Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 22.05.1998 - 4 K 1502/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzicht auf ein Nutzungsrecht als freigebige Zuwendung; Eintreten einer Festsetzungsverjährung bei einer entstandenen Schenkungsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZEV 1998, 405
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.07.1979 - II R 41/77
Zehnjahreszeitraum - Nutzungsrecht - Substanzschenkung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 25.01.1991 - 4 V 4408/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Hessen, 31.08.1989 - 10 K 572/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG München, 18.08.1993 - 4 K 2758/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Hamburg, 10.10.2001 - III 71/01
Zur Fälligstellung gestundeter Erbschaftsteuer bei vorzeitigem …
Das kann wegen der Anwendung des "Bruttoprinzips" nach § 25 ErbStG nicht geschehen, da der Nießbrauch bei der Festsetzung der Steuer (im Bescheid vom 27. November 1998) nicht abgezogen wurde (a.A. FG Nürnberg vom 9. November 2000 IV 84/2000, Revision II R 3/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 148, dazu s. unten f; FG München vom 3. November 2000 4 V 2977/2000, EFG 2001, 147; FG Rheinland-Pfalz vom 22. Mai 1998 4 K 1502/97, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 1998, 768, dazu s. unten f;… Moench, ErbStG , § 25 Rn. 33;… Troll / Gebel / Jülicher, ErbStG , § 25 Rn. 49).f) Der Senat kann nicht auf die den Urteilen anderer Finanzgerichte zugrunde liegenden Sonderfälle abstellen, sei es dass dort versehentlich entgegen § 25 ErbStG der Nießbrauchswert von vornherein vom Schenkungswert abgezogen worden war (vgl. o.a. Urteil des FG Nürnberg vom 9. November 2000 IV 84/2000, Revision II R 3/01, EFG 2001, 148) oder sei es dass der nach § 25 ErbStG gestundete Betrag zahlungsverjährt war (vgl. o.a. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22. Mai 1998 4 K 1502/97, DStRE 1998, 168, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, ZEV 1998, 405 mit krit. Anm. Meincke).
- FG Nürnberg, 09.11.2000 - IV 84/00
Unentgeltlicher Verzicht auf Nießbrauchsrecht
Dem steht entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (…Meincke, ErbStG , 12. Aufl., § 25 Rn. 15, Ziegeler, Der Betrieb - DB - 1998, 1056) nicht entgegen, daß der Verzicht auf das vorbehaltene Nießbrauchsrecht hinsichtlich der Zuwendung des nießbrauchsbelasteten Vermögens zugleich zur Beendigung einer nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ausgesprochenen Stundung der Schenkungsteuer für diesen vorausgegangenen Erwerb führen kann und die Belastung mit dem Nießbrauch bei Festsetzung der Schenkungsteuer für diesen ersten Erwerb gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ohne Berücksichtigung geblieben ist oder hätte bleiben müssen (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22.5. 1998 4 K 1502/97, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 1998, 405;… Gebel, a. a. O., § 25 Rn. 49 sowie Moench, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1998, 632). - FG München, 03.11.2000 - 4 V 2977/00
Nießbrauchverzicht nach vorhergehender Schenkung
Der Vorteil der bis dahin zinslosen Stundung verbleibt dem Vermögenserwerber (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.05.1998 - 4 K 1502/97, ZEV 1998, 405). - FG München, 03.11.2000 - 4 V 2734/00
Schenkungsteuerpflicht bei Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück …
Der Vorteil der bis dahin zinslosen Stundung verbleibt dem Vermögenserwerber (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.05.1998 - 4 K 1502/97, ZEV 1998, 405).