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   OLG Rostock, 17.11.2015 - 21 Ss OWi 158/15 (B)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34377
OLG Rostock, 17.11.2015 - 21 Ss OWi 158/15 (B) (https://dejure.org/2015,34377)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17.11.2015 - 21 Ss OWi 158/15 (B) (https://dejure.org/2015,34377)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17. November 2015 - 21 Ss OWi 158/15 (B) (https://dejure.org/2015,34377)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsmessung, Auswertung, Private, Beweisverwertungsverbot

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 244 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Beweisverwertung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Auswertung elektronischer Messdaten einer Geschwindigkeitsüberwachung durch ein privates Dienstleistungsunternehmen; Überprüfung des Auswertungsergebnisses bei Zweifeln des Tatrichters an einer ...

  • verkehrslexikon.de

    Zulässige Auswertung von Geschwindigkeitsmessdaten durch eine Privatfirma

  • verkehrslexikon.de

    Zulässige Auswertung von Geschwindigkeitsmessdaten durch eine Privatfirma

  • IWW
  • JurPC

    Auswertung von Rohmessdaten durch private Dienstleister

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Übertragung der Auswertung der anlässlich einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme erhobenen Rohdaten an einen privaten Dienstleister; Überprüfung der Richtigkeit des Auswertungsergebnisses durch andere sachverständige Stellen bei Zweifeln des Tatrichters an ...

  • Wolters Kluwer
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 78; StVG § 24; StVG § 25
    Auswertung der Messdaten eines standardisierten Messverfahrens durch einen privaten Dienstleister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ist der Tatrichter zu sauer im OWi-Verfahren, dann wird nur an eine Kollegin/einen Kollegen zurückverwiesen!

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Outsourcing in der Bußgeldstelle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen - und ihre Auswertung durch ein Privatunternehmen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Blitzer: Auswertung von Geschwindigkeitsmessdaten durch private Unternehmen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Auswertung elektronischer Messdaten durch ein privates Dienstleistungsunternehmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ehemaliges Amtsgericht Parchim korrigiert - Auswertung von Geschwindigkeitsmessdaten durch private Unternehmen im Auftrag der Bußgeldbehörde führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auswertung von Geschwindigkeitsmessdaten durch eine Privatfirma zulässig

  • weka.de (Kurzinformation)

    Auswerten von Blitzerdaten durch private Unternehmen ist zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dürfen Privatfirmen Blitzer-Daten auswerten?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Auswertung von Messungen durch Private

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zur Frage nach der Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden nach Geschwindigkeitsmessungen, deren Aufbereitung und Auswertung von beauftragten Privatunternehmen vorgenommen wurden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2016, 166
  • ZD 2016, 139
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - Ss BS 8/17

    Beweisverwertungsverbot im Bußgeldverfahren: Unzulässige Einschaltung von

    Das schließt zwar nicht aus, dass die Verwaltungsbehörde sich technischer Hilfe durch Privatpersonen bedient (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2015, 261, juris Rn. 1; NStZ-RR 2016, 185 f., juris Rn. 8; NStZ-RR 2016, 322 f., juris Rn. 16; OLG Rostock, Beschl. v. 17.11.2015 - 21 Ss OWi 158/15, juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.08.2016 - 4 Ss 577/16, juris Rn. 6; Brenner, NJW 2016, 3319 f.).

    Zudem muss ihr die Auswertung der Messergebnisse, namentlich der Falldateien, die im Rahmen der Messung erfasst werden, vorbehalten bleiben (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 342; NStZ-RR 2016, 322 f., juris Rn. 17; a. A., aber nicht tragend offenbar OLG Rostock, Beschl. v. 17.11.2015 - 21 Ss OWi 158/15, juris Rn. 12).

    Ebenso wenig bedarf der Entscheidung, ob schon der Verstoß gegen den Erlass - als Verwaltungsvorschrift mit zunächst rein verwaltungsinterner Bindungswirkung (vgl. BVerwGE 100, 335 ff., juris Rn. 18; 104, 220 ff., juris Rn. 18; VerfGH Berlin NJW-RR 2004, 1706 ff., juris Rn. 32; BGH NJW 2014, 2874 ff., juris Rn. 14) - für sich allein ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen kann ( so OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 342 f.; OLG Naumburg, a. a. O.; a. A.: OLG Rostock, Beschl. v. 17.11.2015 - 21 Ss OWi 158/15, juris Rn. 16).

    In dem vom Oberlandesgericht Rostock (Beschluss vom 17.11.2015 - 21 Ss OWi 158/15) entschiedenen Fall hatte die Staatsanwaltschaft eine entsprechende Aufklärungsrüge in zulässiger Weise erhoben.

  • BayObLG, 29.10.2019 - 202 ObOWi 1600/19

    Kommunale Verkehrsüberwachung unter Heranziehung eines privaten Dienstleisters

    Eine Vorselektion der Daten dahingehend, dass der Gemeinde Datensätze vorenthalten bleiben, denen - nach Auffassung des privaten Personals - eine Beweiseignung fehlt, muss ausgeschlossen sein (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.05.2017 - Ss Bs 8/17 = NStZ 2018, 480 = ZD 2019, 82; OLG Frankfurt jeweils a.a.O.; OLG Stuttgart a.a.O.; weitergehend OLG Rostock, Beschluss vom 17.11.2015 - 21 Ss OWi 158/15 = VkBl 2016, 384 = ZD 2016, 139 = OLGSt StPO § 344 Nr. 13; vgl. insoweit die Regelungen in Ziff. 2.5 sowie auch in Ziff. 1.15.2 d. Bek.).
  • OLG Stuttgart, 25.08.2016 - 4 Ss 577/16

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertbarkeit der

    c) Die Rechtsprechung des Senats steht im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. September 2014, 2 Ss-OWi 655/14; Beschluss vom 28. April 2016, 2 Ss-OWi 190/16; Beschluss vom 3. März 2016, 2 Ss-OWi 1059/15, jeweils juris; OLG Rostock, Beschluss vom 17. November 2015, 21 Ss-OWi 158/15, juris).
  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

    cc) Nur vereinzelt wird die Doppelrelevanz der Regelbeispiele der BKatV in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich thematisiert, etwa im Rahmen von Rechtsmittelbeschränkungen (vgl. OLG Rostock NJ 2016, 165 [Volltext bei juris]), wonach tatrichterliche Feststellungen zur Höhe einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei einer wirksamen Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch in Rechtskraft erwachsen und als "doppelrelevante Tatsachen" für die Frage, ob ein gesetzlich normiertes Regelfahrverbot vorliegt, bindend werden (vgl. Anmerkung Sandherr, NJ 2016, 166) oder im Rahmen der Unterscheidung zwischen der tatbestandsbezogenen Vermutungswirkung und der rechtsfolgenbezogenen Regelwirkung bei der Prüfung eines Fahrverbots (vgl. OLG Bamberg NStZ-RR 2011, 256; OLG Hamm, Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - III-3 RBs 326/11 -, juris und 28. März 2012 - III-3 RBs 19/12 -, juris).
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