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   BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96   

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https://dejure.org/1997,4371
BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96 (https://dejure.org/1997,4371)
BayObLG, Entscheidung vom 06.05.1997 - 1Z BR 248/96 (https://dejure.org/1997,4371)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 1Z BR 248/96 (https://dejure.org/1997,4371)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung des Amtes des Testamentvollstreckers; Auslegung einer letztwilligen Verfügung; Möglichkeit der Vornahme einer ergänzenden Testamentsauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2084, § 2200 Abs. 1
    Auslegung eines Testaments - Testamentsvollstreckung zur Erfüllung einer Auflage - Bestimmungsrecht des Nachlaßgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1569
  • ZEV 1997, 338
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 05.11.1985 - BReg. 1 Z 48/85

    Weitere Beschwerde der Kinder des Erblassers gegen die Ernennung eines

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96
    Das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß die Ernennung einer bestimmten Person zum Testamentsvollstrecker nicht ohne weiteres das Ersuchen an das Nachlaßgericht zur Ernennung eines anderen Testamentsvollstreckers enthält (BayObLG FamRZ 1987, 98/100; Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. Rn. 3, Palandt/Edenhofer BGB 56. Aufl. Rn. 1, jeweils zu § 2200).

    Entscheidend ist auch bei dieser Anordnung der Wille des Erblassers, der nach den allgemein geltenden Grundsätzen zur Auslegung von Testamenten zu ermitteln ist (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 98/100; Palandt/Edenhofer § 2200 Rn. 1).

    Der vom Landgericht ermittelte Wille der Erblasserin hat in dem Nachtrag zum Testament - wenn auch unvollkommen - Ausdruck gefunden (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 98/100).

  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 42/87

    Testamentsvollstreckung; Testamentsauslegung; Rechtsfolgen; Tod;

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96
    (3) Für die Ermittlung des Erblasserwillens können insbesondere die Gründe, die den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben, aufschlußreich sein (BayObLG FamRZ 1988, 325 /326).

    (4) Zutreffend hat das Landgericht ferner festgestellt, daß die Gründe der Erblasserin für die Anordnung der Testamentsvollstreckung nach dem Wegfall des von ihr benannten Testamentsvollstreckers fortbestehen und sich der Zweck der Testamentsvollstreckung noch nicht erledigt hat (BayObLG FamRZ 1988, 325 ; OLG Hamm OLGZ 1976, 20/21; Soergel/Damrau § 2200 Rn. 3).

  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96
    Die Auslegung ist Sache der Tatsachengerichte und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüft werden, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem Sinn und Wortlaut der Verfügung nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BayObLGZ 1994, 313/318).

    (2) Hat der Erblasser Veränderungen, die nach der Testamentserrichtung eintreten und für den Inhalt seiner Verfügung wesentlich sind, nicht erwogen, so ist zu ermitteln, was im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments als von ihm gewollt anzusehen sein würde, sofern er diese Entwicklung bedacht hätte (ergänzende Auslegung, vgl. BGHZ 22, 357/360, BayObLGZ 1994, 313/318).

  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56

    Veräußerung des vermachten Gegenstandes

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96
    (2) Hat der Erblasser Veränderungen, die nach der Testamentserrichtung eintreten und für den Inhalt seiner Verfügung wesentlich sind, nicht erwogen, so ist zu ermitteln, was im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments als von ihm gewollt anzusehen sein würde, sofern er diese Entwicklung bedacht hätte (ergänzende Auslegung, vgl. BGHZ 22, 357/360, BayObLGZ 1994, 313/318).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96
    Erst nach der Ermittlung des Erblasserwillens stellt sich die Frage, ob dieser Wille in der Urkunde eine hinreichende Stütze findet (BGHZ 86, 41/47 und BayObLG aaO.).
  • BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12

    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der

    Das Beschwerdegericht wird auf dieser Grundlage zu entscheiden haben, ob und inwieweit sich aus einer - gegebenenfalls ergänzenden - Auslegung des Testaments ergibt, dass der Erblasser bei Kenntnis der Unwirksamkeit der von ihm getroffenen Regelung einen anderen Dritten gemäß § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB oder das Nachlassgericht nach § 2200 Abs. 1 BGB ersucht hätte, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen (zur Auslegung in derartigen Fällen vgl. etwa BayObLG ZEV 1997, 338; Staudinger/Reimann, BGB Neubearb. 2012, § 2200 Rn. 8; Keidel/Zimmermann, FamFG 17. Aufl. § 345 Rn. 29; MünchKomm/BGB-Zimmermann, 5. Aufl., § 2200 Rn. 4).
  • BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02

    Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des

    Insoweit kann insbesondere von Bedeutung sein, welche Gründe den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben, und ob diese Gründe, von seinem Standpunkt aus, auch nach dem Wegfall der im Testament benannten Person fortbestehen (BayObLG aaO; FamRZ 1997, 1569).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 1Z BR 13/01

    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Die Ernennung einer bestimmten Person zum Testamentsvollstrecker enthält nicht ohne weiteres das Ersuchen des Erblassers an das Nachlaßgericht zur Ernennung eines weiteren Testamentsvollstreckers (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1569/1570).
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