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   BFH, 08.10.2008 - II B 107/08   

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https://dejure.org/2008,10293
BFH, 08.10.2008 - II B 107/08 (https://dejure.org/2008,10293)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2008 - II B 107/08 (https://dejure.org/2008,10293)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - II B 107/08 (https://dejure.org/2008,10293)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mitunternehmerstellung des Bedachten bei Erwerb eines Kommanditanteils unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs

  • IWW
  • Judicialis

    ErbStG § 13a; ; ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1; ; ErbStG § 25 Abs. 1; ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 42 Abs. 1; ; AO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 S. 2; ErbStG § 13a
    Erwerb eines KG-Anteils unter Vorbehalt des Quotennießbrauchs

  • datenbank.nwb.de

    Mitunternehmerstellung des Bedachten bei Erwerb eines Kommanditanteils unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsvermögen: § 13a ErbStG, Quotennießbrauch und Mitunternehmerstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2008, 611
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.09.1995 - IV R 34/93

    Betriebsverpächter als wirtschaftlicher Eigentümer des Kommanditanteils

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - II B 107/08
    Ertragsteuerrechtlich kann die Trennung der Mitunternehmerstellung von der Stellung als Gesellschafter gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO dadurch überbrückt werden, dass jemand, der zivilrechtlich nicht Gesellschafter ist, wirtschaftlich als Inhaber der Gesellschaftsbeteiligung behandelt wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 16. Mai 1989 VIII R 196/84, BFHE 157, 508, BStBl II 1989, 877 sowie vom 28. September 1995 IV R 34/93, BFH/NV 1996, 314).
  • BFH, 16.05.1989 - VIII R 196/84

    Keine Mitunternehmerstellung bei schenkweiser Übertragung von Kommanditanteilen

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - II B 107/08
    Ertragsteuerrechtlich kann die Trennung der Mitunternehmerstellung von der Stellung als Gesellschafter gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO dadurch überbrückt werden, dass jemand, der zivilrechtlich nicht Gesellschafter ist, wirtschaftlich als Inhaber der Gesellschaftsbeteiligung behandelt wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 16. Mai 1989 VIII R 196/84, BFHE 157, 508, BStBl II 1989, 877 sowie vom 28. September 1995 IV R 34/93, BFH/NV 1996, 314).
  • FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08

    Steuerfreiheit für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG

    Selbst wenn man - wie der BFH in seinem Beschluss vom 8. Oktober 2008 (II B 107/08, BFH/NV 2009, 32) - davon ausgehe, dass gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ertragsteuerlich ein Gesellschafterwechsel ohne Übergang der Mitunternehmerschaft erfolgen könne, komme man nicht zu einer schenkungsteuerlich unterschiedlichen Behandlung des mit dem Nießbrauchsrecht belasteten und des unbelasteten Teils der Beteiligung.

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde vom BFH mit Beschluss vom 8. Oktober 2008 zurückgewiesen (II B 107/08, BFH/NV 2009, 32).

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