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   VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164   

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https://dejure.org/2015,9380
VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164 (https://dejure.org/2015,9380)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.03.2015 - 5 B 14.2164 (https://dejure.org/2015,9380)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. März 2015 - 5 B 14.2164 (https://dejure.org/2015,9380)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Medienrechtliche Abgrenzung einer kommunalen Wählervereinigung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins von einem Presseunternehmen oder Hilfsunternehmen der Presse

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 41 BDSG, § 57 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG
    Sonstiges: Datenschutzrecht: Kommunale Wählervereinigung handelt bei Internetauftritt nicht als Unternehmen der Presse | Internetauftritt einer kommunalen Wählervereinigung ; Veröffentlichung von E-Mail-Korrespondenz mit Mitarbeiterdaten eines Ministeriums ; Anordnung ...

  • datenschutz.eu

    Für kommunale Wählervereinigung gilt das datenschutzrechtliche Medienprivileg nicht

  • adresshandel-und-recht.de

    Für kommunale Wählervereinigung gilt das datenschutzrechtliche Medienprivileg nicht

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 41 BDSG, § 57 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG
    Sonstiges: Datenschutzrecht: Kommunale Wählervereinigung handelt bei Internetauftritt nicht als Unternehmen der Presse | Internetauftritt einer kommunalen Wählervereinigung ; Veröffentlichung von E-Mail-Korrespondenz mit Mitarbeiterdaten eines Ministeriums ; Anordnung ...

  • rewis.io

    Datenverarbeitung, Kommunale Wählervereinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 41; RStV § 57
    Medienrechtliche Abgrenzung einer kommunalen Wählervereinigung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins von einem Presseunternehmen oder Hilfsunternehmen der Presse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Medienprivileg für kommunale Wählervereinigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Medienprivileg für kommunale Wählervereinigung

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 26.03.2015)

    Gericht weist Flitz-Klage ab: Namen von Amtsmitarbeitern dürfen nicht im Internet stehen

  • delegedata.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Namen und Kontaktdaten von Amtsmitarbeitern dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auf kommunale Wählervereinigung ist datenschutzrechtliches Medienprivileg nicht anwendbar

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 41 BDSG, § 57 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG
    Sonstiges: Datenschutzrecht: Kommunale Wählervereinigung handelt bei Internetauftritt nicht als Unternehmen der Presse | Internetauftritt einer kommunalen Wählervereinigung ; Veröffentlichung von E-Mail-Korrespondenz mit Mitarbeiterdaten eines Ministeriums ; Anordnung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2015, 678
  • DÖV 2015, 672
  • ZD 2015, 324
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09

    Vorhalten eines Artikels in Online-Archiv ist rechtswidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164
    Deren Daten sind für den Kern der Berichterstattung des Klägers ein nicht erhebliches Detail, das problemlos weggelassen werden kann, ohne die Darstellung zu verfälschen (vgl. OLG Hamburg, U.v. 17.11.2009 - 7 U 62/09 - BeckRS 2011, 05452).
  • VGH Bayern, 13.08.2004 - 7 CE 04.1601

    Informationsanspruch der Presse zu nichtöffentlich beratenen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164
    Auch habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits zur Veröffentlichung der Namen neu eingestellter Behördenmitarbeiter entschieden (BayVGH, B.v. 13.8.2004 - 7 CE 04.1601).
  • BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03

    Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164
    Bei den Angaben, die die Beigeladene betreffen, handelt es sich bezüglich ihres Namens, der Telefon- und der Faxnummer sowie der E-Mail-Adresse um personenbezogene Daten gemäß § 3 Abs. 1 BDSG (vgl. Gola/Schomerus, BDSG, 12. Aufl. 2015, § 3 Rn. 3 zur "betrieblichen Telefonnummer"), hinsichtlich derer sie sich auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berufen kann (vgl. BVerwG, U.v. 23.6.2004 - 3 C 41/03 - juris Rn. 32: auch ein Amtsträger genießt in dieser Eigenschaft das Recht auf informationelle Selbstbestimmung).
  • LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09

    Fotos von Straßen und Gebäuden - Bilderbuch Köln

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164
    Das unterscheidet den Fall auch von der Fallgestaltung des von der Klägerseite zitierten Urteils des LG Köln vom 13. Januar 2010 (Az. 28 O 578/09 - juris Rn. 28 bis 30), das sich mit einem Internetangebot befasste, das die Veröffentlichung eines Stadt-Bilderbuchs zum alleinigen Gegenstand hatte (also gerade einen publizistischen Hauptzweck; abgesehen davon, dass das LG Köln die Frage der Anwendbarkeit des Presseprivilegs in der Entscheidung letztlich offengelassen hat, weil die Interessen des klagenden Hauseigentümers nur marginal betroffen waren und durch die Abbildung der einzelnen Häuser nicht mehr Daten preisgegeben worden waren, als sie jedem Passanten ohnehin offenkundig waren).
  • LG Hamburg, 15.01.2010 - 325 O 200/09

    Anonymitätsschutz eines Sachbearbeiters einer öffentlichen Rundfunkanstalt

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164
    Der E-Mail-Verkehr mit der Beigeladenen war auch nicht in anderer Weise so hervorhebenswert, dass gerade auch an der Nennung persönlicher Daten der Beigeladenen ein Informationsinteresse angenommen werden könnte (vgl. LG Hamburg, U.v. 15.1.2010 - 325 O 200/09 - juris Rn. 28 zu einem ähnlichen Fall).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2007 - 2 A 10413/07

    Veröffentlichung von Beamtendaten im Internet

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164
    Der Hinweis des Klägers auf die Ausführungen im 22. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (abrufbar unter www.datenschutz-bayern.de, 22. TB 2006, dort Nr. 19.1) und die Rechtsprechung zur Frage, ob öffentliche Dienstherren anordnen dürfen, dass dienstliche Kontaktdaten ihrer Mitarbeiter beispielsweise auf behördlichen Schreiben oder im Internet bei der Darstellung des Behördenauftritts genannt werden (vgl. etwa LAG SH, U.v. 23.1.2008 - 3 Sa 305/07 - juris; OVG RhPf, U.v. 10.9.2007 - 2 A 10413/07 - juris), führt zu keiner Relativierung oder Abschwächung des Interesses der Beigeladenen am Schutz ihrer personenbezogenen Daten.
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 305/07

    Anweisung, Direktionsrecht, Vorname, Geschäftsbriefe, E-Mail-Adresse,

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164
    Der Hinweis des Klägers auf die Ausführungen im 22. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (abrufbar unter www.datenschutz-bayern.de, 22. TB 2006, dort Nr. 19.1) und die Rechtsprechung zur Frage, ob öffentliche Dienstherren anordnen dürfen, dass dienstliche Kontaktdaten ihrer Mitarbeiter beispielsweise auf behördlichen Schreiben oder im Internet bei der Darstellung des Behördenauftritts genannt werden (vgl. etwa LAG SH, U.v. 23.1.2008 - 3 Sa 305/07 - juris; OVG RhPf, U.v. 10.9.2007 - 2 A 10413/07 - juris), führt zu keiner Relativierung oder Abschwächung des Interesses der Beigeladenen am Schutz ihrer personenbezogenen Daten.
  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164
    Der Kläger verweist auch noch auf die Entscheidung des EuGH vom 13. Mai 2014 (Az. C 131/12 - juris), in der der EuGH festgestellt habe, dass die vom Herausgeber einer Website in Form der Veröffentlichung von Informationen zu einer natürlichen Person ausgeführte Verarbeitung gegebenenfalls "allein zu journalistischen Zwecken" erfolgen könne (EuGH a.a.O. Rn. 85).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Denn darunter werden alle Zwecke einer nichtöffentlichen Stelle verstanden, die sich nicht ausschließlich im persönlichen oder familiären Bereich im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG bewegen (vgl. BeckOK Datenschutzrecht/Bäcker, Stand 1. Februar 2018, § 4 BDSG Rn. 41; BeckOK Datenschutzrecht/Wolff, Stand 1. August 2015, § 28 BDSG Rn. 10; Klann, DAR 2014, 451, 453; BayVGH, ZD 2015, 324 Rn. 27; EuGH, EuZW 2004, 245 Rn. 46 f.; EuGH, ZD 2015, 77 Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 1 S 1530/16

    Zum Anspruch eines Presseorgans auf Auskünfte zu Vergabeverfahren

    Tauglicher Adressat des Medienprivilegs sind mit anderen Worten nur organisatorisch in sich geschlossene, gegenüber den sonstigen (betrieblichen) Stellen abgeschottete, in der redaktionellen Tätigkeit autonome Organisationseinheiten (BVerwG, Beschl. v. 29.10.2015 - 1 B 32.15 - juris; BayVGH, Urt. v. 25.03.2015 - 5 B 14.2164 - juris: "publizierende Abteilung als 'Unternehmen im Unternehmen'"; Gola/Schomerus, a.a.O., § 41 Rn. 8; jeweils m.w.N.; s. ferner Führ, a.a.O., § 41 Rn. 12: Trennungsgrundsatz; zum Schutz vor dem Missbrauch von aufgrund Presserechts erstellten Datensammlungen auch Starck, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 1, 6. Aufl., Art. 5 Abs. 1, 2 Rn. 66).
  • VG Saarlouis, 09.03.2018 - 1 K 257/17

    Telefonansprache für den Ankauf von Edelmetallresten von Zahnarztpraxen; Verstoß

    zu betrieblichen Telefonnummern: Gola/Schomerus, BDSG § 3 Rz. 3; BAG NJW 1987, 674 (Juris Rz. 40); Bay VGH B.v. 25.3.2015 - 5 B 14.2164 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 6.5.2015 - 8 A 1943/13-, juris Rz. 93; VG Aachen, Urt. v. 17.7.2013 - 8 K 532/11-, juris Rz. 40 ff.
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