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   BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01   

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BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01 (https://dejure.org/2001,2932)
BayObLG, Entscheidung vom 14.11.2001 - 3Z BR 334/01 (https://dejure.org/2001,2932)
BayObLG, Entscheidung vom 14. November 2001 - 3Z BR 334/01 (https://dejure.org/2001,2932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorrang der Beerdigungskosten vor dem Rückgriffanspruch der Staatskasse

  • Judicialis

    BGB § 1836e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836e
    Bestimmung des Nachlasswertes bei Rückgriffsansprüchen der Staatskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • AG Bad Kissingen - XVII 375/99
  • LG Schweinfurt - 11 T 149/01
  • BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1229
  • FamRZ 2002, 699
  • ZEV 2002, 468 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2001 - 12 A 10133/01

    Heranziehung als Erbin zum Ersatz von Kosten einer Heimunterbringung;

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01
    Danach ist für die Ermittlung der Kostenerstattungspflicht des Erben der Wert des Nachlasses nach Abzug der angemessenen Beerdigungskosten maßgeblich (vgl. OVG Rheinland-Pfalz U. v. 5.4.2001 Az: 12 A 10133/01; OVG Lüneburg U. v. 18.11.1980 Az: 4 A 9 7/79).
  • LG Trier, 01.12.1999 - 5 T 128/99
    Auszug aus BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01
    Die Annahme der Landgerichte Trier (BtPrax 2000, 132) und Koblenz (FamRZ 2001, 1169), die berücksichtigungsfähigen Beerdigungskosten seien auf die den Erben nach § 92c Abs. 3 BSHG zustehenden Freibeträge begrenzt, trifft nicht zu.
  • OLG Zweibrücken, 09.04.1999 - 3 W 79/99
    Auszug aus BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01
    c) Dieser Fehler des Beschwerdegerichts zwingt aber nicht dazu, die Sache an dieses zurückzuverweisen; der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, da es keiner weiteren Tatsachenfeststellungen mehr bedarf (vgl. OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 240).
  • LG Koblenz, 13.06.2000 - 2 T 299/00
    Auszug aus BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01
    Die Annahme der Landgerichte Trier (BtPrax 2000, 132) und Koblenz (FamRZ 2001, 1169), die berücksichtigungsfähigen Beerdigungskosten seien auf die den Erben nach § 92c Abs. 3 BSHG zustehenden Freibeträge begrenzt, trifft nicht zu.
  • BayObLG, 03.03.2005 - 3Z BR 192/04

    Rückgriffsanspruch gegen Erben des Betreuten bei gleichzeitiger Inanspruchnahme

    Dem entspricht es, dass, wie das Landgericht zu Recht bemerkt, der Wert des Nachlasses im Sinne des § 1836e Abs. 1 Satz 3 BGB entsprechend den parallel formulierten § 2311 BGB, § 92c Abs. 2 Satz 2 BSHG grundsätzlich durch Abzug der Nachlassverbindlichkeiten von dem Aktivvermögen zu ermitteln ist (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700; Palandt/Diederichsen aaO; Palandt/Edenhofer § 2311 Rn. 3; zum Sozialhilferecht Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 92c Rn. 16, BVerwGE 66, 161/163).

    Aus der Vorschrift folgt zugleich ein Nachrang des Regressanspruchs gegenüber solchen Nachlassverbindlichkeiten, die vom Erblasser herrühren (für eine Begrenzung auf solche Verbindlichkeiten Bienwald aaO), oder die im Zeitpunkt des Erbfalls bereits dem Grunde nach angelegt waren und wegen ihrer Zwangsläufigkeit für den Erben Vorrang beanspruchen können (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700 zu den Begräbniskosten).

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05

    Haftung des Erben für Betreuervergütung - grundbuchmäßig gesicherte Pflicht zur

    d) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Wert des Nachlasses im Sinne des § 1836e Abs. 1 Satz 3 BGB entsprechend den parallel formulierten § 2311 BGB, § 92c Abs. 2 Satz 2 BSHG, § 102 Abs. 2 Satz 2 SGB XII durch Abzug der Nachlassverbindlichkeiten von dem Aktivvermögen zu ermitteln ist (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700; FGPrax 2005, 120/121; Palandt/Diederichsen BGB 64. Aufl. § 1836e Rn.4; Palandt/Edenhofer § 2311 Rn.3; zum Sozialhilferecht Schellhorn/Schellhorn BSHG 16.Aufl. § 92c Rn.16; BVerwGE 66, 161/163).

    Aus der Vorschrift folgt zugleich ein Nachrang des Regressanspruchs gegenüber solchen Nachlassverbindlichkeiten, die vom Erblasser herrühren (für eine Begrenzung auf solche Verbindlichkeiten Bienwald FamRZ 2002, 700/701), oder zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits dem Grunde nach angelegt waren und wegen ihrer Zwangsläufigkeit für den Erben Vorrang beanspruchen können (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700 zu den Begräbniskosten).

  • OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03

    Festsetzung der Betreuervergütung gegen Erben: Beschränkte Erbenhaftung;

    Es hat hiervon zunächst als Nachlassverbindlichkeit zu Recht die nicht anderweitig abgedeckten und durch Rechnung belegten Kosten der Bestattung in Höhe von 1.894,24 EUR in Abzug gebracht (vgl. hierzu OLG Thüringen, a.a.O., OLG Düsseldorf, a.a.O., Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 d BGB Rn. 15; HK-BUR Wienhold-Schött/Deinert, § 1836 e Rn. 20; Soergel/Zimmermann, a.a.O., § 1836 e Rn. 17), an deren Angemessenheit kein Zweifel besteht (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1229).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Dies trägt zudem der gesetzgeberischen Absicht Rechnung, dem Erben die Geltendmachung der in den §§ 1975 bis 1992 BGB vorgesehenen Mittel zur Beschränkung seiner Haftung zu ersparen (BayObLG, Beschluss vom 14. November 2001 - 3Z BR 334/01 - BT-Drucks. 13/7158 S. 32).

    Ob nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Vergütungsrecht überhaupt noch Raum für eine Unzulänglichkeitseinrede gemäß § 1990 BGB bleibt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14. November 2001 - 3Z BR 334/01 - Knittel BtG § 1836 d Rdnr. 5) oder ob dem Erben auch im Festsetzungsverfahren gemäß §§ 56 g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 69 e Satz 1 FGG "weitere als die dem § 92 c Bundessozialhilfegesetz nachempfundenen Haftungsbeschränkungen ... nicht zugute" kommen (so für den Regress der Staatskasse BT-Drucks. aaO sowie HK-BUR/Winhold-Schött § 1836 e BGB Rdnr. 23; vgl. hierzu auch BayObLGZ 2001, 65, 68 f.; Thüringer OLG aaO; Gregersen/Deinert; aaO), bedarf im gegebenen Fall aber keiner Entscheidung.

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 66/05

    Erbenhaftung für Betreuervergütung; Grundbuchmäßig gesicherte Verpflichtung zur

    d) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Wert des Nachlasses im Sinne des § 1836e Abs. 1 Satz 3 BGB entsprechend den parallel formulierten § 2311 BGB, § 92c Abs. 2 Satz 2 BSHG, § 102 Abs. 2 Satz 2 SGB XII durch Abzug der Nachlassverbindlichkeiten von dem Aktivvermögen zu ermitteln ist (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700; FGPrax 2005, 120/121; Palandt/Diederichsen BGB 64. Aufl. § 1836e Rn.4; Palandt/Edenhofer § 2311 Rn.3; zum Sozialhilferecht Schellhorn/Schellhorn BSHG 16.Aufl. § 92c Rn.16; BVerwGE 66, 161/163).

    Aus der Vorschrift folgt zugleich ein Nachrang des Regressanspruchs gegenüber solchen Nachlassverbindlichkeiten, die vom Erblasser herrühren (für eine Begrenzung auf solche Verbindlichkeiten Bienwald FamRZ 2002, 700/701), oder zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits dem Grunde nach angelegt waren und wegen ihrer Zwangsläufigkeit für den Erben Vorrang beanspruchen können (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700 zu den Begräbniskosten).

  • OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06

    Keine Einsatz zur Bestattungsvorsorge angesparter Beträge für Betreuervergütung

    Dass einem solchen Einwand in Zusammenhang mit der Haftung für die Betreuervergütung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen kann, erweist sich bereits daran, dass bei der Prüfung der Heranziehung der Erben hierzu die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Aktivvermögen des Nachlasses abzuziehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1658; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488 [Ls]).
  • LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03

    Höhe von berücksichtigungsfähigen Beerdigungskosten i.R.d. Festellung von

    : Vorrang der Beerdigungskosten vor dem Rückgriffsanspruch der Staatskasse (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Kammer, wie BayObLG Beschluss vom 14.11.2001, Az.: 3Z BR 334/01 ).

    Hierunter fallen insbesondere auch die Kosten einer angemessenen Beerdigung (vgl. BayObLG, FamRZ 2002, 699 = NJW-RR 2002, 1229 = BtPrax 2002, 77 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02

    Festsetzung der Vergütung des Betreuers gegen den Erben

    Ein Rückgriff der Staatskasse wegen der Betreuervergütung kommt deshalb von vornherein nicht in Betracht, wenn dem Erben nach Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten kein Aktivvermögen verbleibt (ebenso der nach der Senatsentscheidung bekannt gewordene Beschluss des BayObLG FamRZ 2002, 699 mit kritischen Anmerkungen von Bienwald).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03

    Zubilligung einer Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse; Abzug der Kosten

    Zu der Frage, ob die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Nachlass abzuziehen sind, hat das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 14. November 2001 - 3Z BR 334/01 - (FamRZ 2002, 699) im Blick auf den Rückgriff der Staatskasse auf den Nachlass gemäß §§ 1836 e Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 BGB wie folgt Stellung genommen:.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2049
OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02 (https://dejure.org/2002,2049)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.04.2002 - 3 W 59/02 (https://dejure.org/2002,2049)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. April 2002 - 3 W 59/02 (https://dejure.org/2002,2049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 49

    BGB §§ 1908 d Abs. 1, 1896 Abs. 2 Satz 2, 1904 Abs. 1 und 2, 1906 Abs. 5 Satz 1
    Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten; Notwendigkeit einer Betreuung für die Gesundheitssorge bei Vollmachtserteilung; Einwilligung in ärztliche Heileingriffe; Umfang des Formerfordernisses ; Gesetzesänderung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1156
  • FGPrax 2002, 179
  • FamRZ 2003, 113
  • Rpfleger 2002, 517
  • ZEV 2002, 468 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Hamburg, 12.07.1999 - 301 T 222/99

    Zur Frage der Betreuerbestellung trotz Generalvollmacht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02
    Der Gesetzgeber hat diese Streitfrage zum Anlass genommen, mit dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz klarzustellen, dass sich der Umfang von Vollmachten auf höchstpersönliche Angelegenheiten wie die Aufenthaltsbestimmung und die ärztliche Heilbehandlung beziehen kann (vgl. BT-Drucksache 13/7158, S. 34; LG Hamburg DNotZ 2000, 220, 221; Walter, FamRZ 1999, 686, 687 f; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 1896 Rdnr. 85; Staudinger/Bienwald (1999) § 1904 Rdnr. 11; HK-BUR/Bauer Rdnr. 207 a; Bauer/Rink, BtPrax 1996, 130, 134).

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob sich das Formerfordernis gemäß §§ 1904 Abs. 2 Satz 2, 1906 Abs. 5 Satz 1 BGB nur auf die in diesen Vorschriften angeführten risikoreichen ärztlichen Maßnahmen bzw. Freiheitsentziehungen erstreckt (vgl. LG Düsseldorf MDR 2000, 646; Bienwald aaO § 1904 Rdnr. 3; Staudinger (Bienwald) aaO § 1904 Rdnr. 79 f; Erman/Holzhauser, BGB 10. Aufl. § 1896 Rdnr. 44) oder ob der Umfang der Bevollmächtigung darüber hinaus bei allen höchstpersönlichen Angelegenheiten eines Betreuten konkretisiert sein muss, um die gerichtliche Betreuungsanordnung zu erübrigen (vgl. LG Hamburg DNotZ 2000, 220 f).

  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 249/95

    Beschwerderecht eines durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten gegen die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02
    bb) Hinsichtlich ihrer Beschwerdeberechtigung kann offen bleiben, ob die Betreuerin insoweit auf die ihr erteilten Vollmachten verweisen kann (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1996, 968, 969).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.1996 - 25 Wx 60/96

    Inhaltliche Bestimmtheit der Altersvorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02
    Abgesehen davon, dass damals - wie bereits ausgeführt - die Zulässigkeit einer Bevollmächtigung im Bereich der Gesundheitsfürsorge zweifelhaft war, insbesondere von der Rechtssprechung immer schon eine hinreichende inhaltliche Bestimmtheit gefordert wurde (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1994, 1417; LG Krefeld, MittRhNotK 1998, 17, insoweit bestätigt durch OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 904), kommt es auch nach Auffassung des Senats nicht auf den Zeitpunkt der Vollmachtserteilung an, sondern auf die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1904 Rdnr. 3; a. A. Münch-Komm/Schwab aaO § 1904 Rdnr. 64).
  • LG Düsseldorf, 13.03.2000 - 19 T 145/00

    Hinreichend eindeutige Formulierung einer zum Eingriff in Freiheitsrechte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob sich das Formerfordernis gemäß §§ 1904 Abs. 2 Satz 2, 1906 Abs. 5 Satz 1 BGB nur auf die in diesen Vorschriften angeführten risikoreichen ärztlichen Maßnahmen bzw. Freiheitsentziehungen erstreckt (vgl. LG Düsseldorf MDR 2000, 646; Bienwald aaO § 1904 Rdnr. 3; Staudinger (Bienwald) aaO § 1904 Rdnr. 79 f; Erman/Holzhauser, BGB 10. Aufl. § 1896 Rdnr. 44) oder ob der Umfang der Bevollmächtigung darüber hinaus bei allen höchstpersönlichen Angelegenheiten eines Betreuten konkretisiert sein muss, um die gerichtliche Betreuungsanordnung zu erübrigen (vgl. LG Hamburg DNotZ 2000, 220 f).
  • OLG Stuttgart, 23.02.1994 - 8 W 534/93

    Umfang einer Altersvorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02
    Abgesehen davon, dass damals - wie bereits ausgeführt - die Zulässigkeit einer Bevollmächtigung im Bereich der Gesundheitsfürsorge zweifelhaft war, insbesondere von der Rechtssprechung immer schon eine hinreichende inhaltliche Bestimmtheit gefordert wurde (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1994, 1417; LG Krefeld, MittRhNotK 1998, 17, insoweit bestätigt durch OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 904), kommt es auch nach Auffassung des Senats nicht auf den Zeitpunkt der Vollmachtserteilung an, sondern auf die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1904 Rdnr. 3; a. A. Münch-Komm/Schwab aaO § 1904 Rdnr. 64).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 169/92

    Beschwerdeverfahren; Vormundschaftsgericht; Beschwerdegericht; Verfahrenspfleger;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02
    Dahinstehen kann, ob gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung die einfache oder sofortige Beschwerde gegeben ist (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1993, 602; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG 9. Aufl. § 69 i Rdnr. 16 einerseits, MünchKomm/Schwab, BGB 4. Aufl. § 1908 d Rdnr. 6; HK-BUR/Rink § 1908 d Rdnr. 12 andererseits).
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem

    Hierzu muss aus der Vollmacht auch deutlich werden, dass die jeweilige Entscheidung mit der begründeten Gefahr des Todes oder eines schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schadens verbunden sein kann (LG Hamburg FamRZ 1999, 1613, 1614; HK-BUR/Bauer [Stand: Oktober 2015] § 1904 Rn. 127; Dodegge/Fritsche NJ 2001, 176, 181; Müller DNotZ 2010, 169, 186; tendenziell ebenso: jurisPK-BGB/Jaschinski [Stand: 7. September 2015] § 1904 Rn. 121; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. März 2010] § 1904 Rn. 145; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 113, 114 zu § 1904 Abs. 2 BGB aF; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1904 Rn. 74; Diehn FamRZ 2009, 1958; Diehn/Rebhan NJW 2010, 326, 329; Müller DNotZ 1999, 107, 112 zu § 1904 Abs. 2 BGB aF).
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02

    Betreuerbestellung: Beschwerdebefugnis eines übergangenen Generalbevollmächtigten

    Hier ist der Beteiligten zu 1) am 2. Januar 1998 eine Generalvollmacht erteilt worden, die sich ausdrücklich auf alle persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten bezieht (vgl. zur Zulässigkeit einer Vollmacht auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten Senat FGPrax 2002, 179, 180. Irgendwelche Bedenken gegen die Wirksamkeit bezüglich der hier in Rede stehenden Vertretungstätigkeiten bestehen nicht. Insbesondere ist nicht erkennbar, dass der zum Betreuer bestellte Beteiligte zu 2) die Vollmacht mittlerweile widerrufen hätte.

    Für das weitere Verfahren wird mit Blick auf § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB vorsorglich darauf hingewiesen, dass die der Beteiligten zu 1) erteilte Vollmacht nicht den in §§ 1904 Abs. 2 Satz 2, 1906 Abs. 5 Satz 1 BGB vorausgesetzten Anforderungen gerecht wird und damit jedenfalls nicht zur Einwilligung in die dort aufgeführten Maßnahmen berechtigt (vgl. Senat FGPrax 2002, 179, 180; BayObLGR 2002, 167 f).

  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Trotz Erteilung einer Vollmacht ist die Anordnung einer Betreuung dennoch möglich und geboten wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720), wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1156), oder wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Vorsorgebetreuer

    Die Anordnung einer Betreuung kommt danach nur in Betracht, wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720) oder wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1156).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger mit der Aufgabe der Überprüfung eines Antrags

    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit einschließt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285; OLG Düsseldorf BtPrax 2002, 171 Ls; OLG Zweibrücken RPfleger 2001, 593).
  • OLG Celle, 26.11.2007 - 2 UF 220/04

    Grundsätzliches Recht eines jeden Elternteils zum Umgang mit seinem Kind gem. §

    Weiter sind bei einer Umgangsregelung i.d.R. beide Eltern Interessenschuldner im Sinne von § 2 Nr. 2 KostO (OLG Koblenz, FamRZ 2003, 113).
  • LG Neuruppin, 09.08.2006 - 5 T 158/06

    Betreuerbestellungsverfahren: Betreuungsbedürfnis trotz erteilter

    Trotz Erteilung einer Vollmacht ist die Anordnung einer Betreuung deshalb möglich und geboten wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720), wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1156), oder wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219 m.w.N.; Brandenburgische Oberlandesgericht a.a.O.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3614
BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02 (https://dejure.org/2002,3614)
BayObLG, Entscheidung vom 11.07.2002 - 3Z BR 111/02 (https://dejure.org/2002,3614)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 3Z BR 111/02 (https://dejure.org/2002,3614)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Genehmigung bei Zuwendung des Betreuten auf den Todesfall

  • Judicialis

    BGB § 331; ; BGB § 1804; ; BGB § 1908i Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 19 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Beschwerde gegen Ankündigung eines Vorbescheids - Kein Schenkungsverbot bei Geldanlage durch Betreuer mit Drittbegünstigung im Todesfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Straubing - XVII 230/99
  • LG Regensburg - 7 T 175/02
  • BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 4
  • FGPrax 2002, 221
  • FamRZ 2003, 58 (Ls.)
  • Rpfleger 2002, 622
  • ZEV 2002, 468 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02
    Durch den Vorbescheid kündigt das Gericht in einem aufgrund vollständiger Ermittlungen entscheidungsreifen Verfahren an, es werde eine bestimmte Entscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (BGHZ 20, 255/257; BayObLGZ 1993, 389/392).

    Zwar ist im Erbscheinsverfahren, in dem die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Vorbescheid ohne gesetzliche Grundlage allein aus dem besonderen Bedürfnis der Vorklärung gerechtfertigt wird, umstritten, ob auch dann, wenn ein solches Bedürfnis nicht besteht und deshalb ein Vorbescheid nicht hätte ergehen dürfen, ein dennoch erlassener Vorbescheid mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 389/392; 1997, 340/343, BayObLG NJW-RR 1996, 7; Bassenge § 19 FGG Rn. 5; ablehnend OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414/1415; jeweils m. w. N.).

  • BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97

    Berücksichtigung des dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheinsantrages durch

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02
    Jedenfalls soweit er die Funktion dieser Entscheidung übernimmt, ist er ihr auch verfahrensrechtlich gleichzustellen (BayObLGZ 1997, 340/343).

    Zwar ist im Erbscheinsverfahren, in dem die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Vorbescheid ohne gesetzliche Grundlage allein aus dem besonderen Bedürfnis der Vorklärung gerechtfertigt wird, umstritten, ob auch dann, wenn ein solches Bedürfnis nicht besteht und deshalb ein Vorbescheid nicht hätte ergehen dürfen, ein dennoch erlassener Vorbescheid mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 389/392; 1997, 340/343, BayObLG NJW-RR 1996, 7; Bassenge § 19 FGG Rn. 5; ablehnend OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414/1415; jeweils m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 28.11.2001 - 17 WF 321/01
    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02
    Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung sei in diesen verfahren der zuständige Rechtspfleger von Verfassungs wegen verpflichtet, vor Erlass einer in den Anwendungsbereich der §§ 55, 62 FGG fallenden Verfügung diese durch einen beschwerdefähigen Vorbescheid anzukündigen, wenn erkennbar sei, dass die beabsichtigte Entscheidung Rechte Dritter berühre, denen sonst der Rechtsweg gegen die Entscheidung selbst - jedenfalls faktisch - versperrt wäre (vgl. BVerfGE aaO; zu eng OLG Stuttgart RPfleger 2002, 203).
  • BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87

    Anordnung einer Pflegschaft gem. § 1910 Abs. 2 BGB mit dem Wirkungskreis der

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02
    Aus dieser Rechtsbeziehung ergibt sich der Rechtsgrund für die Zuwendung an den Dritten, wobei es sich z.B. auch um eine Schenkung handeln kann (vgl. Palandt/Heinrichs vor § 328 Rn. 4; BayObLG RPfleger 1988, 22).
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02
    Durch den Vorbescheid kündigt das Gericht in einem aufgrund vollständiger Ermittlungen entscheidungsreifen Verfahren an, es werde eine bestimmte Entscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (BGHZ 20, 255/257; BayObLGZ 1993, 389/392).
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 192/97

    Anfechtungsrecht des Betreuers gegen vormundschaftsgerichtliche Versagung einer

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02
    Die erfolglose Erstbeschwerdeführerin ist beschwerdeberechtigt (vgl. Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 27 FGG Rn. 7), wobei mangels anderweitiger Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass beide Rechtsmittel von der Betreuerin namens der Betroffenen eingelegt worden sind (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 47; Soergel/ Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1828 Rn. 22).
  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95

    Nichtigkeit eines Erbvertrages von Ehegatten wegen Testierunfähigkeit eines

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02
    Zwar ist im Erbscheinsverfahren, in dem die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Vorbescheid ohne gesetzliche Grundlage allein aus dem besonderen Bedürfnis der Vorklärung gerechtfertigt wird, umstritten, ob auch dann, wenn ein solches Bedürfnis nicht besteht und deshalb ein Vorbescheid nicht hätte ergehen dürfen, ein dennoch erlassener Vorbescheid mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 389/392; 1997, 340/343, BayObLG NJW-RR 1996, 7; Bassenge § 19 FGG Rn. 5; ablehnend OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414/1415; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 01.07.1981 - IVa ZR 201/80

    Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02
    Speziell im Falle des Vertrages nach § 331 BGB gehört der dem Dritten zugewandte Leistungsanspruch aus dem Deckungsverhältnis zudem bis zum Eintritt des Todesfalles zum Vermögen des Versprechensempfängers und ist z.B. für dessen Gläubiger pfändbar (vgl. BGHZ 81, 95/97; Palandt/Heinrichs BGB 61. Aufl. 9 331 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95

    Beschwerde gegen unzulässigen Vorbescheid im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02
    Zwar ist im Erbscheinsverfahren, in dem die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Vorbescheid ohne gesetzliche Grundlage allein aus dem besonderen Bedürfnis der Vorklärung gerechtfertigt wird, umstritten, ob auch dann, wenn ein solches Bedürfnis nicht besteht und deshalb ein Vorbescheid nicht hätte ergehen dürfen, ein dennoch erlassener Vorbescheid mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 389/392; 1997, 340/343, BayObLG NJW-RR 1996, 7; Bassenge § 19 FGG Rn. 5; ablehnend OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414/1415; jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02
    Jedoch ergibt sich die Befugnis des Rechtspflegers zum Erlass eines solchen Bescheids aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.1.2000 (BVerfGE 101, 397 ff. NJW 2000, 1709/1711).
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser

  • BGH, 29.05.1984 - IX ZR 86/82

    Registerschutz und Bereicherung

  • OLG Hamm, 10.07.2000 - 15 W 229/00

    Prozessfinanzierungsvertrag; Erfolgsbeteiligung; Schiedsgerichtsvereinbarung;

  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03

    Begriff der Ausstattung i.S. von § 1624 BGB - Überlassung von Wohneigentum aus

    Im vorliegenden Fall bestand schon deshalb kein Bedürfnis für einen Vorbescheid, weil zwischen den Beteiligten, insbesondere zwischen den Betreuern des Betroffenen und dessen Tochter, kein Interessengegensatz besteht, der zu der Befürchtung Anlass bieten könnte, dass durch eine endgültige Verweigerung der beantragten Genehmigung gegenüber dem Betroffenen Rechte Dritter abgeschnitten werden könnten (vgl. BVerfGE aaO; BayObLG FGPrax 2002, 221).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03

    Unzulässiger Vorbescheid des Notars über bestimmte Vorfragen und Annahme einer

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach die Beschwerde auch gegen einen unzulässigen Vorbescheid statthaft ist und die gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Juni 1995 (NJW-RR 1995, 1414) keinen Anlass zu einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG gibt (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291; 389, 391 f.; 1997, 340, 343; 2002, 208, 214 ff.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222; ebenso OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).

    Durch den Vorbescheid kündigt der Notar in einem entscheidungsreifen Verfahren an, er werde eine bestimmte Endentscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (vgl. für das Erbscheinsverfahren z.B. BGHZ 20, 255, 257, BayObLG NJW-RR 1996, 7 und Palandt/Edenhofer, BGB 62. Aufl. § 2353 Rdnr. 22, für das Verfahren betr. die Ernennung eines Testamentsvollstreckers BayObLGZ 1993, 389, 392, 393 [insoweit abl.] sowie für das Verfahren auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung BayObLGZ 2002, 208, 212 und BayObLG FGPrax 2002, 221).

    Zwar wird für Vorbescheide, die im Erbscheinsverfahren und im Verfahren auf Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung ergangen sind, vertreten, das Beschwerdegericht dürfe unter Umständen abschließend entscheiden (BayObLGZ 1994, 169, 175 ff.; 2002, 208, 215 f.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222; a.A. OLG Hamm aaO).

  • OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 10 WF 146/07

    Ankündigung der Versagung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung durch

    Seither wird der Vorbescheid, durch den angekündigt wird, die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft zu erteilen, als zulässig, ja sogar als geboten angesehen (vgl. nur BayObLG, NJW-RR 2003, 4; FamRZ 2003, 479; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 713; Keidel/Engelhardt, aaO., § 55, Rz. 12).

    Daher ist die Erteilung eines Vorbescheids in den Fällen, in denen das Gericht eine Verweigerung der Genehmigung beabsichtigt, unzulässig (BayObLG, FamRZ 1994, 1066; NJW-RR 2003, 4; FamRZ 2003, 479; OLG Hamm, FamRZ 1996, 312).

    Dies rechtfertigt es erst recht, ihn für diesen Bereich auch dann als anfechtbare Verfügung anzusehen, wenn das Amtsgericht im Einzelfall die Frage verkennt, ob für den Erlass des Vorbescheids ein Bedürfnis besteht (BayObLG, NJW-RR 2003, 4; FamRZ 2003, 479).

  • LG Aachen, 25.03.2019 - 3 T 474/18

    Schenkungsversprechen auf den Todesfall, Testierfähigkeit, Geschäftsfähigkeit

    Hierbei kann dahinstehen, ob dies bereits aus dem Schenkungsverbot des § 1908i Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1804 BGB folgt, wonach ein Betreuer an der Vertretung eines Betroffenen bei einer schenkweisen Zuwendung aus dem Vermögen des Betroffenen gehindert ist (was nach Auffassung des BayObLG NJW-RR 2003, 4, vgl. dort 2.c,bb, insbesondere auch bei einer schenkweisen Zuwendung aus dem Vermögen des Betroffenen nach dessen Todesfall - dort diskutiert im Rahmen des Valutaverhältnisses bei § 331 BGB - gilt), oder ob auf Grundlage der Entscheidung des BGH in NJW 2012, 1956 (vgl. auch OLG Nürnberg ZEV 2014, 37) möglicherweise der Zweck der v.g. Vorschriften, die dem Schutz des Vermögens eines Betreuten dienen, mangels realen Vermögenswerts für die - bei einer Schenkung auf den Todesfall bei Eintritt der Schenkungsfolgen nicht mehr in ihrem Vermögen tangierten - Betroffene keinen Schutz mehr erfordert.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - I-25 Wx 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6078
OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - I-25 Wx 5/02 (https://dejure.org/2002,6078)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.05.2002 - I-25 Wx 5/02 (https://dejure.org/2002,6078)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - I-25 Wx 5/02 (https://dejure.org/2002,6078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Haftung des Erben auf den Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses bei einem Rückzahlungsverlangen der aus der Landeskasse gezahlten Betreuervergütung; Beerdigungskosten und geschuldete Miete für die Wohnung des Betreuten als sogenannte Erbfallschulden; ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1660
  • FamRZ 2002, 1658
  • ZEV 2002, 468 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Erfurt, 15.12.1998 - 7 T 193/98

    Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02
    Als Grundlage der Haftung der Erben für die Betreuervergütung steht mithin nur der Nachlass abzüglich der Erbfallschulden zur Verfügung (ebenso Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836 e Rdnr. 16; Deinert, FamRZ 2002, 374, 376; Damrau/Zimemrmann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 e Rdnr. 16; LG Erfurt, FamRZ 1999, 1302; nicht eindeutig: Palandt/Diederichsen, § 1836 e Rdnr. 4).
  • LG Dresden, 10.01.2000 - 2 T 1158/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02
    Die Gegenmeinung, nach der zur Deckung der Nachlassverbindlichkeiten nur der Freibetrag von 3.228 DM zur Verfügung steht und daher der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung der Betreuervergütung vorrangig vor sonstigen Nachlassverbindlichkeiten zu befriedigen sein soll (LG Koblenz, FamRZ 2001, 714; LG Trier, BtPrax 2000, 133), überzeugt nicht.
  • BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 109.81

    Sozialhilfe - Hilfeempfänger - Kostenersatz durch Erben - Wert des Nachlasses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02
    Deshalb sind auch im Sozialhilferecht die Beerdigungskosten (§ 15 BSHG) vom Nachlasswert abzuziehen (BVerwGE 66, 161, 163; OVG Lüneburg, FEVS 31, 197; OVG Münster, NJW 2002, 695).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2695/99

    Pflicht der Erben eines Hilfeempfängers zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02
    Deshalb sind auch im Sozialhilferecht die Beerdigungskosten (§ 15 BSHG) vom Nachlasswert abzuziehen (BVerwGE 66, 161, 163; OVG Lüneburg, FEVS 31, 197; OVG Münster, NJW 2002, 695).
  • LG Koblenz, 16.05.2000 - 2 T 243/00

    Festsetzung der Vergütung eines Berufsbetreuers; Haftung der Erben nach dem Tod

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02
    Die Gegenmeinung, nach der zur Deckung der Nachlassverbindlichkeiten nur der Freibetrag von 3.228 DM zur Verfügung steht und daher der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung der Betreuervergütung vorrangig vor sonstigen Nachlassverbindlichkeiten zu befriedigen sein soll (LG Koblenz, FamRZ 2001, 714; LG Trier, BtPrax 2000, 133), überzeugt nicht.
  • OLG Celle, 28.06.2016 - 6 W 81/16

    Umfang der Haftung der Erben für die Vergütung des Nachlasspflegers

    Die Staatskasse, die vorrangig haftet, falls der Nachlass nicht ausreicht, kann beim Erben keinen Rückgriff nehmen, der aus dem sonstigen Vermögen des Erben zu zahlen wäre (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Mai 2002 zu 25 Wx 5/02, zitiert nach Juris).
  • OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06

    Keine Einsatz zur Bestattungsvorsorge angesparter Beträge für Betreuervergütung

    Dass einem solchen Einwand in Zusammenhang mit der Haftung für die Betreuervergütung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen kann, erweist sich bereits daran, dass bei der Prüfung der Heranziehung der Erben hierzu die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Aktivvermögen des Nachlasses abzuziehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1658; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488 [Ls]).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2003 - 20 W 105/03

    Berufsbetreuervergütung: Regress der Staatskasse gegen die Witwe des Betreuten

    Durch die Beschränkung der Haftung auf den Wert des Nachlasses soll dem Erben eine Ausschlagung der Erbschaft nach §§ 1942 ff BGB oder die förmliche Geltendmachung der Haftungsbeschränkungen der §§ 1975 ff BGB erspart werden (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 32; OLG Düsseldorf BtPrax 2002, 263; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1836 e Rn. 4; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 e BGB Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02

    Festsetzung der Vergütung des Betreuers gegen den Erben

    Wie der Senat soeben entschieden hat (Beschluss vom 16.05.2002 - 25 Wx 5/02 - ), steht nach § 1836 e Abs. 1 Satz 3 BGB als Grundlage der Haftung der Erben für die Betreuervergütung nur der Nachlass abzüglich der Erbfallschulden zur Verfügung.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - I-25 Wx 31/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5662
OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - I-25 Wx 31/02 (https://dejure.org/2002,5662)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.2002 - I-25 Wx 31/02 (https://dejure.org/2002,5662)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 2002 - I-25 Wx 31/02 (https://dejure.org/2002,5662)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Berufung des Erben auf die Haftungsbeschränkung des § 1836e Abs. 1 S. 3 BGB im Falle einer Geltendmachung der Vergütung des Betreuers unmittelbar gegen ihn; Einordnung der Betreuervergütung als Nachlassverbindlichkeit mit dem Tod des Betreuten

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 219
  • FamRZ 2002, 1659
  • Rpfleger 2002, 624
  • ZEV 2002, 468 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 149/97

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Tod des Betreuten - Festsetzung gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
    Diese Ansicht entsprach für Betreuerforderungen bis 31.12.1998 allgemeiner Auffassung (z. B. BayObLG, FamRZ 1998, 697).
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00

    Betreuervergütung / Schuldner / Staatskasse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
    Ihm stehen auch in diesem Fall die in § 92 c Abs. 3 Nr. 1 und 2 BSHG erwähnten Freibeträge zu (OLG Thüringen, FGPrax 2001, 22 ; BayObLG, FamRZ 2001, 866, 867; Deinert FamRZ 2002, 374, 375).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01

    Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
    Ihm stehen auch in diesem Fall die in § 92 c Abs. 3 Nr. 1 und 2 BSHG erwähnten Freibeträge zu (OLG Thüringen, FGPrax 2001, 22 ; BayObLG, FamRZ 2001, 866, 867; Deinert FamRZ 2002, 374, 375).
  • BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01

    Bestimmung des Nachlasswertes bei Rückgriffsansprüchen der Staatskasse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
    Ein Rückgriff der Staatskasse wegen der Betreuervergütung kommt deshalb von vornherein nicht in Betracht, wenn dem Erben nach Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten kein Aktivvermögen verbleibt (ebenso der nach der Senatsentscheidung bekannt gewordene Beschluss des BayObLG FamRZ 2002, 699 mit kritischen Anmerkungen von Bienwald).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02

    Haftung der Erben für die Vergütung des Betreuers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
    Wie der Senat soeben entschieden hat (Beschluss vom 16.05.2002 - 25 Wx 5/02 - ), steht nach § 1836 e Abs. 1 Satz 3 BGB als Grundlage der Haftung der Erben für die Betreuervergütung nur der Nachlass abzüglich der Erbfallschulden zur Verfügung.
  • LG Leipzig, 14.06.2000 - 16 T 1714/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
    Das Landgericht hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass der Erbe nach dem Tod des Betreuten gegenüber dem Betreuer unbegrenzt hafte, wenn ein direkter Anspruch gegen den Erben geltend gemacht wird und die Staatskasse nicht vorher eingetreten sei (ebenso: LG Leipzig, FamRZ 2000, 1451), und zwar auch dann, wenn der Nachlass zur Deckung der Nachlassverbindlichkeiten unzureichend sein sollte, wovon im vorliegenden Fall bei einem Nachlasswert von 733, 96 DM und Erbfallschulden in Form von Beerdigungskosten auszugehen ist.
  • OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03

    Festsetzung der Betreuervergütung gegen Erben: Beschränkte Erbenhaftung;

    Da jedoch wegen gleicher Interessenlage kein Grund für eine unterschiedliche Behandlung ersichtlich ist und eine offenbare Gesetzeslücke besteht, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein die Auffassung durchgesetzt, dass die Haftungsbeschränkung des § 1836 e Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann gilt, wenn der Erbe nach dem Tod des Betreuten unmittelbar auf die noch nicht festgesetzte Betreuervergütung und Auslagenersatz in Anspruch genommen werden soll (vgl. OLG Thüringen, FGPrax 2001, 22; BayObLG FamRZ 2001, 866 f; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 219 f; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., 8.6.4).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 11 Wx 2/03

    Zur Inanspruchnahme der Erben für Vergütung des Betreuers des Verstorbenen

    Bei der Prüfung, ob die Betreuervergütung aus der Staatskasse oder dem Nachlass des verstorbenen Betreuten zu entrichten ist, sind nach soweit ersichtlich einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. Thüringer OLG, FGPrax 2001, 22; BayObLG, BTPrax 2001, 163, OLG Hamm, RPfleger 2002, 314; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1659) die Haftungsbeschränkungen der Erben aus § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB zu berücksichtigen.
  • LG Duisburg, 30.03.2005 - 12 T 49/05
    Ihm stehen auch in diesem Fall die ehemals in § 92 c Abs. 3 Nr. 1 und 2 BSHG und nunmehr in § 102 SGB-XII erwähnten Freibeträge zu (vgl. OLG Düsseldorf, BtPrax 2002, 265).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 11 W 2/03
    Bei der Prüfung, ob die Betreuervergütung aus der Staatskasse oder dem Nachlass des verstorbenen Betreuten zu entrichten ist, sind nach soweit ersichtlich einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. Thüringer OLG, FGPrax 2001, 22 [OLG Jena 19.10.2000 - 6 W 512/00]; BayObLG, BTPrax 2001, 163, OLG Hamm, RPfleger 2002, 314; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1659) die Haftungsbeschränkungen der Erben aus § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB zu berücksichtigen.
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Rechtsprechung
   AG Hamburg-Harburg, 09.10.2001 - 641 C 609/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21727
AG Hamburg-Harburg, 09.10.2001 - 641 C 609/00 (https://dejure.org/2001,21727)
AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 09.10.2001 - 641 C 609/00 (https://dejure.org/2001,21727)
AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 641 C 609/00 (https://dejure.org/2001,21727)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch des Erben nur bei eigenem Schaden

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Schadensersatzklage des Erben gegen Betreuer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 511
  • ZEV 2002, 468 (Ls.)
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