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   OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05   

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https://dejure.org/2005,1221
OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05 (https://dejure.org/2005,1221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2005 - 15 W 188/05 (https://dejure.org/2005,1221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2005 - 15 W 188/05 (https://dejure.org/2005,1221)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 119 Abs. 1; 1954; 1956; 2306 Abs. 1 S. 2
    Anfechtbarkeit der Versäumung der Ausschlagungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlvorstellung über die rechtlichen Auswirkungen der Erbschaftsannahme auf das Pflichtteilsrecht als Inhaltsirrtum i.S.d § 119 Abs. 1 1. Alt. BGB; Maßgeblichkeit der durch die Vorschrift des § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB hergestellten rechtlichen Verknüpfung zwischen der Ausschlagung ...

  • Judicialis

    BGB § 119 Abs. 1; ; BGB § 1954; ; BGB § 1956; ; BGB § 2306 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119 § 2306 Abs. 1 S. 2 Halbsatz 2
    Beachtlichkeit der Fehlvorstellung über die rechtlichen Auswirkungen der Erbschaftsannahme auf das Pflichtteilsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Anfechtung - In welchen Fällen kann die Annahme der Erbschaft angefochten werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3808 (Ls.)
  • FGPrax 2006, 24
  • FamRZ 2006, 578
  • Rpfleger 2006, 79
  • ZEV 2006, 168
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    2) Wegen Abweichung von den Entscheidungen des BayObLG in NJW-RR 1995/904 sowie FGPrax 1998, 146 wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem BGH vorgelegt.

    Einer dahingehenden Entscheidung stehen jedoch die auf weitere Beschwerde ergangenen Beschlüsse des 1. Zivilsenats des BayObLG vom 16.03.1995 - 1Z BR 82/94 - (veröffentlicht u.a. in NJW-RR 1995, 904) und vom 28.04.1998 - 1Z BR 26/93 - (veröffentlicht u.a. in FGPrax 1998, 146) entgegen.

    Folglich ist sie auch berechtigt, die Einziehung eines von ihr als unrichtig erachteten Erbscheins zu betreiben, und zwar ungeachtet des Umstandes, dass dieser zunächst auf ihren eigenen Antrag erteilt worden ist (BayObLG NJW-RR 1995, 904; Senat FGPrax 2002, 239).

    Der gegenteilige Standpunkt wird von dem BayObLG eingenommen, das in zeitlich zwei vorausgegangenen Entscheidungen (NJW-RR 1995, 904, 906 sowie FGPrax 1998, 146) jeweils für die Fallkonstellation, dass in einer nach bayerischem Landesrecht durchgeführten Nachlassverhandlung ausdrücklich die Annahme der Erbschaft erklärt worden war, die Fehlvorstellung, die Erklärung führe (entgegen § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB) nicht zu einem Verlust des Pflichtteilsrechts, zu den ferneren Rechtswirkungen des Rechtsgeschäfts gerechnet und demzufolge als unbeachtlichen Motivirrtum behandelt hat.

  • BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98

    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    Die Annahme der Erbschaft kann zwar auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, setzt jedoch voraus, dass der Erbe Dritten gegenüber objektiv eindeutig zu erkennen gibt, Erbe sein und die Erbschaft behalten zu wollen (BayObLG FamRZ 1999, 1172, 1173).

    Die Anfechtungserklärung selbst muss nicht notwendig eine Begründung enthalten, vielmehr können die Anfechtungsgründe auch später noch näher vorgetragen werden (BayObLG FamRZ 1999, 1172, 1173).

  • BGH, 18.11.1977 - V ZR 172/76

    § 419 BGB im Verhältnis des Übergebers zum Übernehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    Dagegen genügt es nicht, wenn sie außer der erstrebten Wirkung zusätzlich weitere, nicht erkannte und nicht gewollte Nebenwirkungen hat (RGZ 93, 3, 9; BGHZ 70, 47, 48 = NJW 1978, 370; NJW 1997, 653).
  • BGH, 09.03.1983 - IVa ZR 211/81

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Pflichtteilsanspruchs - Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    Der Beginn des Laufs dieser Ausschlagungsfrist ist entsprechend dem unzweideutigen Gesetzeswortlaut ausschließlich davon abhängig, dass der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von dem ihm zugedachten Erbteil sowie von den Beschränkungen bzw. Beschwerungen erhält, entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 1) nicht jedoch auch zusätzlich davon, dass er den für die Anwendung des § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB maßgebenden Größenvergleich zwischen dem hinterlassenen Erbteil und dem Pflichtteil zutreffend nach dem quotenmäßigen Anteil am Gesamtnachlass ohne Rücksicht auf die Beschränkungen bzw. Beschwerungen (BGH LM Nr. 6 zu § 2306 BGB; NJW 1983, 2378) nachvollzogen hat.
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH handelt es sich um eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB auch dann, wenn es um die Belastung des Nachlasses mit einer wesentlichen Verbindlichkeit geht, deren rechtlicher Bestand ungeklärt ist, und zwar im Hinblick auf das Wahlrecht nach § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB jedenfalls dann, wenn der Irrtum eine Verbindlichkeit betrifft, die den Nachlass derart belastet, dass der Pflichtteilsanspruch des (vorläufigen) Erben gefährdet wäre (NJW 1989, 2885 f.).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 16/96

    Umfang eines Erbverzichts im Anwendungsbereich der HöfeO; Anpassung des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    Dagegen genügt es nicht, wenn sie außer der erstrebten Wirkung zusätzlich weitere, nicht erkannte und nicht gewollte Nebenwirkungen hat (RGZ 93, 3, 9; BGHZ 70, 47, 48 = NJW 1978, 370; NJW 1997, 653).
  • BayObLG, 20.12.1993 - 1Z BR 33/93

    Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung wegen Irrtums bei Grundstücken in der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    Das Nachschieben eines neuen Anfechtungsgrundes setzt allerdings eine form- und fristgerecht abgegebene weitere Anfechtungserklärung voraus (BayObLG FamRZ 1994, 848, 849).
  • RG, 25.04.1918 - IV 76/18

    Ermittlung des erbrechtlichen Plichtteils bei Bestehen von Anrechnungspflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    Dagegen genügt es nicht, wenn sie außer der erstrebten Wirkung zusätzlich weitere, nicht erkannte und nicht gewollte Nebenwirkungen hat (RGZ 93, 3, 9; BGHZ 70, 47, 48 = NJW 1978, 370; NJW 1997, 653).
  • OLG Hamm, 10.06.1985 - 15 W 131/85

    Anfechtung der in der Versäumung der Ausschlagungsfrist liegenden Annahme der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    Dabei erfasst § 1956 BGB sowohl die bewusste als auch die unwissentliche Versäumung der Ausschlagungsfrist (RGZ 143, 419, 423; BayObLG RhNotK 1979, 159; Senat OLGZ 1985, 286).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 3 Wx 229/00

    Beachtlicher Rechtsirrtum bei Annahme der Erbschaft - Pflichtteilsanspruch des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    In dieselbe Richtung weist eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (ZEV 2001, 109 = FamRZ 2001, 946), das in einem Fall, in dem der Pflichtteilsberechtigte als Alleinerbe eingesetzt, jedoch durch Vermächtnisse beschwert war (Fallkonstellation des § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB), die Fehlvorstellung bei der durch den Antrag auf Erbscheinserteilung erklärten Annahme der Erbschaft, ihm werde neben seiner Stellung als Alleinerbe in jedem Fall sein Pflichtteil erhalten bleiben, als beachtlichen Rechtsfolgenirrtum behandelt hat.
  • OLG Hamm, 11.06.2002 - 15 W 170/02

    Grundbuchberichtigung auf den Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls

  • OLG Hamm, 16.07.1981 - 15 W 42/81

    Rechtsirrtum bei der Erbschaftausschlagung im Falle des § 2306 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96

    Ersetzung der Einwilligung der Eltern in die Adoption

  • BayObLG, 23.07.1993 - 1Z BR 26/93

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zum Erben durch formwirksames

  • OLG Hamm, 07.01.1993 - 15 W 341/92
  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93

    Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen -

  • RG, 19.02.1934 - IV 394/33

    Ist die Versäumung der Ausschlagungsfrist auch anfechtbar, wenn der als Erbe

  • BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05

    Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den

    Auf ihre weitere Beschwerde hat das Oberlandesgericht die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (vgl. FamRZ 2006, 578 = ZEV 2006, 168).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 19 U 58/05

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

    ee) Keiner Entscheidung bedarf die Frage, ob der Klägerin ein Recht zur Anfechtung wegen Rechtsfolgenirrtums zustünde, soweit sie die Annahme in der irrigen Rechtsansicht erklärt haben sollte, sie könne auch im Falle des § 2306 Abs. 1 Satz 2 BGB den Pflichtteil trotz Annahme der Erbschaft verlangen (str., vgl. einerseits BayObLG NJW-RR 1995, 904 ; andererseits OLG Hamm, FamRZ 2006, 578 m.w.N.).
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