Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,379
BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01 (https://dejure.org/2002,379)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2002 - 2 C 6.01 (https://dejure.org/2002,379)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 2 C 6.01 (https://dejure.org/2002,379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BBG §§ 70, 78; BGB a. F. §§ 195, 666, 667, 681; StGB § 73 e
    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des Dienstherrn; Anspruch auf Rechenschaft; Schadenersatzanspruch; Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken; Verfallserklärung; Verjährung.

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Schmiergeld - Herausgabe von Schmiergeld - Herausgabeanspruch des Dienstherrn - Anspruch auf Rechenschaft - Schadenersatzanspruch - Annahme von Belohnungen - Annahme von Geschenken - Verfallserklärung - Verjährung

  • Judicialis

    BBG § 70; ; BBG § 78; ; BGB a.F. § 195; ; BGB a.F. § 666; ; BGB a.F. § 667; ; BGB a.F. § 681; ; StGB § 73 e

  • RA Kotz

    Schmiergeld: Muss es an den Dienstherrn herausgegeben werden?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des Dienstherrn; Anspruch auf Rechenschaft; Schadenersatzanspruch; Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken; Verfallserklärung; Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beamter muß "Schmiergelder" an seinen früheren Dienstherrn herausgeben

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beamter muß "Schmiergelder" an seinen früheren Dienstherrn herausgeben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schmiergeld ist abzugeben!

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Korrupte Beamte müssen Schmiergelder herausgeben

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 389
  • NJW 2002, 1968
  • NVwZ 2002, 1249 (Ls.)
  • DVBl 2002, 1218
  • DÖV 2002, 782
  • ZBR 2002, 356
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99

    Auflage, Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes durch einen Beamten unter einer

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01
    Das gesetzliche Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch einen Beamten in Bezug auf sein Amt (§ 70 Satz 1 BBG) konkretisiert die Treuepflicht und Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung (vgl. Urteil vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 19.99 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 9 S. 11).

    Es dient der Korruptionsbekämpfung und erfasst deswegen jeden wirtschaftlichen Vorteil, der dem Beamten von dritter Seite zugewendet wird (vgl. Urteil vom 20. Januar 2000, a.a.O. S. 12 m.w.N.).

    Es genügt, wenn die dienstliche Tätigkeit des Beamten für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist (stRspr; vgl. Urteil vom 20. Januar 2000, a.a.O. S. 12 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 19.97

    Aufsichtsratsvergütung, Abführung durch Ehrenbeamten;; Aufsichtsrat, Tätigkeit in

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01
    Zuwendungen von dritter Seite für eine zum Amt gehörende Tätigkeit sind an den Dienstherrn abzuführen (vgl. Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 19.97 - BVerwGE 106, 324 ), wenn nicht der Verfall des rechtswidrig Erlangten im Strafverfahren angeordnet worden ist (§§ 73 ff. StGB).
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01
    Ein Auskunftsanspruch kann zwar dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn das Informationsbedürfnis mangels Durchsetzbarkeit des Hauptanspruchs entfallen ist (vgl. BGHZ 33, 373 ; NJW 1985, 384 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01
    Ein Auskunftsanspruch kann zwar dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn das Informationsbedürfnis mangels Durchsetzbarkeit des Hauptanspruchs entfallen ist (vgl. BGHZ 33, 373 ; NJW 1985, 384 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86

    Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01
    Die Klägerin war nicht gehalten, ihren Anspruch durch Leistungsbescheid geltend zu machen, sondern konnte stattdessen Klage erheben, nachdem sich der Beklagte in der Vorkorrespondenz unter Berufung auf Verjährung geweigert hatte, dem Auskunfts- und Herausgabeverlangen der Klägerin nachzukommen (vgl. u.a. Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 15.86 - Buchholz 11 Art. 8 GG Nr. 4 S. 2 m.w.N. = BVerwGE 80, 164 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.2000 - 10 A 10513/00

    Über Schmiergeld müssen Beamte informieren!

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01
    Das Berufungsgericht hat ihr durch Teilurteil vom 24. November 2000 (DVBl 2001, 752) stattgegeben und den Beklagten verpflichtet, der Klägerin Auskunft über gezahlte Bargeldbeträge und Art, Zustand und Verbleib mehrerer, im Einzelnen aufgeführter Gegenstände zu erteilen.
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01
    Für ihn gilt in Ermangelung einer speziellen Verjährungsvorschrift die regelmäßige Verjährungsfrist (vgl. auch Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 14.81 - BVerwGE 66, 251 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Sind freilich speziellere Verjährungsfristen, sei es aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sei es aus anderen gesetzlichen Regelungen, nicht analogiefähig, so hat das Bundesverwaltungsgericht in der dreißigjährigen Regelverjährung des § 195 BGB a.F. den Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens gesehen (Urteile vom 15. Mai 1984 a.a.O. S. 233 bzw. S. 7, vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 74.85 - BVerwGE 75, 173 = Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 11 S. 6 f. und vom 31. Januar 2002 - BVerwG 2 C 6.01 - BVerwGE 115, 389 = Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 10 S. 16; vgl. auch F. Kirchhof in: Fs. Selmer, 2004, 725 ).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Dass der auf Zahlung in Anspruch genommene Ruhestandsbeamte den erhaltenen Betrag inzwischen in voller Höhe an den Dienstherrn abgeführt hat, kann nicht zu einer milderen Disziplinarmaßnahme führen, weil er hierzu gesetzlich verpflichtet war (Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 2 C 6.01 - BVerwGE 115, 389).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 1 A 136/07

    Pflicht eines Beamten zur Herausgabe der in Bezug auf sein Amt angenommenen

    Nachdem das Bundesministerium der Verteidigung die Wehrbereichsverwaltung West unter dem 1. März 2004 aufgefordert hatte, in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31. Januar 2002 (2 C 6.01) ein Herausgabeanspruch der Beklagten gegenüber dem Kläger gemäß § 70 BBG bestehe, wurde der Kläger unter dem 14. April 2004 hinsichtlich der Herausgabe seitens der Firma Q. erlangter Zahlungen in Höhe von umgerechnet 73.012,48 EUR (180.000 DM abzgl. von der Firma Q. gezahlter 37.200 DM) angehört.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 2 C 6.01 -, BVerwGE 115, 389, 391 f.; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2002 - 1 B 1526/01 -, NWVBl. 2002, 471 f. (betreffend die Vorschrift des § 76 LBG NRW); Plog/Wiedow/Lehmhöfer/Bayer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, Stand: März 2008, § 70 BBG Rn. 3a.

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002, a.a.O., S. 391, unter Hinweis auf Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 C 19.99 -, NVwZ 2000, 820; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2002, a.a.O., S. 472; Plog/Wiedow/Lemhöfer/ Bayer, a.a.O., § 78 BBG Rn. 47c.

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002, a.a.O., S. 392; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2002, a.a.O., S. 472.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 1 A 1140/09

    Abschöpfung eines erlangten Vermögensvorteils durch eine Geldauflage nach § 153a

    Auf der Grundlage entsprechend einschlägiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Entscheidungen, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 2 C 6.01 -, BVerwGE 115, 389 = DÖD 2002, 170 = ZBR 2002, 356; OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 1 B 1526/01 -, NVwZ-RR 2003, 136, galt dies jedenfalls für die Zeit ab dem Jahre 2002, welche vorliegend allein interessiert.

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 31. Januar 2002 - 2 C 6.01 -, a.a.O., welcher sich der Senat angeschlossen hat, vgl. Beschluss vom 3. Juli 2002 - 1 B 1526/01 -, a.a.O.; ferner (zuletzt) Urteil vom 9. April 2008 - 1 A 136/07 -, DÖD, 2008, 280 = juris Rn. 36.

    Gewissermaßen für den Hauptanwendungsfall einer denkbaren Konkurrenz mehrerer mit vergleichbarer Zielrichtung auf dasselbe Erlangte zugreifende Abschöpfungsansprüche hat im Übrigen auch § 76 Abs. 2 LBG NRW a.F. - offenbar in Anlehnung an eine entsprechende Vorgabe in dem bereits zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2002 (a.a.O.) - in seinem Satz 4 eine ausdrückliche Regelung getroffen, welche insoweit eine Doppelabschöpfung zwingend ausschließt.

    Zwar enthält die Begründung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2002 (a.a.O., Rn. 14) u.a. den Satz: "Hat das Strafgericht - wie im vorliegenden Fall - keinen Verfall angeordnet, bleibt es bei der beamtenrechtlichen Ablieferungspflicht".

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2002 - 2 A 11104/02

    Ablieferung von Vergütungen der kommunalen Wahlbeamten in kommunalen Unternehmen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - zu den entsprechenden §§ 70 BBG und 85 Saarl.BG - sind die Begriffe "Belohnungen und Geschenke" weit auszulegen und umfassen jedwede wirtschaftlichen Vorteile, die dem Beamten in Bezug auf sein Hauptamt gewährt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1998, E 106, 324 [327]; Urteil vom 31. Januar 2002, NJW 2002, 1968).

    Dieses weite Verständnis zur Rechtsfolge des § 78 Satz 1 LBG hat das Bundesverwaltungsgericht in dem bereits zitierten Urteil vom 23. April 1998 zu den entsprechenden Bestimmungen des § 70 BBG und § 85 Saarl.BG vertreten und zuletzt in seinem Urteil vom 31. Januar 2002 (DVBl. 2002, 1218) bestätigt.

    Ein Rückgriff auf die allgemeine Verjährungsregelung des § 195 BGB a.F. (30 Jahre) wäre nur in Ermangelung spezieller Verjährungsvorschriften erlaubt (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002, a.a.O.; zur Anwendung des § 105 a LBG auch auf Rückforderungsansprüche: Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2001, Rn. 748 Fn. 231).

  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

    75 Dass der auf Zahlung in Anspruch genommene Ruhestandsbeamte den ihm zugewendeten Betrag in Höhe von 1 790, 40 DM inzwischen in voller Höhe an den Dienstherrn abgeführt hat, kann nicht zu einer milderen Disziplinarmaßnahme führen, weil er hierzu gesetzlich verpflichtet war (vgl. Urteil vom 31. Januar 2002 BVerwG 2 C 6.01 BVerwGE 115, 389 ).
  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 16a D 17.65

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einer vorsätzlichen Vorteilsnahme und

    Es genügt, wenn die dienstliche Tätigkeit des Beamten für die Gewährung des Vorteils maßgeblich ist (BVerwG, U.v. 31.1.2002 - 2 C 6.01 - BVerwGE 115, 389, juris Rn. 13).
  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Abführung von Vergütungen eines

    Auch andere Vorschriften, die eine Pflicht zur Ablieferung verbotswidrig erlangter Vorteile zum Gegenstand haben, ohne den Umfang der abzuliefernden Zuwendung näher zu umschreiben, sind im Hinblick auf ihre Bestimmtheit in der Vergangenheit höchstrichterlich nicht in Zweifel gezogen worden (vgl. zu § 70 BBG: BVerwG, Urt. vom 31.01.2002 - 2 C 6.01, BVerwGE 115, 389).

    Vielmehr ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass, wenn besondere öffentlich-rechtliche Verjährungsvorschriften nicht bestehen, bei öffentlich-rechtlichen Leistungsklagen die regelmäßige Verjährungsvorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung findet (vgl. BVerwG, Urt. vom 31.01.2002 a. a. O.; Urt. vom 25.11.1982 - 2 C 14.81, BVerwGE 66, 251).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 2/07

    Verbotene Zuwendungen an Landtagsabgeordnete; Vorliegen einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt etwa Urt. v. 31.1.2002 - 2 C 6/01 -, BVerwGE 115, 389 ff.) ist ein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger bzw. eine Behörde grundsätzlich nicht gehalten, einen Anspruch durch Leistungsbescheid geltend zu machen, sondern kann stattdessen Klage erheben, wenn der Erlass eines Verwaltungsaktes nicht ausdrücklich als gesetzliche Handlungsform vorgeschrieben ist und nach dem vorprozessualen Verhalten des späteren Beklagten ohnehin mit der Anfechtung eines Verwaltungsaktes zu rechnen ist.

    Dies gilt insbesondere auch für die Abführung zu Unrecht erhaltener Leistungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2002, a. a. O., und v. 25.11.1982 - 2 C 14/81 -, BVerwGE 66, 251 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07

    Anforderungen an das Vorliegen einer verbotenen Zuwendungen an

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt etwa Urt. v. 31.1.2002 - 2 C 6/01 -, BVerwGE 115, 389 ff.) ist ein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger bzw. eine Behörde grundsätzlich nicht gehalten, einen Anspruch durch Leistungsbescheid geltend zu machen, sondern kann stattdessen Klage erheben, wenn der Erlass eines Verwaltungsaktes nicht ausdrücklich als gesetzliche Handlungsform vorgeschrieben ist und nach dem vorprozessualen Verhalten des späteren Beklagten ohnehin mit der Anfechtung eines Verwaltungsaktes zu rechnen ist.

    Dies gilt insbesondere auch für die Abführung zu Unrecht erhaltener Leistungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2002, a. a. O., und v. 25.11.1982 - 2 C 14.81 -, BVerwGE 66, 251 ff.).

  • LAG Berlin, 30.11.2004 - 3 Sa 1634/04

    Herausgabe von Schmiergeldern im öffentlichen Dienst; Bedeutung des Grundsatzes

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 6.08

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 163/05

    Anspruch auf Abführung verbotswidrig erhaltener Zuwendungen gegen einen

  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10

    Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2010 - 5 LA 109/08

    Ablieferung der aus einer untersagten Nebentätigkeit erzielten Vergütung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08

    Kostenerstattungsanspruch nach § 23 Abs. 5 StrG ST; Verjährung

  • LG Braunschweig, 30.09.2011 - 6 KLs 19/11

    Urteil gegen früheren Leiter der Autobahnmeisterei BS bestätigt

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2022 - 6 LD 2/18

    Klagebefugnis; Personalrat; Ruhestandsbeamter; Schwerbehindertenvertretung;

  • VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14

    Beseitigung eines Ölunfalls; verwaltungsgerichtliche Leistungsklage; Ermessen der

  • VG Minden, 07.04.2011 - 4 K 1481/09

    Kreisbeamter darf Vergütungen weitgehend behalten

  • BVerwG, 08.06.2005 - 1 D 3.04

    Lauf der Berufungsfrist; Urteilszustellung an Beamten und Verteidiger;

  • SG Mannheim, 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13

    Krankenversicherung - Rahmenvertrag zwischen Krankenkasse und Apotheke nach § 129

  • OLG Hamm, 22.12.2004 - 3 Ss 431/04

    Untreue; Betrug; Entsorgung von Praxissondermüll; Schmiergeld

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 20.08

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2005 - 10 A 10215/05

    Annahme von "Schmiergeld"; Aktivlegitimation der Bahn-AG bei Herausgabeansprüchen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 2332/09

    Thematischer Bezug eines bei einem privaten Veranstalter gehaltenen Vortrags zu

  • VG Minden, 07.04.2011 - 4 K 567/11

    Kreisbeamter darf Vergütungen weitgehend behalten

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05

    Rundfunkgebührenrecht: Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe;

  • OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 93/03

    Verjährung des Auskunftsanspruchs

  • ArbG Berlin, 15.06.2004 - 93 Ca 29078/03

    Anspruch auf Herausgabe des gewährten Bestechungslohns

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22

    Bestimmtheit der Disziplinarklageschrift; Blutwerte; Disziplinarklagebehörde;

  • VG Hannover, 29.03.2017 - 13 A 171/14

    Bestechlichkeit; inhaltliche Bestimmtheit; Drittschadensliquidation; Korruption;

  • LAG Niedersachsen, 14.09.2005 - 15 Sa 1610/03

    Herausgabeanspruch von Schmiergeld gegenüber einem Angestellten des öffentlichen

  • VG München, 18.12.2007 - M 5 K 06.916

    Ludwig-Holger Pfahls

  • VG Koblenz, 09.09.2004 - 2 K 1442/04
  • VG Köln, 20.03.2009 - 19 K 5281/07

    Herausgabeanspruch eines Dienstherrn von Weinpräsenten bzw. deren Gegenwert in

  • VG München, 29.09.2015 - M 5 K 15.707

    Ausgleichsanspruch, Zuvielarbeit, Feuerwehr, Versetzung, Gesamtrechtsnachfolge,

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LC 150/11

    Unterliegen so genannter Zwischenzinsforderungen einer kurzen (3- oder 4-

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2002 - 1 B 1526/01

    Entgegennahme von Schmiergeldern für dienstliche Tätigkeit; Herausgabeanspruch

  • VGH Bayern, 26.11.2008 - 3 BV 07.1268

    Zum Erlöschen des Rückforderungsanspruchs nach § 12 Abs. 2 BBesG bei einem

  • VG Düsseldorf, 21.08.2015 - 26 K 9086/13

    Verpflichtung eines Beamten zur Herausgabe einer Vergütung für eine wie eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2008 - 1 A 444/07

    Anspruch des Dienstherrn auf Rückzahlung eines zur Aufbringung einer Mietkaution

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2014 - 5 ME 52/14

    Vorteilsannahme nach der Beendigung eines Beamtenverhältnisses

  • VG München, 26.02.2013 - M 5 K 11.5749

    Unterbliebene Zahlung des Kinderanteils im Familienzuschlag; Erlöschen; Berufen

  • VG Koblenz, 27.06.2002 - 6 K 2816/01
  • VG Berlin, 21.11.2003 - 5 A 174.02
  • VG München, 27.05.2014 - M 5 K 13.763

    Unterbliebene Zahlung des Kinderanteils und hälftigen Ehegattenanteils im

  • VG München, 09.06.2015 - M 5 K 14.3000

    Feuerwehr; unionsrechtlich rechtswidrige Zuvielarbeit; Erlöschen;

  • VG Trier, 08.05.2008 - 2 K 807/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht