Rechtsprechung
OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2325
Keine Pflichtteilsergänzung bei lebzeitiger Zuwendung an - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Schenkungsbegriff; Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung; Bereicherung; Durchgangseigentum; Widerruflichkeit einer Auftragserteilung
- Judicialis
BGB § 516; ; BGB § ... 667; ; BGB § 2325; ; BGB § 2329; ; BGB § 516 Abs. 1; ; BGB § 671 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 2329 Abs. 1; ; BGB § 2329 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 709 Satz 2; ; ZPO § 543 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 2325
Keine Pflichtteilsergänzung bei lebzeitiger Zuwendung an bestehende gemeinnützige Stiftung
Verfahrensgang
- LG Dresden - 9 O 106/01
- OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01
- BGH, 10.12.2003 - IV ZR 249/02
Papierfundstellen
- NJW 2002, 3181
- NJW 2004, 1408 (Ls.)
- FamRZ 2003, 62
- ZEV 2002, 415
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 06.02.1905 - III 273/05
1. Erfordert die Schenkung unter einer Auflage, daß nach Vollziehung der Auflage …
Auszug aus OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01
Die Beträge vermehren das treuhänderisch von der Stiftung gehaltene Vermögen, das lediglich als Durchgangseigentum anzusehen ist (vgl. dazu auch RGZ 62, 386, 391).Das Reichsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 06.02.1905 (RGZ 62, 386, 391) ausgeführt, dass im Falle von Spenden an eine Anstalt oder Vereinigung, welche diese zu Gunsten wohltätiger oder sonstiger ideeller Zwecke verwenden solle, keine Schenkung an diese Anstalt oder Vereinigung vorliege.
- RG, 07.05.1909 - VII 365/08
Über den Begriff der Schenkung bei Anwendung des Reichserbschaftssteuergesetzes …
Auszug aus OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01
Diese Auffassung wurde vom Reichsgericht auch in dem vom Landgericht zitierten Urteil vom 07.05.1909 (RGZ 71, 140) aufgegriffen.
- BGH, 10.12.2003 - IV ZR 249/02
Zur Frage, ob Zuwendungen an die Stiftung Frauenkirche Dresden der …
Nach dem Berufungsurteil (abgedruckt in NJW 2002, 3181 ff. = ZEV 2002, 415 f. = FamRZ 2003, 62 ff., mit Anm. Rawert, NJW 2002, 3151 ff. und Muscheler, ZEV 2002, 417 f.) scheitert ein Anspruch der Klägerin an der fehlenden Passivlegitimation der Beklagten. - OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 1 U 88/03
Auskunftsansprüche und Wertermittlungsansprüche eines pflichtteilberechtigten …
Aufgrund des § 4 der Satzung der Stiftung ist auch der Einwand der Beklagten, sie fungiere wie in dem vom Oberlandesgericht Dresden (NJW 2002, 3181) entschiedenen Fall lediglich als "Verteilungstopf", der zufließende Finanzmittel aufnehme und diese in vollem Umfang für gemeinnützige Zwecke ausgebe, widerlegt.