Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - I-3 Wx 40/14   

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OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - I-3 Wx 40/14 (https://dejure.org/2016,4937)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.2016 - I-3 Wx 40/14 (https://dejure.org/2016,4937)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - I-3 Wx 40/14 (https://dejure.org/2016,4937)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umdeutung einer als wechselbezüglich gewollten Verfügung eines Ehegatten im Falle der Unwirksamkeit der Verfügung des anderen Ehegatten; Testierunfähigkeit bei beginnender Demenz leichten Grades

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umdeutung einer als wechselbezüglich gewollten Verfügung eines Ehegatten im Falle der Unwirksamkeit der Verfügung des anderen Ehegatten; Testierunfähigkeit bei beginnender Demenz leichten Grades

  • rechtsportal.de

    Umdeutung einer als wechselbezüglich gewollten Verfügung eines Ehegatten im Falle der Unwirksamkeit der Verfügung des anderen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Umdeutung wechselbezüglicher Verfügungen am Beispiel zweier Beschlüsse des OLG Düsseldorf und des OLG München" von Dr. Clemens Jestaedt, ZErb 2016, 256 - 258

Verfahrensgang

  • AG Ratingen - 14 VI 200/14
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - I-3 Wx 40/14

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1206
  • ZEV 2016, 225
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2015 - 3 Wx 103/14

    Aufklärungspflicht Nachlassgericht - Prüfung Testierunfähigkeit des Erblassers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14
    Entscheidend ist, ob die psychischen Funktionen des Urteilens und des kritischen Stellungnehmens durch die Geisteskrankheit oder -schwäche so sehr beeinträchtigt sind, dass der Erblasser nicht mehr fähig ist, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, ob krankhafte Empfindungen und Vorstellungen die Bestimmbarkeit des Willens durch normale, vernünftige Erwägungen aufgehoben haben (BayObLG ZEV 2005, 345 ff.; Senat in ständiger Rechtsprechung, beispielsweise Beschluss vom 15. Juni 2015 in Sachen I-3 Wx 103/14).

    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit, sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären, wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen nicht nur den medizinischen Befund festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (gleichfalls ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. I-3 Wx 103/14 m.w.Nachw.).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - 3 Wx 20/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14
    Das nach der jetzigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 22. Januar 2016 in Sachen I-3 Wx 20/15 mit näherer Begründung) sodann maßgebliche, mit dem Rechtsmittel verfolgte wirtschaftliche Interesse der Beschwerdeführerin beläuft sich auf 1/6 des Nachlasses, nämlich auf die Differenz zwischen dem von ihr beanspruchten Miterbenanteil von 1/3 und ihrem Pflichtteil nach der Erblasserin von 1/6.
  • OLG Hamm, 25.04.1996 - 15 W 379/95

    Umdeutung der getroffenen letztwilligen Verfügung in einem gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14
    Hernach wurden letztwillige Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten nur dann als umdeutungsfähig erachtet, wenn sie nicht wechselbezüglich im Sinne des § 2270 Abs. 1 BGB seien (so noch: KG NJW 1969, 798 und wohl auch Senat, FamRZ 1997, 771 f. sowie für den Fall einer nur einseitigen, d.h. auf die Verfügungen nur einer beteiligten Person beschränkten, Umdeutungsfähigkeit auch OLG Hamm NJW-RR 1996, 1290 ff.).
  • BayObLG, 21.07.1992 - BReg. 1 Z 62/91

    Auslegung getrennter inhaltsgleicher Urkunden als gemeinschaftliches Testament

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14
    Nach § 2270 Abs. 3 BGB können aber nur Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen mit wechselbezüglicher Wirkung getroffen werden, nicht hingegen Enterbungen (BayOLG NJW-RR 1992, 1356 f.).
  • BGH, 12.01.2011 - IV ZR 230/09

    Gemeinschaftliches Testament: Ausschlagungsfrist für ein Vermächtnis an den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14
    Namentlich bei wechselbezüglichen Zuwendungen an Dritte müssen besondere Umstände vorliegen, damit eine Aufrechterhaltung als einseitige Verfügung in Betracht kommt (zu Vorstehendem: OLG München NJW-RR 2010, 1382 f. und NJW-RR 2014, 1354 f., aber auch NJW-RR 2014, 838 f., jeweils m.w. Nachw.; im Grundsatz auch BGH NJW-RR 1987, 1410 f. und NJW 2011, 1353 ff.; aus dem Schrifttum: MK-Musielak, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2265 Rdnr. 4-8; Staudinger-Kanzleiter, BGB, Neubearb. 2014, § 2265 Rdnr. 5-14; BeckOK BGB - Litzenburger, Stand: 01.11.2015, § 2265 Rdnr. 20-22; jurisPK BGB - Reymann, Stand: 12.05.2015, § 2265 Rdnr. 14-27.1).
  • OLG München, 23.07.2014 - 31 Wx 204/14

    Gemeinschaftliches Testament: Umdeutung bei Testierunfähigkeit eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14
    Namentlich bei wechselbezüglichen Zuwendungen an Dritte müssen besondere Umstände vorliegen, damit eine Aufrechterhaltung als einseitige Verfügung in Betracht kommt (zu Vorstehendem: OLG München NJW-RR 2010, 1382 f. und NJW-RR 2014, 1354 f., aber auch NJW-RR 2014, 838 f., jeweils m.w. Nachw.; im Grundsatz auch BGH NJW-RR 1987, 1410 f. und NJW 2011, 1353 ff.; aus dem Schrifttum: MK-Musielak, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2265 Rdnr. 4-8; Staudinger-Kanzleiter, BGB, Neubearb. 2014, § 2265 Rdnr. 5-14; BeckOK BGB - Litzenburger, Stand: 01.11.2015, § 2265 Rdnr. 20-22; jurisPK BGB - Reymann, Stand: 12.05.2015, § 2265 Rdnr. 14-27.1).
  • OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10

    Gemeinschaftliches Testament: Umdeutung in ein Einzeltestament bei Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14
    Namentlich bei wechselbezüglichen Zuwendungen an Dritte müssen besondere Umstände vorliegen, damit eine Aufrechterhaltung als einseitige Verfügung in Betracht kommt (zu Vorstehendem: OLG München NJW-RR 2010, 1382 f. und NJW-RR 2014, 1354 f., aber auch NJW-RR 2014, 838 f., jeweils m.w. Nachw.; im Grundsatz auch BGH NJW-RR 1987, 1410 f. und NJW 2011, 1353 ff.; aus dem Schrifttum: MK-Musielak, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2265 Rdnr. 4-8; Staudinger-Kanzleiter, BGB, Neubearb. 2014, § 2265 Rdnr. 5-14; BeckOK BGB - Litzenburger, Stand: 01.11.2015, § 2265 Rdnr. 20-22; jurisPK BGB - Reymann, Stand: 12.05.2015, § 2265 Rdnr. 14-27.1).
  • OLG München, 23.04.2014 - 31 Wx 22/14

    Testamentsauslegung: Voraussetzung für die Umdeutung eines vom anderen Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14
    Namentlich bei wechselbezüglichen Zuwendungen an Dritte müssen besondere Umstände vorliegen, damit eine Aufrechterhaltung als einseitige Verfügung in Betracht kommt (zu Vorstehendem: OLG München NJW-RR 2010, 1382 f. und NJW-RR 2014, 1354 f., aber auch NJW-RR 2014, 838 f., jeweils m.w. Nachw.; im Grundsatz auch BGH NJW-RR 1987, 1410 f. und NJW 2011, 1353 ff.; aus dem Schrifttum: MK-Musielak, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2265 Rdnr. 4-8; Staudinger-Kanzleiter, BGB, Neubearb. 2014, § 2265 Rdnr. 5-14; BeckOK BGB - Litzenburger, Stand: 01.11.2015, § 2265 Rdnr. 20-22; jurisPK BGB - Reymann, Stand: 12.05.2015, § 2265 Rdnr. 14-27.1).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1996 - 3 Wx 335/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14
    Hernach wurden letztwillige Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten nur dann als umdeutungsfähig erachtet, wenn sie nicht wechselbezüglich im Sinne des § 2270 Abs. 1 BGB seien (so noch: KG NJW 1969, 798 und wohl auch Senat, FamRZ 1997, 771 f. sowie für den Fall einer nur einseitigen, d.h. auf die Verfügungen nur einer beteiligten Person beschränkten, Umdeutungsfähigkeit auch OLG Hamm NJW-RR 1996, 1290 ff.).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14
    Namentlich bei wechselbezüglichen Zuwendungen an Dritte müssen besondere Umstände vorliegen, damit eine Aufrechterhaltung als einseitige Verfügung in Betracht kommt (zu Vorstehendem: OLG München NJW-RR 2010, 1382 f. und NJW-RR 2014, 1354 f., aber auch NJW-RR 2014, 838 f., jeweils m.w. Nachw.; im Grundsatz auch BGH NJW-RR 1987, 1410 f. und NJW 2011, 1353 ff.; aus dem Schrifttum: MK-Musielak, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2265 Rdnr. 4-8; Staudinger-Kanzleiter, BGB, Neubearb. 2014, § 2265 Rdnr. 5-14; BeckOK BGB - Litzenburger, Stand: 01.11.2015, § 2265 Rdnr. 20-22; jurisPK BGB - Reymann, Stand: 12.05.2015, § 2265 Rdnr. 14-27.1).
  • BayObLG, 29.06.2000 - 1Z BR 40/00

    Von nur einem Ehegatten unterschriebenes gemeinschaftliches Testament

  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

  • OLG Hamm, 05.11.2013 - 15 W 17/13

    Widerruf einer in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen letztwilligen

  • OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16

    Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

    Das Gericht hat sodann das Gutachten auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit sowie darauf zu prüfen, ob es von dem für erwiesen erachteten Sachverhalt ausgeht und eine am richtigen Begriff der Testierunfähigkeit orientierte überzeugende Begründung liefert (vgl. insgesamt u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 01.06.2012, Az. I-3 Wx 273/11 und vom 19.02.2016, Az. I-3 Wx 40/14; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.01.2014, Az. 3 W 49/13; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 159/99, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 3 Wx 219/20

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Wirksamkeit eines

    (vgl. dazu z.B. Senat, FGPrax 2016, 176).Der Mitunterzeichnung durch den nicht letztwillig verfügenden Ehegatten kommt dann keine rechtliche Bedeutung zu, sondern dokumentiert allein seine Kenntnisnahme (MüKo BGB/Musielak, a.a.O., § 2267 Rn. 9; BeckOGK BGB/Braun, a.a.O., § 2267 Rn. 11 ff., Rn. 72).
  • OLG Naumburg, 05.04.2022 - 2 Wx 41/21

    Bindungswirkungen eines nach DDR-Recht errichteten gemeinschaftlichen Testaments;

    bb) Die vorliegende Konstellation unterscheidet sich auch von einer Umdeutung eines unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein - von der Rechtsordnung anerkanntes - wirksames Einzeltestament, z.B. bei Unwirksamkeit wegen der Errichtung durch Nichtehegatten (vgl. BGH, Urteil v. 16.06.1987, IVa ZR 74/86, NJW-RR 1987, 1410; OLG Braunschweig, Beschluss v. 21.04.2005, 2 W 225/04, NJW-RR 2005, 1027; OLG Naumburg, Beschluss v. 24.09.1997, 10 Wx 25/97, JMBl. LSA 1998, 319) oder wegen der Testierunfähigkeit eines Ehegatten (vgl. OLG München, Beschluss v. 23.07.2014, 31 Wx 204/14, FamRZ 2015, 535; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.2016, I-3 Wx 40/14, FamRZ 2016, 1206) oder wegen Formnichtigkeit bei einem abwechselnd niedergeschriebenen Testamentstext (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.04.2021, I-3 Wx 219/20, FamRZ 2021, 1416).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 10.03.2016 - 5 W 40/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4771
OLG Bremen, 10.03.2016 - 5 W 40/15 (https://dejure.org/2016,4771)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10.03.2016 - 5 W 40/15 (https://dejure.org/2016,4771)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10. März 2016 - 5 W 40/15 (https://dejure.org/2016,4771)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BeurkG §§ 7 Nr. 1, 27; BGB § 125, 2232 Satz 1, 2232 Satz 2; 2361 Abs. 1, 2368 Abs. 3; FamFG §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1
    Erbrecht

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG §§ 7 Nr. 1, 27
    Ernennung des Urkundsnotars zum Testamentsvollstrecker in privatschriftlichem Ergänzungstestament

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der privatschriftlichen Ernennung des Urkundsnotars eines notariellen Testaments zum Testamentsvollstrecker

  • notar-drkotz.de

    Bestellung Urkundsnotars zum Testamentsvollstrecker

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Bestellung des beurkundenden Notars zum Testamentsvollstrecker durch eine privatschriftliche Verfügung des Erblassers - Erbrecht; Testament; Testamentsvollstreckung;, Ernennung des beurkundenden Notars zum Testamentsvollstrecker; privatschriftliche ...

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der privatschriftlichen Ernennung des Urkundsnotars eines notariellen Testaments zum Testamentsvollstrecker

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestimmung des Urkundsnotars zum Testamentsvollstrecker

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Wann darf der Notar, der das Testament beurkundet, als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmung des Urkundsnotars zum Testamentsvollstrecker

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Notar: Testament beurkunden und als Testamentsvollstrecker tätig sein?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 979
  • MDR 2016, 531
  • FamRZ 2016, 1505
  • ZEV 2016, 225
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bremen, 24.09.2015 - 5 W 23/15

    Anforderungen an die Form der Bestimmung des Testamentsvollstreckers aufgrund

    Auszug aus OLG Bremen, 10.03.2016 - 5 W 40/15
    Zur Begründung verwies das Amtsgericht darauf, dass die Ernennung des Beteiligten 1.) gem. §§ 7, 27 BeurkG unwirksam sei und nahm insoweit auf die Beschlüsse des Senats vom 15.07.2014 (5 W 13/14) und 24.09.2015 (5 W 23/15) Bezug.

    Der letztgenannten Entscheidung lag ebenfalls ein Antrag des Beteiligten 1.) zugrunde, in dem dieser unter vergleichbaren tatsächlichen Umständen die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses begehrt hatte (MDR 2015, 1373).

    Die Entscheidung des Gerichts vom 24.09.2015 (MDR 2015, 1373) sei rechtsfehlerhaft, weil der Senat den Hinweis im Text des notariellen Testaments auf das Ergänzungstestament ("Ich werde die Person des Testamentsvollstreckers...") zu Unrecht als Tatsachenprotokoll (Übergabeprotokoll) betrachtet und so das Ergänzungstestament als öffentliches Testament mit der Folge der Formungültigkeit gem. §§ 7, 27 BeurkG bewertet habe.

    Soweit der Senat - in anderer Besetzung - in seiner Entscheidung vom 24.09.2015 (5 W 23/15) bei identischem Sachverhalt eine andere Auffassung vertreten hat, hält er hieran nicht mehr fest.

  • OLG Bremen, 15.07.2014 - 5 W 13/14

    Rechtsfolgen der Benennung des ein notarielles Testament beurkundenden Notars als

    Auszug aus OLG Bremen, 10.03.2016 - 5 W 40/15
    Zur Begründung verwies das Amtsgericht darauf, dass die Ernennung des Beteiligten 1.) gem. §§ 7, 27 BeurkG unwirksam sei und nahm insoweit auf die Beschlüsse des Senats vom 15.07.2014 (5 W 13/14) und 24.09.2015 (5 W 23/15) Bezug.

    Zur Begründung hat er ausgeführt, die Gründe der Senatsentscheidung vom 15.07.2014 (FamRZ 2015, 533) seien schon deswegen auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil im dortigen Fall die privatschriftliche Verfügung des Erblassers "als Anlage zum Testament" genommen worden sei, während es sich hier um eine gesonderte handschriftliche Niederschrift ("Ergänzungstestament") handele.

    Ob dies auch zur Formunwirksamkeit einer nach den Grundsätzen des § 2247 BGB formwirksam errichteten letztwilligen Verfügung, die die Ernennung des Testamentsvollstreckers beinhaltet, führt (so OLG Bremen FamRZ 2015, 533; a.A. Münch.-Komm.-Hagena, § 2232 Rn. 34), kann vorliegend dahinstehen, denn im vorliegenden Fall wurde die privatschriftliche Verfügung der Erblasserin nicht gem. § 2232 S. 1 2. Alt. BGB zum Bestandteil des notariellen Erbvertrages.

  • BGH, 18.12.1996 - IV ZB 9/96

    Beurkundg der testamentarischen Ernennung eines Sozius des Urkundsnotars zum

    Auszug aus OLG Bremen, 10.03.2016 - 5 W 40/15
    Diese Norm kann mit den wohlverstandenen Interessen des Erblassers an der Bestellung des ihm vertrauten Notars zum Vollstrecker seines letzten Willens kollidieren, weil sie in ihrer generalisierenden Form auch Fälle sinnvoller Testamentsvollstreckung erfasst, um im Sinne des Verkehrsschutzes das Hinwirken auf Testamentsvollstreckungen in Fällen, die dafür keinen Anlass bieten, zu verhindern (BGH Beschl. v. 18.12.1996 - IV ZB 9/96 - NJW 1997, 946, - juris - Rn. 21).

    Vielmehr wird es allgemein als zulässig angesehen, dass der Erblasser den beurkundenden Notar zum Testamentsvollstrecker ernennt, wenn er hierzu den Weg über die Errichtung einer letztwilligen Verfügung bei einem anderen Notar - der auch Sozius des Urkundsnotars sein kann (BGH Beschl. v. 18.12.1996 - IV ZB 9/96 -, FamRZ 1997, 549) - oder über eine autonom errichtete privatschriftliche letztwillige Verfügung gem. § 2247 BGB einschlägt (Reimann DNotZ 1994, 659, 663; DNotI-Report 1999, 101, 102; Armbrüster/Preuß/Renner BeurkG, 7. Aufl. 2015, § 27 Rn. 6).

    Die große Bedeutung, die dem öffentlichen Testament im Rechtsverkehr - z.B. gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO - zukommt, erfordert, dass sich die Wirksamkeit der Beurkundung verhältnismäßig leicht aus dem Inhalt der Urkunde feststellen lässt (BGH, Beschl. vom 18.12.1996 - IV ZB 9/96 - FamRZ 1997, 549, - juris - Rn. 20).

  • KG, 05.10.2006 - 1 W 146/06

    Handelsregisterverfahren: Nachweis der Rechtsnachfolge nach einem verstorbenen

    Auszug aus OLG Bremen, 10.03.2016 - 5 W 40/15
    Beide Urkunden - übergebene Schrift und notarielle Urkunde - bilden dann ein einheitliches öffentliches Testament (RGZ 82, 155; Staudinger/Baumann a.a.O. Rn. 59; KG Beschl. v. 5.10.2006 - 1 W 46/06 - ZEV 2007, 497 - juris - Rn. 8).
  • RG, 10.04.1913 - IV 647/12

    Testamentsvollstrecker; Vermächtnis; Testamentsform

    Auszug aus OLG Bremen, 10.03.2016 - 5 W 40/15
    Dabei können die beiden Testamentsformen des § 2232 BGB auch miteinander kombiniert werden, etwa wenn der Erblasser mit dem nach § 2232 S. 1 1. Alt. BGB beurkundeten Willen eine weitere letztwillige Verfügung geheimen Inhalts durch Übergabe einer verschlossenen Schrift verbinden will (RGZ 82, 149, 154; Staudinger/Baumann a.a.O. Rn. 53; Münch.-Komm. a.a.O. Rn. 33 m.w.N.).
  • RG, 14.02.1914 - IV 1/14

    Notarielles Testament. Unrichtiges Datum

    Auszug aus OLG Bremen, 10.03.2016 - 5 W 40/15
    Zum öffentlichen Testament wird die Schrift indes erst mit der Errichtung eines Protokolls (sog. Tatsachenprotokoll) über die Übergabe durch den Notar (RGZ 84, 163, 185; Staudinger/Baumann a.a.O. Rn. 48; Münch.-Komm.-Hagena, 6. Aufl. 2013, § 2232 Rn. 31).
  • RG, 12.04.1913 - I 19/13

    Überlassung eines Geheimverfahren; Haftung

    Auszug aus OLG Bremen, 10.03.2016 - 5 W 40/15
    Beide Urkunden - übergebene Schrift und notarielle Urkunde - bilden dann ein einheitliches öffentliches Testament (RGZ 82, 155; Staudinger/Baumann a.a.O. Rn. 59; KG Beschl. v. 5.10.2006 - 1 W 46/06 - ZEV 2007, 497 - juris - Rn. 8).
  • OLG München, 06.08.2018 - 34 Wx 196/18

    Übertragung von Teileigentum und von Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen

    Die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung kann das Grundbuchamt in der Regel - und auch hier - nicht nachprüfen (vgl. OLG Hamm ZEV 2014, 419; Münch FamRZ 2010, 1121/1128; Ann ZEV 2010, 39/40; Ruhwinkel MittBayNot 2016, 344).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZB 24/21

    Ernennung eines Urkundsnotars zum Testamentsvollstrecker in einem "Nachtrag zu

    Diesem Rechtsgedanken hat der Gesetzgeber dagegen im materiellen Erbrecht keinen Vorzug vor der Testierfreiheit des Erblassers eingeräumt (vgl. auch OLG Bremen, FamRZ 2016, 1505, 1506 [juris Rn. 13]; Staudinger/Dutta, BGB (2021) § 2197 Rn. 91).
  • OLG Köln, 05.02.2018 - 2 Wx 275/17

    Wirksamkeit der Bestellung desjenigen Notars zum Testamentsvollstrecker, der ein

    Auf die Frage, ob dann, wenn der Notar in einem Testament die Erklärung des Erblassers beurkundet, dass dieser noch in einer gesonderten handschriftlichen Niederschrift die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen werden, und der Notar das ihm im Anschluss übergebene entsprechende Schriftstück zusammen mit dem von ihm beurkundeten Testament in amtliche Verwahrung übergibt, ein Verstoß gegen § 7 Nr. 1 BeurkG vorliegen kann (bejahend noch OLG Bremen, Beschluss vom 10.03.2016 - 5 W 40/15 - NJW-RR 2016, 76; verneinend OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2015 - 5 W 23/15 - NJW-RR 2016, 979) kommt es im vorliegenden Fall nicht an, sie kann daher offen bleiben.
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 3 Wx 61/20

    Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses; Wirksamkeit eines Nachtrags in

    Das Oberlandesgericht Bremen hat die Frage, ob ein Verstoß gegen §§ 7, 27 BeurkG vorliegt, wenn der Notar die testamentarische Erklärung des Erblassers beurkundet, dieser werde die Person des Testamentsvollstreckers in einer gesonderten handschriftlichen Niederschrift bestimmen, und der Notar das ihm im Anschluss übergebene entsprechende Schriftstück zusammen mit dem Testament in amtliche Verwahrung gibt, unterschiedlich beurteilt (NJW-RR 2016, 76, bejahend; NJW-RR 2016, 979, verneinend).
  • BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22

    Neubewertung der im Rahmen der notariellen Fachprüfung erbrachten Leistungen;

    (6) Fachlich nicht zu beanstanden ist ferner, dass der Zweitkorrektor ergänzend zu den Ausführungen des Erstkorrektors die nicht näher begründete Feststellung der Klägerin, die Ernennung des Urkundsnotars des Testaments (F) zum Testamentsvollstrecker verstoße gegen §§ 7, 27 BeurkG, sofern dies nicht als Ernennungswunsch an das Nachlassgericht formuliert sei, mit Blick auf die Ernennung in einem gesonderten privatschriftlichen Testament als in dieser Pauschalität nicht für zutreffend erachtet hat (vgl. dazu zB BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022 - IV ZB 24/21, FGPrax 2022, 72 Rn. 17 ff sowie schon OLG Bremen, NJW-RR 2016, 979 Rn. 10 ff).
  • AG Geldern, 26.11.2019 - 26 VI 867/19
    Das OLG Bremen (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 10. März 2016 - 5 W 40/15 -, Rn. 12, juris) führt zur Problematik folgendes aus:.

    Auf die Frage, ob dann, wenn der Notar in einem Testament die Erklärung des Erblassers beurkundet, dass dieser noch in einer gesonderten handschriftlichen Niederschrift die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen werden, und der Notar das ihm im Anschluss übergebene entsprechende Schriftstück zusammen mit dem von ihm beurkundeten Testament in amtliche Verwahrung übergibt, ein Verstoß gegen § 7 Nr. 1 BeurkG vorliegen kann (bejahend noch OLG Bremen, Beschluss vom 10.03.2016 - 5 W 40/15 - NJW-RR 2016, 76; verneinend OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2015 - 5 W 23/15 - NJW-RR 2016, 979) kommt es im vorliegenden Fall nicht an, sie kann daher offen bleiben.

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4767
OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15 (https://dejure.org/2016,4767)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05.01.2016 - 5 W 25/15 (https://dejure.org/2016,4767)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05. Januar 2016 - 5 W 25/15 (https://dejure.org/2016,4767)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksames Drei-Zeugen-Testament bei naher Todesgefahr

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Ein Drei-Zeugen-Testament ist nur bei naher Todesgefahr für den Erblasser wirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksames Drei-Zeugen-Testament bei naher Todesgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1968
  • ZEV 2016, 225
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Die nicht erfüllte Erwartung künftigen Wohlverhaltens des eingesetzten Erben kann aber nur dann die Anfechtung tragen, wenn sie nicht nur eine Ursache, sondern der bewegende Grund für den letzten Willen war (BayObLG ZEV 2006, 209, 212 sub 3e; BGH NJW-RR 1987, 1412, 1413).
  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Ist der Erblasser nur körperlich zu schwach, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, wird bei Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 BGB nicht erfüllt (OLG München FamRZ 2009, 1945; MüKo- Hagena 6.° 2013 § 2250 Rn. 7, 8).
  • BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03

    Keine Anfechtung des Erbverzichts durch Verzichtenden nach Eintritt des Erbfalls

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Die nicht erfüllte Erwartung künftigen Wohlverhaltens des eingesetzten Erben kann aber nur dann die Anfechtung tragen, wenn sie nicht nur eine Ursache, sondern der bewegende Grund für den letzten Willen war (BayObLG ZEV 2006, 209, 212 sub 3e; BGH NJW-RR 1987, 1412, 1413).
  • BayObLG, 30.10.2003 - 1Z BR 80/03

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers aufgrund Ersuchens des Erblassers

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Indes steht die Ernennung eines Testamentsvollstreckers aufgrund eines Ersuchens des Erblassers im pflichtgemäßen Ermessen des Nachlassgerichts (BayObLG FamRZ 2004, 1406; MüKo-Zimmermann, 6.° 2013 § 2200 Rn. 5).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Diese Anordnung ist auf der Grundlage des gem. Art. 25 EG- BGB anzuwendenden deutschen Sachrechts als Anordnung einer Testamentsvollstreckung auslegungsfähig (OLG Schleswig FamRZ 2015, 357 Rn. -Juris - 28 unter Hinweis auf BayObLG ZEV 2003, 503 ff.).
  • BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62

    Feststellung der Unwirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages - Anfechtung

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Nur besonders schwerwiegende Umstände, die gerade diesen Erblasser auch unter Berücksichtigung seiner ihm eigenen Vorstellungen mit Sicherheit dazu gebracht hätten, anders zu testieren, sollen eine Anfechtung begründen können (vgl. BGH, NJW 1962, 1058; BGH NJW 1963, 246).
  • BGH, 21.03.1962 - V ZR 157/61

    Zustimmung des Erben zur Anfechtbarkeit der Leistungspflicht aus einer nicht

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Nur besonders schwerwiegende Umstände, die gerade diesen Erblasser auch unter Berücksichtigung seiner ihm eigenen Vorstellungen mit Sicherheit dazu gebracht hätten, anders zu testieren, sollen eine Anfechtung begründen können (vgl. BGH, NJW 1962, 1058; BGH NJW 1963, 246).
  • OLG München, 20.06.1989 - 25 U 3632/88

    Anspruch gegen den Erben auf Auflassung und Herausgabe einer zugewendeten

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Hierzu können auch sog. unbewusste Vorstellungen gehören, wie die Erwartung, es werde nicht ein schwerwiegendes Fehlverhalten des eingesetzten Erben gegenüber dem Erblasser dessen Empfindungen gegenüber dem Erben in Abneigung kehren (sog. Wohlverhaltenserwartung - OLG München NJW-RR 1989, 1410, 1412; MüKo-Leipold 6.° § 2078 Rn. 30 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14

    Erbscheinverfahren: Auslegung eines in England nach dortigem Recht verfassten

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Diese Anordnung ist auf der Grundlage des gem. Art. 25 EG- BGB anzuwendenden deutschen Sachrechts als Anordnung einer Testamentsvollstreckung auslegungsfähig (OLG Schleswig FamRZ 2015, 357 Rn. -Juris - 28 unter Hinweis auf BayObLG ZEV 2003, 503 ff.).
  • OLG Hamm, 10.02.2017 - 15 W 587/15

    Drei-Zeugen-Testament setzt Todesgefahr voraus

    Ist der Erblasser nur körperlich zu schwach, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, wird bei Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 BGB nicht erfüllt (OLG München, FamRZ 2016, 87 f; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 05. Januar 2016 - 5 W 25/15 -, juris; OLG München FamRZ 2009, 1945; Hagena in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 2250 Rdn. 7, 8).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16

    Wirksamkeit eines Nottestaments; Begriff der nahen Gefahr des Todes i.S. von §

    Die nahe Gefahr des Todes im Sinne des § 2250 BGB muss entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15 = MDR 2015, 775; OLG Bremen, 5. Januar 2016, 5 W 25/15; Senat, 25. Juni 2015, 3 Wx 224/14, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4917
OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15 (https://dejure.org/2016,4917)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.02.2016 - 5 W 38/15 (https://dejure.org/2016,4917)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Februar 2016 - 5 W 38/15 (https://dejure.org/2016,4917)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    BGB § 2227
    Entlassung des Testamentsvollstreckers - Erbrecht; Testamentsvollstrecker; Entlassung; Pflichtteilsberechtigter

  • rechtsportal.de

    BGB § 2227
    Zulässigkeit eines Antrags des Pflichtteilsberechtigten auf Entlassung des Testamentsvollstreckers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten im Verfahren auf Entlassung des Testamentsvollstreckers

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Auch der Pflichtteilsberechtigte kann die Entlassung des Testamentsvollstreckers verlangen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten im Verfahren auf Entlassung des Testamentsvollstreckers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 905
  • FamRZ 2016, 1499
  • ZEV 2016, 225
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01

    Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten auf Entlassung des

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    Antragsberechtigt ist jeder Beteiligte im materiellrechtlichen Sinn, also derjenige, dessen Rechte und Pflichten durch die Testamentsvollstreckung unmittelbar betroffen werden können, der also ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung hat (BGHZ 35, 296, 300/301; KG NJW-RR 2002, 439; OLG München NJW-RR 2006, 14; Palandt/Weidlich § 2227 Rn. 7; Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK 7.° 2014, § 227 Rn. 4).

    Ein rechtliches Interesse wird nach überwiegender Ansicht dem Pflichtteilsberechtigten (BayObLG FamRZ 1997, 905, 906/907; KG NJW-RR 2002, 439; NJW-RR 2005, 809, 810; Palandt/Weidlich a.a.O.; Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK a.a.O.; Ermann/Schmidt 14.° § 2227 Rn. 9; a.A. Muscheler ZErb 2009, 54), nicht aber dem Nachlassgläubiger zuerkannt (BGHZ 35, 296, 301).

  • KG, 22.02.2005 - 1 W 234/02

    Pflichtteilsrecht: Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten am Verfahren über die

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    Ein rechtliches Interesse wird nach überwiegender Ansicht dem Pflichtteilsberechtigten (BayObLG FamRZ 1997, 905, 906/907; KG NJW-RR 2002, 439; NJW-RR 2005, 809, 810; Palandt/Weidlich a.a.O.; Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK a.a.O.; Ermann/Schmidt 14.° § 2227 Rn. 9; a.A. Muscheler ZErb 2009, 54), nicht aber dem Nachlassgläubiger zuerkannt (BGHZ 35, 296, 301).

    Richtig ist insoweit, dass der Pflichtteilsberechtigte durch das Handeln des Testamentsvollstreckers noch im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde betroffen sein muss (Keidel/Meyer-Holz § 59 FamFG 17°. Rn. 19 m.w.N.), was beispielsweise dann auszuschließen ist, wenn sein Pflichtteilsanspruch durch eine Vereinbarung mit dem Erben bereits abschließend geregelt ist (vgl. KG NJW-RR 2005, 809).

  • BGH, 13.07.1961 - V ZB 9/61

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    Antragsberechtigt ist jeder Beteiligte im materiellrechtlichen Sinn, also derjenige, dessen Rechte und Pflichten durch die Testamentsvollstreckung unmittelbar betroffen werden können, der also ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung hat (BGHZ 35, 296, 300/301; KG NJW-RR 2002, 439; OLG München NJW-RR 2006, 14; Palandt/Weidlich § 2227 Rn. 7; Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK 7.° 2014, § 227 Rn. 4).

    Ein rechtliches Interesse wird nach überwiegender Ansicht dem Pflichtteilsberechtigten (BayObLG FamRZ 1997, 905, 906/907; KG NJW-RR 2002, 439; NJW-RR 2005, 809, 810; Palandt/Weidlich a.a.O.; Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK a.a.O.; Ermann/Schmidt 14.° § 2227 Rn. 9; a.A. Muscheler ZErb 2009, 54), nicht aber dem Nachlassgläubiger zuerkannt (BGHZ 35, 296, 301).

  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    Ein rechtliches Interesse wird nach überwiegender Ansicht dem Pflichtteilsberechtigten (BayObLG FamRZ 1997, 905, 906/907; KG NJW-RR 2002, 439; NJW-RR 2005, 809, 810; Palandt/Weidlich a.a.O.; Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK a.a.O.; Ermann/Schmidt 14.° § 2227 Rn. 9; a.A. Muscheler ZErb 2009, 54), nicht aber dem Nachlassgläubiger zuerkannt (BGHZ 35, 296, 301).

    Zwar trifft es zu, dass das das Pflichtteilsrecht nur einen Geldanspruch des Berechtigten gegen den Erben begründet (Palandt/Weidlich § 2317 Rn. 2; Staudinger/Otte (2015) § 2303 Rn. 44) und dem Pflichtteilsberechtigten weder einen Auskunfts- oder Rechnungslegungsanspruch gem. § 2218 BGB (Palandt/Weidlich § 2218 Rn. 8; Staudinger/Reimann (2012) BGB § 2218 Rn. 6 m.w.N.) noch einen Haftungsanspruch aus § 2219 BGB gegen den Testamentsvollstrecker verschafft (BayOBLG FamRZ 1997, 905, 909; Palandt/Weidlich § 2219 Rn. 4; Staudinger/Reimann (2012) § 2219 Rn. 17).

  • OLG Schleswig, 28.08.2014 - 5 U 4/14

    Bindung des Gerichts an die Parteianträge: Zuerkennung einer anderen als der

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    In dem in Deutschland geführten Rechtsstreit wurde die Beschwerdeführerin wegen der - unberechtigten - Verfügung über eine auf Mallorca belegene Wohnung des Erblassers auf Herausgabe des Veräußerungserlöses im Wege der unberechtigten Bereicherung in Anspruch genommen (LG Bremen 6-O-3041/04 = OLG Bremen 5 U 17/09 und 5 U 4/14).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2723/06

    Keine Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens (§ 580 Nr 6

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Erbrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) umfasst auch das Pflichtteilsrecht des Kindes (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2723/06 - juris - Rn. 19 und BVerfG, Beschluss vom 19. April 2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 U 17/09

    Schadensersatz wegen Verschweigen der Risiken eines Genossenschaftsbeitritts

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    In dem in Deutschland geführten Rechtsstreit wurde die Beschwerdeführerin wegen der - unberechtigten - Verfügung über eine auf Mallorca belegene Wohnung des Erblassers auf Herausgabe des Veräußerungserlöses im Wege der unberechtigten Bereicherung in Anspruch genommen (LG Bremen 6-O-3041/04 = OLG Bremen 5 U 17/09 und 5 U 4/14).
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Erbrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) umfasst auch das Pflichtteilsrecht des Kindes (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2723/06 - juris - Rn. 19 und BVerfG, Beschluss vom 19. April 2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03).
  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    Das Verwandtenerbrecht unter angemessener Beteiligung des Ehegatten entspricht deutscher Rechtstradition (BVerfGE 91, 346, 359).
  • OLG München, 22.09.2005 - 31 Wx 46/05

    Erbengemeinschaft mit teilweiser Testamentsvollstreckung - unzulässiger Antrag

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    Antragsberechtigt ist jeder Beteiligte im materiellrechtlichen Sinn, also derjenige, dessen Rechte und Pflichten durch die Testamentsvollstreckung unmittelbar betroffen werden können, der also ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung hat (BGHZ 35, 296, 300/301; KG NJW-RR 2002, 439; OLG München NJW-RR 2006, 14; Palandt/Weidlich § 2227 Rn. 7; Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK 7.° 2014, § 227 Rn. 4).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • LG Düsseldorf, 10.09.2015 - 4b O 58/15

    Schutzfähigkeit von WC-Steinen

    Nach Zurückweisung des Antrags vom 17.03.2015 in erster Instanz erließ das OLG Hamburg mit Beschluss vom 08.07.2015 (Az. 5 W 38/15) eine einstweilige Verfügung mit dem aus der Anlage CC 17 ersichtlichen Tenor, auf deren Inhalt Bezug genommen wird.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1306
OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15 (https://dejure.org/2016,1306)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.01.2016 - 3 Wx 106/15 (https://dejure.org/2016,1306)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Januar 2016 - 3 Wx 106/15 (https://dejure.org/2016,1306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer
  • RA Kotz

    Ergänzende Testamentsauslegung - Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers

  • rechtsportal.de

    BGB § 133; BGB § 2084; BGB § 2200
    Testamentsvollstrecker; mutmaßlicher Erblasserwille; ergänzende Testamentsauslegung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers bei personenbezogener Testamentsvollstreckungsanordnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers bei personenbezogener Testamentsvollstreckungsanordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 903
  • FamRZ 2016, 1702
  • ZEV 2016, 225
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 30.12.2014 - 15 W 248/14

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15
    Dabei ist vornehmlich danach zu differenzieren, ob der Erblasser die Testamentsvollstreckung aus sachlichen Gründen der Nachlassabwicklung und/oder Nachlassverwaltung angeordnet hat - dafür kann Indiz sein, dass er zunächst die Testamentsvollstreckung und deren Aufgaben geregelt und erst danach die Person festgelegt hat - oder aber ob die Anordnung personenbezogen erfolgt ist, etwa mit Rücksicht auf die besondere Wertschätzung der Person des Testamentsvollstreckers (OLG Hamm, ErbR 2016, 46-48).

    Beide genannten Anhaltspunkte sprechen dafür, dass die Anordnung der Testamentsvollstreckung hier personenbezogen erfolgt ist (im Anschluss an OLG Hamm, ErbR 2016, 46-48).

  • OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06

    Erbrecht: Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15
    Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 06.07.2015, 3 Wx 41/15, [...]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006, 3 W 42/06, [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000, 15 W 188/00, [...]; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002, 1Z BR 83/02, [...]; M. Schmidt in: Erman, BGB , 14. A. 2014, § 2200 , Rn. 1)).
  • BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02

    Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15
    Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 06.07.2015, 3 Wx 41/15, [...]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006, 3 W 42/06, [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000, 15 W 188/00, [...]; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002, 1Z BR 83/02, [...]; M. Schmidt in: Erman, BGB , 14. A. 2014, § 2200 , Rn. 1)).
  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 188/00

    Auswechslung eines im gemeinschaftlichen Testament ernannten

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15
    Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 06.07.2015, 3 Wx 41/15, [...]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006, 3 W 42/06, [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000, 15 W 188/00, [...]; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002, 1Z BR 83/02, [...]; M. Schmidt in: Erman, BGB , 14. A. 2014, § 2200 , Rn. 1)).
  • OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestellung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15
    Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 06.07.2015, 3 Wx 41/15, [...]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006, 3 W 42/06, [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000, 15 W 188/00, [...]; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002, 1Z BR 83/02, [...]; M. Schmidt in: Erman, BGB , 14. A. 2014, § 2200 , Rn. 1)).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20

    (Zuständigkeit bei Streit der Erben über eine Beendigung der

    Dazu sind die Gründe zu ermitteln (§ 26 FamFG), die den Erblasser zu seiner Anordnung bestimmt haben und ob diese Gründe von seinem Standpunkt auch dann noch fortbestehen, wenn die benannte Person wegfällt; dazu muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. BayObLG, FamRZ 2003, 789; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 891; OLG Hamm, ZEV 2015, 532; OLG Schleswig, NJW-RR 2016, 903; OLG Düsseldorf, ZEV 2018, 660; Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2200 Rn. 2).
  • AG Velbert, 12.04.2017 - 9 VI 428/12

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

    In Fällen einer personenbezogenen Berufung ist die gerichtliche Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers nicht ermessensgerecht (OLG Schleswig, Beschluss v. 18.01.2016 - 3 Wx 106/15).
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Rechtsprechung
   OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3681
OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16 (https://dejure.org/2016,3681)
OLG München, Entscheidung vom 07.03.2016 - 34 Wx 32/16 (https://dejure.org/2016,3681)
OLG München, Entscheidung vom 07. März 2016 - 34 Wx 32/16 (https://dejure.org/2016,3681)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    GBO § 22 Abs. 1; GBO § 35 Abs. 1; BGB § 2229 Abs. 4; BGB § 2247

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 18 Abs. 1, 22, 35 Abs. 1, 72, 73; BGB §§ 2087, 2229 Abs. 4, 2247
    Berechtigtes Verlangen des Grundbuchamts zur Vorlage eines Erbscheins zum Zwecke der Grundbuchberichtigung trotz letztwilliger Verfügung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers

  • rewis.io

    Konkurrenzverhältnis zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Grundbuchberichtigung im Erbfall - Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berechtigtes Verlangen des Grundbuchamts zur Vorlage eines Erbscheins bei Zweifeln an Testierfähigkeit des Erblassers

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Grundbuchamt fordert trotz notariellem Testament einen Erbschein an

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechtigtes Verlangen des Grundbuchamts zur Vorlage eines Erbscheins bei Zweifeln an Testierfähigkeit des Erblassers

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Grundbuchamt darf trotz vorliegendem notariellem Testament samt Eröffnungsniederschaft die Vorlage eines Erbscheins verlangen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1405
  • ZEV 2016, 225
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 30.11.2004 - 20 W 223/04

    Grundbucheintragung des Vertragserben: Erforderliche Vorlage eines Erbscheins bei

    Auszug aus OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16
    a) Besteht aber Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen, so kann das Grundbuchamt regelmäßig schon dann auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, wenn das eigenhändige Testament nicht offenbar ungültig, widerrufen oder für die Erbfolge bedeutungslos ist (OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 380/381; Hügel/Wilsch GBO 3. Aufl. § 35 Rn. 122).
  • KG, 25.09.2012 - 1 W 270/12

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Vorlage eines inländischen Erbscheins

    Auszug aus OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16
    Liegt neben der Eröffnungsniederschrift eine Verfügung von Todes wegen in formgültiger öffentlicher Urkunde vor - dabei kann es sich grundsätzlich auch um eine ausländische öffentliche Urkunde handeln (vgl. KG FGPrax 2013, 9/10 unter 2. b. bb; Demharter GBO 29. Aufl. § 35 Rn. 32) -, reicht dies grundsätzlich für den Nachweis der Erbfolge aus (Demharter § 35 Rn. 31; Böhringer ZEV 2001, 387).
  • OLG Hamm, 02.01.1969 - 15 W 490/68
    Auszug aus OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16
    Es bedarf "wirklicher" (OLG Hamm OLGZ 1969, 301), d. h. begründeter bzw. konkreter Zweifel (Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 788), etwa gestützt auf fachärztliche Gutachten oder Urteile (Hügel/Wilsch a. a. O.), die das Verlangen, einen Erbschein vorzulegen, rechtfertigen können.
  • OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15

    Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich

    Auszug aus OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16
    Auch wenn dem zeitnahen Gutachten vom 9.7.2007 in Verbindung mit den notariellen Feststellungen im Beurkundungstermin ein Beweiswert nicht abzusprechen ist (vgl. Senat vom 29.1.2016, 34 Wx 50/15, juris, m. w. N.; auch OLG Hamm ZfIR 2015, 216/217), so bestehen doch tatsächliche Zweifel über das Ausmaß der von beiden Gutachtern attestierten wahnhaften Störung.
  • OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Zweifel

    Auszug aus OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16
    Dass dieser zu einem anderen Ergebnis als das Gutachten vom 9.7.2007, namentlich zur Verneinung der Testierfähigkeit (§ 2229 Abs. 4 BGB) bereits zum damaligen Zeitpunkt, gelangt, ist - anders als in dem vom Senat am 31.10.2014 entschiedenen Fall (34 Wx 293/14, juris) - zumindest nicht auszuschließen.
  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Auszug aus OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16
    Betreuung als solche, die, wie aus den Akten des Nachlassgerichts ersichtlich, am 10.7.2014 angeordnet wurde, berührt die Testierfähigkeit nicht; auch für den Betreuten besteht die Vermutung der Testierfähigkeit (BayObLG NJW-RR 2005, 1025; OLG München - 31. Zivilsenat - NJW-RR 2008, 164).
  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04

    Maschinell erstellte Überschrift des Testaments - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16
    Betreuung als solche, die, wie aus den Akten des Nachlassgerichts ersichtlich, am 10.7.2014 angeordnet wurde, berührt die Testierfähigkeit nicht; auch für den Betreuten besteht die Vermutung der Testierfähigkeit (BayObLG NJW-RR 2005, 1025; OLG München - 31. Zivilsenat - NJW-RR 2008, 164).
  • OLG Hamm, 01.08.2014 - 15 W 427/13

    Anforderungen an den Nachweis der Wirksamkeit der Erbeinsetzung gegenüber dem

    Auszug aus OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16
    Auch wenn dem zeitnahen Gutachten vom 9.7.2007 in Verbindung mit den notariellen Feststellungen im Beurkundungstermin ein Beweiswert nicht abzusprechen ist (vgl. Senat vom 29.1.2016, 34 Wx 50/15, juris, m. w. N.; auch OLG Hamm ZfIR 2015, 216/217), so bestehen doch tatsächliche Zweifel über das Ausmaß der von beiden Gutachtern attestierten wahnhaften Störung.
  • BGH, 17.02.2022 - V ZB 14/21

    Nachweis der Erbfolge des überlebenden Ehegatten; Schiedsklausel in letztwilliger

    Der Unwirksamkeitsgrund des Scheidungsantrags ist vergleichbar mit einem allgemeinen Unwirksamkeitsgrund, der jeder Verfügung von Todes wegen abstrakt anhaften kann, z.B. bei Testierunfähigkeit des Erblassers (vgl. OLG München, RNotZ 2016, 320, 322 f.; OLG Oldenburg, MittBayNot 2017, 500 Rn. 2; Demharter, GBO, 32. Aufl., § 35 Rn. 39.1), der Bindung des Erblassers durch einen vorherigen Erbvertrag oder ein vorheriges gemeinschaftliches Testament, der späteren Aufhebung (vgl. Meikel/Weber, GBO, 12. Aufl., § 35 Rn. 133; DNotI-Report, 2006, 181, 182) oder der Anfechtung der Verfügung (vgl. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 788).
  • OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17

    Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in das Grundbuch

    Solche können sich trotz der Vermutung der Testierfähigkeit in § 2229 BGB auch schon vor einer rechtskräftigen Entscheidung des Nachlassgerichts ergeben (Senat vom 7.3.2016, 34 Wx 32/16 = FamRZ 2016, 1405).
  • OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 331/16

    Zur Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins

    Liegt neben der Eröffnungsniederschrift eine Verfügung von Todes wegen in formgültiger öffentlicher Urkunde vor, reicht dies im Allgemeinen zum Nachweis der Erbfolge aus (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 GBO; Demharter GBO 30. Aufl. § 35 Rn. 31; Böhringer ZEV 2001, 387; Senat vom 7.3.2016, 34 Wx 32/16; vom 22.3.2016, 34 Wx 393/15, vom 4.8.2016, 34 Wx 139/16, alle juris).
  • OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15

    Wechselbezüglichkeit im Ehegattentestament - Keine Grundbuchberichtigung auf

    Liegt neben der Eröffnungsniederschrift eine Verfügung von Todes wegen in formgültiger öffentlicher Urkunde vor, reicht dies grundsätzlich für den Nachweis der Erbfolge aus (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 GBO; Demharter GBO 29. Aufl. § 35 Rn. 31; Böhringer ZEV 2001, 387; Senat vom 7.3.2016, 34 Wx 32/16, juris).
  • OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 139/16

    Konkurrenz eines späteren öffentlichen Testaments mit einem früheren

    Allerdings reicht dafür grundsätzlich eine Verfügung von Todes wegen in formgültiger öffentlicher Urkunde samt Eröffnungsniederschrift aus (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 GBO; Demharter GBO 30. Aufl. § 35 Rn. 31; Böhringer ZEV 2001, 387; Senat vom 7.3.2016, 34 Wx 32/16, juris, vom 22.3.2016, 34 Wx 393/15 = RNotZ 2016, 396).
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