Rechtsprechung
BGH, 19.12.2012 - IV ZR 207/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 275 Abs 1 BGB, § 323 Abs 1 BGB, § 2295 BGB
Erbvertrag mit Pflegeverpflichtung: Rücktritt bei nachträglicher Unmöglichkeit der Betreuungsleistung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 275, 2295; ZPO § 543
Rücktritt vom Erbvertrag bei nachträglicher Unmöglichkeit der Erfüllung von Pflegeleistungen - Wolters Kluwer
Rücktritt von einem Erbvertrag bei nachträglicher Unmöglichkeit einer sich aus dem Vertrag ergebenden Pflicht zur Pflege des späteren Erblassers
- rewis.io
Erbvertrag mit Pflegeverpflichtung: Rücktritt bei nachträglicher Unmöglichkeit der Betreuungsleistung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2295
Rücktritt von einem Erbvertrag bei nachträglicher Unmöglichkeit einer sich aus dem Vertrag ergebenden Pflicht zur Pflege des späteren Erblassers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erbrecht - Rücktritt vom Erbvertrag trotz jetziger Unmöglichkeit der Leistung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 878
- ZEV 2013, 330
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.10.2010 - IV ZR 30/10
Rücktritt von einem Erbvertrag und einem damit verbundenen gegenseitigen Vertrag …
Auszug aus BGH, 19.12.2012 - IV ZR 207/12
Der Senat hat dieses Urteil mit Beschluss vom 5. Oktober 2010 (IV ZR 30/10, ZEV 2011, 254) aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.Vielmehr hat der Senat bereits mit seinem Beschluss vom 5. Oktober 2010 (IV ZR 30/10, ZEV 2011, 254) die für die Beurteilung des Sachverhalts maßgeblichen rechtlichen Grundsätze im Einzelnen dargelegt.
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 19.12.2012 - IV ZR 207/12
Ein solcher Anlass besteht für die Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze nur dann, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292).
- BGH, 05.11.2014 - IV ZR 104/14
Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers hinsichtlich eines …
Sie ist im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung vollständig und rechtlich möglich ist sowie nicht gegen Denk-, Natur- oder Erfahrungsgesetze verstößt (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2012 - IV ZR 207/12, ZEV 2013, 330 Rn. 8).