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   BGH, 13.04.2011 - IV ZR 102/09   

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https://dejure.org/2011,7513
BGH, 13.04.2011 - IV ZR 102/09 (https://dejure.org/2011,7513)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2011 - IV ZR 102/09 (https://dejure.org/2011,7513)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2011 - IV ZR 102/09 (https://dejure.org/2011,7513)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2333 Nr 1 BGB vom 02.01.2002, § 2333 Nr 2 BGB vom 02.01.2002, § 2336 BGB vom 02.01.2002, § 2339 Abs 1 Nr 1 BGB, § 2345 Abs 2 BGB
    Pflichtteilsrecht: Entziehung des Pflichtteils bei Handeln eines Schuldunfähigen mit natürlichem Vorsatz

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2333, 2336, 2339, 2345
    Keine Pflichtteilsentziehung bei unvorsätzlich lebensbedrohlichen Faustschlägen des schuldunfähigen Berechtigten gegen Erblasserin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verneinung der Voraussetzungen für eine Pflichtteilsentziehung bei Faustschläge auf den Kopf und gleichzeitigem Vorliegen von Schuldunfähigkeit

  • rewis.io

    Pflichtteilsrecht: Entziehung des Pflichtteils bei Handeln eines Schuldunfähigen mit natürlichem Vorsatz

  • ra.de
  • rewis.io

    Pflichtteilsrecht: Entziehung des Pflichtteils bei Handeln eines Schuldunfähigen mit natürlichem Vorsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB a.F. § 2333 Nr. 1, 2; BGB § 2336 Abs. 3
    Verneinung der Voraussetzungen für eine Pflichtteilsentziehung bei Faustschläge auf den Kopf und gleichzeitigem Vorliegen von Schuldunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2011, 370
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83

    Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 102/09
    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 136/83, BGHZ 94, 36, 40, 42 f.) hat die Erblasserin das in Betracht kommende Geschehen am 13. Januar 1994 hinreichend deutlich durch den Verweis auf Faustschläge auf den Kopf sowie das Inkaufnehmen eines plötzlichen Todes umschrieben.
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 102/09
    Nicht zu beanstanden ist demgegenüber die Annahme des Berufungsgerichts, die Voraussetzungen für eine Pflichtteilsentziehung nach § 2333 Nr. 1 BGB a.F. lägen nicht vor, weil nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht festgestellt werden könne, dass der Kläger auf der Grundlage der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 19. April 2005 (1 BvR 1644/00, ZEV 2005, 301 Rn. 90, 92) zwar schuldunfähig, aber in einem natürlichen Sinn vorsätzlich gehandelt hat.
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2017 - 5 W 53/17

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an eine Pflichtteilsentziehung

    Der Erblasser braucht hierzu in seiner letztwilligen Verfügung nicht den gesamten Geschehensablauf in allen Einzelheiten zu schildern; vielmehr genügt jede substantiierte Bezeichnung, die es erlaubt, durch Auslegung festzustellen, weshalb in concreto der Pflichtteil entzogen worden ist und auf welchen Lebenssachverhalt sich der Erblasser bezieht (Senat, Urteil vom 7. September 2016 - 5 U 61/15; vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 136/83, BGHZ 94, 36; Beschluss vom 13. April 2011 - IV ZR 102/09, ZEV 2011, 370).
  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 400/14

    Erbunwürdigkeit des betreuenden Ehegatten und Testamentserben: Versuchte Tötung

    Auch der Senat hat diese Frage bisher nicht entscheiden müssen (Beschluss vom 13. April 2011 - IV ZR 102/09, ZEV 2011, 370 Rn. 2).
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