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   FG Rheinland-Pfalz, 22.05.1998 - 4 K 1502/97   

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https://dejure.org/1998,10738
FG Rheinland-Pfalz, 22.05.1998 - 4 K 1502/97 (https://dejure.org/1998,10738)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.05.1998 - 4 K 1502/97 (https://dejure.org/1998,10738)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Mai 1998 - 4 K 1502/97 (https://dejure.org/1998,10738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzicht auf ein Nutzungsrecht als freigebige Zuwendung; Eintreten einer Festsetzungsverjährung bei einer entstandenen Schenkungsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZEV 1998, 405
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hamburg, 10.10.2001 - III 71/01

    Zur Fälligstellung gestundeter Erbschaftsteuer bei vorzeitigem

    Das kann wegen der Anwendung des "Bruttoprinzips" nach § 25 ErbStG nicht geschehen, da der Nießbrauch bei der Festsetzung der Steuer (im Bescheid vom 27. November 1998) nicht abgezogen wurde (a.A. FG Nürnberg vom 9. November 2000 IV 84/2000, Revision II R 3/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 148, dazu s. unten f; FG München vom 3. November 2000 4 V 2977/2000, EFG 2001, 147; FG Rheinland-Pfalz vom 22. Mai 1998 4 K 1502/97, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 1998, 768, dazu s. unten f; Moench, ErbStG , § 25 Rn. 33; Troll / Gebel / Jülicher, ErbStG , § 25 Rn. 49).

    f) Der Senat kann nicht auf die den Urteilen anderer Finanzgerichte zugrunde liegenden Sonderfälle abstellen, sei es dass dort versehentlich entgegen § 25 ErbStG der Nießbrauchswert von vornherein vom Schenkungswert abgezogen worden war (vgl. o.a. Urteil des FG Nürnberg vom 9. November 2000 IV 84/2000, Revision II R 3/01, EFG 2001, 148) oder sei es dass der nach § 25 ErbStG gestundete Betrag zahlungsverjährt war (vgl. o.a. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22. Mai 1998 4 K 1502/97, DStRE 1998, 168, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, ZEV 1998, 405 mit krit. Anm. Meincke).

  • FG Nürnberg, 09.11.2000 - IV 84/00

    Unentgeltlicher Verzicht auf Nießbrauchsrecht

    Dem steht entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (Meincke, ErbStG , 12. Aufl., § 25 Rn. 15, Ziegeler, Der Betrieb - DB - 1998, 1056) nicht entgegen, daß der Verzicht auf das vorbehaltene Nießbrauchsrecht hinsichtlich der Zuwendung des nießbrauchsbelasteten Vermögens zugleich zur Beendigung einer nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ausgesprochenen Stundung der Schenkungsteuer für diesen vorausgegangenen Erwerb führen kann und die Belastung mit dem Nießbrauch bei Festsetzung der Schenkungsteuer für diesen ersten Erwerb gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ohne Berücksichtigung geblieben ist oder hätte bleiben müssen (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22.5. 1998 4 K 1502/97, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 1998, 405; Gebel, a. a. O., § 25 Rn. 49 sowie Moench, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1998, 632).
  • FG München, 03.11.2000 - 4 V 2977/00

    Nießbrauchverzicht nach vorhergehender Schenkung

    Der Vorteil der bis dahin zinslosen Stundung verbleibt dem Vermögenserwerber (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.05.1998 - 4 K 1502/97, ZEV 1998, 405).
  • FG München, 03.11.2000 - 4 V 2734/00

    Schenkungsteuerpflicht bei Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück

    Der Vorteil der bis dahin zinslosen Stundung verbleibt dem Vermögenserwerber (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.05.1998 - 4 K 1502/97, ZEV 1998, 405).
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