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   BayObLG, 14.02.1997 - 1Z BR 254/96   

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https://dejure.org/1997,4208
BayObLG, 14.02.1997 - 1Z BR 254/96 (https://dejure.org/1997,4208)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.1997 - 1Z BR 254/96 (https://dejure.org/1997,4208)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 1997 - 1Z BR 254/96 (https://dejure.org/1997,4208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschlagung der Erbschaft; Umdeutung der Anfechtungserklärung; Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist; Anfechtungsgrund der Überschuldung; Überschuldung des Nachlasses; Verkehrswesentliche Eigenschaft der Erbschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anfechtung der Erbschaftsannahme bei Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses und bloßer Hoffnung auf Auslandsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1174
  • ZEV 1997, 257
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79

    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1997 - 1Z BR 254/96
    (1) Die Überschuldung des Nachlasses stellt eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Erbschaft dar, die im Fall des Irrtums eine Anfechtung der Erben begründen kann (BayObLGZ 1980, 23/27 und 1983, 9/11; Palandt/Edenhofer § 1954 Rn. 4).
  • BayObLG, 13.01.1983 - BReg. 1 Z 27/82
    Auszug aus BayObLG, 14.02.1997 - 1Z BR 254/96
    (1) Die Überschuldung des Nachlasses stellt eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Erbschaft dar, die im Fall des Irrtums eine Anfechtung der Erben begründen kann (BayObLGZ 1980, 23/27 und 1983, 9/11; Palandt/Edenhofer § 1954 Rn. 4).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 298/03

    Geltendmachung des Pflichtteils beim Berliner Testament mit Verwirkungsklausel

    Die hier in der Beantragung eines entsprechenden Erbscheins liegende Annahme der Erbschaft nach der Mutter (vgl. BayObLG ZEV 1997, 257 und FamRZ 1999, 1172, 1173) hatte auf den Pflichtteilsanspruch nach dem Vater keinen Einfluss.
  • OLG Köln, 15.05.2017 - 2 Wx 109/17

    Anfechtung einer Erbschaft bei überschuldetem Nachlass

    Zwar liegt ein Irrtum im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB nicht vor, wenn der die Erbschaft Annehmende das Vorhandensein wertvoller Nachlassgegenstände bloß vermutet, sich aber keine konkreten Vorstellungen macht (Staudinger/Otte, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1954 Rn. 16; BayObLG ZEV 1997, 257, 258).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - 3 Wx 21/11

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über die Werthaltigkeit

    Die Überschuldung des Nachlasses ist eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses (BayObLG FamRZ 1997, 1174; Palandt-Weidner, BGB 70. Auflage 2011 § 194 Rdz. 6).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    (3) Damit gehen die Vorinstanzen zutreffend davon aus, dass auch eine Sachgesamtheit wie der Nachlass unter den Begriff der "Sache" im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB fällt (RGZ 149, 235/238; 158, 50 ff.; KG OLGZ 1993, 1/4; Staudinger/Otte 1954 Rn. 7) und die Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB sein kann, so dass der Irrtum hierüber zur Anfechtung einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung nach dieser Vorschrift berechtigen kann (BGH NJW 19891 2885; BayObLGZ 1980, 23/27; 1983, 9/11; FamRZ 1997, 1174/1175; NJW-RR 1999, 590/591).
  • OLG Hamm, 29.01.2009 - 15 Wx 213/08

    Anfechtung der Anfechtung

    Das Landgericht nimmt weiter zutreffend an, dass die Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB darstellt (BayObLG FamRZ 1997, 1174 und FamRZ 1999, 1172; Palandt - Edenhofer, BGB, 67. Auflage, § 1954 Rn. 6).
  • BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98

    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

    cc) Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrswesentliche Eigenschaft gemäß § 119 Abs. 2 BGB darstellt, die zur Anfechtung der Annahme der Erbschaft berechtigen kann (BayObLGZ 1980, 23/27 und 1983, 9/11 sowie BayObLG FamRZ 1997, 1174/1175; vgl. auch OLG Zweibrückern FGPrax 1996, 113/114).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2023 - 14 W 144/21

    Eigenschaftsirrtumsanfechtung bei Irrtum über Nachlassbestand (hier: wegen in

    Die Überschuldung des Nachlasses stellt eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Erbschaft dar (BGH, Urteil vom 08.02.1989 - IVa ZR 98/87, NJW 1989, 2885; BayObLG, Beschluss vom 14.02.1997 - 1Z BR 254/96, beck-online; Grüneberg/Weidlich, BGB, 82. Aufl. 2023, § 1954 Rn. 6).

    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert der Nachlassgegenstände übersteigen, berechtigen jedoch nur dann zu einer Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB, wenn sie sich auf die Zusammensetzung des Nachlasses beziehen, etwa auf das Vorhandensein wesentlicher Aktiva und/oder das Nichtvorhandensein wesentlicher Passiva (BGH, Urteil vom 08.02.1989 - Iva ZR 98/87, NJW 1989, 2885; BayObLG, Beschluss vom 14.02.1997 - 1Z BR 254/96, beck-online; BayObLG, Beschluss vom 11.01.1999 - 1Z BR 113/98, beck-online; OLG Düsseldorf vom 19.12.2018 - I-3 Wx 140/18, FGPrax 2019, 81; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.07.2019 - 3 W 55/19, Rn. 9, beck-online; Grüneberg/Weidlich, a. a. O., § 1954 Rn. 6; MüK/Leipold, a. a. O., § 1954 Rn 11 f.; juris-PK-BGB/Hönninger, 9. Aufl., Stand: 03.04.2020 § 1954 Rn. 11; Burandt/Rojahn/Najdecki, Erbrecht, 4. Aufl. 2022, § 1954 Rn. 11; a.A. BeckOGK/Heinemann, BGB, Stand: 15.12.2022, § 1954 Rn. 62 sowie Staudinger/Otte, BGB, 2017, BGB § 1954 Rn. 15, die in der Überschuldung des Nachlasses generell eine verkehrswesentliche Eigenschaft sehen).

  • LG Essen, 27.03.2008 - 7 T 73/07

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft wegen Irrtums über den Inhalt des

    Ein Irrtum kann nicht angenommen werden, wenn sich jemand der Möglichkeit bewusst ist, dass seine Vorstellung unrichtig sein könnte, er dies aber in Kauf nimmt (BayObLG, Beschluss vom 14.02.1997, 1Z BR 254/96).
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