Rechtsprechung
   OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2604
OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01 (https://dejure.org/2002,2604)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.05.2002 - 7 U 2905/01 (https://dejure.org/2002,2604)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 7 U 2905/01 (https://dejure.org/2002,2604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2325
    Keine Pflichtteilsergänzung bei lebzeitiger Zuwendung an

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Schenkungsbegriff; Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung; Bereicherung; Durchgangseigentum; Widerruflichkeit einer Auftragserteilung

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 2325
    Keine Pflichtteilsergänzung bei lebzeitiger Zuwendung an bestehende gemeinnützige Stiftung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3181
  • NJW 2004, 1408 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 62
  • ZEV 2002, 415
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 06.02.1905 - III 273/05

    1. Erfordert die Schenkung unter einer Auflage, daß nach Vollziehung der Auflage

    Auszug aus OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01
    Die Beträge vermehren das treuhänderisch von der Stiftung gehaltene Vermögen, das lediglich als Durchgangseigentum anzusehen ist (vgl. dazu auch RGZ 62, 386, 391).

    Das Reichsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 06.02.1905 (RGZ 62, 386, 391) ausgeführt, dass im Falle von Spenden an eine Anstalt oder Vereinigung, welche diese zu Gunsten wohltätiger oder sonstiger ideeller Zwecke verwenden solle, keine Schenkung an diese Anstalt oder Vereinigung vorliege.

  • RG, 07.05.1909 - VII 365/08

    Über den Begriff der Schenkung bei Anwendung des Reichserbschaftssteuergesetzes

    Auszug aus OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01
    Diese Auffassung wurde vom Reichsgericht auch in dem vom Landgericht zitierten Urteil vom 07.05.1909 (RGZ 71, 140) aufgegriffen.
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 249/02

    Zur Frage, ob Zuwendungen an die Stiftung Frauenkirche Dresden der

    Nach dem Berufungsurteil (abgedruckt in NJW 2002, 3181 ff. = ZEV 2002, 415 f. = FamRZ 2003, 62 ff., mit Anm. Rawert, NJW 2002, 3151 ff. und Muscheler, ZEV 2002, 417 f.) scheitert ein Anspruch der Klägerin an der fehlenden Passivlegitimation der Beklagten.
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 1 U 88/03

    Auskunftsansprüche und Wertermittlungsansprüche eines pflichtteilberechtigten

    Aufgrund des § 4 der Satzung der Stiftung ist auch der Einwand der Beklagten, sie fungiere wie in dem vom Oberlandesgericht Dresden (NJW 2002, 3181) entschiedenen Fall lediglich als "Verteilungstopf", der zufließende Finanzmittel aufnehme und diese in vollem Umfang für gemeinnützige Zwecke ausgebe, widerlegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht