Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.02.2004

Rechtsprechung
   BFH, 17.03.2004 - II R 3/01   

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https://dejure.org/2004,1020
BFH, 17.03.2004 - II R 3/01 (https://dejure.org/2004,1020)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2004 - II R 3/01 (https://dejure.org/2004,1020)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2004 - II R 3/01 (https://dejure.org/2004,1020)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 25 Abs. 1; AO 1977 § 163

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AO 1977 § 163; ErbStG §§ 1 Abs. 1 Nr. 2; 7 Abs. 1 Nr. 1; 10 Abs. 1 S. 1; 25 Abs. 1
    Vorzeitiger unentgeltlicher Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht

  • Simons & Moll-Simons

    ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 25 Abs. 1; AO 1977 § 163

  • Judicialis

    ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; ErbStG § 25 Abs. 1; ; AO 1977 § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schenkungsteuer bei vorzeitigem unentgeltlichem Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Vorzeitiger unentgeltlicher Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unentgeltlicher Verzicht auf Nießbrauchsrecht ? Rechtsverzicht ? Schenkung ? Mögliche Doppelerfassung des Nießbrauchs ? Beseitigung bei Besteuerung des Verzichts auf Nießbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerbarkeit des Nießbrauchsverzicht als Schenkung unter Lebenden; Doppelte Erfassung durch Nichtberücksichtigung als Abzugsposten; Ermittlung der objektiven Bereicherung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nießbrauch - Vorzeitiger Verzicht auf Nießbrauchsrecht

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 25 Abs 1 S 1, ErbStG § 25 Abs 1 S 2
    Geschäftsanteil; Nießbrauch; Schenkung; Schenkungsteuer; Verzicht; Zuwendung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 204, 311
  • BB 2004, 1320
  • DB 2004, 1974
  • BStBl II 2004, 429
  • NZG 2004, 583
  • ZEV 2004, 211
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Nürnberg, 09.11.2000 - IV 84/00

    Unentgeltlicher Verzicht auf Nießbrauchsrecht

    Auszug aus BFH, 17.03.2004 - II R 3/01
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 148 veröffentlicht.
  • BFH, 20.05.2014 - II R 7/13

    Schenkungsteuerrechtliche Behandlung eines vorzeitigen unentgeltlichen Verzichts

    Dass bei der Besteuerung des Anteilserwerbs der Wert des Nießbrauchs nicht von der Bemessungsgrundlage der Steuer abgezogen worden war, steht dem nicht entgegen (vgl. im Einzelnen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429, unter II.1. und 2.).

    Eines Rückgriffs auf § 163 der Abgabenordnung bedarf es in diesen Fällen nicht (BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429, unter II.3.a).

    Die im BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 dargelegten Grundsätze gelten in diesem Zusammenhang gleichermaßen.

  • BFH, 27.08.2014 - II R 43/12

    Freigebige Zuwendung an Neugesellschafter bei Kapitalerhöhung einer GmbH;

    c) Ob der neue Gesellschafter i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bereichert ist, richtet sich ausschließlich nach bürgerlich-rechtlichen Bewertungsgrundsätzen (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).
  • FG Münster, 10.01.2013 - 3 K 2461/11

    Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einem GmbH-Anteil, das sich der Schenker bei

    Dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17.03.2004 II R 3/01 (BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429) sei der allgemein gültige Rechtsgedanke zu entnehmen, dass in Fällen einer tatsächlichen Doppelbelastung eine solche aus der Bereicherung zu eliminieren sei.

    Zur Begründung führte er aus, dass unter Zugrundelegung des vom Kläger zitierten BFH-Urteils (BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429) zwar die steuerliche Doppelbelastung des Nutzungsrechts zu beseitigen sei, die als Folge der Nichtberücksichtigung des Nießbrauchs als Abzugsposten aufgrund § 25 ErbStG und der späteren Erfassung bei der Besteuerung des Nießbrauchsverzichtes eintrete.

    Des Weiteren sei dem BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 keineswegs zu entnehmen, dass nur die Wertsteigerung des Nießbrauchs zu versteuern sei.

    Mit der am 14.07.2011 erhobenen Klage verfolgt der Kläger sein Begehren weiter und trägt zu den Konsequenzen aus dem BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 ergänzend vor, dass es im Rahmen der steuerlichen Bereicherung auf das Nettoprinzip ankomme und eine steuerliche Doppelbelastung, die sich aus den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ergebe, nur über § 10 ErbStG auflösbar sei.

    Der Verzicht auf einen Nießbrauch stellt im vorliegenden Fall eine gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG steuerbare Zuwendung dar, da es sich um eine freigebige Zuwendung unter Lebenden handelt und der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert ist (vgl. BFH-Urteil vom 17.03.2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).

    Dem steht § 25 ErbStG nicht entgegen, da die Tatbestandsmäßigkeit des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG allein auf die zivilrechtliche Bereicherung durch den Rechtsverzicht abhebt (BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).

    Eine Doppelerfassung des Nießbrauchsrechts als Folge des Abzugsverbots müsste deshalb bei der Besteuerung des späteren Nießbrauchsverzichts durch den Abzug des bei der Besteuerung des nießbrauchsbelasteten Gegenstandes tatsächlich unberücksichtigt gebliebenen (Steuer-)Werts des Nutzungsrechts von der Bemessungsgrundlage (Steuerwert) für den Rechtsverzicht beseitigt werden (BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).

    Die Revision wird antragsgemäß zur Fortbildung des Rechts gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FGO zugelassen, um die sich aus dem BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 ergebenden Fragen der Anwendung des Bereicherungsprinzips im Rahmen des § 10 ErbStG bei einem Zusammenspiel von § 10 Abs. 6 ErbStG und § 25 ErbStG einer höchstrichterlichen Klärung zuzuführen.

  • BFH, 19.12.2007 - II R 34/06

    Ablösung eines vorbehaltenen Nießbrauchs nach einer Grundstücksschenkung

    Der Kläger berufe sich überdies zu Unrecht auf § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sowie auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. März 2004 II R 3/01 (BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).

    Da dem Bereicherungsprinzip im Streitfall anders als in dem Sachverhalt, der dem Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 zugrunde gelegen habe, nicht bei einer zweiten Schenkung --nämlich einem unentgeltlichen Verzicht auf den Nießbrauch-- Rechnung getragen werden könne, müsse dies bei der Besteuerung des ursprünglich belasteten Erwerbs geschehen.

    Denn der im Jahre 1997 an die Schenkerin entrichtete Betrag wurde nicht (nachträglich) für den Erwerb des Grundstücks, sondern für den ohne diese Geldleistung schenkungsteuerbaren Rechtsverzicht der Schenkerin (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429) gezahlt.

    Auch liegt hier anders als in dem Urteilsfall in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 keine dem Bereicherungsprinzip widersprechende doppelte Erfassung des Nießbrauchsrechts vor, die zu einer vom Kläger begehrten Korrektur zwänge.

    Soweit der BFH mit Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 für den Fall eines vorzeitigen unentgeltlichen Verzichts auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht verlangt hat, bei der Besteuerung der in dem Verzicht liegenden freigebigen Zuwendung die Bemessungsgrundlage um den Wert zu mindern, der bei der Besteuerung des nießbrauchsbelasteten Grundstücks dem tatsächlich unberücksichtigt gebliebenen Nießbrauch zugekommen ist, ist die Minderung nämlich nicht bei der Besteuerung des schenkweisen Erwerbs des (ursprünglich) belasteten Grundstücks vorgenommen worden, sondern bei der mit dem Verzicht bewirkten zweiten freigebigen Zuwendung.

  • BFH, 23.06.2010 - II B 32/10

    Schenkungsteuer bei unentgeltlichem Verzicht auf dingliches Wohnungsrecht -

    a) In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429) ist bereits geklärt, dass der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht als Rechtsverzicht den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfüllt.
  • BFH, 01.07.2008 - II R 38/07

    Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers

    Maßstab für die Auslegung des § 10 ErbStG ist der Grundsatz, dass nur die als Nettobetrag ermittelte Bereicherung der Erbschaftsteuer unterliegt (BFH-Urteile vom 13. Juli 1983 II R 105/82, BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37; vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).
  • BFH, 11.11.2009 - II R 31/07

    Fortsetzung der Stundung trotz Veräußerung des nießbrauchsbelasteten Gegenstands

    Mit diesem Abzugsverbot greift Satz 1 der Vorschrift (systemwidrig) in die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs nach § 10 ErbStG ein (BFH-Urteile vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429; vom 6. Juli 2005 II R 34/03, BFHE 210, 463, BStBl II 2005, 797).

    Ob der teilweise Verzicht des Vaters auf den Nießbrauch eine weitere Schenkung des Vaters an den Kläger darstellt (vgl. dazu: BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429), ist hier nicht zu entscheiden.

  • BFH, 16.09.2020 - II R 33/19

    Grundstücksschenkung und Gleichstellungsverpflichtung

    Als Bereicherung kommt jede Vermögensmehrung und jede Minderung von Schulden oder Belastungen beim Bedachten in Betracht (BFH-Urteil vom 17.03.2004 - II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429, unter II.1.).

    e) Die steuerrechtliche Bereicherung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, die von der objektiven, die Tatbestandsmäßigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG begründenden Bereicherung zu unterscheiden ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429, unter II.2.), folgt den Bewertungsvorschriften nach §§ 11, 12 ErbStG einschließlich der dortigen Verweisungen (BFH-Urteil in BFHE 246, 506, BStBl II 2015, 241, Rz 49, 57).

  • FG Köln, 14.03.2006 - 9 K 4735/05

    Vorerwerb trotz entgeltlicher Nießbrauchsablösung

    Nach dem BFH-Urteil vom 17. März 2005 (II R 3/01; BStBl. II 2004, 429) sei nicht die Besteuerung des nachfolgenden Verzichts zu korrigieren, sondern die aus dem Abzugsverbot des § 25 ErbStG resultierende Besteuerung, da es gerade diesbezüglich an der Bereicherung mangele.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt rechtserheblich von denjenigen Gestaltungen, über die der BFH unter Änderung seiner Rechtsprechung in den Urteilen vom 7. Oktober 1998 (II R 64/96, BFHE 187, 53, BStBl. II 1999, 25), vom 21. Mai 2001 (II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407) und vom 17. März 2004 (II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl. II 2004, 429) befunden hat.

    Um in den Fällen, in denen der nießbrauchsberechtigte Schenker nach Schenkung des nießbrauchsbelasteten Gegenstands vorzeitig unentgeltlich auf sein Nutzungsrecht verzichtet, einen Verstoß gegen das Bereicherungsprinzip zu vermeiden, hat der BFH es in seinem Urteil vom 17. März 2004 (II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl. II 2004, 429) als sachgerecht angesehen, die (tatbestandsmäßige) Doppelerfassung des Nießbrauchsrechts - sowohl bei der Nichtberücksichtigung als Abzugsposten nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG als auch beim späteren Verzicht des Nutzungsberechtigten - auf der Ebene der Bereicherung (§ 10 ErbStG) zu beseitigen, indem bei der Besteuerung des späteren Nießbrauchsverzichts der bei der Besteuerung des vorherigen Substanzübergangs tatsächlich unberücksichtigt gebliebene Steuerwert des Nießbrauchsrechts von der Bemessungsgrundlage für den Nutzungsrechtsverzicht abgezogen wird.

  • BFH, 06.07.2005 - II R 34/03

    Berechnung des Stundungsbetrages nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG bei Zuwendung

    Mit diesem Abzugsverbot greift Satz 1 der Vorschrift (systemwidrig) in die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs nach § 10 ErbStG ein (so Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429; vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Januar 2002 II R 15/00, BFHE 197, 275, BStBl II 2002, 314, unter II. 3.).
  • FG Düsseldorf, 06.08.2008 - 4 K 3936/07

    Auch bei Rückschenkung eines Grundstücks regelmäßig Schenkungsteuer

  • BFH, 08.03.2006 - II R 10/05

    Berechnung der Steuer für einen späteren Erwerb unter Berücksichtigung eines mit

  • FG Hamburg, 10.10.2001 - III 71/01

    Zur Fälligstellung gestundeter Erbschaftsteuer bei vorzeitigem

  • FG Düsseldorf, 05.04.2006 - 4 K 3585/02

    Gemischte freigebige Zuwendung; Verzicht; Vorerwerb; Nießbrauch; Freibetrag;

  • BFH, 08.03.2006 - II R 29/05

    ErbSt: Belastung früherer Schenkung mit nicht abziehbarer Belastung

  • FG Düsseldorf, 02.11.2011 - 4 K 2263/11

    Einkommensteuer des Erblassers bis zum Todestag als Nachlassverbindlichkeit;

  • BFH, 08.03.2006 - II R 73/04

    ErbSt: Belastung früherer Schenkung mit nicht abziehbarer Belastung

  • FG Nürnberg, 28.10.2004 - IV 440/03

    Berücksichtigung der Nießbrauchsbelastung von früher erworbenem Vermögen im

  • FG München, 15.06.2005 - 4 K 4977/03

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung bei

  • FG München, 17.08.2004 - 4 V 759/04

    Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung - § 31 ErbStG -

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Rechtsprechung
   BFH, 20.02.2004 - II R 44/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9484
BFH, 20.02.2004 - II R 44/01 (https://dejure.org/2004,9484)
BFH, Entscheidung vom 20.02.2004 - II R 44/01 (https://dejure.org/2004,9484)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 2004 - II R 44/01 (https://dejure.org/2004,9484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 74; ; BewG § 146 Abs. 2 ff.; ; BewG § 146 Abs. 6; ; BewG § 146 Abs. 7; ; ErbStG § 12; ; ErbStG § 13a; ; ErbStG § 19a; ; ErbStG § 19 Abs. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 74
    Aussetzung des Klageverfahrens; Musterverfahren bei BVerfG

  • datenbank.nwb.de

    Aussetzung des Klageverfahrens wegen eines Vorlagebeschlusses des BFH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2004, 211
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Düsseldorf, 07.06.2001 - 11 K 854/99

    Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung der Bedarfsbewertung

    Auszug aus BFH, 20.02.2004 - II R 44/01
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1180 veröffentlicht.

    Der Kläger beantragt sinngemäß, das Urteil des FG Düsseldorf vom 7. Juni 2001 11 K 854/99 BG, die Feststellungsbescheide vom 30. April 1998 und 16. Mai 2001 sowie die Einspruchsentscheidung vom 22. Januar 1999 aufzuheben.

  • BFH, 30.04.1996 - III R 211/90

    Aussetzung des Revisionsverfahrens

    Auszug aus BFH, 20.02.2004 - II R 44/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann eine Aussetzung des Klageverfahrens entsprechend der Vorschrift des § 74 FGO auch dann geboten sein, wenn vor dem BVerfG bereits ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, zahlreiche Parallelverfahren vorliegen und keiner der Verfahrensbeteiligten ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat (Beschlüsse des BFH vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408; vom 18. September 1992 III B 43/92, BFHE 169, 110, BStBl II 1993, 123; vom 25. August 1993 X B 32/93, BFHE 171, 412, BStBl II 1993, 797, und vom 30. April 1996 III R 211/90, BFH/NV 1997, 23).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 20.02.2004 - II R 44/01
    Dem BVerfG liegt unter dem Aktenzeichen 1 BvL 10/02 ein Normenkontrollverfahren vor, dem der Vorlagebeschluss des erkennenden Senats vom 22. Mai 2002 II R 61/99 (BFHE 198, 342, BStBl II 2002, 598) zugrunde liegt.
  • BFH, 25.08.1993 - X B 32/93

    Aussetzung des Klageverfahrens wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der

    Auszug aus BFH, 20.02.2004 - II R 44/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann eine Aussetzung des Klageverfahrens entsprechend der Vorschrift des § 74 FGO auch dann geboten sein, wenn vor dem BVerfG bereits ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, zahlreiche Parallelverfahren vorliegen und keiner der Verfahrensbeteiligten ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat (Beschlüsse des BFH vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408; vom 18. September 1992 III B 43/92, BFHE 169, 110, BStBl II 1993, 123; vom 25. August 1993 X B 32/93, BFHE 171, 412, BStBl II 1993, 797, und vom 30. April 1996 III R 211/90, BFH/NV 1997, 23).
  • BFH, 18.09.1992 - III B 43/92

    Beschwerde gegen Nichtaussetzung des Klageverfahrens

    Auszug aus BFH, 20.02.2004 - II R 44/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann eine Aussetzung des Klageverfahrens entsprechend der Vorschrift des § 74 FGO auch dann geboten sein, wenn vor dem BVerfG bereits ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, zahlreiche Parallelverfahren vorliegen und keiner der Verfahrensbeteiligten ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat (Beschlüsse des BFH vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408; vom 18. September 1992 III B 43/92, BFHE 169, 110, BStBl II 1993, 123; vom 25. August 1993 X B 32/93, BFHE 171, 412, BStBl II 1993, 797, und vom 30. April 1996 III R 211/90, BFH/NV 1997, 23).
  • BFH, 22.05.2002 - II R 61/99

    Verfassungswidrigkeit des ErbStG

    Auszug aus BFH, 20.02.2004 - II R 44/01
    Dem BVerfG liegt unter dem Aktenzeichen 1 BvL 10/02 ein Normenkontrollverfahren vor, dem der Vorlagebeschluss des erkennenden Senats vom 22. Mai 2002 II R 61/99 (BFHE 198, 342, BStBl II 2002, 598) zugrunde liegt.
  • BFH, 07.02.1992 - III B 24/91

    Aussetzung des Klageverfahrens bei laufenden Parallelverfahren

    Auszug aus BFH, 20.02.2004 - II R 44/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann eine Aussetzung des Klageverfahrens entsprechend der Vorschrift des § 74 FGO auch dann geboten sein, wenn vor dem BVerfG bereits ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, zahlreiche Parallelverfahren vorliegen und keiner der Verfahrensbeteiligten ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat (Beschlüsse des BFH vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408; vom 18. September 1992 III B 43/92, BFHE 169, 110, BStBl II 1993, 123; vom 25. August 1993 X B 32/93, BFHE 171, 412, BStBl II 1993, 797, und vom 30. April 1996 III R 211/90, BFH/NV 1997, 23).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2013 - 1 K 2461/11

    Zur Hinzurechnung von Instandhaltungs- und Kaskoversicherungsaufwendungen eines

    Eine Verfahrensaussetzung im Hinblick auf ein beim BVerfG anhängiges Musterverfahren ist jedoch nur dann angezeigt, wenn dieses nicht offensichtlich aussichtslos erscheint und den Finanzgerichten zahlreiche Parallelverfahren vorliegen (BFH-Beschluss vom 20. Februar 2004 II R 44/01, BFH/NV 2004, 967, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12197/10

    Sonderkonstellation für gewerbliche Zwischenvermieter gebietet

    Eine solche Aussetzung mit Blick auf ein beim BVerfG anhängiges Musterverfahren, dessen Gegenstand die Verfassungsmäßigkeit einer im Streitfall entscheidungserheblichen gesetzlichen Regelung bildet, ist nur dann angezeigt, wenn das Musterverfahren nicht offensichtlich aussichtslos ist und wenn ferner den Finanzgerichten zahlreiche Parallelverfahren (Massenverfahren) vorliegen (BFH, BFH/NV 2004, 967; BFH/NV 2005, 238; vgl. auch Koch, in: Gräber, FGO, 7. Aufl. [2009], § 74 Rdnr. 12 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 21.07.2005 - II B 78/04

    Aussetzung des Verfahrens

    Zwar hat der Senat, worauf die Kläger zutreffend hinweisen, in seiner Entscheidung vom 20. Februar 2004 II R 44/01 (BFH/NV 2004, 967) in einem dem Streitfall vergleichbaren Fall selbst das Verfahren ausgesetzt.
  • BFH, 08.02.2006 - I B 91/05

    Musterverfahren vor BVerfG - Aussetzung des Verfahrens

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann eine Aussetzung des Klageverfahrens entsprechend der Vorschrift des § 74 FGO auch dann geboten sein, wenn vor dem BVerfG bereits ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, zahlreiche Parallelverfahren vorliegen und keiner der Verfahrensbeteiligten ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat (BFH-Beschluss vom 20. Februar 2004 II R 44/01, BFH/NV 2004, 967, m.w.N.; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 74 FGO Tz. 19).
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