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   BayObLG, 28.12.1993 - 1Z BR 85/93   

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https://dejure.org/1993,6018
BayObLG, 28.12.1993 - 1Z BR 85/93 (https://dejure.org/1993,6018)
BayObLG, Entscheidung vom 28.12.1993 - 1Z BR 85/93 (https://dejure.org/1993,6018)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Dezember 1993 - 1Z BR 85/93 (https://dejure.org/1993,6018)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Testierfähigkeit; Erblasser; Nervenärztliches Gutachten; Feststellungslast; Subjektive Beweisführungslast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 12; FGG § 15

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1137
  • ZEV 1994, 303
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamburg, 20.02.2018 - 2 W 63/17

    Erbscheinsverfahren: Feststellung der Testierunfähigkeit bei Demenzerkrankung des

    In jedem Falle trägt derjenige, der sich vor dem Hintergrund eines chronisch-progredienten Verlauf auf ein luzides Intervall beruft, dafür die Feststellungslast (BayObLG, FamRZ 1994, 1137; FamRZ 2006, 68, 70).
  • OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04

    Zeitweile Testierunfähigkeit bei einem nicht datierbaren Testament

    Der Begriff der "Beweisfälligkeit" eines Beteiligten im Sinne der zivilprozessualen Regeln ist dem Erbscheinverfahren daher fremd (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1137).
  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

    Nur dann trägt die Feststellungslast für ein lichtes Intervall derjenige, der Rechte aus dem Testament herleitet (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1137).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

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  • BayObLG, 14.09.1994 - 1Z BR 29/94

    Beginn der Frist für die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem

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  • OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95

    Einschränkung der Testierfähigkeit aufgrund eines hirnorganischen Psychosyndroms

    1a Z 40/89">FamRZ 1990, 801/802; FamRZ 1994, 1137).

    Zwar hätte insoweit die ernsthafte Möglichkeit eines lichten Intervalls des Erblassers am 25.3.1991 zur Erschütterung des ersten Anscheins ausgereicht (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O., S. 282; BayObLGZ 1979, 256/266; 1982, 309/315; FamRZ 1994, 1137; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412).

  • OLG München, 29.04.2009 - 20 U 5261/08

    Erbschaftsstreit: Anforderungen an den Nachweis der Erbunwürdigkeit des weiteren

    Kann jedoch die Möglichkeit eines lichten Augenblicks des Erblassers nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, so scheidet ein derartiger Anscheinsbeweis wieder aus (BayObLG ZEV 1994, 303 m. Anm. Jerschke).
  • OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit

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  • BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

    Nur dann trägt die Feststellungslast für ein lichtes Intervall oder dessen ernsthafte Möglichkeit derjenige, der Rechte aus dem Testament herleitet (BayObLG FamRZ 1994, 1137 ).
  • BayObLG, 15.05.1996 - 1Z BR 103/95

    Einziehung eines Erbscheins wegen Verfahrensfehlern

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  • BayObLG, 18.03.1996 - 1Z BR 67/95

    Widerruf eines Testaments durch Einreißen

  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 50/94

    Beweisaufnahme im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

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