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   OLG Koblenz, 06.05.2002 - 5 U 1287/01   

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OLG Koblenz, 06.05.2002 - 5 U 1287/01 (https://dejure.org/2002,11461)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.05.2002 - 5 U 1287/01 (https://dejure.org/2002,11461)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Mai 2002 - 5 U 1287/01 (https://dejure.org/2002,11461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Treuwidrige Berufung auf die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen; Unterbrechung durch Auskunftsklage; Pflichtteilsergängzungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2332 Abs. 1
    Verjährung von Pflichtteilsansprüchen; Voraussetzungen der Versicherung an Eides Statt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 193
  • ZEV 2002, 501
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94

    Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.2002 - 5 U 1287/01
    über den Umfang und den Wert des Nachlasses im Unklaren war, spielte keine Rolle (BGH FamRZ 1977, 128, 129 f.; BGH NJW 1995, 1157 ).

    Das bedeutet gleichzeitig, dass das Auskunftsverlangen, das der Kläger zur Durchsetzung dieser Ansprüche geltend macht, mangels eines rechtlich anerkennenswerten Informationsbedürfnisses unbegründet ist (BGHZ 103, 333, 334; BGH NJW 1995, 384, 385; BGH NJW 1995, 1157, 1158), soweit es nicht schon, was im sachlichen und zeitlichen Umfang der rechtskräftigen Entscheidung des von M.

  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.2002 - 5 U 1287/01
    Die Auskunftsverpflichtung, die die Beklagten zu 1) und zu 3) unter diesen Umständen auf der Grundlage von § 2314 BGB ergänzend zu ihren früheren Angaben treffen kann (vgl. BGHZ 89, 24, 27; BGH LM Nr. 1 zu § 260 BGB ; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777, 778) und die auch nicht Gegenstand des von M.

    Aber das bedeutet nicht, dass deshalb nicht in die Auskunft hätte einbezogen zu werden brauchen; vielmehr war es anzugeben, da es dann Gegenstand eines möglichen Pflichtteilsergänzungsanspruchs war (BGHZ 89, 24, 27).

  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 272/86

    Rechtsnatur der beeinträchtigenden Verfügung; Beginn der Verjährung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.2002 - 5 U 1287/01
    Das bedeutet gleichzeitig, dass das Auskunftsverlangen, das der Kläger zur Durchsetzung dieser Ansprüche geltend macht, mangels eines rechtlich anerkennenswerten Informationsbedürfnisses unbegründet ist (BGHZ 103, 333, 334; BGH NJW 1995, 384, 385; BGH NJW 1995, 1157, 1158), soweit es nicht schon, was im sachlichen und zeitlichen Umfang der rechtskräftigen Entscheidung des von M.

    Denn für Pflichtteilsergänzungsansprüche beginnt der Verjährungslauf erst, wenn der Pflichtteilsberechtigte von den jeweiligen - den Nachlass mindernden und damit seine Rechtsstellung zusätzlich beeinträchtigenden - unentgeltlichen Zuwendungen des Erblassers erfahren hat (BGHZ 103, 333, 336; a.A. Dieckmann in Soergel, BGB , 12. Aufl., § 2332 Rdnr. 12).

  • BGH, 10.11.1976 - IV ZR 187/75

    Anforderungen an die Berechnung des Pflichtteilsanspruches - Zeitpunkt für den

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.2002 - 5 U 1287/01
    über den Umfang und den Wert des Nachlasses im Unklaren war, spielte keine Rolle (BGH FamRZ 1977, 128, 129 f.; BGH NJW 1995, 1157 ).
  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.2002 - 5 U 1287/01
    Der Antrag ist zwar, obwohl er eine Klageänderung darstellt (BAG WM 1976, 598, 600; vgl. auch BGH, NJW 1985, 1841, 1842), in die von Beklagtenseite nicht eingewilligt worden ist, zuzulassen, weil er im Hinblick auf den Prozessstoff sachdienlich ist.
  • OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 109/91

    Auskunft, Nachlaß, fiktiver, Verzeichnis, Ergänzung, Eidesstattliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.2002 - 5 U 1287/01
    Die Auskunftsverpflichtung, die die Beklagten zu 1) und zu 3) unter diesen Umständen auf der Grundlage von § 2314 BGB ergänzend zu ihren früheren Angaben treffen kann (vgl. BGHZ 89, 24, 27; BGH LM Nr. 1 zu § 260 BGB ; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777, 778) und die auch nicht Gegenstand des von M.
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 180/95

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.2002 - 5 U 1287/01
    Daher dürften die Beklagten zu 1), 3) und 4) grundsätzlich nicht die Verjährung solcher gegen sie gerichteter Forderungen einwenden, deren Geltendmachung aufgrund unzutreffender Informationen unterblieben worden ist; andernfalls würden sie treuwidrig handeln (vgl. BGH WM 1996, 1106, 1108).
  • BGH, 16.01.2013 - IV ZR 232/12

    Pflichtteilsanspruch: Verjährungsfristbeginn bei nachträglicher Kenntniserlangung

    Das entspricht bereits der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 104, 195, 197 f.; 135, 231, 234 f.) und wird heute auch von der überwiegenden Auffassung in Instanzrechtsprechung und Schrifttum zugrunde gelegt (vgl. OLG Koblenz ZEV 2002, 501; Erman/Schlüter, BGB 13. Aufl. § 2332 Rn. 3; MünchKomm-BGB/Lange, 5. Aufl. § 2314 Rn. 51; Soergel/Dieckmann, BGB 13. Aufl. § 2332 Rn. 14; BGB-RGRK/Johannsen 12. Aufl. § 2332 Rn. 8; Tanck in Mayer/Süß/Tanck/Bittler/Wälzholz, Handbuch des Pflichtteilsrechts 2. Aufl. Rn. 272; Planck/Greiff, 4. Aufl. BGB 1930 Bd. 5 § 14 S. 947).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.2005 - 8 U 155/05

    Verjährung von Ansprüchen gegen den Testamentsvollstrecker

    Die Gegenmeinung hält eine teleologische Reduktion des § 197 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf "genuin erbrechtliche" Ansprüche für erforderlich, zu denen solche u. a. aus §§ 2218, 2219 BGB gegen den Testamentsvollstrecker nicht zählten (Löhnig, ZEV 2004, 272; Baldus, FamRZ 2003, 309; Staudinger/Frank Peters, § 197, Rn. 20, 21; Otte, ZEV 2002, 501).

    Das macht die Ansprüche aus §§ 2218, 2219 BGB aber nicht zu solchen erbrechtlicher Natur, insbesondere nicht allein aufgrund ihrer Ansiedlung im 5. Buch des BGB; ihrem eigentlichen Charakter, ihrer Struktur nach handelt es sich vielmehr um rein schuldrechtliche Ansprüche (Otte, ZEV 2002, 501; Staudinger/Frank Peters, § 197 Rn. 20, 21; Baldus, FamRZ 2003, 308).

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