Jahre unterbleibt (in diesem Sinne wohl auch OVG Lüneburg, Urteil vom 26.2.1991, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2009 - 5 LA 341/07

    Zuordnung eines Amtes zu einer Besoldungsgruppe anhand der Schülerzahl;

    Steigt die Schülerzahl über den Schwellenwert für eine höhere Einstufung der ausgeübten Funktion, muss das dieser Einstufung entsprechende Statusamt dem betroffenen Beamten nämlich nur nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG zugänglich gemacht werden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.2.1991 - 2 A 37/86 -, OVGE 42, 381 [383]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2008 - 6 A 4075/05
    1 und 2, oder aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, vgl. Nds. OVG, Urteil vom 26. Februar 1991 - 2 A 37/86 -, ZBR 1992, 213, herzuleiten ist, kann offen bleiben, weil jedenfalls die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
  • VG Stuttgart, 25.04.2007 - 17 K 391/06

    Beamtenbesoldung: Anspruch auf Übertragung des Amtes eines Rektors der

    Darin kommt zum Ausdruck, dass der Besoldungsgesetzgeber den für statusbezogene Entscheidungen zuständigen Dienstherrn nicht bindet, vielmehr ihm auch in den Fällen, in denen einem Amt gesetzlich eine Funktion zugeordnet ist, den bei Beförderungen und ähnlichen Maßnahmen bestehenden Spielraum belässt (vgl. Niedersächs. OVG, Urt. v. 26.02.1991, Az.: 2 A 37/86, ZBR 1992, 213).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.1991 - 2 L 132/89

    Freistellung einer Lehrerin zum Stillen ihres Kindes; Zulässigkeit einer

    Auch kann die Klägerin, nachdem die Erledigung der Anordnung während des bereits anhängigen Rechtsstreits eingetreten ist, nicht darauf verwiesen werden, daß sie unmittelbar auf Leistung klagen könnte (vgl. Urt. d. OVG Lüneburg v. 26.2.1991 - 2 OVG A 37/86 -).
  • VG Lüneburg, 16.11.2005 - 1 A 337/04

    Alimentation; Amtsangemessene Alimentation; beamtenrechtliche Fürsorgepflicht;

    Denn zum einen wird der Kläger jedenfalls nach der Besoldungsgruppe A 10 BBesO entsprechend seinem gegenwärtigen statusrechtlichen Amt alimentiert und zum anderen kann ein derartiger Anspruch aus der Fürsorgepflicht nur dann entnommen werden, wenn für die Besetzung der höher zu bewertenden Stelle kein anderer Beamter als der Stelleninhaber in Betracht kommt: Nur dann kann sich der Anspruch aus der Fürsorgepflicht zu einem Ernennungsanspruch (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.21991 - 2 OVG A 37/86 -, ZBR 1992, 213 ) und damit auch zu einem Anspruch auf amtsangemessene Alimentation verdichten.
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