Rechtsprechung
   OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04   

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OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04 (https://dejure.org/2005,2170)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.02.2005 - 4 U 61/04 (https://dejure.org/2005,2170)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 4 U 61/04 (https://dejure.org/2005,2170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2335
    Lauf der Zehnjahresfrist bei Vorbehalt eines Wohnungsrechts an einzelnen Räumen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einem Pfichtteilsergänzungsanspruch; Beurteilung des Vorliegens einer "Leistung" im Sinne des § 2325 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Judicialis

    BGB § 2325 Abs. 1; ; BGB § 2325 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2325 Abs. 3; BGB § 2329
    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Begriff und Zeitpunkt der Leistung im Sinne des § 2325 Abs. 3 BGB bei Eigentumsübertragung an einem Grundstück - Vorbehalt des Nießbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Pflichtteil - Schenkung eines Grundstücks

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 2325, 2329
    Lauf der Zehnjahresfrist für Pflichtteilsergänzungen bei Vorbehalt eines Wohnungsrechts an einzelnen Räumen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater überträgt das Eigenheim einem Sohn - Nach seinem Tod streiten zwei Brüder um Pflichtteilsergänzung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteil - Schenkung eines Grundstücks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1726
  • DNotZ 2005, 702
  • FamRZ 2005, 1781
  • ZEV 2005, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 7 U 45/96
    Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04
    Hat der Erblasser aber einen spürbaren Vermögensverlust erlitten und musste er daher die Folgen des durch die Eigentumsübertragung geschaffenen Zustandes selbst noch zehn Jahre tragen, beginnt mit der Eintragung des Beschenkten in das Grundbuch die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB zu laufen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114).
  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04
    Ein solcher Verzicht liegt regelmäßig nicht vor, wenn sich der Erblasser uneingeschränkt den Nießbrauch an der Sache vorbehält, weil er in einem solchen Falle den Genuss des verschenkten Gegenstandes nicht tatsächlich entbehren muss (vgl. BGH NJW 1994, 1791; Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Auflage, § 2325 Rn.22).
  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei

    Diese geht überwiegend davon aus, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB und damit ein Fristbeginn mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorliegt, wenn sich der Erblasser ein Wohnrecht lediglich an einem Teil des Hausgrundstücks vorbehält (OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Oldenburg ZEV 2006, 80; OLG Bremen OLGR 2005, 233 f.; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Rottweil ZErb 2012, 310, 311).
  • OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19

    Pflichtteilsergänzung: Beginn der 10-jährigen Ausschlussfrist bei schenkweiser

    Die Wohnung im Obergeschoss stand dem Beklagten zur freien Verfügung (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 U 124/07, Rn. 26, juris; OLG Oldenburg, BeckRS 2007, 04318, beck-online; OLG Bremen, NJW 2005, 1726, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07

    Pflichtteilsergänzung: Unentgeltliche Zuwendung eines Hausanwesens an einen

    Deshalb gilt eine Schenkung nicht als im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbs. 1 BGB geleistet, wenn der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Gegenstands nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muss (BGHZ 98, 232; BGH NJW 1994, 1791; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546; OLG Bremen NJW 2005, 1726).
  • OLG Schleswig, 31.08.2010 - 3 U 5/08

    Wertausgleich bei Verfügung entgegen bindendem Berliner Testament - Berliner

    Im Anschluss an eine Entscheidung des OLG Bremen aus dem Jahr 2005 (NJW 2005, 1726) sei davon auszugehen, dass eine Leistung im Sinne des § 2325 Abs. 3 BGB auch dann vorliege, wenn sich der Erblasser nur an einzelnen Räumen des Hauses ein ausschließliches Wohnrecht, an weiteren Räumlichkeiten des Hauses sowie an den gemeinschaftlichen Einrichtungen des Grundstücks ein Mitbenutzungsrecht einräumen lasse und an den übrigen Räumen des Hauses keinerlei Wohn- und Nutzungsrechte behalte, da sich dann die Rechtsstellung des Erblassers mit dem Vollzug der Schenkung deutlich verschlechtere.
  • OLG Dresden, 30.09.2015 - 17 U 1338/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch - Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB

    Diese Bewertung dürfte mit der der erwähnten älteren Entscheidung des Oberlandesgerichts in Düsseldorf und mit derjenigen anderer Oberlandesgerichte übereinstimmen (Celle, OLGR 2003, 370, 371 f.; Bremen, OLGR 2005, 233; Oldenburg, ZEV 06, 80, Karlsruhe, ZEV 08, 244).
  • LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09

    Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie

    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH, NJW-RR 2009, 130, 131; BGH, NJW 2007, 3782; BGH, NJW 2005, 1043; BGH, NJW 2005, 1726).
  • OLG Oldenburg, 14.11.2005 - 5 W 223/05

    Pflichtteilsergänzungsanspruch im Falle einer bei Eintritt des Erbfalls zehn

    Sie hat vielmehr mit der Eigentumsübertragung auf den Beklagten einen spürbaren Vermögensverlust erlitten, so dass von einem Vollzug der Schenkung im Sinne des § 2325 Abs. 3 BGB mit der Eintragung des Beklagten am 22. November 1990 auszugehen ist (vgl. OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Bremen vom 25. Februar 2005 - 4 U 61/04; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Münster MittBayNot 1997, 113; Bamberger/Roth-Mayer a.a.O. § 2325 Rz. 31).
  • LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07

    Mietwagenkosten i.R.d. "Normaltarifs" als ersatzfähiger Herstellungsaufwand;

    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH NJW 2007, 3782; NJW 2005, 1043; NJW 2005, 1726).
  • LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07

    Erstattung von Mietwagenkosten für die Dauer von 31 Tagen aufgrund der

    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH NJW 2007, 3782; NJW 2005, 1043; NJW 2005, 1726).
  • LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09

    Anspruch auf Zahlung weiterer Mietwagenkosten nach vollumfänglicher Befriedigung

    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH, NJW-RR 2009, 130, 131; BGH, NJW 2007, 3782; BGH, NJW 2005, 1043; BGH, NJW 2005, 1726).
  • LG Rottweil, 21.04.2011 - 3 O 83/10

    Pflichtteilsergänzungsanspruch Schenkung -Zehnjahresfrist

  • LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 189/07

    Eignung des Schwacke-Automietspiegels 2006 als Schätzungsgrundlage für den Ersatz

  • LG Bielefeld, 12.09.2007 - 21 S 147/07

    Grundsätzlicher Ersatz des geringeren Mietpreises bei Anmietung eines

  • LG Bielefeld, 12.09.2007 - 21 S 149/07

    Grundsätzlicher Anspruch eines Geschädigten gegen den Schädiger bzw. dessen

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03   

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https://dejure.org/2004,5976
OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03 (https://dejure.org/2004,5976)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.08.2004 - 12 U 432/03 (https://dejure.org/2004,5976)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. August 2004 - 12 U 432/03 (https://dejure.org/2004,5976)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Anwendung der Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB auf Eigengeschenke; Teilrechtskraft von Urteilen; Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG bei Abweichen des Gerichts von einer früher geäußerten Rechtsansicht; Anrechnung des ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 2269 § 1325 Abs. 3 § 1327 § 2332
    Anrechnung von Eigengeschenken auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2005, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der für Pflichtteilsergänzungsansprüche bedeutsame Wert eines schenkweise übertragenen Grundstücks durch einen vom Erblasser vorbehaltenen Nießbrauch gemindert wird (BGHZ 18, 49 ff.; 125, 395, 397; BGH WM 1990, 1637 f.).

    Nur den so ermittelten Restwert des Grundeigentums hat der Erblasser im Zeitpunkt der Schenkung wirtschaftlich aus seinem Vermögen ausgegliedert (BGHZ 125, 395, 397).

    Ist das der Fall, dann kommt es auf die Differenz zwischen dem Grundstückswert und dem Wert der vorbehaltenen Rechte im Zeitpunkt der Umschreibung im Grundbuch an (BGHR BGB § 2325 Abs. 2 Satz 2 Nießbrauchsvorbehalt 3).

  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Die (Teil-) Rechtskraft geht nur soweit, wie der Gegenstand der Entscheidung reicht, denn nach § 322 ZPO sind Urteile nur in den Grenzen des durch die Klage erhobenen Anspruchs der Rechtskraft fähig (BGHZ 36, 365, 367; 85, 367, 372; 117, 1, 2).

    Bei der Geltendmachung von Teilansprüchen ergreift die Rechtskraft nur diesen Teil (BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367).

    Der Umfang der Rechtskraft ergibt sich aus der Urteilsformel, für deren Auslegung Tatbestand und Entscheidungsgründe, insbesondere auch der dort in Bezug genommene Parteivortrag im Prozess samt Antrag heranzuziehen sind (BGHZ 36, 365, 367).

  • BGH, 30.05.1990 - IV ZR 254/88

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Belastung des verschenkten Gegenstands mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der für Pflichtteilsergänzungsansprüche bedeutsame Wert eines schenkweise übertragenen Grundstücks durch einen vom Erblasser vorbehaltenen Nießbrauch gemindert wird (BGHZ 18, 49 ff.; 125, 395, 397; BGH WM 1990, 1637 f.).

    Wird der Wert des weggeschenkten Grundstücks um den Wert der dem Erblasser verbleibenden kapitalisierten Nutzungen vermindert und zwar unter Berücksichtigung der Lebenserwartung des Nießbrauchers, dann ist dadurch zugleich der Wert erfasst, den der künftige Wegfall der Nutzungsmöglichkeiten des Nießbrauchers für den Beschenkten bereits im Zeitpunkt der Schenkung hat (BGHR BGB § 2325 Abs. 2 Satz 2 Nießbrauchsvorbehalt 1).

  • BGH, 27.03.1996 - IV ZR 185/95

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch Klage auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Der Pflichtteilsergänzungsanspruch war nicht Streitgegenstand des Vorprozesses (vgl. BGHZ 132, 240, 243).

    Hat der Erblasser den pflichtteilsberechtigten Erben durch verschiedene Schenkungen benachteiligt und erfährt dieser von den verschiedenen Schenkungen nacheinander, dann können sich daraus verschiedene Ergänzungsansprüche mit unterschiedlich laufenden Verjährungsfristen (§ 2332 Abs. 1 BGB ) ergeben (vgl. BGHZ 103, 333, 335; 132, 240, 242).

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Die (Teil-) Rechtskraft geht nur soweit, wie der Gegenstand der Entscheidung reicht, denn nach § 322 ZPO sind Urteile nur in den Grenzen des durch die Klage erhobenen Anspruchs der Rechtskraft fähig (BGHZ 36, 365, 367; 85, 367, 372; 117, 1, 2).

    Noch ausstehende Gegenleistungen geben dem Beklagten nur eine aufschiebende Einrede; Entscheidungen darüber erwachsen nie in materielle Rechtskraft (BGHZ 117, 1, 3).

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Sie erfasst gegebenenfalls nur diejenige rechtliche Beurteilung, auf der eine Urteilsaufhebung beruht (vgl. BGHZ 132, 6, 10).

    Durch das Abweichen von einer früher geäußerten Rechtsansicht verstößt ein Gericht gegebenenfalls nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG (BGHZ 132, 6, 11).

  • BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Gleichwohl kann von ihm ein die Verjährung unterbrechendes Handeln erwartet werden (BGH NJW 1964, 297; Rpfleger 1968, 183; BGHR BGB § 2332 Abs. 1 Kenntnis 1).
  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94

    Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Gleichwohl kann von ihm ein die Verjährung unterbrechendes Handeln erwartet werden (BGH NJW 1964, 297; Rpfleger 1968, 183; BGHR BGB § 2332 Abs. 1 Kenntnis 1).
  • BGH, 10.11.1976 - IV ZR 187/75

    Anforderungen an die Berechnung des Pflichtteilsanspruches - Zeitpunkt für den

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Vorstellungen des Pflichtteilsberechtigten über den beim Erbfall vorhandenen Nachlass und seinen Wert zutreffen (BGH FamRZ 1977, 128, 129 f.); dann ist auch keine genaue Kenntnis vom Umfang der Geldzuwendungen erforderlich, sofern der Pflichtteilsberechtigte weiß, dass solche Zuwendungen erfolgt sind.
  • BayObLG, 13.04.1971 - RReg. 2 St 528/71

    Beschlussgründe, die sich nicht aus dem Akteninhalt ergeben

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Im Fall einer hier vorliegenden "gemischten Schenkung" ist der Wert des Gegenstands jenes Rechtsgeschäfts anzurechnen, der unentgeltlich zugewendet wurde (vgl. BGH NJW 1971, 1709; von Staudinger/Olshausen, BGB § 2325 Rn. 16).
  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

  • BGH, 13.07.1983 - IVa ZR 15/82

    Zum Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Berliner Testament

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

  • BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91

    Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung

  • OLG Koblenz, 13.09.2001 - 5 U 1435/99

    Rechtsnatur der Übertragung eines Hausgrundstücks bei Übernahme dinglicher

  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 272/86

    Rechtsnatur der beeinträchtigenden Verfügung; Beginn der Verjährung des

  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 263/81

    Düsen-Passat II - §§ 462, 465 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unterscheidung

  • BGH, 04.05.1964 - III ZR 159/63
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

  • KG, 21.03.1974 - 12 U 2102/73
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

  • BGH, 21.03.1962 - V ZR 169/60
  • LG Paderborn, 03.09.2010 - 2 O 53/10

    Die Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten als Gegenleistung für den Verzicht

    Bei Vorliegen einer gemischten Schenkung ist § 2329 BGB für den überschießenden unentgeltlichen Teil anwendbar (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 09.08.2004, Az. 12 U 432/03, OLGR 2005, 113; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.02.1999, Az. 9 U 125/98, MittRhNotK 2000, 208).
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Rechtsprechung
   KG, 22.02.2005 - 1 W 234/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6639
KG, 22.02.2005 - 1 W 234/02 (https://dejure.org/2005,6639)
KG, Entscheidung vom 22.02.2005 - 1 W 234/02 (https://dejure.org/2005,6639)
KG, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 1 W 234/02 (https://dejure.org/2005,6639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 2227 Abs. 1; FGG § 20
    Befugnis des Pflichtteilsberechtigten zur Beantragung der Entlassung des Testamentsvollstreckers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 809
  • FamRZ 2005, 1595
  • Rpfleger 2005, 435
  • ZEV 2005, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01

    Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten auf Entlassung des

    Auszug aus KG, 22.02.2005 - 1 W 234/02
    Der Pflichtteilsberechtigte ist als Beteiligter im Sinne des § 2227 Absatz 1 BGB anzusehen, so dass er einen Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers stellen und wegen der Ablehnung durch das Nachlassgericht in seinen Rechten beeinträchtigt sein kann (Bestätigung des Beschlusses vom 9. Oktober 2001 - 1 W 411/01 -, NJW-RR 2002, 439).

    Die hiergegen vom Testamentsvollstrecker eingelegte weitere Beschwerde hat der Senat mit einem Beschluss vom 9. Oktober 2001 (NJW-RR 2002, 439) zurückgewiesen.

    Als Beteiligter im Sinne der Vorschrift wird dabei auch der Pflichtteilsberechtigte angesehen (vgl. KG Rpfleger 1964, 54 = NJW 1963, 1553; Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2001, NJW-RR 2002, 439 mwN - zum vorliegenden Testamentsvollstrecker-Entlassungsverfahren - BayObLG FamRZ 1997, 905; Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Aufl., § 2227 Rn. 7).

    Nach überwiegender Ansicht, die der Senat in dieser Sache mit dem Beschluss vom 9. Oktober 2001 (aaO) bestätigt hat, nimmt der Pflichtteilsberechtigte gleichwohl eine andere Stellung als ein gewöhnlicher Nachlassgläubiger ein, dem kein Antragsrecht gemäß § 2227 Absatz 1 BGB eingeräumt wird.

  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus KG, 22.02.2005 - 1 W 234/02
    Soweit es um den Fall der Pflichtteilsergänzung geht, ist § 2314 BGB entsprechend gegen den (vermeintlichen) Beschenkten anzuwenden (vgl. BGHZ 107, 200, 203 = NJW 1989, 2887, 2888; 89, 24, 27 = NJW 1984, 487, 488; BGH NJW 1985, 384; BGHZ 55, 378 = NJW 1971, 842).
  • BGH, 01.03.1971 - III ZR 37/68

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Beschenkten

    Auszug aus KG, 22.02.2005 - 1 W 234/02
    Soweit es um den Fall der Pflichtteilsergänzung geht, ist § 2314 BGB entsprechend gegen den (vermeintlichen) Beschenkten anzuwenden (vgl. BGHZ 107, 200, 203 = NJW 1989, 2887, 2888; 89, 24, 27 = NJW 1984, 487, 488; BGH NJW 1985, 384; BGHZ 55, 378 = NJW 1971, 842).
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus KG, 22.02.2005 - 1 W 234/02
    Soweit es um den Fall der Pflichtteilsergänzung geht, ist § 2314 BGB entsprechend gegen den (vermeintlichen) Beschenkten anzuwenden (vgl. BGHZ 107, 200, 203 = NJW 1989, 2887, 2888; 89, 24, 27 = NJW 1984, 487, 488; BGH NJW 1985, 384; BGHZ 55, 378 = NJW 1971, 842).
  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines

    Auszug aus KG, 22.02.2005 - 1 W 234/02
    Soweit es um den Fall der Pflichtteilsergänzung geht, ist § 2314 BGB entsprechend gegen den (vermeintlichen) Beschenkten anzuwenden (vgl. BGHZ 107, 200, 203 = NJW 1989, 2887, 2888; 89, 24, 27 = NJW 1984, 487, 488; BGH NJW 1985, 384; BGHZ 55, 378 = NJW 1971, 842).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Auszug aus KG, 22.02.2005 - 1 W 234/02
    Als Beteiligter im Sinne der Vorschrift wird dabei auch der Pflichtteilsberechtigte angesehen (vgl. KG Rpfleger 1964, 54 = NJW 1963, 1553; Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2001, NJW-RR 2002, 439 mwN - zum vorliegenden Testamentsvollstrecker-Entlassungsverfahren - BayObLG FamRZ 1997, 905; Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Aufl., § 2227 Rn. 7).
  • RG, 24.02.1902 - IV 351/01

    Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Auskunftserteilung

    Auszug aus KG, 22.02.2005 - 1 W 234/02
    Auch Auskunftsansprüche werden dem Pflichtteilsberechtigten insoweit gegenüber dem Testamentsvollstrecker nicht zugebilligt (vgl. Palandt/Edenhofer, aaO, § 2314 Rn. 4; MüKo, BGB, 3. Aufl., § 2314 Rn. 19; RGZ 50, 224, 225).
  • OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15

    Entlassung des Testamentsvollstreckers - Erbrecht; Testamentsvollstrecker;

    Ein rechtliches Interesse wird nach überwiegender Ansicht dem Pflichtteilsberechtigten (BayObLG FamRZ 1997, 905, 906/907; KG NJW-RR 2002, 439; NJW-RR 2005, 809, 810; Palandt/Weidlich a.a.O.; Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK a.a.O.; Ermann/Schmidt 14.° § 2227 Rn. 9; a.A. Muscheler ZErb 2009, 54), nicht aber dem Nachlassgläubiger zuerkannt (BGHZ 35, 296, 301).

    Richtig ist insoweit, dass der Pflichtteilsberechtigte durch das Handeln des Testamentsvollstreckers noch im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde betroffen sein muss (Keidel/Meyer-Holz § 59 FamFG 17°. Rn. 19 m.w.N.), was beispielsweise dann auszuschließen ist, wenn sein Pflichtteilsanspruch durch eine Vereinbarung mit dem Erben bereits abschließend geregelt ist (vgl. KG NJW-RR 2005, 809).

  • KG, 20.02.2007 - 1 W 323/06

    Aktiengesellschaft: Bestellung eines Notvorstandes trotz der Bestellung eines

    Als Beteiligter ist dabei - insoweit in Entsprechung zu § 29 BGB - jeder anzusehen, der ein schutzwürdiges, nämlich rechtliches Interesse an der zu besorgenden Angelegenheit hat (vgl. Jansen/Briesemeister, aaO, § 20 Rn. 23; zu § 85 AktG: Hüffer, AktG, 7. Aufl., § 85 Rn. 4; Großkommentar/Kort, AktG, 4. Aufl., § 85 Rn. 39; Münchener Kommentar/Hefermehl/Spindler, AktG, 2. Aufl., § 85 Rn. 8; zu § 29 BGB: Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 29 Rn. 4; Münchener Kommentar/Reuter, BGB, 5. Aufl., § 29 Rn. 13; zu § 2227 BGB: BGHZ 35, 296 = NJW 1961, 1717; Senat, Beschluss vom 22. Februar 2005, 1 W 234/02, KGR 2005, 462 = NJW-RR 2005, 809 = Rpfleger 2005, 435 = FamRZ 2005, 1595).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.01.2005 - 5 U 3721/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,30154
OLG Nürnberg, 25.01.2005 - 5 U 3721/04 (https://dejure.org/2005,30154)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.01.2005 - 5 U 3721/04 (https://dejure.org/2005,30154)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 5 U 3721/04 (https://dejure.org/2005,30154)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2005, 312
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Anspruch auf

    Bei einer solcherart erkennbar unvollständigen Auskunft steht dem Pflichtteilsberechtigten ein ergänzender Auskunftsanspruch zu (Senat, Urteil vom 03.02.2009 - 3 U 54/08 -, S. 9; s. schon RGZ 84, 41, 44; BGH LM 1952, § 260 Nr. 1; weiter etwa OLG Nürnberg, ZEV 2005, 312, 313; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1292 ; OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 777 ; Lindner in Frieser, Fachanwaltskommentar Erbrecht, 2. Aufl. 2008, § 2314 Rn. 22; C. Bittner in Staudinger, Bearb. 2009, § 259 Rn. 32; Haas in Staudinger, Bearb. 2006, § 2314 Rn. 42; Gruber in MüKoZPO, 3. Aufl. 2007, § 888 Rn. 12; J. Bittler in Mayer/Süß u.a., Handbuch Pflichtteilsrecht, § 9 Rn. 33; Damrau, ZEV 2009, 274, 275).
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