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   BGH, 07.07.2004 - IV ZR 135/03   

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https://dejure.org/2004,771
BGH, 07.07.2004 - IV ZR 135/03 (https://dejure.org/2004,771)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2004 - IV ZR 135/03 (https://dejure.org/2004,771)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - IV ZR 135/03 (https://dejure.org/2004,771)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • erbfall.eu

    Formwirksamkeit eines Testaments über im Ausland belegene Grundstücke(hier:USA) | International, Testament. internationales Erbrecht, Testament

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 25, 26 Abs. 1; BGB §§ 2087 Abs. 2, 2304
    Formwirksamkeit eines Testaments über ein in Florida belegenes Grundstück

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Testamenten im Sinne einer Erbeinsetzung - Erfordernis des Verbleibs des größten Teils des Nachlasses für den Erben bei der Testamentsauslegung - Beschränkung der Abkömmlinge des Erblassers auf den gesetzlichen Pflichtteil bei Zuweisung des Pflichtteils ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung des Testaments und Erbeinsetzung; Pflichtteilsrecht für Abkömmling des Vermächtnisses; eingehändiges Testament für Grundstück in Florida

  • Judicialis

    BGB § 2087 Abs. 2; ; BGB § 2304; ; Haager Testamentsformübereinkommen vom 5. Oktober 1961 Art. 1 Abs. 1 Buchst. b; ; EGBGB Art. 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz

    Pflichtteilsvermächtnis bei Nachlaßspaltung (Art. 3 Abs. 3 EGBGB), Testamentsformstatut (Haager Testamentsformübereinkommen 1961), Nachlaßkonflikt und (ergänzende) Testamentsauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Erbeinsetzung; Zuweisung des Pflichtteils; Verfügung über ein in den USA gelegenes Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Auslegung eines Testaments

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschränkung der Abkömmlinge auf Pflichtteil?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Sind Pflichtteilsberechtigte Erben oder Vermächtnisnehmer?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis; Zuwendung des Pflichtteils als Vermächtnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3558
  • MDR 2004, 1423
  • DNotZ 2005, 45
  • FamRZ 2004, 1562
  • WM 2005, 939
  • DB 2004, 2751 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 697
  • ZEV 2004, 374
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 13.07.1989 - 3 W 74/89

    Bindungswirkung erbvertraglicher Verfügungen bei später eintretender

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - IV ZR 135/03
    Damit trat das dem Erbvertrag zuwider laufende eigenhändige Testament vom 29. April 1997 entsprechend dem Rechtsgedanken der §§ 2257, 2258 Abs. 2 BGB in Kraft (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 1355, 1356; AnwK-BGB/Kornexl, § 2289 Rdn. 22; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2289 Rdn. 8).
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 248/91

    Pflichtteilsanspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten -

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - IV ZR 135/03
    Denn gemäß Art. 3 Abs. 3 EGBGB haben die besonderen Vorschriften, die in den Vereinigten Staaten für die Erbfolge in das dort belegene unbewegliche Vermögen gelten (Belegenheitsstatut), Vorrang vor dem an die Staatsangehörigkeit des Erblassers anknüpfenden Erbstatut nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB (BGH, Urteil vom 21. April 1993 - XII ZR 248/91 - NJW 1993, 1920 unter II 2 a).
  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 95/93

    Rechtsnatur eines Vindikationslegats hinsichtlich eines in Deutschland belegenen

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - IV ZR 135/03
    Das Abkommen löst generell die Formfrage vom Erbstatut (MünchKomm/Birk, BGB 3. Aufl. Art. 26 EGBGB Rdn. 38) mit der Folge, daß für die Frage der Formgültigkeit die Vorschriften des ansonsten als Erbstatut berufenen Rechts außer Betracht bleiben müssen (Senatsurteil vom 28. September 1994 - IV ZR 95/93 - NJW 1995, 58 unter A II 2 c).
  • OLG Celle, 08.05.2003 - 6 U 208/02

    Amerikanisches Recht; anwendbares Recht; Ausland; ausländisches Recht;

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - IV ZR 135/03
    Das Landgericht hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben; auf die Berufung der Beklagten wurde die Verurteilungssumme auf 35.454,96 EUR herabgesetzt (vgl. das u.a. in FamRZ 2003, 1876 veröffentlichte Berufungsurteil).
  • OLG Nürnberg, 21.05.2001 - 5 U 1132/01

    Auslegung eines Erbvertrags

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - IV ZR 135/03
    Mit dem Zwischenergebnis, daß die Beklagten und nicht die Kinder des Erblassers als Erben berufen sind, steht aber noch nicht fest, ob der Erblasser die Kinder auf den gesetzlichen Pflichtteil beschränken oder aber ihnen ein Vermächtnis in Höhe dieses Pflichtteils gewähren wollte (zu dieser Abgrenzung vgl. etwa OLG Nürnberg FamRZ 2003, 1229; Staudinger/Haas, BGB [1998] § 2304 Rdn. 17).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - IV ZR 135/03
    Die tatrichterliche Auslegung des Testaments vom 29. April 1997 ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHZ 121, 357, 363), soweit sie im Ergebnis zu einer Erbeinsetzung der Beklagten je zur Hälfte gelangt.
  • BayObLG, 04.04.2002 - 1Z BR 19/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei mehreren Bedachten

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - IV ZR 135/03
    Denn die Berufung zum Erben setzt nicht notwendig voraus, daß dem Erben ein mehr oder weniger großer oder sogar der größte Teil des Nachlasses verbleibt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 119, 120).
  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung

    Denn die Berufung zum Erben setzt nicht notwendig voraus, dass ihm ein mehr oder weniger großer oder sogar der größte Teil des Nachlasses verbleibt (Senatsurteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 135/03, ZEV 2004, 374 unter II 2).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    a) Allerdings ist die Rechtsfrage umstritten; der Bundesgerichtshof hat sie bisher offen gelassen (vgl. Beschl. v. 22. Januar 2004 - V ZR 187/03, WM 2004, 1499, 1500; Urt. v. 7. Juli 2004 - IV ZR 135/03, FamRZ 2004, 1562, 1563, 1565).
  • OLG München, 29.01.2008 - 31 Wx 68/07

    Pflichtteilsstrafklausel im gemeinschaftlichen Testament: Vorliegen eines

    Damit trat das zunächst dem gemeinschaftlichen Testament vom 29.5.1984 zuwiderlaufende Testament vom 23.2.2005 entsprechend dem Rechtsgedanken der §§ 2257, 2258 Abs. 2 BGB in Kraft (vgl. BGH NJW 2004, 3558/3559).
  • FG München, 05.04.2017 - 4 K 1859/15

    Abgewiesene Klage im Streit um die Ermittlung des Wertes des

    Demgegenüber setzt die Auslegung eines Testamentes im Sinne einer Erbeinsetzung nicht notwendigerweise voraus, dass dem Erben dem Werte nach der größte Teil des Nachlasses verbleibt (BGH Urteil vom 7. Juli 2004 IV ZR 135/03, NJW 2004, 3558).
  • KG, 04.09.2015 - 6 W 100/15

    Auslegung eines Testaments

    Für die Abgrenzung des Vermächtnisses von der Beschränkung oder Verweisung auf den Pflichtteil kommt es darauf an, ob der Erblasser die Abkömmlinge begünstigen oder ihnen nur belassen wollte, was er ihnen nach dem Gesetz nicht entziehen konnte (BGH ZEV 2004, 374 Rz. 20 zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2021 - 20 W 24/21

    Wechselbezügliche Erbeinsetzung der Erblasserin durch Ehemann in

    Diese Verfügung der Erblasserin im Einzeltestament hatte nämlich entgegen der Ansicht des Verfahrensbevollmächtigten zu 2 zum einen nicht deren formelle Nichtigkeit zur Folge (vgl. etwa Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.07.2004, Az. IV ZR 135/03, Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 26.02.2018, Az. 6 W 4/18, Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24.07.2017, Az. 31 Wx335/16, Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 01.08.2012, Az. 5 W 18/12, Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 13.07.1989, Az. 3 W 74/89, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 U 5/21

    Auslegung eines Testaments; Abgrenzung von Vermächtnis und Erbeinsetzung

    Abgesehen davon ist für die Annahme einer Erbeinsetzung nicht maßgeblich, ob dem Begünstigten nach Begleichung der Verbindlichkeiten noch ein wirtschaftlicher Vorteil verbleibt (BGH, Urteil vom 07.07.2004 - IV ZR 135/03, Rn. 19, juris; Horn/Kroiß, a. a. O., Rn. 19).
  • LG Chemnitz, 05.07.2006 - 2 O 1602/05

    Art. 235 § 1 Abs. 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch ( EGBGB ) als

    Dem gegenüber ist nicht ersichtlich, dass der Erblasser ihr vorliegend gerade etwas zuwenden wollte, war gleichfalls gegen eine Erbeinsetzung in Höhe des Pflichtteils spricht (vgl. Palandt/Ebenhofer, BGB , 65. Auflage, § 2304 Rn 2; BGH NJW 2004, Seite 3558 ).
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