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   OLG Nürnberg, 05.04.2017 - 15 W 299/17   

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https://dejure.org/2017,24972
OLG Nürnberg, 05.04.2017 - 15 W 299/17 (https://dejure.org/2017,24972)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.04.2017 - 15 W 299/17 (https://dejure.org/2017,24972)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. April 2017 - 15 W 299/17 (https://dejure.org/2017,24972)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 58, § 63, § 84; GNotKG § 36 Abs. 3; EuErbVO Art. 21 Abs. 1, Art. 63 Abs. 2 lit. b), Art. 68 lit. I), Art. 72 Abs. 1; BGB § 1922
    Zurückweisung der Nachlassbeschwerde wegen unverbindlicher informatorischer Aufnahme eines Grundstücks in das Nachlasszeugnis

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1922; EuErbVO Artt. 21 Abs. 1, 63 Abs. 2 lit. b, 68 lit I, 72 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Zurückweisung der Nachlassbeschwerde wegen unverbindlicher informatorischer Aufnahme eines Grundstücks in das Nachlasszeugnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschluss; Beschwerde; Europäisches Nachlasszeugnis; Univeralsukzession; Anwendung deutschen Erbrechts

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Aufnahme einzelner Nachlassgegenstände in ein Europäisches Nachlasszeugnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 143
  • Rpfleger 2017, 545
  • ZEV 2017, 579
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 25.10.2016 - 6 W 80/16

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Erbrechtsverordnung hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.04.2017 - 15 W 299/17
    Denn eine solche Information, der nicht die Vermutungswirkung und der Vertrauensschutz der EuErbVO zukommen könnte, liefe dem Bestreben, mit dem Europäischen Nachlasszeugnis ein Instrument mit einem formalisierten Inhalt zu schaffen, das in jedem Mitgliedstaat unproblematisch verwendet werden kann, zuwider (vgl. auch den Vorlagebeschluss KG, FGPrax 2017, 33).
  • OLG München, 10.02.2020 - 34 Wx 357/17

    Kein Nachweis von Miteigentum an einem Grundstück mit Europäischem

    Eine Angabe einzelner Nachlassgegenstände, die einem bestimmten Erben zustehen, kommt nur in Betracht, wenn die Gegenstände diesem Erben mit dinglicher Wirkung ("unmittelbar") zugewiesen sind, wie dies etwa bei in manchen Rechtsordnungen bekannten dinglich wirkenden Teilungsanordnungen oder Vindikationslegaten denkbar ist (OLG München ZEV 2017, 580; OLG Nürnberg ZEV 2017, 579 mit Anmerkung Weinbeck; Nordmeier in Hüßtege/Mansel BGB, Rom-Verordnungen - EuErbVO - HUP 3. Aufl. Art. 68 EuErbVO Rn. 21; Kleinschmidt jurisPK-BGB Band 6 Art. 63 EuErbVO Rn. 33, Art. 28 EuErbVO Rn. 25).

    Insoweit kommt der Aufnahme des Liegenschaftsanteils in dem ENZ lediglich unverbindliche informatorische Wirkung und nicht die Richtigkeits- und Vermutungswirkung der EuErbVO zu (vgl. OLG München ZEV 2017, 580, 581; OLG Nürnberg ZEV 2017, 579 mit Anmerkung Weinbeck; Schmid in jurisPR-FamR 8/2018 m.w.N. - jeweils zum deutschen Recht).

  • OLG München, 12.09.2017 - 31 Wx 275/17

    Eintragung von Rechten an unbeweglichen Vermögenständen

    Insoweit teilt der Senat die Auffassung des OLG Nürnberg (Beschluss vom 5.4.2017 - 15 W 299/17; BeckRS 2017, 116733), dass aufgrund des hier anzuwendenden deutschen Erbrechts für die Angabe einzelner Nachlassgegenstände im Europäischen Nachlasszeugnis gemäß Art. 21 Abs. 1, Art. 68 lit. l) EuErbVO von vornherein kein Raum ist.

    a) Nach Art. 68 lit.l) i.V.m. Art. 63 Abs. 2 lit.b) EuErbVO kommt die Angabe einzelner Nachlassgegenstände, die einem bestimmten Erben zustehen (vgl. dazu Fornasier in: Dutta/Weber, Internationales Erbrecht Art. 63 EuErbVO Rn. 34), nur in Betracht, wenn die Gegenstände dem Erben mit dinglicher Wirkung ("unmittelbar") zugewiesen sind, wie dies etwa bei einer in anderen Rechtsordnungen bekannten dinglich wirkenden Teilungsanordnung der Fall ist (vgl. OLG Nürnberg BeckRS 2017, 116733 m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 27.10.2017 - 15 W 1461/17

    Kein Anspruch auf Ergänzung des Europäischen Nachlasszeugnisses

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus Art. 68 lit. l) EuErbVO (OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.04.2017, RPfleger 2017, 545; Beschluss vom 05.04.2017, ZEV 2017, 579).
  • AG Emmerich, 09.04.2020 - 80 VI 254/17
    Danach zulässig ist nur die Angabe der Erbquote und zusätzlich die Angabe derjenigen Gegenstände, welche unmittelbar, bspw. im Wege einer Teilungsanordnung, einem Erben mit dinglicher Wirkung zugewiesen worden sind (vgl. auch Art. 68 lit. m EuErbVO; OLG Nürnberg, ZEV 2017, 579; OLG München, ZEV 2017, 580; MüKoBGB/Dutta, 7. Aufl. 2018, EuErbVO Art. 68 Rn. 9).

    Hierfür besteht auch kein Bedürfnis, da für diese Angaben die Vermutungswirkung des Art. 69 EuErbVO nicht gilt (OLG Nürnberg, ZEV 2017, 579, mit Anmerkung Weinbeck).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - 3 Wx 158/20

    Keine Angabe einzelner Nachlassgegenstände im Europäischen Nachlassverzeichnis

    Der vom Nachlassgericht eingenommene Rechtsstandpunkt entspricht der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach bei Erbfällen mit Auslandsberührung die Angabe einzelner Nachlassgegenstände im Europäischen Nachlasszeugnis nicht in Betracht kommt, sofern - wie hier (nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hat) - deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt (vgl. OLG Nürnberg ZEV 2017, 579 f., mit Anmerkung von Weinbeck; OLG München ZEV 2017, 580 f.; Münchener Kommentar/Dutta, 8. Aufl. 2020, EuErbVO Art. 63 Rn. 18 und Art. 68 Rn. 9 m.w.N.; Kroiß/Horn/Solomon-Köhler, Nachfolgerecht, 2. Aufl. 2019, Art. 68 EuErbVO Rn. 3).
  • KG, 22.09.2022 - 1 W 348/22

    Grundbuchberichtigung: Eintragung eines Erben als Alleineigentümer aufgrund der

    Wie bereits im Rahmen des Art. 63 Abs. 2 lit. a EuErbVO sind die Begriffe "Erben" und "Vermächtnisnehmer" im Sinne des Art. 63 Abs. 1 EuErbVO zu verstehen und beziehen sich somit nur auf Erben, auf die der Nachlass unmittelbar von Todes wegen ohne rechtsgeschäftliche Übertragungsakte übergeht, sowie auf Empfänger dinglich wirkender Vermächtnisse (OLG München, ZEV 2017, 580; OLG Nürnberg ZEV 2017, 579; Fornasier a.a.O. Rdn. 34).
  • AG Augsburg, 27.06.2017 - 3 VI 94/17

    Keine Aufnahme der genaueren Bezeichnung eines geerbten österreichischen

    Im übrigen wird Bezug genommen auf die Rechtssprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss OLG Nürnberg vom 05.04.2017 Az.: 15 W 299/17 - VI 3013/15 AG Fürth).
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