Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 19.04.2012

Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2012 - X ZR 5/11   

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https://dejure.org/2012,13637
BGH, 15.05.2012 - X ZR 5/11 (https://dejure.org/2012,13637)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2012 - X ZR 5/11 (https://dejure.org/2012,13637)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - X ZR 5/11 (https://dejure.org/2012,13637)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 528 BGB, § 812 BGB, §§ 812 ff BGB
    Anspruch auf Herausgabe einer Schenkung wegen Verarmung des Schenkers: Voraussetzungen für das Vorliegen einer gemischten Schenkung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe einer Schenkung wegen Verarmung der Schenkerin

  • rewis.io

    Anspruch auf Herausgabe einer Schenkung wegen Verarmung des Schenkers: Voraussetzungen für das Vorliegen einer gemischten Schenkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 528; BGB § 812 ff.
    Anspruch auf Herausgabe einer Schenkung wegen Verarmung der Schenkerin

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragung von Grundeigentum nicht als gemischte Schenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen einer gemischten Schenkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2013, 213
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.1952 - IV ZR 146/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - X ZR 5/11
    Diese Form der Rückabwicklung kann der Schenker nur verlangen, wenn der unentgeltliche Charakter des Vertrags überwiegt, die Zuwendung des Schenkers also den doppelten Wert im Vergleich zur Gegenleistung hat (st. Rspr. seit BGH, Urteil vom 27. November 1952 - IV ZR 146/52, NJW 1953, 501; vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1999 - X ZR 42/97, NJW 1999, 1626).
  • BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 171/84

    Schenkung im Sinne von § 516 Bürgerliches Gesetzbuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - X ZR 5/11
    Voraussetzung ist zunächst, dass dem Beschenkten objektiv eine Leistung des Schenkers zugewandt wird, die den Wert der versprochenen Gegenleistung überwiegt (vgl. BGH, Urteile vom 21. Mai 1986 - IVa ZR 171/84, NJW-RR 1986, 1135, vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88, WM 1990, 1790).
  • BGH, 18.05.1990 - V ZR 304/88

    Gemischte Schenkung und Schenkungswiderruf nach Beendigung einer eheänlichen

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - X ZR 5/11
    Voraussetzung ist zunächst, dass dem Beschenkten objektiv eine Leistung des Schenkers zugewandt wird, die den Wert der versprochenen Gegenleistung überwiegt (vgl. BGH, Urteile vom 21. Mai 1986 - IVa ZR 171/84, NJW-RR 1986, 1135, vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88, WM 1990, 1790).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 374/94

    Gegenstand einer gemischten Schenkung

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - X ZR 5/11
    Besteht hierbei eine auffallende, über ein geringes Maß deutlich hinausgehende Diskrepanz, dann begründet dies im Einklang mit der Lebenserfahrung die tatsächliche widerlegbare Vermutung für einen Schenkungswillen der Vertragsparteien (BGH, Urteil vom 6. März 1996 - IV ZR 374/94, NJW-RR 1996, 754).
  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 42/97

    Berücksichtigung vermögensmindernder Aufwendungen des Beschenkten vor Zugang der

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - X ZR 5/11
    Diese Form der Rückabwicklung kann der Schenker nur verlangen, wenn der unentgeltliche Charakter des Vertrags überwiegt, die Zuwendung des Schenkers also den doppelten Wert im Vergleich zur Gegenleistung hat (st. Rspr. seit BGH, Urteil vom 27. November 1952 - IV ZR 146/52, NJW 1953, 501; vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1999 - X ZR 42/97, NJW 1999, 1626).
  • BGH, 18.10.2011 - X ZR 45/10

    Schenkung: Begriff der gemischten Schenkung

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - X ZR 5/11
    Dies setzt nicht voraus, dass der objektive Wert der Zuwendung mindestens das Doppelte der Gegenleistung beträgt (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - X ZR 45/10, NJW 2012, 605 = FamRZ 2012, 207).
  • OLG Saarbrücken, 22.07.2015 - 2 U 47/14

    Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks: Gemischte Schenkung über ein

    Bei Vorliegen einer oder mehrerer Gegenleistungen bedarf es insbesondere nicht eines Überwiegens des unentgeltlichen Charakters des Geschäfts gegenüber dem entgeltlichen; der Wert der geschenkten Zuwendung muss also nicht mindestens das Doppelte etwaiger Gegenleistungen betragen (BGH, Urt. v. 15. Mai 2012 - X ZR 5/11 -, ZEV 2013, 213; BGH, Urt. v. 18. Oktober 2011 - X ZR 45/10 -, NJW 2012, 605; Gehrlein in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.05.2015, § 516, Rdnr. 12, m.w.N.; siehe hierzu auch BGH, Urt. v. 11. April 2000 - X ZR 246/98 -, NJ 2000, 598, m.w.N.).

    Erforderlich ist jedoch, dass der Beschenkte durch einen Überschuss des Wertes der Zuwendung verglichen mit seinen Gegenleistungen objektiv bereichert wird, die Vertragsparteien sich des Überschusses bewusst und subjektiv darüber einig sind, jedenfalls den überschießenden Zuwendungsteil dem Beschenkten unentgeltlich zuzuwenden (BGH, Urt. v. 15.5.2012, X ZR 5/11, aaO).

  • OLG München, 15.07.2015 - 27 U 4775/11

    Keine Rückabwicklung eines Hofübergabevertrages

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes können diese Grundsätze auch bei der Übertragung von Grundstücken im Zusammenhang mit einem Übergabevertrag Anwendung finden (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.2012, Az.: X ZR 5/11; BGH, Urteil vom 27.06.1990, XII ZR 95/89).
  • LG Frankfurt/Main, 02.09.2021 - 12 O 119/21

    Gewährung von Baukindergeld bei gemischter Schenkung

    Eine gemischte Schenkung liegt vor, wenn der Beschenkte durch einen Überschuss des Werts der Zuwendungen verglichen mit seinen Gegenleistungen objektiv bereichert wird, die Vertragsparteien sich dieses Überschusses bewusst und subjektiv darüber einig sind, jedenfalls den überschießenden Zuwendungsteil dem Beschenkten unentgeltlich zuzuwenden (BGH Urteil vom 15. Mai 2012 - X ZR 5/11, BeckRS 2012, 12891 Rn. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.04.2012 - 11 U 63/11   

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https://dejure.org/2012,15324
OLG Schleswig, 19.04.2012 - 11 U 63/11 (https://dejure.org/2012,15324)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.04.2012 - 11 U 63/11 (https://dejure.org/2012,15324)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. April 2012 - 11 U 63/11 (https://dejure.org/2012,15324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Berechnung, Vergütung, verstorbener Rechtsanwalt

  • Burhoff online

    Berechnung, Gebührenforderung, Unterzeichnung, verstorbener Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formale Anforderungen an den Inhalt einer Anwaltsgebührenrechnung

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Prozessbevollmächtigter des Alleinerben eines verstorbenen Rechtsanwalts kann dessen Gebührenrechnungen unterzeichnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1339
  • MDR 2012, 1259
  • ZEV 2013, 213 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2012 - 11 U 63/11
    Die schlüssige Darlegung des Klageanspruchs kann während des Rechtsstreits nachgeholt werden (vgl. BGH NJW 1998, 3486 [3488]).

    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 02.07.1998 zwar noch offen gelassen, ob eine § 18 BRAGO entsprechende Mitteilung der Berechnung vorgenommen worden ist, wenn die von einem anderen Rechtsanwalt unterzeichnete Klageschrift auf die beigefügte "vorläufige" Kostenrechnung Bezug nimmt (BGH vom 02.07.1998, IX ZR 63/97, Rz. 37 bei Juris), doch lässt sich aus anderen Entscheidungen entnehmen, dass die Unterzeichnung durch einen Prozessbevollmächtigten des Rechtsanwalts jedenfalls dann als ausreichend angesehen wird, wenn der Rechtsanwalt nicht mehr in seinem Beruf tätig werden darf (OLG Düsseldorf MDR 2000, 360 , Rz. 20 bei Juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.11.1999 - 24 U 104/98

    Aufrechnung mit Honoraransprüchen eines nicht mehr zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2012 - 11 U 63/11
    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 02.07.1998 zwar noch offen gelassen, ob eine § 18 BRAGO entsprechende Mitteilung der Berechnung vorgenommen worden ist, wenn die von einem anderen Rechtsanwalt unterzeichnete Klageschrift auf die beigefügte "vorläufige" Kostenrechnung Bezug nimmt (BGH vom 02.07.1998, IX ZR 63/97, Rz. 37 bei Juris), doch lässt sich aus anderen Entscheidungen entnehmen, dass die Unterzeichnung durch einen Prozessbevollmächtigten des Rechtsanwalts jedenfalls dann als ausreichend angesehen wird, wenn der Rechtsanwalt nicht mehr in seinem Beruf tätig werden darf (OLG Düsseldorf MDR 2000, 360 , Rz. 20 bei Juris).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf lässt überdies die einem Schriftsatz beigefügte Rechnungskopie ausreichen, wenn nicht der abrechnende Anwalt selbst seinen Honorarprozess führt, sondern er einen anderen Anwalt mit der Prozessführung beauftragt und dieser den Schriftsatz unterzeichnet (OLG Düsseldorf MDR 2000, 360 , Rz. 20 bei Juris).

  • OLG Brandenburg, 14.12.2000 - 1 W 13/00

    Abfassung der anwaltlichen Kostenrechnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2012 - 11 U 63/11
    Im Honorarprozess wird es darüber hinausgehend für ausreichend gehalten, wenn einem von dem Anwalt unterzeichneten Schriftsatz eine Kopie der Kostenrechnung als Anlage beigefügt wird und der Anwalt in seinem Schriftsatz auf diese Abrechnung Bezug nimmt, wenn der Beklagte eine unterzeichnete oder beglaubigte Ausfertigung des Schriftsatzes nebst Anlage erhält (OLG Brandenburg AnwBl 2001, 306 ; Schneider/Wolf-Schneider, aaO., Rz. 79).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 85/13
    Mit der Unterschrift übernimmt der Rechtsanwalt die strafrechtliche, zivilrechtliche und berufsrechtliche Verantwortung für die Berechnung (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.04.2012 - 11 U 63/11 m.w.N.).

    Zwar wird in einem Honorarprozess zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber für eine Berechnung nach § 10 RVG als ausreichend angesehen, dass einem vom Rechtsanwalt unterzeichnetem Schriftsatz eine Kopie der Kostenrechnung nach § 10 RVG als Anlage beigefügt ist und der Rechtsanwalt in seinem Schriftsatz auf diese Abrechnung Bezug nimmt, wenn der Auftraggeber als Beklagter eine unterzeichnete oder beglaubigte Ausfertigung des Schriftsatzes nebst Anlage erhält (vgl. OLG Schleswig-Holstein Urteil vom 19.04.2012 - 11 U 63/11, Rn 28 m.w.N.).

  • LG Wuppertal, 28.03.2017 - 16 S 50/15
    Es ist jedoch ausreichend, wenn sich einzelne der erforderlichen Angaben aus einem Begleitschreiben ergeben (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. April 2012 - 11 U 63/11 -, Rn. 25, juris, m.w.N.).
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