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   OLG Hamm, 06.01.2011 - I-15 Wx 484/10   

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https://dejure.org/2011,7164
OLG Hamm, 06.01.2011 - I-15 Wx 484/10 (https://dejure.org/2011,7164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.01.2011 - I-15 Wx 484/10 (https://dejure.org/2011,7164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Januar 2011 - I-15 Wx 484/10 (https://dejure.org/2011,7164)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2084
    Testamentsauslegung bei Erbeinsetzung für den Fall des gleichzeitigen Versterbens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments und Ermittlung des Erblasserwillens durch das Nachlassgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2084; FGG § 12
    Auslegung eines Testaments und Ermittlung des Erblasserwillens durch das Nachlassgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2011, 427
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2011 - 15 Wx 484/10
    Hinsichtlich der sich aus diesem Ansatz ergebenden Anforderungen an die Andeutung des Erblasserwillens ist insbesondere die Funktion der Form zu berücksichtigen, den Erblasser für den Zeitpunkt seiner Äußerung "beweismäßig" zu sichern und gegen eine spätere Verfälschung zu sichern (vgl. BGHZ 80, 246ff = NJW 1981, 1736ff).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2011 - 15 Wx 484/10
    Auszugehen ist von der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 86, 41ff), dass der Wortlaut einer Verfügung ihrer Auslegung keine absoluten Grenzen setzt.
  • OLG München, 14.10.2010 - 31 Wx 84/10

    Testamentsauslegung: Verständnis der Formulierung "bei gleichzeitigem

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2011 - 15 Wx 484/10
    Denn das OLG München, das in Ansehung der Vorlageverpflichtung als Nachfolgegericht des aufgelösten BayObLG zu behandeln ist, hat in seinem Beschluss vom 14.10.2010 (31 Wx 084/10, bei juris) ausdrücklich den Rechtsstandpunkt vertreten, dass auch außerhalb der Testamentsurkunde liegende Umstände für die Auslegung einer gleichlautenden Formulierung in einem Testament heranzuziehen sind.
  • BayObLG, 18.12.2003 - 1Z BR 130/02

    Auslegung einer für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" der Eheleute in

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2011 - 15 Wx 484/10
    Dabei ist der Kammer zuzugeben, dass die von ihr angeführten Entscheidung des BayObLG (FamRZ 2004, 1235) in diesem Sinne verstanden werden könnte.
  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2011 - 15 Wx 484/10
    Auch die Kammer geht in Übereinstimmung mit der von ihr angeführten Rechtsprechung des BayObLG davon aus, dass ein Fall des gleichzeitigen Versterbens im eigentlichen Wortsinn praktisch selten, und -wie der Senat bemerkt- auch in aller Regel nicht beweisbar ist (so auch BayObLGZ 1981, 79ff), weshalb jedenfalls auch der Fall gemeint sei, dass die Eheleute in kurzem zeitlichen Abstand versterben.
  • BGH, 19.06.2019 - IV ZB 30/18

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Einsetzung des Schlusserben

    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (ZEV 2011, 427), wonach es im Rahmen der sogenannten Andeutungstheorie ausreichen solle, wenn sich die Auslegungsnotwendigkeit und die generelle Willensrichtung aus dem Wortlaut herleiten lasse, folge der Senat nicht.

    Ein bestimmter Erblasserwille ist nicht bereits dadurch im Testament angedeutet, dass dessen Wortlaut überhaupt auslegungsbedürftig ist und sich die generelle Willensrichtung aus dem Wortlaut herleiten lässt (a.A. OLG Hamm ZEV 2011, 427, 428 [juris Rn. 18]).

  • OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16

    Ergänzende Testamentsauslegung

    Der durch die Auslegung ermittelte Erblasserwille muss in der formwirksamen Erklärung wenigstens ansatzweise oder auch versteckt angedeutet sein (OLG Hamm ZEV 2011, 427).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18

    Testamentsauslegung "für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens"

    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm in seiner Entscheidung vom 06.01.2011 (Az. 15 Wx 484/10, ZEV 2011, 427), wonach es im Rahmen der sogenannten Andeutungstheorie ausreichen soll, wenn sich die Auslegungsnotwendigkeit und die generelle Willensrichtung aus dem Wortlaut herleiten lassen, folgt der Senat nicht (abl. auch Herrler ZEV 2011, 429, Böttcher ZEV 2011, 537 ).

    Der Auffassung des OLG Hamm, dass hiermit der Auslegung Grenzen gesetzt würden, die nicht mit der Rechtsprechung des BGH vereinbar seien (OLG Hamm a.a.O. ZEV 2011, 427, 428 ), wird nicht zugestimmt.

  • OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Bei einem gemeinsamen

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 06.01.2011, 15 Wx 484/10, ZEV 2011, 427) ausgeführt, die Andeutungstheorie setze auch bei der Formulierung "Für den Fall, dass wir gleichzeitig versterben sollten, soll unser Nachlass fallen an unsere gemeinsame Nichte..." der richterlichen Auslegung des Testaments im Hinblick auf die Möglichkeit, dass diese Erbeinsetzung auch für den Fall des in zeitlich größerem Abstand aufeinanderfolgenden Versterbens der Ehegatten gewollt sei, keine Grenze (dagegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2018, 21 W 38/18, derzeit anhängig beim BGH).
  • OLG Nürnberg, 01.02.2012 - 15 W 1544/11

    Gemeinschaftliches Testament: Fall des gleichzeitigen Versterbens bei einem

    Allerdings muss der durch Auslegung ermittelte Erblasserwille wegen der Formbedürftigkeit letztwilliger Verfügungen wenigstens ansatzweise oder auch versteckt angedeutet sein (BGHZ 86, 41, OLG Hamm Beschluss vom 6.1.2011, Az. 15 Wx 484/10 zitiert nach juris).

    Im Fall, der dem Beschluss des OLG Hamm vom 6.1.2011 (a.a.O) zugrunde lag und in dem Eheleute bei ihrem gleichzeitigem Versterben einen Schlusserben eingesetzt hatten, war die dortige Erblasserin zum Zeitpunkt des Versterbens ihres Ehemannes selbst nicht mehr testierfähig.

  • OLG München, 24.01.2017 - 31 Wx 234/16

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung über die Weiterführung eines

    Der durch die Auslegung ermittelte Erblasserwille muss in der formwirksamen Erklärung wenigstens ansatzweise oder auch versteckt angedeutet sein (OLG Hamm ZEV 2011, 427).
  • OLG Hamburg, 05.02.2020 - 2 W 2/20

    Auslegung eines Testaments mit einer Organisation (hier: ein Tierpark) als

    Das OLG Hamm (Beschluss vom 06.01.2011 - 15 Wx 484/10 = ZEV 2011, 427) vertritt in diesem Zusammenhang allerdings die Ansicht, dass es im Rahmen der Andeutungstheorie genügen soll, die Auslegungsnotwendigkeit und die generelle Willensrichtung aus dem Wortlaut der letztwilligen Verfügung herzuleiten.
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16

    Antrag einer Nacherbin auf Ausstellung eines Erbscheins aufgrund eines Testaments

    (vgl. Senat FamRZ 2016, 408; OLG Thüringen ErbR 2015, 249; OLG Hamm, ZEV 2011, 427; OLGR Frankfurt 1998, 164).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2011 - 3 Wx 193/11

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich des "gemeinsamen Versterbens oder

    Gerade das stellt der Beteiligte zu 1) nicht in das Wissen der Beteiligten zu 2) als Zeugin (in dem vom OLG Hamm entschiedenen Fall, ErbR 2011, 251, lagen die Dinge anders).
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