Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.03.2002 - 11 W 19/02   

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https://dejure.org/2002,2403
OLG Köln, 19.03.2002 - 11 W 19/02 (https://dejure.org/2002,2403)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.03.2002 - 11 W 19/02 (https://dejure.org/2002,2403)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. März 2002 - 11 W 19/02 (https://dejure.org/2002,2403)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Rückübertragung von Grundstückseigentum; Widerruf einer gemischten Schenkung wegen groben Undanks; Verfügungs- und Veräußerungsverbot

  • Judicialis

    BGB § 530; ; BGB § 531; ; BGB § 883; ; BGB § 885; ; BGB § 888; ; BGB § 812 ff.; ; BGB § 119 Abs. 2; ; BGB § 531 Abs. 2; ; ZPO § 935; ; ZPO § 938; ; ZPO § 940; ; ZPO § 941; ; ZPO § 937 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schenkungswiderruf bei Gefährdung des Wohnungsrechts des Schenkers durch Androhung der Zwangsversteigerung des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1595
  • FamRZ 2003, 157 (Ls.)
  • ZEV 2002, 514 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90

    Feststellung schwerer Verfehlung des Beschenkten durch Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2002 - 11 W 19/02
    Als grober Undank (zum Begriff vgl. etwa BGHZ 87, 145, 149; BGH, NJW 1992, 183, 184; 2000, 2301) erscheint schon die glaubhaft gemachte Tatsache, dass die Antragsgegnerin ihre Eltern inzwischen als "asozialer Asi" bezeichnet und dass sie ihnen angekündigt hat, sie "unter die Erde zu bringen".

    Die nachhaltige Missachtung der vom Beschenkten dem Schenker gegenüber übernommenen Pflichten ist in der Rechtsprechung bereits mehrfach als grober Undank gewertet worden, so bei der Weigerung, das geschenkte Grundstück mit der zugesagten Grundschuld zu belasten, bei der Weigerung, ein vorbehaltenes Wohnrecht zu erfüllen, oder bei Weigerung, die vorbehaltene Nutzung des Gartens des geschenkten Grundstücks zu gewähren (vgl. BGH, NJW 1992, 183; 1993, 1577; vgl. auch BGH, NJW 2000, 3201 f.).

  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 89/98

    Grober Undank durch Nichterfüllung einer bestehenden Zahlungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2002 - 11 W 19/02
    Die nachhaltige Missachtung der vom Beschenkten dem Schenker gegenüber übernommenen Pflichten ist in der Rechtsprechung bereits mehrfach als grober Undank gewertet worden, so bei der Weigerung, das geschenkte Grundstück mit der zugesagten Grundschuld zu belasten, bei der Weigerung, ein vorbehaltenes Wohnrecht zu erfüllen, oder bei Weigerung, die vorbehaltene Nutzung des Gartens des geschenkten Grundstücks zu gewähren (vgl. BGH, NJW 1992, 183; 1993, 1577; vgl. auch BGH, NJW 2000, 3201 f.).

    Dass dies im Hinblick auf die Streitigkeiten der Parteien sowie auf den beabsichtigten Auszug der Antragsgegnerin und ihre finanziellen Verhältnisse in Kauf genommen werden muss und der naheliegende Eindruck einer tadelnswerten Gesinnung damit entkräftet ist (vgl. dazu BGH, NJW 2000, 3201 ff.), lässt sich jedenfalls beim jetzigen Verfahrensstand nicht feststellen.

  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 42/97

    Berücksichtigung vermögensmindernder Aufwendungen des Beschenkten vor Zugang der

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2002 - 11 W 19/02
    Auf Einzelheiten des sich danach ergebenden Rückabwicklungsanspruchs (vgl. dazu etwa BGHZ 140, 275 ff. = NJW 1999, 1626 ff.) kommt es hier nicht an, da bisher nicht ersichtlich ist, dass die Antragsgegnerin erhebliche Leistungen auf das Grundstück erbracht hat.
  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2002 - 11 W 19/02
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Übernahme von Grundpfandrechten und die Einräumung eines Wohnungsrechts in der Regel keine Gegenleistung des Beschenkten darstellen, sondern lediglich den Wert der Schenkung mindern (vgl. BGHZ 107, 156, 159 f. = NJW 1989, 2122 f.).
  • BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82

    Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2002 - 11 W 19/02
    Als grober Undank (zum Begriff vgl. etwa BGHZ 87, 145, 149; BGH, NJW 1992, 183, 184; 2000, 2301) erscheint schon die glaubhaft gemachte Tatsache, dass die Antragsgegnerin ihre Eltern inzwischen als "asozialer Asi" bezeichnet und dass sie ihnen angekündigt hat, sie "unter die Erde zu bringen".
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 85/86

    Rückabwicklung - Grundstücksübertragung - Bebauung - Wertersatz - Unmöglichkeit -

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2002 - 11 W 19/02
    c) Wird eine gemischte Schenkung mit überwiegendem Schenkungscharakter wirksam wegen groben Undanks widerrufen, steht dem Schenker ein Anspruch aus den §§ 531 Abs. 2, 812 ff. BGB auf Herausgabe des geschenkten Gegenstandes zu (BGHZ 30, 120 ff.; BGH, NJW-RR 1988, 584, 585).
  • BGH, 23.05.1959 - V ZR 140/58

    Widerruf einer gemischten Schenkung

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2002 - 11 W 19/02
    c) Wird eine gemischte Schenkung mit überwiegendem Schenkungscharakter wirksam wegen groben Undanks widerrufen, steht dem Schenker ein Anspruch aus den §§ 531 Abs. 2, 812 ff. BGB auf Herausgabe des geschenkten Gegenstandes zu (BGHZ 30, 120 ff.; BGH, NJW-RR 1988, 584, 585).
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 181/91

    Hartnäckige Erfüllungsverweigerung als schwere Verfehlung des Beschenkten

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2002 - 11 W 19/02
    Die nachhaltige Missachtung der vom Beschenkten dem Schenker gegenüber übernommenen Pflichten ist in der Rechtsprechung bereits mehrfach als grober Undank gewertet worden, so bei der Weigerung, das geschenkte Grundstück mit der zugesagten Grundschuld zu belasten, bei der Weigerung, ein vorbehaltenes Wohnrecht zu erfüllen, oder bei Weigerung, die vorbehaltene Nutzung des Gartens des geschenkten Grundstücks zu gewähren (vgl. BGH, NJW 1992, 183; 1993, 1577; vgl. auch BGH, NJW 2000, 3201 f.).
  • OLG Köln, 27.01.1997 - 27 UF 124/96
    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2002 - 11 W 19/02
    Dies ist allerdings im Ergebnis unschädlich, weil die hinten in der Akte befindliche Abschrift für den Gegner mit voller Unterschrift versehen ist und als Original zur Akte geheftet werden kann; im Übrigen kann die Unterschrift auch nachgeholt werden (dazu OLG Köln, OLGR 1997, 179, 180).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2012 - 4 U 175/11

    Schenkungswiderruf wegen groben Undanks bei Beleidigungen

    Schwere Beleidigungen können den Tatbestand erfüllen (OLG Köln, Beschluss vom 19.03.2002, 11 W 19/02, zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2005 - 4 U 196/04

    Wirksame Kündigung eines Darlehens als Voraussetzung für dessen Fälligkeit;

    Auch wennn das von dem Kläger geschilderte Verhalten der Beklagten mit unterlassenen Begrüßungen, einer bei dem Fortzug aus der Nachbarschaft fehlenden Verabschiedung, der fortgesetzt fehlenden Gesprächs- und Besuchsbereitschaft, einer unverhohlen gezeigten Mißachtung seiner Person sowie des Schweigens auf besorgte Anfragen des Klägers "über eine gewisse objektive Unhöflichkeit" hinausgehen dürfte und - insbesondere durch den unstreitigen Text der von der Beklagten zu 2) verfassten SMS vom 15.11.2003 - schon in den Grenzbereich zu einer ehrverletzenden Äußerung gelangt, lässt sich nach der Einschätzung des Senats gleichwohl kein Verhalten der Beklagten erkennen, dass in die Nähe einer schweren Beleidigung des Klägers durch die Beklagten kommen würde und damit objektiv ein gewisses Maß an Schwere hätte (vgl. hierzu OLG Köln, NJW-RR 2002, 1595).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3814
BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01 (1) (https://dejure.org/2002,3814)
BayObLG, Entscheidung vom 01.08.2002 - 2Z BR 72/01 (1) (https://dejure.org/2002,3814)
BayObLG, Entscheidung vom 01. August 2002 - 2Z BR 72/01 (1) (https://dejure.org/2002,3814)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vormerkungsfähigkeit eines Rückübertragungsanspruchs des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers; Antrag auf Eintragung des Eigentumswechsels; Vertragliche Vereinbarungen unter Ehegatten über den Ausschluss bestimmter Vermögensgegenstände vom Zugewinnausgleich

  • Judicialis

    BGB § 158; ; BGB § 883; ; GBO § 47

  • rechtsportal.de

    BGB § 158 § 883; GBO § 47
    Vormerkung für alternativ bedingten Rückübertragungsanspruch - selbständige Berechtigungen bei Rückübereignungsansprüchen zugunsten einzelner Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 76 (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 158, 883; GBO § 47
    Vormerkungsfähigkeit eines Rückübertragungsanspruchs wegen Unterlassung güterrechtlicher Vereinbarungen

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 883, 158; GBO § 47
    Einheitliche Vormerkung bei alternativ bedingtem Anspruch - mehrere Vormerkungen bei unterschiedlichen Gläubigern und Schuldnern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eintragung eines an mehrere Bedingungen geknüpften Anspruchs auf Rückübertragung von Eigentum; Sicherung des Rückübertragungsanpruches mit nur einer Vormerkung; Vertragliche Vereinbarungen unter Ehegatten über den Ausschluss bestimmter Vermögensgegenstände vom ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sicherung eines Rückübertragungsanspruch ; Vormerkung; Ablehnung von Eintragungsanträgen; Grundbuchamt; Eintragung von Vormerkungen

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Bestimmtheit bei Rückauflassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2002, 784
  • FamRZ 2003, 1480
  • ZEV 2002, 514 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss Vom 13.6.2002 (V ZB 31/01) auf die weitere Beschwerde der Beteiligten den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - vom 17.1.2001 und den Beschluss des Landgerichts vom 7.3.2001 aufgehoben.

    Die nach § 16 Abs. 2 GBO angestrebte einheitliche Sachentscheidung kann aber nur erreicht werden, wenn insoweit nicht das Grundbuchamt, sondern der Senat entscheidet, ob die miteinander verbundenen Anträge entweder einheitlich zurückgewiesen oder insgesamt vollzogen werden (BGH Beschluss vom 13.6.2002, V ZB 31/01 Umdruck S. 14).

  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
    Der Senat hat mit Beschluss vom 2.8.2001 (BayObLGZ 2001, 190) die weitere Beschwerde der Beteiligten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil er hinsichtlich der Frage, ob der Rückübertragungsanspruch des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers vormerkungsfähig ist, von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Rpfleger 2000, 449) abweichen wollte.
  • BayObLG, 18.11.1988 - BReg. 2 Z 99/88

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung einer im Rahmen eines Erbvertrages

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
    Denn der Inhaber des Anspruchs auf dingliche Rechtsänderung muss nicht zugleich auch der Begünstigte der Rechtsänderung sein (BayObLG DNotZ 1989, 370/372; Demharter GBO 24. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 101).
  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 98/99

    Vormerkungen für verschiedene Ansprüche auf Verschaffung des Eigentums an einer

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
    (4) Auch wenn der (Rück-)Übereignungsanspruch an mehrere alternative Bedingungen geknüpft ist, wird er durch nur eine Vormerkung gesichert (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 1011).
  • BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines mehrfach aufschiebend

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
    (2) Die Bedingung, dass der Veräußerer Rückübereignung verlangen kann, wenn der Erwerber eine Ehe eingeht und nicht sichergestellt ist, dass der Ehegatte im Falle deren Auflösung unter Lebenden aus dem ehelichen Güterrecht weder an dem unentgeltlich überlassenen Grundbesitz noch an dessen Wert beteiligt ist und dass er hierwegen auch keine güterstandsbezogenen Ansprüche hat, ist rechtlich unbedenklich und genügt insbesondere dem Bestimmtheitsgebot (vgl. BGHZ 134, 182; Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 883 Rn. 18 m. w. N.).
  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01

    Eintragung eines Rückübereignungsanspruchs wegen groben Undanks im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
    Der Senat hat mit Beschluss vom 2.8.2001 (BayObLGZ 2001, 190) die weitere Beschwerde der Beteiligten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil er hinsichtlich der Frage, ob der Rückübertragungsanspruch des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers vormerkungsfähig ist, von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Rpfleger 2000, 449) abweichen wollte.
  • BGH, 26.03.1997 - XII ZR 250/95

    Herausnahme des Betriebsvermögens des Unternehmer-Ehegatten im Zugewinnausgleich

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
    Vertragliche Vereinbarungen unter Ehegatten über den Ausschluss bestimmter Vermögensgegenstände vom Zugewinnausgleich sind gesetzlich zulässig, sei es in genereller Form für jeden Fall der Beendigung des Güterstandes (§ 1408 BGB, dazu BGH NJW 1997, 2239/2240), sei es im Fall der Scheidungsfolgenvereinbarung (§ 1378 Abs. 3 BGB).
  • OLG München, 29.05.2007 - 32 Wx 77/07

    Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses für Berechtigte einer Eigentumsvormerkung

    Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 01.08.2002 (DNotZ 2002, 784 = MittBayNot 2002, 396 = FamRZ 2003, 1480) betrifft einen gänzlich anderen Sachverhalt.
  • OLG München, 09.01.2014 - 34 Wx 202/13

    Grundbuchsache: Zwischenverfügung zur Beibringung einer noch nicht erklärten

    Aufschiebend bedingte - künftige - Ansprüche (§ 883 Abs. 1 Satz 2 BGB) können, von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (siehe Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1489), aber ebenso durch - eine - Vormerkung gesichert werden (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 1011/1012; MittBayNot 2002, 396; auch Staudinger/Gursky § 883 Rn. 22, Rn. 175 f.).
  • LG München I, 11.02.2002 - 13 T 2232/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Schenkung mit Widerrufsvorbehalt

    (...) Hinweis der Schriftleitung: Vgl. zur Vormerkungsfähigkeit eines Rückübertragungsanspruchs wegen Unterlassung güterrechtlicher Vereinbarungen BayObLG, Beschluss vom 1.8.2002 - 2Z BR 72/01 -, MittBayNot 2002, S. 396 (in diesem Heft).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1762
BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01 (https://dejure.org/2002,1762)
BayObLG, Entscheidung vom 16.05.2002 - 2Z BR 181/01 (https://dejure.org/2002,1762)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 2Z BR 181/01 (https://dejure.org/2002,1762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 883, 885, 2301; GBO §§22, 53
    Schenkung auf den Todesfall nicht vermerkungsfähig

  • Judicialis

    BGB § 883; ; BGB § 885; ; BGB § 2301; ; GBO § 22; ; GBO § 53

  • rechtsportal.de

    BGB § 883 § 885 § 2301; GBO § 22 § 53
    Auslegung der Grundbucheintragung - strenge Anforderungen an Nachweis fehlerhafter Auflassungsvormerkung - keine Vormerkbarkeit erbrechtlicher Ansprüche - Vormerkung von auf den Tod des Schenkers befristeter Ansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familien- und Erbrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 103 (Leitsatz)

    BGB §§ 883, 885, 2301, GBO §§ 22, 53
    Vormerkung für erbrechtliche Ansprüche

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vormerkbarkeit von erbrechtlichen Ansprüchen; Löschungsbewilligung des Vormerkungsberechtigten; Eigentumsvormerkung ; Grundbuchverfahren

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vormerkung bei Übertragungsvertrag

Verfahrensgang

  • LG Ingolstadt - 1 T 1985/01
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 151
  • FamRZ 2003, 486
  • FamRZ 2003, 488
  • Rpfleger 2002, 563
  • ZEV 2002, 514 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Darauf, was derjenige gewollt hat, auf dessen Bewilligung sich die Eintragung gründet, kommt es nicht an (BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378 f.; …
  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Für die Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung) bedarf es, wie für deren Eintragung, grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen (§ 19 GBO) oder eines Unrichtigkeitsnachweises (§ 22 GBO; zu allem Demharter GBO 24. Aufl. § 46 Rn. 3, 7; siehe auch BayObLG NJW-RR 1997, 590).
  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Nach überwiegender Meinung gilt dies auch für einen Anspruch aus einem Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 BGB; BGHZ 12, 115; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1389; Palandt/Bassenge § 883 Rn. 19; Staudinger/Gursky § 883 Rn. 50).
  • OLG Hamm, 15.10.1999 - 34 U 185/98

    Anspruch auf Zustimmung zur Eintragung als Eigentümer von Grundstücken im

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Nach überwiegender Meinung gilt dies auch für einen Anspruch aus einem Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 BGB; BGHZ 12, 115; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1389; Palandt/Bassenge § 883 Rn. 19; Staudinger/Gursky § 883 Rn. 50).
  • OLG Frankfurt, 25.08.1997 - 20 W 558/94

    Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Sie können zur Auslegung nicht herangezogen werden (BayObLG MittBayNot 1995, 460; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1447; Staudinger/Gursky BGB 13. Bearb. § 874 Rn. 23; § 885 Rn. 58).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Denn eine ungewollte Falschbezeichnung ist unschädlich, wenn nur das bei der Protokollierung tatsächlich Gewollte mangelfrei ist (vgl. BGHZ 74, 117/119 f.; 87, 150/153; BGH NJW-RR 1988,' 265).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Darauf, was derjenige gewollt hat, auf dessen Bewilligung sich die Eintragung gründet, kommt es nicht an (BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378 f.; …
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 129/00

    Nachweis der Auflassung durch öffentliche Urkunden

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Weil die Feststellung diese Anforderungen nicht erfüllt, eignet sie sich auch nicht als Nachweis im Sinne von § 29 Abs. 1 GBO (BayObLGZ 2001, 14/19 DNotZ 2001, 560 mit zust. Anm. Reithmann).
  • BayObLG, 22.08.1996 - 2Z BR 84/96

    Vormerkung zur Sicherung eines aufschiebend bedingten Anspruchs auf Übertragung

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Ein derart befristeter Anspruch, der sich gegen den Betroffenen als Rechtsinhaber richtet und nicht unter der ausdrücklichen Bedingung steht, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, ist vormerkungsfähig (Palandt/Bassenge § 883 Rn. 15; Staudinger/Gursky § 883 Rn. 50; Staudinger/Kanzleiter § 2286 Rn. 7 f.; Preuß DNotZ 1998, 602/608; siehe auch BayObLGZ 1996, 183/185).
  • BGH, 12.11.1952 - IV ZB 93/52

    Vorlage an BGH

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Solche werden durch Vertrag unter Lebenden, etwa durch nach § 518 BGB formbedürftige Schenkung, begründet, wenn der Übergeber sich oder seine Erben schon endgültig zur Leistung verpflichtet hat, aber vereinbart ist, dass die Erfüllung auf die Zeit seines Todes oder später hinausgeschoben wird (BGHZ 8, 23/31; Palandt/Edenhofer § 2301 Rn. 4).
  • BayObLG, 07.06.1989 - BReg. 2 Z 52/89

    Zur Löschung einer aufgrund eines bedingten und befristeten Angebots

  • BayObLG, 26.03.1973 - BReg. 2 Z 11/73
  • BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77

    Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks; Anforderungen an die

  • BayObLG, 05.11.1971 - BReg. 2 Z 22/71
  • RG, 13.04.1932 - V 84/32

    Zur Auslegung und Wirksamkeit der Eintragung einer Höchstbetragshypothek, bei der

  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Hierfür ist das mit dem Rechtsmittel verfolgte wirtschaftliche Interesse an der Löschung der Grunddienstbarkeit maßgeblich (vgl. BayOblG, FGPrax 2002, 151, 153), das der Senat entsprechend den Angaben über den Wert der Grunddienstbarkeit bei deren Bestellung auf ca. 1/40 des nach dem Kaufpreis von 360.000 EUR zu bestimmenden Werts des Grundstücks schätzt.
  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Nr. 4 verzeichnete Vormerkung darstellt, bedarf es, wie für deren Eintragung grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen gemäß § 19 GBO oder eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 GBO (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 590; BayObLG FGPrax 2002, 151; Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008).

    Der Nachweis der Unrichtigkeit obliegt den Antragstellern, und zwar ohne Rücksicht darauf, wie sich die Beweislast in einem über einen Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB geführten Rechtsstreit verteilen würde (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151).

    An die Führung des Nachweises sind, wie allgemein anerkannt ist, strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser, auch höherer Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151; Demharter, a.a.O., § 22, Rdn. 37).

  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungvormerkung nach Versterben des

    Der Nachweis der Unrichtigkeit obliegt dem Beteiligten zu 1), und zwar ohne Rücksicht darauf, wie sich die Beweislast in einem über einen Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB geführten Rechtsstreit verteilen würde (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151).

    An die Führung des Nachweises sind, wie allgemein anerkannt ist, strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser, auch höherer Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht (vgl. u.a. BayObLG FGPrax 2002, 151; Demharter, 28. Auflage, § 22, Rdn. 37).

  • OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines

    Ihre Eintragung unterliegt indes gleichwohl der Berichtigung nach § 22 GBO, sofern in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Nachweis geführt wird, dass die wirkliche Rechtslage mit dem Inhalt des Grundbuchs deshalb nicht übereinstimmt, weil der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch auf dingliche Rechtsänderung nicht mehr besteht und auch nicht mehr entstehen kann, so dass die - ursprünglich zu Recht eingetragene - Auflassungsvormerkung das Grundbuch unrichtig macht (vgl. zum Ganzen: BayObLG RPfleger 1980, 278 f; BayObLG NJW-RR 1997, 590; BayObLG NJOZ 2002, 2063, 2064; OLG Hamm, RPfleger 1992, 474; Demharter, GBO, 25. Aufl., § 46 Rdnrn. 3, 7 und § 22 Rdnrn. 4, 18, jew. m. w. N.).

    Ein derartig bedingt gestalteter Anspruch konnte - anders als die Vermächtnisanordnung (vgl. BayObLG NJOZ 2002, 2063, 2066) - durch Vormerkung gesichert werden (vgl. OLG Düsseldorf RPfleger 2003, 290; BGHZ 134, 182 ff; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 883 Rdnr. 9, jew. m. w. N.) und war deshalb ein taugliches Mittel zur Verhinderung vermächtniswidriger Verfügungen der Beteiligten über das Grundstück zu Lebzeiten.

  • OLG München, 17.08.2022 - 7 U 4125/19

    Zum gutgläubigen Erwerb einer Vormerkung

    Da der durch die Vormerkung gesicherte zukünftige Anspruch somit kein erbrechtlicher ist, ist er auch vormerkungsfähig (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 181/01, Rdnrn 20 f.).

    Denn in der Eintragung ist in Übereinstimmung mit § 44 Abs. 2 S. 2 GBO, der von der "Eintragungsbewilligung" spricht, nur auf die Bewilligung selbst, nicht aber auch auf die weiteren in der Urkunde gleichzeitig beurkundeten Willenserklärungen des HB Bezug genommen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 181/01, Rdnr. 13).

  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16

    Löschung einer einen bedingten Rückübertragungsanspruchs sichernden Vormerkung

    Die Löschung der Eigentumsvormerkung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises setzt daher den formgerechten (§ 29 GBO) Nachweis voraus, dass der durch die eingetragene Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch nicht besteht und auch nicht mehr durch Bedingungseintritt entstehen kann; denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von demjenigen des Anspruchs ab, zu dessen Sicherung sie bestellt ist (BayObLG NJW-RR 1997, 590; FGPrax 2002, 151; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244/245).
  • OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Zur Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung), wie sie die vorliegende, in Abt. II Nr. 3 verzeichnete Rückauflassungsvormerkung darstellt, bedarf es, wie für deren Eintragung grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen gemäß § 19 GBO oder eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 GBO (OLG Köln FGPrax 2010, 14 ff., 15; BayObLG NJW-RR 1997, 590 ; BayObLG FGPrax 2002, 151 ).

    An die Führung des Nachweises sind, wie allgemein anerkannt ist, strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser, auch höherer Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht (OLG Köln aaO.; BayObLG FGPrax 2002, 151 ).

  • OLG Köln, 16.10.2013 - 2 Wx 247/13

    Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung nach Versterben des Begünstigten

    Zur Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung bedarf es, ebenso wie für deren Eintragung, grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen gemäß § 19 GBO oder eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 GBO (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151 [juris-Rz. 9]; Senat, FGPrax 2010, 14 [juris-Rz. 9]; Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 46 Rdn. 7; jeweils m.w.Nachw.).

    An die Führung dieses Nachweises sind, wie allgemein anerkannt ist, strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser, auch höherer Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151 [juris-Rz. 9]; Senat, FGPrax 2010, 14 [juris-Rz. 9]; Demharter, a.a.O., § 22, Rdn. 37).

  • OLG Köln, 06.01.2020 - 2 Wx 373/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    An den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit, der dem Antragsteller obliegt, sind strenge Anforderungen zu stellen (Senat, FamRZ 2014, 1321-1323; Senat, FGPrax 2010, 14; OLG München ZEV 2016, 708-711; BayObLG FGPrax 2002, 151).
  • OLG München, 31.07.2017 - 34 Wx 36/17

    Kein Grundberichtigungsanspruch trotz Unmöglichkeit der (vollständigen)

    Darauf, was der Bewilligende gewollt hat, kommt es nicht an (vgl. BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403; BayObLG Rpfleger 2002, 563/564 und 619; Demharter GBO 30. Aufl. § 19 Rn. 28).
  • OLG Naumburg, 22.04.2014 - 12 Wx 74/13

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Vormerkung zur Sicherung eines nicht

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2020 - 3 Wx 64/20

    Keine Vormerkungsfähigkeit gegenseitiger Zuwendungsversprechen auf den Todesfall

  • OLG Schleswig, 09.09.2011 - 17 U 8/11

    Seniorenwohnanlage Dänischenhagen - OLG setzt jahrelangem Streit zwischen der

  • OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 318/18

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Löschung von Insolvenzvermerk

  • OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 57/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05

    Haftung des Erben für Betreuervergütung - grundbuchmäßig gesicherte Pflicht zur

  • OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14

    Grundbuchverfahren: Erlöschen der Eintragungsbewilligung mit dem Tod; Auslegung

  • OLG Hamm, 11.01.2017 - 15 W 515/16

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamtes; Löschung einer Vormerkung im

  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens;

  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 211/04

    Verfahrenserledigung durch Löschung der Eigentumsvormerkung nach Zuschlag in

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 66/05

    Erbenhaftung für Betreuervergütung; Grundbuchmäßig gesicherte Verpflichtung zur

  • OLG Saarbrücken, 15.09.2021 - 5 W 52/21

    Zur Auslegung einer im Grundbuch als "befristet" eingetragenen

  • LG Bayreuth, 09.01.2007 - 42 T 6/07

    Löschungserleichterung bei bedingtem Rückübertragungsanspruch

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.03.2002 - 20 W 460/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2866
OLG Frankfurt, 20.03.2002 - 20 W 460/01 (https://dejure.org/2002,2866)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.2002 - 20 W 460/01 (https://dejure.org/2002,2866)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. März 2002 - 20 W 460/01 (https://dejure.org/2002,2866)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1565 BGB, § 1566 BGB, § 1567 BGB, § 1933 BGB, § 12 FGG
    Erbrecht des überlebenden Ehegatten: Erfolgsaussicht des vom Betreuer der bewußtlosen Erblasserin erhobenen Ehescheidungsantrags; Trennungszeitpunkt bei Bewußtseinsverlust des Ehegatten

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsumfang des Nachlassgerichts bei der Erteilung eines Erbscheins; Wachkoma der Erblasserin; Beantragung der Ehescheidung durch den Betreuer; Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe; Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen des Gerichts; Bewusstseinsverlust ...

  • Wolters Kluwer

    (Erbrecht des überlebenden Ehegatten: Erfolgsaussicht des vom Betreuer der bewußtlosen Erblasserin erhobenen Ehescheidungsantrags; Trennungszeitpunkt bei Bewußtseinsverlust des Ehegatten)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ehescheidung einer bewußtlosen Erblasserin

  • Judicialis

    BGB § 1933; ; BGB § 1565; ; BGB § 1566; ; BGB § 1567; ; FGG § 12; ; FGG § 25; ; FGG § 27; ; FGG § 28

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3033
  • FGPrax 2002, 124
  • FamRZ 2002, 1511
  • ZEV 2002, 514
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 34/88

    Scheidungsbegehren eines geschäftsunfähigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2002 - 20 W 460/01
    Das Landgericht ist dabei zunächst davon ausgegangen, dass die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft der Ehegatten infolge des Unfalls und der dauerhaften Unterbringung der Erblasserin in einem Pflegeheim noch nicht zu einem Getrenntleben im Sinne des § 1567 I BGB geführt habe, da sich in solchen Fällen die eheliche Lebensgemeinschaft noch durch Besuchskontakte verwirklichen könne (BGH, NJW 1989, 1988 ff = FamRZ 1989, 479 ff).

    Dabei ist zwar der Wille der Partei selbst zu prüfen (Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, Zivilprozeßordnung, 60. Aufl. 2002, § 607 ZPO Rn 5), der andere Ehegatte hat in diesem Genehmigungsverfahren aber kein Beschwerderecht (LG Berlin, BtPrax 1999, 204 ff), so dass die Genehmigungspflicht letztlich kein zuverlässiges Sicherungsinstrument ist, wie auch das oben zitierte vom Bundesgerichtshof entschiedene Verfahren zeigt (BGH, FamRZ 1989, 479) .

    Der Bundesgerichtshof hat in der zitierten Entscheidung (FamRZ 1989, 479 ff) für den Fall der Pflegebedürftigkeit eines Ehegatten, die eine Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich macht, allerdings ausgeführt, dass einem geistig geschädigten Antragsteller die Scheidung nicht deshalb verwehrt werden kann, weil er sich nicht einen Rest von Empfinden für die Zerrüttung der Ehe bewahrt habe und damit kein eheliches Empfinden mehr aufweise, also einen äußersten Grad von Eheferne erreicht habe.

  • OLG Hamm, 12.06.1989 - 4 UF 221/88

    Bestandskraft einer Scheidung ohne persönliche Anhörung des Ehegatten; Beachtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2002 - 20 W 460/01
    Entsprechendes gilt auch für die Entscheidung des OLG Hamm (FamRZ 1990, 166 ff).
  • LG Berlin, 26.05.1999 - 87 T 380/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2002 - 20 W 460/01
    Dabei ist zwar der Wille der Partei selbst zu prüfen (Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, Zivilprozeßordnung, 60. Aufl. 2002, § 607 ZPO Rn 5), der andere Ehegatte hat in diesem Genehmigungsverfahren aber kein Beschwerderecht (LG Berlin, BtPrax 1999, 204 ff), so dass die Genehmigungspflicht letztlich kein zuverlässiges Sicherungsinstrument ist, wie auch das oben zitierte vom Bundesgerichtshof entschiedene Verfahren zeigt (BGH, FamRZ 1989, 479) .
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2002 - 20 W 460/01
    Dabei sind die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe nach Maßgabe der §§ 1565 ff BGB bezogen auf den Zeitpunkt des Erbfalls zu prüfen (BGH, FamRZ 1995, 229 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4000
OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01 (https://dejure.org/2002,4000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.07.2002 - 3 Wx 320/01 (https://dejure.org/2002,4000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 3 Wx 320/01 (https://dejure.org/2002,4000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Rückauflassungsvormerkung bei einer Grundstücksschenkung; Rückgängigmachung der Schenkung wegen Verarmung oder groben Undanks; Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz; Hinreichende objektive Bestimmbarkeit

  • Judicialis

    BGB § 528; ; BGB § 530; ; BGB § 883 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 528 § 530 § 883 Abs. 1
    Der bei einer Eigentumsübertragung an einem Grundstück vorbehaltene Rückübereignungsanspruch ist vormerkungsfähig

  • ibr-online

    Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers vormerkungsfähig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 203
  • Rpfleger 2002, 563
  • ZEV 2002, 514 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01
    Der bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück vorbehaltene Anspruch auf Rückübereignung für den Fall, dass eine Schenkung von Gesetzes wegen rückgängig gemacht werden kann - Verarmung, grober Undank - ist vormerkungsfähig (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 13.06.2002 - V ZB 30/01 -).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 13.6.2002 ( V ZB 30/01 ) auf den Vorlagebeschluss des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 2.8.2001 ( vgl. FGPrax 2001, 178 f ) ausgeführt, es sei "ausreichend, dass das Ereignis, mit dessen Eintritt die bedingten Rückübertragungsansprüche wirksam werden sollten, aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist...Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann...Zwar bleibt die Frage, wann eine als grober Undank zu wertende schwere Verfehlung im Sinne von § 530 Abs. 1 BGB anzunehmen ist, weitgehend der nach den konkreten Umständen des Einzelfalles vorzunehmenden tatrichterlichen Beurteilung überlassen.

  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01

    Eintragung eines Rückübereignungsanspruchs wegen groben Undanks im Grundbuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 13.6.2002 ( V ZB 30/01 ) auf den Vorlagebeschluss des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 2.8.2001 ( vgl. FGPrax 2001, 178 f ) ausgeführt, es sei "ausreichend, dass das Ereignis, mit dessen Eintritt die bedingten Rückübertragungsansprüche wirksam werden sollten, aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist...Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann...Zwar bleibt die Frage, wann eine als grober Undank zu wertende schwere Verfehlung im Sinne von § 530 Abs. 1 BGB anzunehmen ist, weitgehend der nach den konkreten Umständen des Einzelfalles vorzunehmenden tatrichterlichen Beurteilung überlassen.
  • OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07

    Vormerkung zur Sicherung des Rückforderungsrechts des Schenkers aufgrund

    Das OLG Düsseldorf (FGPrax 2002, 203) erstreckte diese Ansicht auf die Verarmung des Schenkers.
  • OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09

    Grundbucheintragung: Vormerkung eines Rückübertragungsanspruches bei drohender

    Eine inhaltliche Bestimmung ist meist dann gewährleistet, wenn die Vertragsklausel auf Begrifflichkeiten im Gesetz zurückgreift, für die es eine gefestigte Rechtsprechung gibt (BGHZ 151, 116: grober Undank; OLG München - 32. Zivilsenat - MittBayNot 2008, 50: wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse; OLG Zweibrücken MittBayNot 2005, 146: Erfüllung bestimmter grundstücksbezogener Verkehrssicherungspflichten; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 203: Verarmung des Schenkers).
  • LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06

    Bestimmtheitsprinzip bei Vormerkung

    Ebenso hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 24. Juni 2002 (NJOZ 2002, 2313) im Anschluss an den Bundesgerichtshof die Wahrung des grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes gefordert.
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