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OLG Düsseldorf, 27.05.1994 - 7 U 136/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZEV 1994, 361
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 04.04.2012 - 3 U 4952/10
Ermittlung eines Pflichtteilsanspruchs: Bewertung eines landwirtschaftlichen …
Aus der Erbersatzfunktion des Pflichtteils ergibt sich das Ziel der Nachlassbewertung: Der Pflichtteil soll den Pflichtteilsberechtigten in Geld so stellen, wie wenn er mit seinem halben gesetzlichen Erbteil am Nachlass beteiligt und dieser im Erbfall in Geld umgesetzt worden wäre (BVerfGE 78, 132; BGH NJW-RR 1991, 900 f.; OLG Düsseldorf ZEV 1994, 361).Der Begriff des gemeinen Werts wird im BGB allerdings weder erwähnt noch definiert, sondern bereits vorausgesetzt, und ist grundsätzlich mit dem am Markt erzielbaren Normalverkaufswert gleichzusetzen (OLG Düsseldorf ZEV 1994, 361;… Staudinger,a.a.O., Rdnr. 52): Dies ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung unter normalen und erlaubten Verhältnissen voraussichtlich zu erzielen wäre.
- LG München I, 02.02.2007 - 20 O 16805/06
Erbrecht: Die vom Verstorbenen festgesetzte Gebühr bindet den …
Die Bestimmung des Wertes hat sich daher in erster Linie an dem tatsächlich alsbald nach dem Erbfall erzielten Veräußerungserlös zu orientieren (vgl. für das Pflichtteilsrecht: BGH NJW-RR 1993, 131 [BGH 14.10.1992 - IV ZR 211/91] ; OLG Düsseldorf ZEV 1994, 361).