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   BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01   

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BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01 (https://dejure.org/2002,1361)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2002 - 8 C 32.01 (https://dejure.org/2002,1361)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 8 C 32.01 (https://dejure.org/2002,1361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    DDR - Unlautere Machenschaften - Erbausschlagung - Kettenerbausschlagung - Restitutionsantrag - Vorrangige Erben - Vermögensrechtliche Schädigung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 3; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 3 § 2 Abs. 1 S. 1
    Recht der offenen Vermögensfragen - Unlautere Machenschaften; Erbausschlagung; Berechtigter; Kettenerbausschlagung; erfolglose Restitutionsanträge vorrangiger Erben; Berechtigung des nachrangigen Erben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 19
  • NJW 2002, 3489
  • NVwZ 2003, 492 (Ls.)
  • ZEV 2003, 168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01
    Diese Bestimmung betrifft solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108 S. 324 , vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 19 S. 49 - insoweit in BVerwGE 112, 106 nicht abgedruckt - und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 31 S. 88 ).

    Erfasst wird vielmehr grundsätzlich jede Art des Rechtserwerbs, neben rechtsgeschäftlichen Erwerbsvorgängen z.B. auch ein hoheitlicher Erwerbsakt in Form willkürlicher oder sonst manipulativer Enteignung (Urteile vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53 S. 142 m.w.N. und vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 108 S. 324 ).

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96

    Vorrang des Vermögensrechts vor dem Erbrecht bei der Rückgabe überschuldeter

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01
    a) Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass beim Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG in Fällen der Kettenerbausschlagung Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG grundsätzlich der erstausschlagende Erbe ist, während nachfolgende Erben nur dann von der Schädigungsmaßnahme betroffen und damit Berechtigte sind, "wenn es die vor ihnen berufenen Erben bei der Rechtswirkung ihrer Ausschlagung belassen, indem sie keinen Antrag nach § 3 Abs. 1 Satz 1, § 30 VermG stellen" (Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 - BVerwGE 95, 106 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 13 S. 2 ; vgl. auch Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 120 S. 374 und - BVerwG 7 C 1.97 - VIZ 1998, 33 ).

    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht der Frage nicht weiter nachgegangen, ob im vorliegenden Fall alle dem Staat vorgehenden Erben die Erbschaft wirksam ausgeschlagen haben (Feststellungen insbesondere zu den Erben dritter Ordnung fehlen); denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 28. August 1997, a.a.O.) hat eine so genannte unvollständige Kettenerbausschlagung für die vermögensrechtlichen Ansprüche keine Bedeutung.

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01
    In den Fällen des ausreisebedingten Verlustes von Grundstücken und Gebäuden ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 , vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131 S. 401 und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4 S. 13 sowie Beschlüsse vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14, vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz a.a.O. Nr. 15 und vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 117.01 - Buchholz a.a.O. Nr. 26) eine unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung und gleichzeitig eines Machtmissbrauchs dann gegeben, wenn staatliche Stellen die Erteilung der Genehmigung zur ständigen Ausreise von der vorherigen Aufgabe des Grundeigentums durch Verkauf, Schenkung oder Verzicht abhängig gemacht haben.

    Die Vermutung erstreckt sich darauf, dass erstens die staatlichen Organe Druck ausgeübt haben, indem sie die Erteilung der Genehmigung zur ständigen Ausreise von der vorherigen Aufgabe des Grundeigentums abhängig gemacht haben, und dass zweitens dieses Vorgehen ursächlich für den Vermögensverlust war (Urteile vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 48 S. 126 und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - a.a.O. sowie Beschluss vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 117.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.2001 - 8 B 117.01

    Wetzenstein-Ollenschläger muss Villa in Berlin-Mahlsdorf zurückgeben

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01
    In den Fällen des ausreisebedingten Verlustes von Grundstücken und Gebäuden ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 , vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131 S. 401 und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4 S. 13 sowie Beschlüsse vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14, vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz a.a.O. Nr. 15 und vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 117.01 - Buchholz a.a.O. Nr. 26) eine unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung und gleichzeitig eines Machtmissbrauchs dann gegeben, wenn staatliche Stellen die Erteilung der Genehmigung zur ständigen Ausreise von der vorherigen Aufgabe des Grundeigentums durch Verkauf, Schenkung oder Verzicht abhängig gemacht haben.

    Die Vermutung erstreckt sich darauf, dass erstens die staatlichen Organe Druck ausgeübt haben, indem sie die Erteilung der Genehmigung zur ständigen Ausreise von der vorherigen Aufgabe des Grundeigentums abhängig gemacht haben, und dass zweitens dieses Vorgehen ursächlich für den Vermögensverlust war (Urteile vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 48 S. 126 und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - a.a.O. sowie Beschluss vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 117.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00

    Rückübertragung an Erbengemeinschaft; Erbengemeinschaft; Erbanteil; Berechtigter,

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01
    Dass der streitige Anteil seinerseits Teil einer bereits vor dem Erbfall bestehenden Erbengemeinschaft war, ist unschädlich, weil diese Erbengemeinschaft - zwischen den Beigeladenen zu 4 und 5 - weiterhin besteht und lediglich die Beigeladene zu 5 hinsichtlich des umstrittenen Grundstücks durch den Kläger ersetzt wird (vgl. zur Wiederherstellung von Erbengemeinschaften auch Urteile vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 4.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 7 und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - ZOV 2002, 98 ).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97

    Offene Vermögensfragen - Unvollkommene Kettenerbausschlagung

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01
    a) Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass beim Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG in Fällen der Kettenerbausschlagung Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG grundsätzlich der erstausschlagende Erbe ist, während nachfolgende Erben nur dann von der Schädigungsmaßnahme betroffen und damit Berechtigte sind, "wenn es die vor ihnen berufenen Erben bei der Rechtswirkung ihrer Ausschlagung belassen, indem sie keinen Antrag nach § 3 Abs. 1 Satz 1, § 30 VermG stellen" (Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 - BVerwGE 95, 106 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 13 S. 2 ; vgl. auch Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 120 S. 374 und - BVerwG 7 C 1.97 - VIZ 1998, 33 ).
  • BVerwG, 16.07.1968 - VI C 1.66

    Verweisung an das zuständige Gericht des zuständigen Gerichtszweiges - Aufhebung

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01
    Der offensichtliche Schreibfehler im Tenor des angefochtenen Urteils bei der Bezeichnung des streitigen Grundstücks war vom Senat von Amts wegen zu berichtigen (Beschluss vom 16. Juli 1968 - BVerwG 6 C 1.66 - BVerwGE 30, 146 = Buchholz 310 § 118 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 06.06.2000 - 8 B 98.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01
    In den Fällen des ausreisebedingten Verlustes von Grundstücken und Gebäuden ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 , vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131 S. 401 und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4 S. 13 sowie Beschlüsse vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14, vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz a.a.O. Nr. 15 und vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 117.01 - Buchholz a.a.O. Nr. 26) eine unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung und gleichzeitig eines Machtmissbrauchs dann gegeben, wenn staatliche Stellen die Erteilung der Genehmigung zur ständigen Ausreise von der vorherigen Aufgabe des Grundeigentums durch Verkauf, Schenkung oder Verzicht abhängig gemacht haben.
  • BVerwG, 28.06.1995 - 7 C 52.93

    Bodenreformeigentum bei Ausreise

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01
    Die Vermutung erstreckt sich darauf, dass erstens die staatlichen Organe Druck ausgeübt haben, indem sie die Erteilung der Genehmigung zur ständigen Ausreise von der vorherigen Aufgabe des Grundeigentums abhängig gemacht haben, und dass zweitens dieses Vorgehen ursächlich für den Vermögensverlust war (Urteile vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 48 S. 126 und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - a.a.O. sowie Beschluss vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 117.01 - a.a.O.).
  • KG, 08.12.1992 - 1 W 1997/91

    Vermögen; Vermögenserwerb; Erbe; Ausschlagung; Ausreise; DDR

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01
    Die Auffassung des Kammergerichts (Beschluss vom 8. Dezember 1992 - 1 W 1997/91 - DtZ 1993, 87 ), wonach Veräußerer und Erwerber sich über die Übertragung eines Vermögenswertes einig sein müssen und woran es fehle, wenn sich der Vermögenszuwachs auf Seiten des Staates nur aus den gesetzlichen Folgen der Erbausschlagung ergebe, vermag demgegenüber nicht zu überzeugen.
  • BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00

    Gartenbaubetrieb, privater; Veräußerung, ausreisebedingte; Anscheinsbeweis;

  • BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 23.99

    Einbehaltung einer Briefmarkensammlung und einer Münzsammlung durch die

  • BVerwG, 29.09.1999 - 8 C 8.99

    Unlautere Machenschaft auch bei ausreisebedingter Veräußerung vor 1977

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 4.01

    Erbengemeinschaft; Nachlassgrundstück; Eigentumsverzicht; Erbanteil, staatliche

  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 32.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; Gesamtverzicht auf bebaute

  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 16.97

    Berechtigtenfeststellung; Feststellung der (Entschädigungs-)Berechtigung;

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94

    Bauland-Enteignung

  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 13.94

    Vermögensfragen - Mehrere Geschädigte - Zweitgeschädigter -

  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 3.93

    Rückübertragungsansprüche nach Kettenerbausschlagung

  • BGH, 28.04.2004 - IV ZR 85/03

    Verjährung von Ansprüchen nach dem VermögensG

    Denn die gesetzlichen Voraussetzungen von Rückerstattungs- und Entschädigungsansprüchen stehen auch im Hinblick auf die von der Revisionserwiderung geäußerten Zweifel bezüglich der Inhaberschaft bei mehreren Antragstellern seit dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes fest (§§ 2, 3, 9 VermG; zur Anspruchsdurchsetzung § 30 VermG; vgl. auch BVerwG NJW 2002, 3489 zur sogenannten Kettenerbausschlagung).
  • BVerwG, 20.08.2010 - 8 B 27.10

    Rückübertragungsanspruch bei Nichtbeachtung von DDR-Recht; Divergenzrüge

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG betrifft insoweit Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde (vgl. u.a. Urteile vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 49 = BVerwGE 99, 82 und vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 32.01 - BVerwGE 117, 19 m.w.N. = Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 68).
  • BVerwG, 10.03.2009 - 8 B 102.08

    Begründung vermögensrechtlicher Ansprüche in Anbetracht einer durch unlautere

    Danach kann auch eine durch unlautere Machenschaften erwirkte Erbausschlagung vermögensrechtliche Ansprüche begründen (Urteil vom 31. Juli 2002 BVerwG 8 C 32.01 Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 68).
  • BVerwG, 16.04.2009 - 8 B 86.08

    Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung i.R.e. Revision bei einer mit einem

    5 Wann eine unlautere Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG durch staatlichen Machtmissbrauch vorliegt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. z.B. Urteil vom 31. Juli 2002 BVerwG 8 C 32.01 BVerwGE 117, 19 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05

    Rückübertragungsrecht

    Erfasst werden damit solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde; ein solches Einzelfallunrecht liegt hingegen nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 32.01 - VIZ 2003, 16; Urt. v. 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186; Urt. v. 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - VIZ 2002, 352).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4216
BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01 (https://dejure.org/2002,4216)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2002 - 8 C 27.01 (https://dejure.org/2002,4216)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 8 C 27.01 (https://dejure.org/2002,4216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 2
    Erbausschlagung wegen Überschuldung; Altschulden; ursächlicher Zusammenhang zwischen Überschuldung und Niedrigmietenpolitik der DDR.

  • Wolters Kluwer

    Verschuldung des Grundstückes durch Niedrigmietenpolitik der DDR - Rechtsnachfolge und Berechtigung im Sinne des Vermögensgesetzes - Antrag auf Rückübertragung eines Grundstückes trotz vorheriger Ausschlagung des Erbes - Überschuldung als Ursache für den Eigentumsverlust

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überschuldung; Ursachenzusammenhang; Grundstücksbelastungen; Einheitswert; Mietwohnungen; nicht kostendeckende Mieten; Schädigungstatbestand; Kostenunterdeckung: Vermutung für Überschuldungslage; Instandsetzungsarbeiten

  • rechtsportal.de

    VermG § 1 Abs. 2
    Recht der offenen Vermögensfragen - Erbausschlagung wegen Überschuldung; Altschulden; ursächlicher Zusammenhang zwischen Überschuldung und Niedrigmietenpolitik der DDR

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2003, 168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht eine Vermutung dafür, dass eine festgestellte Überschuldungslage auf nicht kostendeckenden Mieten beruhte (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 m. w. N. und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - a. a. O.).

    Diese Vermutung kann zwar etwa dann erschüttert sein, wenn das Grundstück bereits vor Gründung der DDR überschuldet war, wenn der Eigentumsverlust so frühzeitig erfolgt ist, dass die Niedrigmietenpolitik der DDR darauf keinen erheblichen Einfluss mehr nehmen konnte, oder wenn die zu DDR-Zeiten aufgenommenen Fremdbelastungen nicht objektbezogen waren (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a. a. O. S. 288 bzw. S. 6 f.).

  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 25.99

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01
    Drittens muss die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (vgl. u. a. Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7 S. 14 m. w. N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht eine Vermutung dafür, dass eine festgestellte Überschuldungslage auf nicht kostendeckenden Mieten beruhte (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 m. w. N. und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - a. a. O.).

  • BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 57.00

    Überschuldung; unterbliebene Instandsetzungen; fiktive Rücklage; im Zeitpunkt der

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01
    Gegebenenfalls wird das Verwaltungsgericht auch zu prüfen haben, ob eine fiktive Rücklage anzusetzen ist (vgl. dazu Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78 S. 225 und Beschluss vom 3. Mai 2000 - BVerwG 8 B 57.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 8 S. 23).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94

    Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01
    Gegebenenfalls wird das Verwaltungsgericht auch zu prüfen haben, ob eine fiktive Rücklage anzusetzen ist (vgl. dazu Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78 S. 225 und Beschluss vom 3. Mai 2000 - BVerwG 8 B 57.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 8 S. 23).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00

    Rückübertragung an Erbengemeinschaft; Erbengemeinschaft; Erbanteil; Berechtigter,

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01
    Weiter wären ggf. unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu außer den bereits zitierten Entscheidungen aus jüngster Zeit auch die Urteile vom 26. September 2001 - BVerwG 8 C 24.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 19 und vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 3.01 - Buchholz a. a. O. Nr. 20) Feststellungen hinsichtlich der übrigen Voraussetzungen für den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG zu treffen, und zwar getrennt für die beiden streitbefangenen Grundstücke (vgl. dazu Urteile vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 31 S. 88 und - BVerwG 8 C 23.00 - ZOV 2002, 98 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01
    Derartige Zweifel sind aber dann nicht berechtigt, wenn das Grundstück trotz dieser Umstände noch lange Zeit im gebrauchsfähigen Zustand erhalten werden konnte (vgl. insbesondere Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - ZOV 2002, 96 zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 24.00

    Überschuldung; Ablösung einer Hypothek mit Eigenmitteln des Eigentümers aus

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01
    Weiter wären ggf. unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu außer den bereits zitierten Entscheidungen aus jüngster Zeit auch die Urteile vom 26. September 2001 - BVerwG 8 C 24.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 19 und vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 3.01 - Buchholz a. a. O. Nr. 20) Feststellungen hinsichtlich der übrigen Voraussetzungen für den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG zu treffen, und zwar getrennt für die beiden streitbefangenen Grundstücke (vgl. dazu Urteile vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 31 S. 88 und - BVerwG 8 C 23.00 - ZOV 2002, 98 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 3.01

    Eigentumsverzicht; Mietgrundstück; Überschuldung; dingliche Belastung; Ablösung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01
    Weiter wären ggf. unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu außer den bereits zitierten Entscheidungen aus jüngster Zeit auch die Urteile vom 26. September 2001 - BVerwG 8 C 24.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 19 und vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 3.01 - Buchholz a. a. O. Nr. 20) Feststellungen hinsichtlich der übrigen Voraussetzungen für den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG zu treffen, und zwar getrennt für die beiden streitbefangenen Grundstücke (vgl. dazu Urteile vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 31 S. 88 und - BVerwG 8 C 23.00 - ZOV 2002, 98 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 32.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; Gesamtverzicht auf bebaute

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01
    Weiter wären ggf. unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu außer den bereits zitierten Entscheidungen aus jüngster Zeit auch die Urteile vom 26. September 2001 - BVerwG 8 C 24.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 19 und vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 3.01 - Buchholz a. a. O. Nr. 20) Feststellungen hinsichtlich der übrigen Voraussetzungen für den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG zu treffen, und zwar getrennt für die beiden streitbefangenen Grundstücke (vgl. dazu Urteile vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 31 S. 88 und - BVerwG 8 C 23.00 - ZOV 2002, 98 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 1.03

    Mietwohngrundstück; Verzicht; Überschuldung; Kausalitätsvermutung nicht

    Drittens muss die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (vgl. u.a. Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 27.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 24 S. 97 ).

    Wenn die Mieten die Kosten nicht deckten, mussten zwangsläufig erhebliche sonstige private Mittel investiert worden sein (vgl. Urteile des Senats vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7 S. 14 ; vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 22 S. 90 und vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 27.01 - a.a.O. S. 98 f.).

  • BVerwG, 28.12.2010 - 8 B 57.10

    Analoge Anwendung von § 50 VwVfG; Kostenunterdeckung von DDR-Mieten;

    Nichts anderes gilt schließlich im Zusammenhang mit der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Kausalität zwischen Überschuldung und Niedrigmietenpolitik (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O., vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7, vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 22, und vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 27.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 24).
  • BVerwG, 14.12.2004 - 7 B 145.04

    Unzureichende Darlegung der Divergenzrüge auf die fehlerhafte Auslegung und

    Derartige Zweifel an der Kausalität nicht kostendeckender Mieten für die (unmittelbar bevorstehende) Überschuldung sind aber dann nicht berechtigt, wenn das Grundstück trotz dieser Umstände noch lange Zeit im gebrauchsfähigen Zustand erhalten werden konnte, was nur dadurch geschehen konnte, dass der Eigentümer erhebliche private - nicht aus Mieteinnahmen herrührende - Mittel investierte (vgl. Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 27.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 24 S. 97 ).
  • BVerwG, 09.01.2003 - 8 B 132.02
    Die Beschwerde ist begründet, weil das angefochtene Urteil von dem Urteil des Senats vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 27.01 - abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
  • VG Dessau, 30.09.2003 - 3 A 96/02

    Vermögensverlust infolge einer Zwangsversteigerung in der DDR; Anwendbarkeit des

    Drittens muss die Überschuldung die wesentliche Ursache dafür gewesen sein, dass das Grundstück oder Gebäude durch einen der in § 1 Abs. 2 VermG genannten Vorgänge in das Eigentum des Volkes übernommen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 8 C 27.01 - VIZ 2002, S. 624; Urteil vom 02. Februar 2000 - 8 C 25.99 - ZOV 2000, S. 338, 339 m.w.N., Urteil vom 16. März 1995 - 7 C 39.93 - VIZ 1995, S. 344, 345 f.).
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 10.07.2002 - 4 K 104/02 ERB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6902
FG Düsseldorf, 10.07.2002 - 4 K 104/02 ERB (https://dejure.org/2002,6902)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.2002 - 4 K 104/02 ERB (https://dejure.org/2002,6902)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 4 K 104/02 ERB (https://dejure.org/2002,6902)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergangsfähigkeit von Steuerschulden auf den Rechtsnachfolger bei fehlender Steuerfestsetzung zur Zeit des Erbfalles; Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten nach Auskunftsverweigerung ausländischer Kreditinstitute zu Lebzeiten des Erblassers; Begriff der ...

  • rechtsportal.de

    Steuerhinterziehung; Auslandsvermögen; Erbschaftsteuer; Steuerschulden; Nachlassverbindlichkeiten; Wirtschaftliche Belastung; Stichtag - Behandlung von Steuerschulden bei der Erbschaftsteuer bei verschwiegenem Auslandsvermögen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schwarzgeld im Nachlass - Die geplante Steueramnestie der Bundesregierung und eine Entscheidung des FG Düsseldorf zur Abzugsfähigkeit hinterzogener Steuern als Nachlassverbindlichkeiten

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nachlassverbindlichkeiten - Verschwiegenes Auslandsvermögen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Hinterzogene Steuern als Nachlassverbindlichkeiten

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1317
  • ZEV 2003, 168
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.03.1999 - II R 34/97

    Steuerschulden des Erblassers; wirtschaftliche Belastung für den Erben

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.07.2002 - 4 K 104/02
    Dazu führte er aus, das BFH-Urteil vom 24.03.1999, II R 34/97, sei hier nicht einschlägig, da es in dem vom BFH entschiedenen Fall um den Abzug von Einkommen- und Vermögensteuer gegangen sei, die nach dem Gesetz über die strafbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen und von Kapitalvermögen gar nicht festzusetzen gewesen sei und schon deshalb keine wirtschaftliche Belastung dargestellt habe.

    An einer wirtschaftlichen Belastung fehlt es, wenn bei objektiver Würdigung der Verhältnisse angenommen werden kann, dass der Gläubiger seine Forderung nicht geltend machen wird (s. BFH Urteil v. 24.03.1999, II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339 ff., 1340 m.w.N.).

    Den Steuerbehörden war damit auch die nur theoretische Möglichkeit genommen, von den Steueransprüchen zu erfahren (s. BFH Urteil v. 24.03.1999, II R 34/97, aaO.).

    Eine Änderung hinsichtlich der wirtschaftlichen Belastung durch die dem für die Einkommen- und Vermögensteuer zuständigen FA unbekannten Steuerschulden des Erblassers wäre am maßgeblichen Stichtag nur dann eingetreten, wenn der Kl die Behörde so zeitnah über diese Steuerangelegenheit unterrichtet hätte, dass sein Handeln noch auf den Stichtag zurückbezogen werden könnte (s. BFH Urteil v. 24.03.1999, II R 34/97, aaO.).

    Ob die Einkommensteuer in dem vom BFH im Urteil vom 24.03.1999, II R 34/97, aaO., entschiedenen Fall nach dem Gesetz über die strafbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen und von Kapitalvermögen (Art. 17 des Steuerreformgesetzes 1990 vom 25. Juli 1988, BGBl I, 1.093, BStBl 1, 224) überhaupt entstanden wäre, kann im Streitfall dahinstehen, denn hierauf kommt es im Streitfall nicht an.

  • FG Köln, 10.06.2015 - 9 K 2384/09

    Erbschaftsteuer: Kürzung des Verschonungsabschlages wegen Verstoßes gegen die

    Zum Bewertungsstichtag hätten die Erben bei objektiver Betrachtung keinesfalls mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen können, dass die Einkommensteuerfestsetzungen herabgesetzt würden, wie es auch das Finanzgericht Düsseldorf im Urteil vom 10. Juli 2002, 4 K 104/02, EFG 2002, 1317 fordere.

    Eine Verbindlichkeit kann, auch wenn sie rechtswirksam entstanden ist, dann nicht abgezogen werden, wenn sie für den Steuerpflichtigen am Stichtag keine wirtschaftliche Belastung darstellt (so auch FG München, Urteil vom 28. Februar 2007 4 K 1047/04, EFG 2007, 1186; FG Düsseldorf, Urteil vom 10. Juli 2002 4 K 104/02 DStRE 2002, 1253, BFH-Urteil vom 24. März 1999 II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339; Kapp/Ebeling, ErbStG, § 10 Rz. 69; Moench, ErbStG, § 10 Rz. 54).

  • FG München, 28.02.2007 - 4 K 1047/04

    Zum Abzug von Steuerschulden des Erblassers bei der ErbSt ErbStG § 10 Abs. 5 Nr.

    Für den Abzug der Schuld genügt nicht allein das Bestehen einer rechtliche Verpflichtung zu ihrer Zahlung am Stichtag, die Schuld kann, auch wenn sie rechtswirksam entstanden ist, dann nicht abgezogen werden, wenn sie für den Steuerpflichtigen am Stichtag keine wirtschaftliche Belastung ist (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10.7.2002 4 K 104/02, Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 24.3.1999 II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339 ff. s. auch Kapp/Ebeling, EStG, § 10 Rz. 69; Moench § 10 Rz. 54).
  • FG Hamburg, 22.10.2007 - 2 V 194/07

    Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen;

    Der erkennende Senat folgt dennoch nicht der Auffassung, dass der Vorläufigkeitsvermerk das Rechtsschutzbedürfnis in einem Aussetzungsverfahren entfallen ließe (so FG München, Beschluss vom 16. Juli 2002 4 V 1973/02, EFG 2002, 1317 ; Koch in Gräber, FGO , 6. Aufl., § 69 Rz. 67).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.11.2002 - 1Z AR 152/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6876
BayObLG, 08.11.2002 - 1Z AR 152/02 (https://dejure.org/2002,6876)
BayObLG, Entscheidung vom 08.11.2002 - 1Z AR 152/02 (https://dejure.org/2002,6876)
BayObLG, Entscheidung vom 08. November 2002 - 1Z AR 152/02 (https://dejure.org/2002,6876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FGG § 5 Abs. 1; ; FGG § 73 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 5 Abs. 1 § 73 Abs. 1
    Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen bei kurzfristigem Aufenthalt des Erblassers an Sterbeort

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen; Lediglich kurzfristiger Aufenthalt des Erblassers an seinem Sterbeort ; Bedeutung eines Wohnsitzes im Ausland für die Aufenthaltszuständigkeit im Inland; Definition des Begriffs Aufenthalt

Verfahrensgang

  • AG Ansbach - 3 AR 80/02
  • AG Berlin-Schöneberg - 66 IV 2896/02
  • BayObLG, 08.11.2002 - 1Z AR 152/02

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 596
  • FamRZ 2003, 937
  • Rpfleger 2003, 195
  • ZEV 2003, 168
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 17.10.1972 - AR 54/72
    Auszug aus BayObLG, 08.11.2002 - 1Z AR 152/02
    Unter Aufenthalt im Sinne des § 73 Abs. 1 FGG ist nicht (nur) der einem Wohnsitz ähnliche ständige oder gewöhnliche Aufenthalt zu verstehen, wie das Amtsgericht Ansbach rechtsirrtümlich annahm; vielmehr genügt jegliche tatsächliche Anwesenheit an einem Ort, gleichgültig, ob vorübergehend oder von längerer Dauer (BayObLG Rpfleger 1978, 180/181; KG OLGZ 1973, 149/150 f.; Keidel/Winkler FGG 14. Aufl. Rn. 9; Jansen Rn. 4; Bumiller/Winkler FGG 7. Aufl. Rn. 8 jeweils zu § 73).
  • BGH, 04.04.2018 - IV ZR 104/17

    Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen

    Hierbei spielt es aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers zunächst keine Rolle, ob es sich um einen längeren oder kürzeren Aufenthalt handelt (vgl. auch BayObLG NJW 2003, 596 [juris Rn. 6] zum Begriff des Aufenthalts im Sinne von § 73 Abs. 1 FGG).
  • BGH, 16.01.2019 - IV ZB 20/18

    Frist für die Ausschlagung der Erbschaft: Fristverlängerung bei Tagesausflug ins

    Der Begriff des Aufenthalts im Sinne dieser Norm war weit zu verstehen, so dass auch nur eine kurze Verweildauer des Erblassers an einem bestimmten Ort vor seinem Tod genügte, um eine Zuständigkeit der inländischen Gerichte zu begründen (vgl. etwa OLG Karlsruhe ZEV 2013, 564, 565 [juris Rn. 11]: ein oder zwei Tage in einem Hospiz; OLG Stuttgart ZEV 2012, 208 [juris Rn. 8]: Krankenhausaufenthalt; BayOblG Rpfleger 1978, 126; Tod des Erblassers mit ausländischem Wohnsitz während einer Reise in einem inländischen Krankenhaus; ferner BayObLG ZEV 2003, 168 [juris Rn. 6]; KG NJW 1973, 434: Tod des Erblassers während einer Durchreise).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZB 80/07

    Zuständigkeit zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung bei gleichzeitiger

    Zur Begründung eines Aufenthaltsorts reicht eine nur vorübergehende kurzfristige Anwesenheit des Schuldners aus; eine Durchreise kann genügen (vgl. zu § 16 ZPO: Musielak/Heinrich aaO § 16 Rdn. 3; Wieczorek/Schütze/Hausmann, ZPO, 3. Aufl., § 16 Rdn. 6; zu § 73 Abs. 1 FGG: KG OLGZ 1973, 149, 150; BayObLG NJW 2003, 596).
  • BGH, 16.01.2019 - IV ZB 21/18

    Auslandsaufenthalt bei Aufenthalt des einen gesetzlichen Vertreters eines

    Der Begriff des Aufenthalts im Sinne dieser Norm war weit zu verstehen, so dass auch nur eine kurze Verweildauer des Erblassers an einem bestimmten Ort vor seinem Tod genügte, um eine Zuständigkeit der inländischen Gerichte zu begründen (vgl. etwa OLG Karlsruhe ZEV 2013, 564, 565 [juris Rn. 11]: ein oder zwei Tage in einem Hospiz; OLG Stuttgart ZEV 2012, 208 [juris Rn. 8]: Krankenhausaufenthalt; BayOblG Rpfleger 1978, 126; Tod des Erblassers mit ausländischem Wohnsitz während einer Reise in einem inländischen Krankenhaus; ferner BayObLG ZEV 2003, 168 [juris Rn. 6]; KG NJW 1973, 434: Tod des Erblassers während einer Durchreise).
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