Rechtsprechung
LG Magdeburg, 28.09.2011 - 7 O 545/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 19 Abs 2 S 1 Nr 3 MarkenG, § 383 Abs 1 Nr 6 ZPO
Markenrechtsverletzung: Anspruch auf Drittauskunft über die Identität eines auf eBay mit gefälschten Parfümprodukten handelnden Kontoinhabers; Zeugnisverweigerungsrecht wegen Bankgeheimnis - webshoprecht.de
Anspruch auf Drittauskunft über die Identität eines auf eBay mit gefälschten Parfümprodukten handelnden Kontoinhabers
- webshoprecht.de
Anspruch auf Drittauskunft über die Identität eines auf eBay mit gefälschten Parfümprodukten handelnden Kontoinhabers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
EBay ist bei Verdacht auf Markenverletzung verpflichtet, die Konto- und Adressdaten des Mitglieds herauszugeben
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Auskunftspflicht einer Bank bei Markenverletzung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Bank zur Auskunft über Verkäufer-Daten bei Fälschungen verpflichtet
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auskunftspflicht von eBay bei Verdacht auf Markenverletzung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auskunftspflicht von Bank bei Verdacht auf Markenverletzung
Besprechungen u.ä.
- raheinemann.de (Entscheidungsbesprechung)
Auskunftspflicht einer Bank bei Markenverletzung
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 28.09.2011 - 7 O 545/11
- OLG Naumburg, 15.03.2012 - 9 U 208/11
- BGH, 17.10.2013 - I ZR 51/12
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-580/13
- EuGH, 16.07.2015 - C-580/13
- BGH, 21.10.2015 - I ZR 51/12
Papierfundstellen
- ZD 2012, 39
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.10.2015 - I ZR 51/12
EU-Grundrechtecharta Art. 8 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1, Art. 17, Art. 47 Satz 1, Art. …
Das Landgericht hat die beklagte Sparkasse antragsgemäß zur Auskunft verurteilt (LG Magdeburg, ZD 2012, 39). - OLG Naumburg, 15.03.2012 - 9 U 208/11
Bankauskunft - Markenrechtlicher Auskunftsanspruch bei Vertrieb …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 28. September 2011 - 7 O 545/11 - abgeändert und die Klage abgewiesen.das am 28. September 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg, Geschäftsnummer 7 O 545/11, aufzuheben.
Rechtsprechung
LG Köln, 27.09.2011 - 27 O 142/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sportvereinsmitglied hat Anspruch auf Herausgabe aller Mitgliederdaten als Ausfluss seines Mitgliedschaftsrechts; Anspruch eines Sportvereinsmitgliedes auf Herausgabe aller Mitgliederdaten als Ausfluss seines Mitgliedschaftsrechts
- fc-reloaded.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 37; BDSG § 28
Sportvereinsmitglied hat Anspruch auf Herausgabe aller Mitgliederdaten als Ausfluss seines Mitgliedschaftsrechts; Anspruch eines Sportvereinsmitgliedes auf Herausgabe aller Mitgliederdaten als Ausfluss seines Mitgliedschaftsrechts - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Vereinsmitglied hat Anspruch auf Offenbarung der Namen und Anschriften der Mitglieder des Vereins
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Vereinsmitglied hat Anspruch auf Herausgabe der Mitgliederdaten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mitglied eines Vereins hat Anspruch auf Herausgabe von Daten stimmberechtigter Mitglieder
Papierfundstellen
- SpuRt 2012, 115
- ZD 2012, 39
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.06.2010 - II ZR 219/09
Vereinsrecht: Berechtigtes Interesse eines Vereinsmitglieds an Kenntnis von Name …
Auszug aus LG Köln, 27.09.2011 - 27 O 142/11
Der Kläger nimmt den Beklagten, einen überregional bekannten Sportverein mit mehr als 50.000 Mitgliedern, unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Beschl. v. 21.06.2010 - II ZR 219/09, auf Herausgabe aller Mitgliederdaten in Anspruch.Sind die Informationen, die sich das Mitglied durch Einsicht in die Unterlagen des Vereins beschaffen kann, in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, kann es zum Zwecke der Unterrichtung einen Ausdruck der geforderten Informationen oder auch deren Übermittlung in elektronischer Form verlangen (BGH, Beschl. v. 21.06.2010 - II ZR 219/09;… zustimmend Schöpflin in: BeckOK BGB (Bamberger/Roth), Stand: 01.03.2011, § 38 BGB Rn. 19; zweifelnd: LG Köln, Beschl. v. 21.01.2011 - 13 S 294/10, n.v.).
Dabei ist es dem Mitgliedern eines Vereins grundsätzlich nicht verwehrt, auch selbst Einsicht in die Mitgliederliste zu nehmen bzw. die Übermittlung der dort enthaltenen Informationen in elektronischer Form an sich selbst zu verlangen, sofern sie ein berechtigtes Interesse darlegen und ihrem Interesse nicht überwiegende Interessen des Vereins oder berechtigte Belange der Vereinsmitglieder entgegen stehen (BGH, Beschl. v. 25.10.2010 - II ZR 219/09, Juris Tz. 6).