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   OLG Koblenz, 21.02.2013 - 2 U 917/12   

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https://dejure.org/2013,3432
OLG Koblenz, 21.02.2013 - 2 U 917/12 (https://dejure.org/2013,3432)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.02.2013 - 2 U 917/12 (https://dejure.org/2013,3432)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 2 U 917/12 (https://dejure.org/2013,3432)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 25 BGBEG, Art 457 CC ITA, Art 459 CC ITA, Art 589 CC ITA, § 256 Abs 1 ZPO
    Rechtsnachfolge nach einem italienischen Staatsangehörigen: Rechtliches Interesse an der Feststellung des Bestehens eines Miterbrechts; Berufung zur Erbschaft nach italienischem Recht; Wirksamkeit eines von mehreren Personen in derselben Urkunde errichteten Testaments

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 256; BGB §§ 2265, 2267; EGBGB Art. 25; ital. Codice Civile Art. 589
    Unwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments nach italienischem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Erbrechts; Gültigkeit eines gemeinsamen Ehegattentestaments von in Deutschland lebenden italienischen Staatsangehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Erbrechts; Gültigkeit eines gemeinsamen Ehegattentestaments in Deutschland lebender italienischer Staatsangehöriger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Wird einem Erben sein Erbrecht streitig gemacht, dann kann er sein Erbrecht durch Gerichtsurteil feststellen lassen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschaftliches Testament ist bei Anwendbarkeit italienischen Rechts unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 965
  • FamRZ 2013, 1516
  • ZEV 2013, 557
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08

    Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2013 - 2 U 917/12
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urteile vom 14.04.2010 -IV ZR 135/08 -FamRZ 2010, 1068; vom 22. März 1995 - XII ZR 20/94 - NJW 1995, 2032; vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507; Zöller/Greger, ZPO 29. Aufl. § 256 Rdn. 7).

    Gegenstand einer Feststellungsklage kann hierbei, wie sich auch aus § 27 ZPO ergibt, das Bestehen oder Nichtbestehen eines (Mit-)Erbrechts sein (vgl. BGH, a.a.O. FamRZ 2010, 1068, Rdn. 8).

  • BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage; Wegfall der

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2013 - 2 U 917/12
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urteile vom 14.04.2010 -IV ZR 135/08 -FamRZ 2010, 1068; vom 22. März 1995 - XII ZR 20/94 - NJW 1995, 2032; vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507; Zöller/Greger, ZPO 29. Aufl. § 256 Rdn. 7).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2013 - 2 U 917/12
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urteile vom 14.04.2010 -IV ZR 135/08 -FamRZ 2010, 1068; vom 22. März 1995 - XII ZR 20/94 - NJW 1995, 2032; vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507; Zöller/Greger, ZPO 29. Aufl. § 256 Rdn. 7).
  • OLG Köln, 09.10.2017 - 16 U 82/17

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Erbrechts

    Gegenstand einer Feststellungsklage kann hierbei, wie sich auch aus § 27 ZPO ergibt, das Bestehen oder Nichtbestehen eines (Mit-)Erbrechts sein (BGH ZEV 2010, 468 = FamRZ 2010, 1068; OLG OLG Brandenburg ZEV 2010, 143 = FamRZ 2010, 1610; OLG Koblenz ZEV 2013, 557 = NJW-RR 2013, 965).

    In den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen richtete sich die Klage gegen einen Erbprätendenten (BGH ZEV 2010, 468 = FamRZ 2010, 1068; OLG Brandenburg ZEV 2010, 143 = FamRZ 2010, 1610; OLG Koblenz ZEV 2013, 557 = NJW-RR 2013, 965).

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