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   OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04   

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https://dejure.org/2004,3630
OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04 (https://dejure.org/2004,3630)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.10.2004 - 2 U 85/04 (https://dejure.org/2004,3630)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 2 U 85/04 (https://dejure.org/2004,3630)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen; Verurteilung zur Auskunftserteilung; Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung; Vorliegen der Pflichtteilsberechtigung zum Zeitpunkt der Schenkung; Bestehen eines Konfliktsituation im Zeitpunkt der Schenkung; ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 1592 § 1594 § 2325
    Berücksichtigung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Pflichtteilsergänzungsansprüche - Besteht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch für Schenkungen vor der Vaterschaftsanerkennung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1319
  • FamRZ 2006, 149
  • ZEV 2005, 398
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 150/84

    Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04
    Es ist nämlich allgemein anerkannt, dass auch ein Miterbe gegen einen anderen Miterben einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des fiktiven Nachlasses und damit den Gegenstand einer Schenkung gemäß § 242 BGB hat, wenn die Rechtsbeziehungen der Beteiligten es mit sich bringen, dass einer von ihnen entschuldbar über Bestehen und Umfang des Rechts im unklaren und deshalb auf Auskunft angewiesen ist, während der andere die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird (vgl. insoweit nur BGH NJW 1986, 127 [128]).

    bb) Anspruchsgrundlage für die mit den Klageanträgen zu 2) und 3) geltend gemachten Ansprüche ist wiederum § 242 BGB (vgl. insbesondere zum Wertermittlungsanspruch BGH NJW 1986, 127).

  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 13/85

    Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei schenkweisem Erlaß des Anspruchs auf eine Rente;

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, wird der Fristbeginn im Sinne des § 2325 Abs. 3 BGB hinausgeschoben, wenn der Erblasser dem verschenkten Vermögensgegenstand aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche auch noch nach Beginn des 10-Jahres-Zeitraumes (hier: nach dem 10. Juni 1993) selbst genutzt hat (grundlegend BGHZ 98, 226 ff.; BGH NJW 1994, 1791 ff.).

    Zunächst lässt der Beklagte außer Betracht, dass die Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zu der Bestimmung des Fristbeginns im Sinne des § 2325 Abs. 3 BGB nicht erst im Jahre 1994, sondern schon im Jahre 1986 erfolgt ist (vgl. Urteil vom 17. September 1986 - BGHZ 98, 226 ff.).

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04
    Gerichte sind grundsätzlich nicht an eine feststehende Rechtsprechung gebunden, die sich im Licht besserer Erkenntnis als nicht mehr haltbar erweist (vgl. hierzu im einzelnen BGHZ 132, 119 ff.).

    Eine Einschränkung der Rückwirkung höchstrichterlicher Rechtsprechungen kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, nur dann in Betracht, wenn die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (vgl. BGHZ 132, 119 ff.).

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04
    Hierauf findet § 533 ZPO keine Anwendung (vgl. hierzu jüngst BGH NJW 2004, 2152).
  • OLG Köln, 07.12.1987 - 2 W 175/87
    Auszug aus OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04
    Die Verurteilung zur Vorlage von Urkunden wird nach § 883 ZPO vollstreckt (vgl. Senat, NJW-RR 1988, 1210; Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 883 Rdn. 2).
  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 69/71

    Pflichtteilsergänzungsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04
    Zutreffend ist lediglich der Ausgangspunkt, wie auch das Landgericht in der angegriffenen Entscheidung nicht verkannt hat, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 59, 210 [216]; BGH NJW 1997, 2676) Pflichtteilsergänzungsansprüche nur durch solche Schenkungen ausgelöst werden, die zu einer Zeit gemacht worden sind, als das rechtliche Verhältnis, das den Pflichtteilsanspruch begründet oder aus denen der Pflichtteilsberechtigte hervorgegangen ist, schon bestand.
  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81

    Vorbehaltsurteil gegen Bürgen

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04
    Es steht - soweit ersichtlich - außer Streit, dass in den Fällen, in denen der Schuldner - wie hier - lediglich zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem noch nicht rechtskräftigen Titel geleistet hat, die Tilgung bis zur Rechtskraft des Titels in der Schwebe bleibt (vgl. BGHZ 86, 267; BGH NJW 1990, 2756; Palandt/Is, a.a.O., § 362 Rdn. 12).
  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 233/96

    Schutzzweck des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04
    Zutreffend ist lediglich der Ausgangspunkt, wie auch das Landgericht in der angegriffenen Entscheidung nicht verkannt hat, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 59, 210 [216]; BGH NJW 1997, 2676) Pflichtteilsergänzungsansprüche nur durch solche Schenkungen ausgelöst werden, die zu einer Zeit gemacht worden sind, als das rechtliche Verhältnis, das den Pflichtteilsanspruch begründet oder aus denen der Pflichtteilsberechtigte hervorgegangen ist, schon bestand.
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04
    Dies gilt nicht nur für Zahlungsansprüche, sondern auch für Auskunftsansprüche (vgl. BGHZ 94, 268).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 259/92

    Anspruch auf Wertermittlung des Pflichtteilsberechtigten gegenüber Mitereben

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur BGH NJW 1993, 2737; siehe auch Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Aufl., 2004, § 2314 Rdn. 3 m.w.N.), der der Senat folgt, steht einem Miterben ein Auskunftsanspruch gemäß § 2314 BGB nicht zu.
  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 229/89

    Abwendung der Vollstreckung - Erfüllungswirkung - Zahlungen - Vorläufig

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 191/13

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

    Die Leistung der Beklagten erfolgte daher ersichtlich unter dem Vorbehalt des Rechtskrafteintritts und stellt demgemäß - ungeachtet der Schwierigkeit, die hier erbrachte Leistung im Falle einer Aufhebung des vorläufig vollstreckbaren Urteils zurückzufordern (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83, aaO; BAG, AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau; OLG Köln, NJW-RR 2005, 1319, 1321; aA OLG Köln, Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 U 64/09, juris Rn. 93 ff.; [jeweils zur Auskunftserteilung]; vgl. auch BeckOK-ZPO/Jaspersen/Wache, Stand: 15. September 2014, § 91a Rn. 64) - keine Erfüllung des Anspruchs der Kläger nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB auf Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und damit kein die Hauptsache insoweit erledigendes Ereignis dar.
  • BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11

    BGH erkennt Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers

    Demgegenüber setzt der Anspruch nicht voraus, dass die Pflichtteilsberechtigung sowohl im Zeitpunkt des Erbfalles als auch schon zur Zeit der Schenkung bestanden hat, - sogenannte Theorie der Doppelberechtigung (so bisher Senatsurteile vom 21. Juni 1972 - IV ZR 69/71, BGHZ 59, 210, 212 ff.; vom 25. Juni 1997 - IV ZR 233/96, ZEV 1997, 373 unter I 3; so auch OLG Köln ZEV 2005, 398; LG Dortmund ZEV 1999, 30; Palandt/Weidlich, § 2325 Rn. 4; Keller, ZEV 2000, 268, 269 f.; Bestelmeyer, FamRZ 1998, 1152, 1155-1157).

    Waren diese Kinder im Zeitpunkt der Schenkung geboren, so steht ihnen gleichwohl ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu (so auch OLG Köln ZEV 2005, 398).

  • OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09

    Auslegung eines Testaments

    Zwar haben sowohl der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1985, 2405) als auch der Senat selbst (OLG Köln NJW-RR 2005, 1319) entschieden, dass auch für Auskunftsansprüche der allgemeine Grundsatz gelte, wonach die Erbringung der titulierten Pflicht zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Titel keine Erfüllung im Sinne des § 362 BGB darstelle.

    Auch aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1985, 2405) und des Senats (OLG Köln NJW-RR 2005, 1319) sowie den darin zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau) und des Reichsgerichts (RGZ 29, 379) lässt sich keine über die - nach Ansicht des Senats hier nicht einschlägigen - vorstehend erörterten grundsätzlichen Erwägungen hinausgehende Begründung dafür entnehmen, warum die Erteilung einer Auskunft in Fällen der vorliegenden Art nicht als Erfüllung gewertet werden sollte.

  • OLG Hamm, 11.10.2011 - 10 U 97/09
    Dies ist ganz einhellige Meinung und zeigt sich systematisch etwa im Vergleich zu § 2287 BGB, der die Ansprüche des Vertragserben ausdrücklich von einer Benachteiligungsabsicht abhängig macht (vgl. nur BGH, MDR 1997, 741, Juris-Rn. 12; BGHZ 147, 95, Juris-Rn. 7; OLG Köln, ZEV 2005, 398, Juris-Rn. 35; MünchKomm/Lange, aaO, Rn. 8; Staudinger/Olshausen, aaO, Rn. 64).
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