Rechtsprechung
BGH, 18.02.2009 - IX ZB 29/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Rechtsfähigkeit einer Nachlassabteilung eines Amtsgerichts; Verwerfung einer Rechtsbeschwerde mangels anwaltlicher Vertretung; Herleitung eigener Verfahrensrechte für den Rechtspfleger gem. § 1960 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Judicialis
ZPO § 50 Abs. 1; ; ZPO § 78 Abs. 1; ; InsO § 4; ; BGB § 1960
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer durch den Rechtspfleger der Nachlassabteilung für ein Amtsgericht eingelegten Rechtsbeschwerde
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 21.10.2008 - 9 IN 828/08
- LG Darmstadt, 23.12.2008 - 19 T 293/08
- BGH, 18.02.2009 - IX ZB 29/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 872
- ZEV 2009, 352
Rechtsprechung
OLG München, 13.05.2009 - 34 Wx 26/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Grundbuchverfahren: Befugnis des in Insolvenz befindlichen Gläubigers eines durch Vormerkung gesicherten bedingten Anspruchs auf Grundstücksrückübertragung zur Beantragung oder Bewilligung der Löschung
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 883; InsO § 80; ZPO § 852
Zugehörigkeit eines durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs zur Insolvenzmasse; kein Verzicht auf die Geltendmachung des Anspruchs ohne Beteiligung des Insolvenzverwalters - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Löschung einer Vormerkung zur Sicherung eines bedingten Rückübertragungsanspruchs in der Insolvenz des Gläubigers
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Verzicht auf auch unter Ehepartnern vereinbartem Rückerwerbsrecht bezüglich Grundstück nach dessen Pfändung im Rahmen der Insolvenz des Ansruchsberechtigten
- rechtsportal.de
GBO § 13; GBO § 19; ZPO § 852
Löschung einer Vormerkung zur Sicherung eines bedingten Rückübertragungsanspruchs in der Insolvenz des Gläubigers - rechtsportal.de
GBO § 13 ; GBO § 19 ; ZPO § 852
Löschung einer Vormerkung zur Sicherung eines bedingten Rückübertragungsanspruchs in der Insolvenz des Gläubigers - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verzicht auf Rückauflassungsanspruch
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 13.02.2009 - 5 T 13/09
- OLG München, 13.05.2009 - 34 Wx 26/09
Papierfundstellen
- MDR 2009, 1192
- NZI 2010, 79
- FGPrax 2009, 155
- Rpfleger 2009, 500
- ZEV 2009, 352
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.02.2003 - IX ZR 102/02
Vorbehalt der jederzeitigen Rückforderung nach unentgeltlicher Übertragung eines …
Auszug aus OLG München, 13.05.2009 - 34 Wx 26/09
Ob sich dies aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.3.2003 (FamRZ 2003, 858 = NJW 2003, 1858) ableiten lasse, könne dahinstehen. - BGH, 08.07.1993 - IX ZR 116/92
Eingeschränkte Pfändung des Pflichtteilsanspruches vor vertraglicher Anerkennung
Auszug aus OLG München, 13.05.2009 - 34 Wx 26/09
15 c) Gegen eine Wirksamkeit des Verzichts und damit eine Unrichtigkeit des Grundbuchs dürfte - ohne dass es hierauf noch entscheidend ankäme - im Übrigen die höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 852 Abs. 1 ZPO stehen (BGH NJW 1993, 2876). - BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99
Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des …
Auszug aus OLG München, 13.05.2009 - 34 Wx 26/09
Die Vormerkung als streng akzessorisches Sicherungsmittel (BGH NJW 2002, 2313/2314) gehört aber zusammen mit dem durch sie gesicherten aufschiebend bedingten Rückübertragungsanspruch zum pfändbaren Vermögen und damit zur Insolvenzmasse.
- BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21
Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des …
Dem Insolvenzschuldner wird, soweit die Insolvenzmasse betroffen ist, auch die Bewilligungsbefugnis entzogen; sie wird durch den Insolvenzverwalter ausgeübt (vgl. OLG München, ZEV 2009, 352, 353 = juris Rn. 13;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 101). - OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 10/10
Grundbuchverfahren: Befugnis des in Insolvenz befindlichen Gläubigers zum …
Der in Insolvenz befindliche Gläubiger eines durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs kann, auch wenn die Grundstücksübertragung mit Rücksicht auf eine familiäre Verbundenheit stattgefunden hat, auf die Geltendmachung des Anspruchs nicht wirksam verzichten (im Anschluss an den Beschluss vom 13.05.2009, 34 Wx 026/09 = FG Prax 2009, 155).Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 blieb ohne Erfolg (34 Wx 026/09 = FGPrax 2009, 155).
- OLG München, 23.06.2009 - 34 Wx 45/09
Grundbuchverfahren: Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde bei Zurückweisung …
7 2. In seinem auf die (nur) namens des Beteiligten zu 1 eingelegte weitere Beschwerde ergangenen Beschluss vom 13.5.2009 (34 Wx 026/09) hat der Senat den Löschungsantrag des Beteiligten zu 1 als bereits unzulässig zurückgewiesen und auch ein auf eine offenbare Grundbuchunrichtigkeit gestütztes eigenes Beschwerderecht dieses Beteiligten ausdrücklich verneint.Soweit das Landgericht noch über die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Zurückweisungsbeschluss des Grundbuchamts zu befinden hat, stände dieser im Hinblick auf die im Grundbuch verlautbarte Vormerkung ein Berichtigungsanspruch grundsätzlich zu (Senat vom 13.5.2009, 34 Wx 026/09 unter II.2.b).
- OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18
Entziehung der Bewilligungs-, Antrags- und Beschwerdebefugnis im …
Ihr fehlt daher vorliegend die Antragsbefugnis, denn der Insolvenzbeschlag umfasst nach § 35 Abs. 1 InsO das gesamte Vermögen der Insolvenzschuldnerin zur Zeit der Verfahrenseröffnung und somit auch das hier in Rede stehende Eigentum am Grundbesitz (vgl. Senat vom 13.5.2009, 34 Wx 26/09 = FGPrax 2009, 155;… Demharter § 13 Rn. 49 mit 52;… Hügel/Reetz § 13 Rn. 78;… Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 88a;… Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 13 Rn. 56 f.).